Das ist eine Unterstellung, die Sie hier durchführen. Das ist nicht korrekt, eindeutig nicht korrekt.
Den zweiten Teil: Nein, auch wir als LINKE – Sie werden sich erinnern, dass die GRÜNEN und die SPD in der letzten Legislaturperiode dazu sogar einen Gesetzentwurf eingebracht haben – sind der Auffassung, dass Arbeitnehmer selbstverständlich auch in der Arbeitszeit Fortbildungen besuchen sollten und können. Wie man es regelt, ist die Frage. Das habe ich Ihnen vorhin bereits beantwortet.
Natürlich muss die Möglichkeit bestehen, dass auch in der Arbeitszeit eines Lehrers Fortbildungen durchgeführt werden. Ein Lehrer muss wie jeder andere Beschäftigte im Freistaat Sachsen zu Beginn des Kalenderjahres, das heißt spätestens im Januar, die Urlaubsplanung beim Schulleiter abgeben. Fragen Sie bitte die Kultusministerin. Das wird sehr, sehr sauber gehandelt. Das heißt, jeder Lehrer schreibt seine Urlaubstage – das sind in der Regel 30 und nicht mehr und nicht weniger – ein, und danach kann natürlich der Arbeitgeber auch handeln. Das ist gar keine Frage.
Allerdings muss ich Ihnen sagen, dass es – von Herrn Flath, glaube ich, als er Kultusminister war – aus dem Kultusministerium eine Festlegung gab, dass der Lehrer während der Ferien nur eingesetzt werden soll, wenn es zwingend und unbedingt notwendig ist, weil er ja während der Schulzeit überhaupt keinen Urlaub nehmen kann. Das heißt, die Einschränkung, den Urlaub durchzuführen, ist bei den Lehrerinnen und Lehrern extrem hoch.
Es ist auch anerkannt worden, dass ein Lehrer in der Woche wesentlich mehr Arbeitszeit als 40 Stunden benötigt.
Vielen Dank. Frau Falken, geben Sie mir recht, dass die Ferien, die wir im Freistaat Sachsen, aber auch in allen anderen Bundesländern zusammengerechnet auf das Jahr haben, wesentlich länger als 30 Arbeitstage sind?
Das ist nicht strittig. Ich weiß nicht, wo Sie da ein Problem haben. Das ist überhaupt nicht strittig. Selbstverständlich ist das so. Das ist doch gar keine Frage.
Herr Schreiber, Sie kommen trotzdem nicht daran vorbei. Ich weiß schon, warum Sie die Frage stellen. Ich gehe natürlich auf das entsprechende Pilotprojekt ein, das am 24. März 2014 zur Problematik „Klassenzimmer der Zukunft“ starten sollte und dann kläglich gescheitert ist.
Frau Staatsministerin, Sie haben damals sogar ein Expertengremium eingesetzt. Sie haben sich wissenschaftliche Begleitung von der Universität Chemnitz geholt. Sie hatten das Ziel – und ich fand das damals großartig, als Sie es verkündet haben –, zehn Schulen in dieses Pilotprojekt einzubeziehen. Nach relativ kurzer Zeit waren es nur noch fünf Schulen. Dann war es noch eine Schule. Da habe ich gedacht: Na gut, die Ministerin fängt jetzt mit einer Schule an, weil es Voraussetzungen gibt, die man erfüllen muss und die möglicherweise nicht gegeben sind. Das ist natürlich auch kostenrelevant; das ist gar keine Frage.
Dann habe ich erfahren, dass die Überlegung bestand, an der einen Schule zwei Klassen mit Tablets auszustatten. Das ist auch gescheitert, und zwar ganz einfach an der Frage, ob jetzt der Lehrer die Tablets bekommt und damit durch die Schulklassen geht oder ob zwei Klassen in der Schule diese Tablets bekommen und sich alle Lehrer damit beschäftigen müssen. Es ist daran gescheitert, auch weil es für diese Lehrer keine Fortbildung gab. Das heißt, das war eine totale Luftnummer.
Jetzt verkünden Sie – der Landesschülerrat hat sich gefreut –, dass Sie dazu ein Konzept erarbeiten. Die Schulen müssen schon seit 2004 medienpädagogische Konzepte erarbeiten.
Das Kultusministerium hat bis heute dafür kein vernünftiges Konzept, das auch umsetzbar ist. Ich erwarte heute, dass Sie wenigstens sagen, in welchem Zeitablauf dieses Konzept erarbeitet werden soll.
Das war Frau Kollegin Falken, Fraktion DIE LINKE. Jetzt hätte die AfD das Wort gehabt. GRÜNE noch einmal? –
Wir eröffnen jetzt, so denn Bedarf bestünde, eine dritte Runde. Will die einbringende CDU-Fraktion eine dritte Runde eröffnen? – Das kann ich jetzt nicht erkennen. SPD-Fraktion? – Auch nicht. LINKE noch einmal? – Die CDU nun doch? – Redebedarf bei der einbringenden CDU-Fraktion. Das Wort hat erneut Herr Kollege Ittershagen. Die Redezeit gibt das auch ohne Weiteres her.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zuerst will ich ganz kurz auf Herrn Neubert eingehen.
Herr Neubert, hätten wir damals gewusst, vor welchen Herausforderungen wir heute stehen, hätten wir die Diskussion bereits vor zehn Jahren beginnen müssen. Selbstverständlich kommt diese Diskussion immer irgendwie zu spät. Aber sie muss begonnen und durchgehalten werden.
Ich kann schon von einem Lehrer erwarten, dass dieser seine Fort-, Aus- und Weiterbildung auch in den Ferien macht. Das ist ein Grundsatz. Andere Arbeitnehmer müssen sich genauso anpassen. Ich bin der Meinung, die Kultusministerin sollte das so gestalten, dass die Weiterbildungen in diese Zeit gelegt werden.
und zwar zum Thema Schulgesetz. Das Schulgesetz ist eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode. Dass sich die Koalitionsfraktionen dafür vielleicht ein bisschen mehr Zeit nehmen müssen, um einen Kompromiss zu finden, der tragfähig ist, der weit trägt und hält, liegt auf der Hand. Das ist überhaupt nichts Negatives.
Trauen Sie uns als Koalition zu, dass wir in der Lage sind, ein Schulgesetz zu verabschieden, das wirkt und Grundlage für die nächsten Jahre sein wird!
Zum Thema Verantwortung muss ich sagen, dass der Breitbandausbau natürlich zu forcieren ist. Martin Dulig hat das gestern versprochen. Wir werden das unterstützen. Hier haben wir Nachholbedarf. Zum Beispiel gibt es in meinem Wahlkreis eine sanierte Oberschule, die keinen Internetzugang hat, und eine teilsanierte Oberschule mit einem 6-Megabit-Zugang. Wenn da zwei Schüler das Internet nutzen, wissen wir alle, was passiert: Es bricht zusammen.
Auch Frau Stange – jetzt ist sie gerade nicht im Saal – wird einen Teil der Verantwortung übernehmen, indem den Lehramtsstudenten das Handwerkszeug im Studium
an die Hand gegeben wird, damit die Lehrer in der Lage sind, digitale Bildungsinhalte an die Schüler zu übermitteln. Dabei ist zu beachten, dass der Lehrer zum Dreh- und Angelpunkt für die Vermittlung digitaler Bildung wird.
Frau Zais, jetzt hören Sie es noch einmal von mir: Auch das Finanzministerium ist natürlich in der Verantwortung.
Digitaler Fortschritt lebt davon, dass er fortgeschrieben wird. Wir können da nicht auf einem Punkt stehen bleiben. Dass die jetzt wohlgehütete Schatulle des Freistaates hierfür in Anspruch genommen werden muss, liegt auf der Hand. Auch wir werden dies fordern.
Besonders am Herzen liegen mir noch die Kommunen. Wir wissen aus unserer Erfahrung, wie Bürgermeister, wie Landräte, wie die Stadt- und Gemeinderäte zum Thema Digitale Bildung eingestellt sind. Da ist noch nicht überall das Verständnis zu 100 % vorhanden. Hier müssen wir noch Aufklärungsarbeit leisten. Es steht aber auch fest, dass wir die Kommunen bei den notwendigen Investitionen nicht alleinlassen dürfen.