Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, Herr Homann, Sie haben durchaus recht. Aber wir müssen beides machen: Wir müssen über die Kommunen reden, und wir müssen über die Kinder reden; denn knapp 20 % der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren sind arm oder von Armut bedroht, Tendenz steigend.
Wir wissen heute: Armut schränkt Bildungschancen ein, aber auch die gesundheitliche Entwicklung oder die
kulturelle und soziale Teilhabe. Wir kennen zur Genüge Ursachen und die Folgen. An uns ist es jetzt, die Aktivitäten zu entwickeln, die es braucht, um diese Zahlen herunterzufahren.
Die Bundesregierung – das ist meine Meinung – bleibt weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Ende 2016 hieß es für viele Alleinerziehende: zu früh gefreut. Die geplante Reform kommt ein halbes Jahr später, und sie tritt nicht wie angekündigt zum 01.01.2017 in Kraft. Mit der Forderung einer rückwirkenden Bewilligung konnte sich die Bundesfamilienministerin in der Koalition und auch beim Bundesfinanzminister nicht durchsetzen. Sie müssen sich schon vorwerfen lassen, werte Koalition, dass Sie Ihre Konflikte auf dem Rücken der ärmsten Kinder austragen.
Die Reform sieht vor – Sie haben es bereits gesagt –, die Zahlung bis zum 18. Lebensjahr auszuweiten und die Befristung aufzuheben. Dies wird von uns vorbehaltlos unterstützt, ist es doch eine alte Forderung unserer Bundestagsfraktion, die zehn Jahre lang darum gekämpft hat, und zahlreicher Verbände in ganz Deutschland. Können wir nun sagen: Ende gut, alles gut? Ich glaube nicht; denn der Kompromiss, den Bund und Länder beschlossen haben, ist einfach eine Katastrophe.
Der Bezug nach dem zwöften Geburtstag ist an Bedingungen und widersinnige Bedarfsprüfungen gekoppelt. Es werden Sonderrechte eingeführt, die jeglicher Systematik im Unterhaltsrecht widersprechen. Es gibt massive bürokratische Folgen, es ist handwerklich schlecht gemacht, und es ist für die Antragstellerin abschreckend. Unterhaltsvorschuss war bisher einfach zu beantragen. Es war verlässlich für eine gewisse Zeit, und es war unbürokratisch. Es war ein gutes Instrument, um Armut in alleinerziehenden Haushalten zu verringern. Diese positiven Eigenschaften werden für die Kinder nach dem zwölften Geburtstag ohne Not aufgekündigt. Frau PfeilZabel, Sie sagten es bereits. Sie haben es, denke ich, begriffen. Sie brauchen es in Berlin nur noch umzusetzen.
Für Kinder, die von Hartz IV betroffen sind, oder für Alleinerziehende mit einem Verdienst unter 600 Euro ist es wirklich eine Nullnummer. Wir als LINKE meinen, dass es kein Sonderrecht für Unterhaltsberechtigte nach dem 12. Geburtstag geben darf und dass am Grundgedanken des einfachen Zugangs zum Unterhaltsvorschuss festgehalten werden muss.
Werte Abgeordnete! Bund und Länder geben viel Geld in dieses Gesetz. Aber für dieses viele Geld müssen wir auch ein gutes Gesetz machen – Sie, Herr Krauß, auf Bundesebene. Wir stellen fest, die Kopplung des Rechtsanspruchs auf Unterhaltsvorschuss nach dem zwölften Geburtstag ist nicht an Bedingungen zu knüpfen. Die gewählten Kriterien für den Anspruch auf UVG sind Willkür und nicht zielführend. Das Vorrangprinzip des Unterhaltsvorschusses wird so außer Kraft gesetzt. Der Unterhalt ist unabhängig von Sozialleistungen der Alleinerziehenden zu zahlen.
Eine letzte Bemerkung: Die Zahlungspflichtigen in Arbeit bringen und einen ordentlichen Mindestlohn zu zahlen, Herr Krauß – dann klappt es auch mit der Rückgriffsverwaltung.
(Alexander Krauß, CDU: Deshalb gibt es das Recht auf Mindestlohn! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Zuhören! – Zurufe von der CDU und den LINKEN)
Ja, einen ordentlichen Mindestlohn. Es sind gewisse Baustellen, die im Gesetz noch einmal bearbeitet werden müssen.
Fünf an der Zahl habe ich Ihnen jetzt genannt. Sie haben noch Zeit, diese zu korrigieren. Es liegt also in Ihrer Hand. Zu „Kinder stärken“ wie in Ihrem Titel gehört mehr.
Nach Frau Kollegin Lauterbach ergreift jetzt Herr Kollege Wendt erneut das Wort für die AfD-Fraktion,
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Bleiben Sie dort vorn stehen! – Alexander Krauß, CDU: Bleiben Sie dort vorn stehen, bevor Sie herkommen!)
Wir haben uns nicht gegen die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss ausgesprochen, aber wir haben uns sehr wohl gegen den Gesamthaushalt ausgesprochen, weil er in der Gesamtheit sehr viele Mängel aufwies. Das noch einmal ganz kurz für Sie, damit Sie auch wissen, wie wir ticken und warum wir uns gegen den Gesamthaushalt entschieden haben.
Als Zweites prangern Sie zu Recht immer die Rückholquoten an. Das stimmt. Wenn ich mich einmal auf die Zahlen aus dem Jahr 2014 beziehe, ist es so, dass Sachsen in der Statistik mit 16 % auf dem drittletzten Platz ist. Natürlich müssen wir die Rückholquoten erhöhen, aber Sie machen keine konkreten Vorschläge, wie das Ganze vollzogen werden soll.
Sie prangern immer nur an, aber an Vorschlägen scheitert es. Von daher kann ich Ihnen auch da nur Halbherzigkeit vorwerfen.
Herr Krauß, ich bitte Sie, sagen Sie bitte Ihren Kollegen in Berlin, dass das Gesetz rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft treten soll. Das wäre sehr gut.
Das wäre ein Schritt nach vorn und würde die Alleinerziehenden wirklich entlasten. Wie ich schon bemerkt habe, sollte der Unterhaltsvorschuss nur zur Hälfte auf das Kindergeld angerechnet werden – Auftrag für Sie, wenn Sie ab September oder Oktober im Deutschen Bundestag sitzen.
Herr Krauß, nächster Auftrag für Sie: Lassen Sie bitte nach einem Jahr evaluieren, welche Auswirkungen diese Gesetzesänderung hatte, und steuern Sie gegebenenfalls zum Wohle der Betroffenen nach.
Das war Herr Kollege Wendt. Jetzt hätte die Fraktion GRÜNE noch einmal das Wort. – Sie verwendet keine Redezeit mehr für diese Aktuelle Debatte. Wir sind hier auch immer an die Redezeiten gebunden; das ist wichtig. Wir sind jetzt am Ende der zweiten Runde angekommen und könnten, so denn der Wille bestünde, eine dritte eröffnen. Das sehe ich jetzt nicht. Damit kann ich zur Staatsregierung schauen. Die Staatsregierung hat das Wort, und das Wort ergreift Frau Staatsministerin Klepsch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus den Redebeiträgen wurde sehr deutlich, dass wir hier über ein Bundesgesetz sprechen, über das Unterhaltsvorschussgesetz, das letztlich durch den Bund noch verabschiedet werden muss. Ich glaube, wir können sagen, dass diese geplante Novellierung eine gute Novellierung ist, dass wir sie ausdrücklich begrüßen. Ich begrüße auch, dass sich die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt am 19. Januar zum Spitzentreffen mit dem Blick auf unsere Kinder und auch mit dem Blick gezielt auf die Alleinerziehenden geeinigt haben.
Nun muss dieser ausgehandelte Bund-Länder-Kompromiss in Gesetze, in Richtlinien münden. Die Punkte, die dort letztlich einfließen, wurden bereits von den Vorrednern deutlich angesprochen. Ich möchte kurz noch einmal darauf eingehen. Die Höchstaltersgrenze von zwölf Jahren fällt weg. Sie wurde auf das vollendete 18. Lebensjahr angehoben. Die Bezugsdauer von 72 Monaten fällt ebenfalls weg. Das bedeutet für den Freistaat Sachsen, dass 3 600 Kinder mehr im Unterhaltsvorschussgesetz berücksichtigt werden. Kinder ab dem zwölften Lebensjahr haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss,
wenn das Kind nicht Leistungsbezieher SGB II ist oder Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielen. Für alle anderen Kinder gibt es weiterhin Sozialleistungen.
Dass die Reform zum 1. Juli 2017 in Kraft tritt, war letztlich eine Forderung der Kommunen. Deshalb ist der 01.07.2017 auch hier zu begrüßen. Der Bund erhöht seinen Anteil an den Kosten von derzeit einem Drittel auf 40 %. Auch das, glaube ich, ist eine wichtige Forderung, die in dem Spitzentreffen ausgehandelt werden konnte.
Nun muss das BMFSFJ einen Gesetzentwurf erarbeiten; denn den gibt es momentan noch nicht. Es müssen Richtlinien angepasst werden. Wir müssen genau sehen, was in dem Gesetzentwurf steht, wie die Richtlinien dazu sind. Das müssen wir dann auf sächsische Gesetze herunterbrechen. Wir werden dann erst sehen, ob wir unser Ausführungsgesetz dahin gehend anpassen müssen.
Insgesamt – auch die Zahlen seien noch einmal genannt – bedeutet das für den Freistaat Sachsen: 2015 sind bei uns 31 000 Unterhaltsvorschussbezieher laut Statistik zu
verzeichnen. Wenn man jetzt die Bundeszahlen zugrunde legt, dann rechnen wir ungefähr mit einem Drittel an Erhöhung der Zahl der Unterhaltsvorschussbezieher.
Nach dem, was ganz deutlich aus den Beiträgen der Vorredner hervorging, wird es ganz wichtig sein – und da richte ich meinen Blick auch mit zum Finanzminister –, dass wir jetzt im engen Schulterschluss mit den Kommunen die Gesetzlichkeiten auf Landesebene herunterbrechen. Dass diese Umsetzung nur im engen Schulterschluss mit den Kommunen erfolgen kann, ist – so denke ich – selbstredend.
Deshalb sage ich noch einmal Danke für den ausgehandelten Kompromiss. Ich halte es für eine gute Novellierung im Sinne unserer Kinder und vor allen Dingen im Sinne der Alleinerziehenden.
Frau Staatsministerin Klepsch sprach soeben für die Staatsregierung. Ich sehe jetzt in dieser ersten Aktuellen Debatte keinen weiteren Redebedarf aus den Fraktionen. Sie ist damit abgeschlossen.
Als Antragstellerin hat zunächst die einbringende AfDFraktion das Wort. Bitte, Herr Kollege Spangenberg.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema lautet: „Kriminalität – Wohnungseinbrüche und geringe Aufklärungsquoten – Wie sicher sind die Bürger in Sachsen?“ Klare Antwort: Sie sind nicht sicher, weder in Sachsen noch im Bund.
Meine Damen und Herren! Ich habe zwei Artikel mitgebracht: „Einbrecher sticht auf Bewohner ein – Prozess wegen versuchten Mordes“; da sind wir sogar in der Verbrecherkategorie, der Artikel ist vom 31.01.2017. Dann vom 17.01.2017: „Einbrecher klauten Schmuck“.