Herr Dr. Lippold, ich verstehe Ihre Frage. Aber das ist genau der Punkt. Dieser Klimaschutzplan 2050 ist eine politische Entscheidung, und diese politische Entscheidung ist natürlich jederzeit revidierbar. Diese Entscheidung geht weit über das hinaus, was alle anderen Staaten der EU machen, und auch noch weit über das hinaus, was andere Staaten auf der Welt machen.
In den Vereinigten Staaten von Amerika wird demnächst ein Präsident sein Amt übernehmen, dessen Wahlspruch lautet: „America first!“ – Amerika zuerst. Es wird ein Präsident sein, der angekündigt hat, die Deindustrialisierung seines Landes zu stoppen und umzukehren. Produktionsstätten und Arbeitsplätze sollen nach Amerika zurückgeführt werden, und zwar aus Ländern, denen nicht nur Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz gleichgültig sind, sondern eben auch der Klimaschutz und Klimarettungsfantasien. So sieht eine Politik im Interesse des eigenen Landes und im Interesse der eigenen Bürger aus.
Die AfD-Fraktion wird sich analog dazu auch weiterhin für den Erhalt von Arbeitsplätzen in Sachsen einsetzen. Die AfD-Fraktion wird weiterhin öffentlich machen, dass die sogenannte Energiewende, wie sie hier in Deutschland und in Sachsen betrieben wird, ein wirtschaftspolitischer Irrweg ist, der keinerlei Einfluss auf das Weltklima hat.
Genau das trifft auch auf den Klimaschutzplan 2050 – von CDU und SPD wohlgemerkt –, der diese absurde Energiewende noch vorantreiben will, zu. Deshalb wird sowohl der Klimaschutzplan 2050 als auch Ihr GRÜNEAntrag von uns als wirtschaftsfeindlich und als unsozial abgelehnt.
Herr Kollege Urban war der letzte Redner in der Runde. Gibt es weiteren Redebedarf? – Ich sehe keinen weiteren Redebedarf. Deshalb hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Ich bitte Sie an das Rednerpult, Herr Staatsminister Dulig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihren Vorwurf, den Klimaschutzplan 2050 für Deutschland nicht ernstzunehmen, weise ich zurück. Wir nehmen ihn sehr ernst. Wir wollen den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur deutlich unter zwei Grad halten. Wir stehen zu den Klimazielen der Bundesregierung. Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir die effizientesten Maßnahmen und Instrumente nutzen, ökonomisch, ökologisch und sozial.
Der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist: Sie wollen, dass der Freistaat Sachsen möglichst sofort aus der Braunkohlewirtschaft aussteigt.
egal, was in welchem Plan steht. Sie wollen das ohne Rücksicht auf die regional- und energiewirtschaftlichen, auf die beschäftigungspolitischen und auf die sozialen Folgen. Genauso steht aber fest, dass die Sächsische Staatsregierung dies nicht will.
Die Grundlage ist der Koalitionsvertrag, in dem dazu ausgeführt ist – ich zitiere –: „Wir werden unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten und zugleich Anpassungsstrategien zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels entwickeln. Wir schaffen Voraussetzungen für eine sichere, umweltverträgliche und bezahlbare Energieversorgung.“ – Sicher, umweltverträglich, bezahlbar!
Dazu gehört auch, dass der Freistaat Sachsen schrittweise unabhängig von fossilen Energieträgern wird. Wir nehmen den Klimaschutzplan ernst. Er soll ein Instrument
sein, gute ökologische Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Gesellschaft zu erhalten. In diesem konkreten Fall zielt das Instrument auf den Zustand der Atmosphäre.
Ernst nehmen wir den Klimaschutzplan aber auch in seinem Kontext. Wir müssen darauf achten, dass ein Instrument mit einer vordergründig ökologischen Zielstellung in das Gesamthandeln zur Gestaltung nachhaltiger Entwicklung eingeordnet wird. Nachhaltige Rahmenbedingungen bedeuten, dass wir eine Balance zwischen sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Verantwortung finden müssen.
Diese Staatsregierung nimmt die Gesamtverantwortung wahr. Das heißt Verantwortung für den nachhaltigen, gewissenhaften Umgang mit der Natur, aber auch für die wirtschaftliche Zukunft der Lausitz und der Menschen dort, ebenso wie eine sichere und bezahlbare Energieversorgung. Ihre Interpretation ist einseitig und daher nicht sachgemäß – wir denken dagegen umfassend.
Der Antrag dient dem Zweck, Investitionen in die Braunkohlenwirtschaft generell unmöglich zu machen.
Der deutsche Klimaschutzplan geht aber davon aus, dass wir in einer Kommission Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung die Umsetzung der Klimaschutzziele im Zusammenhang mit den anderen Aspekten der gesellschaftlichen Entwicklung beraten und bearbeiten wollen. Ziel der Kommission ist es, einen Rahmen zu schaffen, der Perspektiven für die betroffenen Branchen und Regionen zulässt. Vorauseilender Verzicht und vorschnelle Entscheidungen für einen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung beschränken unsere Handlungsspielräume.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der neue Investor hat einen Vertrauensvorschuss der Staatsregierung verdient. Wir müssen abwarten, ob er das Vertrauen erfüllt. Das ist auch unsere Erwartung an den Investor. Ihre Forderung lautet, dass wir Maßnahmen zum Verbot von Investitionen in die Braunkohlewirtschaft treffen. Das kann ich nicht mittragen. Dieses Verbot schafft keine Sicherheit für die betroffene Region und die Bevölkerung. Es schafft Zukunftsangst. Und dafür stehe ich nicht zur Verfügung.
Herr Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Wir sind am Ende der Aussprache angekommen. Die GRÜNEN haben jetzt noch 3 Minuten für das Schlusswort. Herr Dr. Lippold, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte das Schlusswort nutzen, über einen konkreten Fall von Erweiterungsplänen zu sprechen. Es geht um die Erweiterungspläne für den Tagebau Vereinigtes Schleenhain, südlich von Leipzig.
Hier geht es noch nicht einmal um Kohle, die man in dem einen oder anderen Szenario braucht oder nicht. Der Sächsische Landtag hat nämlich mit dem HeuersdorfGesetz dafür gesorgt, dass die Versorgung des Kraftwerks Lippendorf bis zu dessen Ende gesichert ist.
Das Dorf Pödelwitz, das in der Gesetzesbegründung als Schutzgut bezeichnet wird, ist der MIBRAG jetzt einfach unter internen Kostenerwägungen im Weg. Das Vorhaben hat angesichts der fest entschlossenen Bleibewilligen keine Chance. Dennoch droht bereits ab dem nächsten Jahr die Schaffung vollendeter Tatsachen durch Zerstörung eines 700 Jahre alten Dorfes, indem die MIBRAG die Teile, aus denen sie die Leute herausgekauft hat, einfach abreißt, wenn Ihr wie ein Staat im Staat agierendes Oberbergamt weiterhin den Eindruck vermittelt, als ließe sich dieser Irrsinn am Ende realisieren.
Ein Irrsinn, der den Kraftwerksbetrieb um nicht einen einzigen Tag verlängert, niemandes ungedeckten Kohlebedarf deckt und keinen Arbeitsplatz sichert. Es soll einem tschechischen Eigentümer einfach ermöglicht werden, zur Maximierung der abzuführenden Gewinne ein sächsisches Dorf auszuradieren, das den Dreißigjährigen Krieg überstanden hat, und damit das zu tun, was in der Tschechischen Republik nicht mehr möglich ist.
Stoppen Sie diesen Wahnsinn, Herr Minister! Das Thema wird Ihnen sonst erhalten bleiben – mit rasch steigender Brisanz.
Stimmen Sie für unseren Antrag, meine Damen und Herren. Das hilft auch dem Minister, denn dann muss er den Mut an dieser Stelle nicht allein aufbringen.
Das war das Schlusswort. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/7213 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 6/7213 nicht beschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Bereits in seiner Stellungnahme zum Sächsischen Schulgesetz merkte der Deutsche Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e. V. an, dass abgestimmte Leitlinien zwischen LJA und SMK gebraucht werden. Des Weiteren merkte er an, dass der Kinderschutzbund Sachsen seit 2010 das Sächsische Staatsministerium für Kultus mit dem Programm „Kinder in guten Händen“ zur Qualifizierung und Beratung des Elementar- und Primarbereichs im Kinderschutz unterstützt. Eine Weiterentwicklung „Kinder in guten Händen“ für den Sekundarbereich wäre notwendig und sinnvoll.
In seiner Pressemitteilung bemerkte der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, dass Schulen sich verstärkt mit den Gefahren der digitalen Medien befassen müssen. Dies betrifft überwiegend Kinder und Jugendliche, die die Sekundarstufe besuchen.
1. Welche Maßnahmen im Sekundarbereich wurden mit welchen Haushaltsmitteln umgesetzt? Bitte mit genauer Nennung der entsprechenden Haushaltstitel.
2. Wann geht das Informationsangebot des Freistaates Sachsen auf der Website https://sachsen.schule-gegensexuelle-gewalt.de online, und an welchem Punkt befinden sich momentan die Abstimmungen?