Protocol of the Session on February 2, 2017

wurden viele, wenn auch nicht alle Flüchtlingsunterkünfte – hier trifft der Antrag nicht ganz den Punkt – durch sie mit WLAN ausgestattet.

Dem Beschlussteil hingegen können wir leider nicht so umfänglich folgen. Dennoch: Auf den fortschrittlichen Beschluss des Deutschen Bundestags zur Störerhaftung bin ich gestern schon eingegangen. Noch aber ist hier nicht gänzlich Rechtssicherheit erreicht. Genau dafür setzen sowohl wir uns als auch die Staatsregierung, also auch im Sinne des Punktes 9, ein.

Eine allgemeine Änderung der Abgabenordnung, wie Sie sie in Punkt 8 vorsehen, sehen wir allerdings nicht als realitisch an. Die Abgrenzung zwischen kommerziellen, privaten und gemeinnützigen Initiativen ist eben nicht so einfach. Daher plädieren wir dafür, dass die Praxis des Bundes, Freifunk-Initiativen die Gemeinnützigkeit in der Regel nicht zu erteilen, überdacht wird und zu einer bereits in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Sachsen praktizierten Einzelfallprüfung übergegangen wird. Wer nachweislich Bildungsarbeit macht und keine kommerziellen Zwecke verfolgt, sollte so die Gemeinnützigkeit erhalten.

Der komplizierteste Punkt in Ihrem Antrag ist aber sicher die Aufnahme von Freifunk-Initiativen in die Förderrichtlinie DiOS. Hier sind, wie schon benannt, Beihilfevorschriften wie das allgemeine Haushaltsrecht zu überwinden. Ob die Organisationsform von Freifunk-Initiativen wirklich geeignet ist, die Nachweisführung und -haftung über fünf Jahre zu gewährleisten – Stichwort Sicherheit

und Haftung für Schäden, wenn das Netz ausfällt –, und dafür eine, wie eben benannt, förderfähige Rechtsform zu gewährleisten, muss zumindest bezweifelt werden. Auch praktisch würde eine solche Förderung staatliches Handeln an Grenzen bringen. Wie definieren wir ein förderfähiges Freifunkprojekt? Ist dann jeder Router in Sachsen, der für einen zweistelligen Betrag zu erhalten ist, der mit Software und mit freiem Zugang für WLAN ausgestattet wird, ein förderfähiges Projekt? Falls ja, Frau Maicher, wie vermeidet man dann Klagen privater Anbieter? Falls nein, wo genau ziehen wir die Grenzen? Steht denn der Aufwand – Antragsverfahren, Dokumentation, Nachweisprüfung – bei mehreren Tausend Kleinanträgen noch in einem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen?

Freifunk-Initiativen sind doch genau die Möglichkeit, dass jede und jeder mit seinem privaten bürgerschaftlichen Engagement etwas bewegen und die Initiative zum freien Internet ergreifen kann. Mit dem Programm DiOS stellen sich die Staatsregierung und die Regierungskoalition der Aufgabe auf staatlicher Seite und leisten ihren Beitrag auch zu diesen Initiativen. Denn auch für Freifunk-Initiativen sind schnelle Breitbandanschlüsse die Voraussetzung.

Wir bleiben dabei: Unser Ziel ist es, bis zum Ende der Dekade das Land flächendeckend mit ausreichend schnellem Internet zu versorgen. Unsere Partner sind dabei vor allem die Kommunen, die, wie in vielen Bereichen der Daseinsvorsorge, den Ausbau der Netze vorantreiben können. Die SPD-Fraktion versteht den Zugang zum Internet als eine Grundvoraussetzung zur Teilhabe. Wir wollen den Zugang zum Internet für alle ermöglichen. Kostenlose WLAN-Hotspots sind ein schneller und wenig institutionalisierter Weg in die Freiheit des Internets.

Dies kann auf verschiedenen Wegen geschehen und dies können wir auf verschiedenen Wegen unterstützen. Wir machen es bereits persönlich wie auch politisch in den Bürgerbüros und durch Öffentlichkeitsarbeit, staatlich über den Breitbandausbau und Hotspots in der Förderrichtlinie DiOS. Deshalb müssen wir den Antrag ablehnen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig)

Die AfD-Fraktion; Herr Hütter, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Die GRÜNEN schaffen es immer wieder, uns zu erstaunen – nicht im positiven Sinne, sondern wegen ihrer Widersprüchlichkeit.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Na, was denn?!)

Sonst als die Verbotspartei bekannt, gerade was Emission betrifft, wird hier die unbegrenzte digitale Freiheit gefordert. Gestern noch gab es keine Unterstützung für WLAN in Obdachlosenunterkünften. Heute sollen am besten alle

Bürger zu jeder Zeit mit Internet versorgt sein. Weiter wollen die GRÜNEN das bürgerliche Engagement gestärkt wissen – so zu lesen unter Punkt 2 des ersten Antragteils.

Das finden wir an sich klasse. Sie haben nur leider vergessen, unseren Gesetzesentwurf für mehr sachunmittelbare Demokratie zu unterstützen. Hier hätten Sie zeigen können, dass Ihnen die Interessen der Bevölkerung am Herzen liegen. Stattdessen haben Sie sich mit Ihrer ideologischen Starrköpfigkeit dagegen entschieden.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Unter Punkt 4 soll festgestellt werden, dass das Internet für die Integration eine große Bedeutung hat. In der Begründung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Flüchtlingsheime in Bezug genommen werden. Hier geht es mit Ihrer Ideologie also weiter. Bei jeder Gelegenheit wollen Sie die Rechte und Möglichkeiten für Ausländer stärken, und bei jeder Gelegenheit, bei der sich jemand für anderes, insbesondere für deutsche Interessen einsetzt, unterstellen Sie fremdenfeindliches und rassistisches Gedankengut.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Das geht so weit, dass Sie selbst bei Themen, die damit gar nichts zu tun haben, Hass- und Spaltungsvorwürfe machen. Das haben Sie gestern eindrucksvoll bewiesen, indem Sie der AfD vorgeworfen haben, diese würde die Gesellschaft spalten und die Menschen gegenseitig ausspielen.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Es ist eine Unverschämtheit, dies der AfD zu unterstellen, wenn Sie kostenfreies WLAN für Obdachlose fordert.

(Beifall bei der AfD)

Zu Punkt 5. Mit diesem Punkt wird darauf hingewiesen, wie wesentlich die Internetzugangsmöglichkeiten für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist. Wiederum stellt sich hier die Frage, warum die GRÜNEN gerade für die Ärmsten unter den Bürgerinnen und Bürgern, nämlich für die Wohnungslosen, das kostenfreie WLAN nicht unterstützen.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Unter Punkt 8 möchte die Antragstellerin dank Freifunk die Wohnortattraktivität gesteigert wissen. Leider ist es besonders die Politik der GRÜNEN, die unter anderem mit ständig steigenden Energie- und Stromkosten dazu beiträgt, dass Mieter und Eigentümer, Kommunen und Gemeinden selbst für Attraktivität immer seltener sorgen können. Wenn dann das Auge noch die Verspargelung der Landschaft aushalten muss, ist es mit der Attraktivität restlos vorüber.

(Zuruf des Abg. Wolfram Günther, GRÜNE)

Aber nun zu den Forderungen in Teil 2 Ihres Antrags. Unter Punkt 1 sollen die sächsischen Kommunen für die

Informationskampagne eingebunden werden. Hierzu ist insbesondere die Stellungnahme der Staatsregierung interessant. Diese geht nicht etwa auf die kommunale Unzuständigkeit ein, sondern stellt lapidar fest, dass die Freifunkinitiativen am besten selbst werben können.

Nach Nummer 1 sollen die Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung und bei Entscheidungsträgern abgebaut werden, was den freien Funk betrifft. Nach unserer Meinung kann man die Akzeptanzprobleme aber nur beheben, wenn man offen über das Für und Wider einer Sache spricht. Das wird zumindest in Ansätzen, beispielsweise im Freifunkantrag der LINKEN, getan. Danach sollen Fördermittelnehmer die Nutzer von WLAN über Gesundheitsgefahren durch Funkstrahlung aufklären. Die GRÜNEN haben bei diesem Thema deutlichen Nachholbedarf.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Unter Punkt 2 sollen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Freifunk geschaffen werden. Das ist so unkonkret, dass man sich darunter alles vorstellen könnte. Wahrscheinlich hat die Staatsregierung die Forderung deshalb vor Schreck auch falsch verstanden und bei ihrer Antwort nur auf den Ausbau des digitalen Netzes verwiesen. Um Hotspots installieren zu können, ist das sicherlich eine Grundvoraussetzung, aber eben auch kein bisschen mehr.

Erstaunlicherweise hat die Staatsregierung zu Punkt 3 ausgeführt, dass eine Erweiterung der Förderung von WLAN nicht nur für Kommunen, sondern auch für den Freifunk denkbar ist. Meinen herzlichen Glückwunsch! Der Freistaat Sachsen kann sich also eine Unterstützung bei Tourismus, bei Freifunk, aber nicht bei unserem Antrag für Wohnungslose vorstellen.

Ich wünsche der Regierung und den GRÜNEN viel Spaß bei der Erklärung, wer hier spaltet und wer hier ein unsoziales Gesicht zeigt. Es ist nicht die AfD.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Doch!)

Der Forderung nach Nummer 6 kann man durchaus zustimmen. Hundert geeignete Gebäude für Hotspots sollten sich finden lassen; falls nicht, kenne ich da noch die eine oder andere Adresse einer Obdachlosenunterkunft.

Schlussendlich bleibt natürlich die Frage, inwiefern der Freifunk ein Eingriff in die Wirtschaft bedeutet. Wer das Netz eines Freifunkers benutzt, zahlt schließlich kein Geld an einen Dienstleister, erhält aber trotzdem eine Leistung. Vielleicht hören wir heute hierzu von der Staatsregierung noch einige Ausführungen.

Insgesamt sieht die AfD-Fraktion Licht und Schatten in Ihrem Antrag und wird sich deshalb bei der Abstimmung enthalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sieht nicht so aus. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Herr Minister Dulig, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat mit Schreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 18. Januar 2017 bereits schriftlich zu dem vorliegenden Antrag Stellung genommen.

Lassen Sie mich die Gelegenheit der heutigen Befragung nutzen, noch einige Ergänzungen vorzutragen. Den Feststellungsteil Ihres Antrags unterstützen wir weitgehend, wie Sie der Stellungnahme entnehmen können. Lassen Sie mich noch einmal betonen: Die Staatsregierung will in Sachsen auch eine bessere WLANVersorgung erreichen. Schon in der Koalitionsvereinbarung zur Bildung dieser Staatsregierung haben wir mit Überzeugung festgelegt – ich zitiere –: „In Sachsen wird ein dichtes Netz an öffentlich zugänglichen Hotspots eingerichtet.“

Wir können also feststellen: Es gibt eine vollständige Übereinstimmung über das Ziel der möglichst umfassenden öffentlich zugänglichen Hotspots. Der Freistaat Sachsen war das erste Bundesland, das überhaupt WLANHotspots in die Förderung der digitalen Infrastruktur integriert hat. Was heißt hier aber „Förderung“? Es heißt nicht, dass wir die Telekom-Unternehmen dabei technisch und finanziell unterstützen wollen. Warum nicht? Weil es zuerst Aufgabe der Unternehmen ist, das zu tun.

Nach Beginn unserer Förderung haben diese auch angefangen, unternehmenseigene Hotspots zu installieren. Dazu gehört auch die Schaffung einer großen Anzahl von Hotspots für Kunden, wie zum Beispiel die Deutsche Bahn, städtische Verkehrunternehmen, unsere Verkehrsflughäfen oder international tätige Fast-Food-Ketten und Hotels. Auch die Ausrüstung der Router von Privatkunden mit einem zusätzlichen offenen Kanal für freies WLAN wird angesichts der flächendeckenden Umstellung auf vollständig digitalisierte Telefonie weitere Beiträge zur Versorgung leisten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen aber auch, dass das Engagement der Unternehmen allein nicht ausreicht. Deshalb haben wir den Weg gesucht, unseren Gemeinden die Möglichkeit zu geben, offene Bedarfe mithilfe unserer Förderung aus der Förderrichtlinie „Digitale Offensive“ meines Hauses zu decken. Auch diese Möglichkeit wird inzwischen rege genutzt, zum Beispiel vom Erzgebirgskreis, der allein fast 100 Hotspots installieren lassen will oder der Stadt Bad Schandau, die seit einem Jahr ihr System betreibt.

Das Ziel der Staatsregierung, ein dichtes Netz an Hotspots einzurichten, ist damit noch nicht erfüllt. Da gibt es nun wahrlich noch genug zu tun. Der Weg dahin sollte möglichst viele Akteure einbinden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist grundsätzlich denkbar, dass der Förderzweck erweitert wird. Dann könnten Kommunen auch dafür gefördert werden, zu anderen als den bisher geförderten Zwecken Hotspots einzurichten. Das muss allerdings zweckdienlich und effizient geschehen. Wenn Fördermittel gewollt sind, müssen selbstverständlich die vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt werden. Sie als Abgeordnete des Sächsischen Landtags stellen mit den Haushaltsgesetzen und der Sächsischen Haushaltsordnung selbst die wichtigsten Rahmenbedingungen dafür auf.

Zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen gehört auch die Pflicht zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendungen sowie die Möglichkeit, diese nachprüfen zu können. Dass die eher lose verbundenen Freifunk-Initiativen diese Voraussetzungen erfüllen oder überhaupt erfüllen wollen, ist zumindest zweifelhaft. Wir sehen weiterhin die Kommen als bevorzugte Zuwendungsempfänger. Zudem sollten wir nicht den dritten Schritt vor dem ersten tun.

Unser wichtigstes Ziel bleibt die flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet.

(Beifall des Abg. Lars Rohwer, CDU)