Protocol of the Session on December 16, 2016

Frau Staatsministerin.

Es ist keine Aufgabe der Staatsregierung, ein Widerspruchsrecht einzuführen. Die Voraussetzung für eine Organspende ist die Zustimmung des Verstorbenen zur Organentnahme zu Lebzeiten. Wenn er keine Erklärung abgegeben hat, sind die Verwandten verantwortlich, eine mutmaßliche Willenserklärung im Interesse des Verstorbenen abzugeben. Das ist die sogenannte Zustimmungslösung, die wir in Deutschland haben.

In Österreich gibt es zum Beispiel die Widerspruchslösung. Bei der Widerspruchslösung erklären sich deutlich mehr Menschen zur Organspende bereit. Vielleicht ist es auch eine Frage der Bequemlichkeit, denn man muss explizit widersprechen. In Deutschland muss man zustimmen, man muss die Erklärung abgeben. Der Bundestag hat sich mit dieser Thematik – meines Wissens 2012 – sehr intensiv beschäftigt. In dieser Diskussion ist man im Ergebnis so verblieben, dass es für Deutschland eine Zustimmungslösung geben soll.

Des Weiteren hat man festgehalten, dass die Krankenkassen alle Versicherten ab dem 16. Lebensjahr anschreiben, damit sie regelmäßig über das Thema informiert werden. Ich denke, es ist ein richtiger Schritt, einen Organspendeausweis auszufüllen. Die Behörden, die Personalausweise und Pässe ausstellen, sind aufgefordert, beim Abholen der Personalausweise eine Aufklärung über das Thema Organspende/Organspendeausweis auszuhändigen.

Es sind einzelne Maßnahmen, die durch die Bundesregierung im Jahr 2012 diskutiert und festgehalten wurden. Ich gehe davon aus, dass man in Deutschland bis auf Weiteres von dieser Zustimmungslösung nicht abgeht. Aus meiner Sicht ist die Widerspruchslösung nach dieser Diskussion im Bundestag kein Thema.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Die CDU-Fraktion möchte noch eine Frage stellen. Herr Abg. Wehner.

Sehr verehrter Herr Präsident! Frau Staatsministerin! Darauf aufbauend: Für wie realistisch halten Sie es, die Organspendebereitschaft auf eine elektronische Gesundheitskarte zu überführen? Viele Bürger sind bereit, im Todesfall Organe zu spenden, denn der Organspendeausweis ist meist nicht bei der Person. Könnte man so etwas digitalisieren oder abspeichern?

Frau Staatsministerin.

Eine elektronische Gesundheitskarte wäre wünschenswert. Allein wenn wir die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte vom Zeitablauf sehen – zehn Jahre sind gar keine Zeit –: Wie lange hat man über die elektronische Gesundheitskarte und die Daten, die sich dort wiederfinden sollen, diskutiert? Ich erinnere daran: Wir als Freistaat Sachsen haben angeregt,

dass die Impfdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte enthalten sein sollten, denn das gehört aus unserer Sicht zum Notdatenstammsatz.

Verantwortlich für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist die Gesellschaft für Telematikanwendung, die gematik. Ich gehe davon aus, dass es richtig sein muss und dass es auch das Ziel sein wird, die Daten auf der Gesundheitskarte festzuhalten. Ich glaube, es ist wichtig, dass jeder, der einmal eine Erklärung für eine Organspende abgegeben hat, diese auch eigenständig wieder ändern kann. Das ist bei der elektronischen Gesundheitskarte wesentlicher Bestandteil, dass Daten geändert werden können. Deshalb gehe ich davon aus, dass die elektronische Gesundheitskarte, wenn sie richtig eingeführt ist und funktioniert, das Thema der Organspendeerklärung enthalten sollte.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Wir haben noch 3 Minuten. Die Linksfraktion, Frau Abg. Schaper.

Die nehme ich sehr gern, Herr Präsident. Ich möchte auch das Thema Organspende anschneiden. Ganz konkret auf Sachsen bezogen, war in Leipzig aus dem Prüfbericht zu entnehmen, dass es in den Leipziger Kliniken um die sogenannte Schnittstellenproblematik ging. Sehen Sie eine Einflussmöglichkeit darauf oder sind es explizit Vorgänge, bei denen man von außen keinen Einfluss nehmen kann? Liegt es gegebenenfalls daran, dass wir bezüglich der Kommunikationswege die Weichen nicht entsprechend gestellt haben?

Frau Staatsministerin, 2 Minuten.

Das würde ich so nicht stehen lassen oder auch nicht unterschreiben wollen. Ich habe

kurz umrissen, wie die Kommission den Prüfbericht erarbeitet hat und dass auch die Häuser beteiligt waren. Als die ersten Feststellungen getroffen worden sind, haben die beiden Häuser – Herzzentrum und Uniklinikum – eigenständig gesagt: Wir prüfen alle weiteren Lungentransplantationen, die noch nicht geprüft worden sind, und sehen, wo unser Defizit besteht. Sie haben in einem Bericht ihre Maßnahmen festgehalten, die ergriffen werden mussten, um künftige Mängel, Übermittlungsfehler – es geht ja teilweise um Daten, die fehlerhaft übermittelt worden sind – auszuschließen. Dieser Bericht ist nicht nur an die Kommission, sondern auch an unser Haus gegangen. Wir werden weiterhin gemeinsam mit dem SMWK überwachen: Welche Maßnahmen sind ergriffen, funktioniert es? Müssen die Maßnahmen nachgesteuert werden oder nicht?

Ist das für die Beantwortung der Frage so ausreichend?

(Susanne Schaper, DIE LINKE: Ja!)

Vielen Dank Frau Staatsministerin! Wir haben noch 56 Sekunden. Sind Sie mit mir der Meinung, dass wir in dieser Zeit keine Frage und Antwort mehr schaffen?

(Zuruf: Ja!)

Vielen Dank, meine Damen und Herren! Damit erkläre ich den Tagesordnungspunkt Befragung der Staatsminister für beendet. Frau Staatsministerin Klepsch, vielen Dank für Ihre Ausführung und die Beantwortung der Fragen der Abgeordneten.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages

Drucksache 6/7086, Prioritätenantrag der Fraktion AfD

Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: AfD, CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, sofern das Wort gewünscht wird.

Für die AfD-Fraktion beginnt Frau Abg. Dr. Muster. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion legt im Parlament des Freistaates Sachsen einen Antrag vor, der Mut erfordert: Mut, verkrustete Strukturen aufzubrechen. Mut, Privilegien zu kappen. Mut, die Bürgerrechte zu stärken, und Mut, auf unser Volk zu hören. Wir fordern heute die Staatsregierung auf: Kündigen Sie noch in diesem Jahr die Rundfunkstaatsverträge.

(Dirk Panter, SPD: Das stimmt! – Heiterkeit des Abg. Dirk Panter, SPD)

Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten, wird auch etwas zugemutet. Sie müssen sich verhalten, ob Sie wollen oder nicht.

(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Das ist ja die ganze Zeit so! – Heiterkeit des Abg. Dirk Panter, SPD – Zuruf des Abg. Falk Neubert, DIE LINKE)

Alternativlosigkeit war gestern, heute müssen Sie dafür oder dagegen stimmen. Sie stehen dabei unter der Beobachtung der sächsischen Bürger, unserer Wähler.

(Zurufe der Abg. Sarah Buddeberg und Falk Neubert, DIE LINKE)

Das Ziel des Antrages der AfD ist nicht die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern seine grundlegende Reform. Dieser Rundfunk besteht aus 22 Fernseh- und 67 Hörfunkprogrammen, zahlreichen Internet-Streams und einer verschachtelten, unübersehbaren Vielzahl von Tochter- und Schwesterunternehmen für Werbung- und Rechtehandel. Über 30 000 wohldotierte Pöstchen im Quasi-Beamtenstatus und luxuriöse Versorgungsansprüche gesellen sich hinzu. Seit dem Jahr 2013 wird dieser intransparente, demokratisch nicht mehr legitimierte Rundfunk komplett zwangsfinanziert. Im Jahr 2015 mussten die Bürger in Deutschland insgesamt 7,36 Milliarden Euro für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen. Der Beitrag wird eingetrieben, egal ob der Bürger ein Empfangsgerät besitzt oder nicht. Anknüpfungspunkt ist der Haushalt. Überzeugte Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden wegen ihrer Zahlungsverweigerung sogar in Zwangshaft genommen.

ARD und ZDF sind nicht spitze. Sie produzieren keine Filme auf Weltklasseniveau.

(Dirk Panter, SPD: Ah! Aber schwarz-weiß!)

Es werden kaum Skandale aufgedeckt, keine Dokumentationen gedreht, die in Erinnerung bleiben.

(Valentin Lippmann; GRÜNE: Sie sind wohl konsequenter Nichtnutzer!)

Dagegen steigen die Personalkosten für den immensen Verwaltungsapparat und die Altersversorgung stetig. Die Bürger spüren, dass in der Berichterstattung oft die journalistische Unabhängigkeit fehlt. Fundamentale

Prinzipien, wie die klare Trennung von Information und Kommentaren in Nachrichtensendungen, werden ignoriert.

Aber genau diese Aufgabe, die kritische Berichterstattung, ist die Kernaufgabe des öffentlich-rechtlichen Senders. Genau dafür werden sie fürstlich bezahlt und genau diese Aufgabe nehmen sie unzureichend wahr. Aktuelle Geschehnisse in Deutschland und der Welt werden nicht objektiv und nüchtern, sondern permanent einseitig wertend dargestellt. Denken Sie an die Wahlen in Amerika, die in der öffentlich-rechtlichen Wahrnehmung nur eine Tendenz kannten: Hillary Clinton tritt gegen den Satan an, liegt deutlich vor ihm und wird ihn Gott sei Dank besiegen. Hoppla! Und nun regiert er doch!

(Christian Piwarz, CDU: Frau Muster, was haben Sie denn heute genommen?)

Berichterstattung der Medien und die Wahrnehmung der Bürger über die Realität klaffen auseinander. Als Teil der sogenannten vierten Gewalt nehmen die öffentlichrechtlichen ihre Kontrollpflichten gegenüber den anderen drei Gewalten kaum mehr wahr. Selbst das Bundesverfassungsgericht – ein großer Fürsprecher des öffentlichrechtlichen Rundfunks – äußerte im ZDF-Urteil: „Ziel ist es, einen Rundfunk zu schaffen, der dem Prinzip gesell

schaftlicher Freiheit und Vielfalt verpflichtet ist, nicht aber inhaltlich von den Repräsentanten und Amtsträgern des Staatsapparates geformt ist.“

Also, keine Hofberichterstattung. Aber wir haben Hofberichterstattung! Denken Sie an die Griechenland- und die Flüchtlingskrise.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Das betreute Denken ist dank der AfD-Fraktion aus der Mode gekommen.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Wir wollen nicht nur zu jeder Nachricht noch die pädagogische Belehrung, welche Meinung dazu angebracht ist. Nein, niemand soll uns erklären, dass Kritik an den Herrschenden eine unerlaubte Meinung ist. Es ist Meinung, und es fällt unter Artikel 5.