Protocol of the Session on December 13, 2016

ten, sondern von sehbehinderten Menschen sprechen. Ich bitte also um Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Möchte noch jemand zum Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE sprechen? – Es gibt keinen Bedarf. Dann lasse ich über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe auf den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 6/7510. Auch hier ist Einbringung gewünscht. Herr Abg. Wendt, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch mir liegt es am Herzen, unseren Änderungsantrag einzubringen. Nicht nur uns, sondern auch dem Sächsischen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen, dem Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V., dem Sozialverband VdK, dem Landesverband der Gehörlosen e. V., der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und sogar dem Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie den Betroffenen ist aufgefallen – wir hatten es heute bereits mehrfach thematisiert –, dass die Staatsregierung nur das Blindengeld erhöhen möchte. Die hochgradig Sehschwachen, die Gehörlosen und die schwerstbehinderten Kinder sind leider mal wieder leer ausgegangen. Man kommt also nach 20 Jahren zu fast überhaupt keiner Anpassung der Mittel, und man übergeht in diesem Fall ungerechterweise einen Teil der Betroffenen.

Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag eine notwendige Erhöhung, die beispielsweise vom VdK Sachsen mit mindestens 5 % vorgeschlagen wurde, vorgenommen, und wir haben sogar noch 2 bis 3 % oben draufgeschlagen, weil wir dies als ersten zwingend notwendigen Schritt nach Jahrzehnten des Stillstands ansehen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Zudem haben der Sächsische Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Sozialverband VdK, dessen Landesverbandsvorsitzender hier im Plenum sitzt, darauf hingewiesen, dass ein Empfänger von Landesblindengeld mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45 a ff. SGB XI und Pflegestufe 1 bisher

211 Euro erhielt und nunmehr nur noch 186,50 Euro erhalten würde und ergänzend dazu die Neuregelung bei der ehemaligen Pflegestufe 2 mit einer Kürzung von 7 Euro einhergehen würde. Diese Schlechterstellung wollen wir als AfD-Fraktion nicht. – Sie etwa, werte Staatsregierung?

Genau aus diesem Grund haben wir in unserem Änderungsantrag eine Bestandsschutzregelung aufgenommen, die Ihr Entwurf leider vermissen ließ. Deshalb appelliere ich an Sie hier im Plenum, hier im Hohen Haus, dass Sie unserem Änderungsantrag fraktionsübergreifend zustimmen. Er ist wirklich zwingend notwendig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Wer möchte noch zum Änderungsantrag der AfD sprechen? – Es gibt keinen Bedarf. Damit lasse ich über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich lasse über die Beschlussempfehlung abstimmen. Ich schlage Ihnen vor, artikelweise vorzugehen. Da es nur drei sind, würde ich diese gleich gemeinsam verlesen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Ich beginne mit der Überschrift, danach kommen Artikel 1 Änderung des Landesblindengeldgesetzes, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist den Artikeln mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich stelle nun den Entwurf als Ganzes zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Auch hier liegt wieder ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung des Gesetzes vor. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir so verfahren. – Es gibt keinen Widerspruch. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Akzeptanz der Rückkehr und Ansiedlung von Wölfen

im Freistaat Sachsen erhalten – Wolfsmanagement nachsteuern

Drucksache 6/7236, Antrag der Fraktionen CDU und SPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnen die einreichenden Fraktionen CDU und SPD, danach folgen DIE LINKE, AfD und die GRÜNEN. Ich erteile nun der CDU-Fraktion, Herrn Abg. Hippold, das Wort.

(Präsidentenwechsel)

Frau Präsidentin! – Oder Herr Präsident in dem Fall. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einst besiedelte der Wolf, über den wir heute in unserer Debatte sprechen, fast die gesamte Nordhalbkugel unserer Erde. Heute wird er global von der IUCN als gering gefährdet eingestuft.

In Mitteleuropa hingegen, insbesondere in Deutschland, war der Wolf aufgrund des hohen Verfolgungsdrucks der letzten Jahre zwischenzeitlich gänzlich ausgerottet. Erst in den letzten 30 Jahren haben der gesetzliche Schutz und die damit einhergehende Einstellung der legalen Tötungen zu einer deutlichen Erholung des europäischen Wolfsbestandes geführt.

Diese natürliche Rückkehr – die Betonung liegt auf natürlich – und die Wiederausbreitung des Wolfes in Deutschland ist allerdings nicht völlig freiwillig. Vielmehr beruht diese auf internationalem Recht, zu dessen Umsetzung Deutschland verpflichtet ist.

Heute unterliegt der Wolf einer Reihe von Rechtsvorschriften auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Dies ist zum einen die Berner Konvention mit der Einstufung mit der Wertung in Anhang II als streng zu schützende Tierart und zum anderen im Anhang IV a der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Letztgenannte stellt den Wolf europaweit unter strengen Schutz.

Die beiden Rechtsvorschriften sind national im Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt. Die EU erwartet von den Mitgliedsstaaten, dass sie den Erhaltungszustand für diese und andere gefährdete Arten verbessern. Dies ist ein zentrales Ziel der sogenannten FFH-Richtlinie.

Nach letzten Erkenntnissen des Bundesumweltministeriums aus dem Monitoring der Jahre 2015/2016 – an dieser Stelle möchte ich ergänzen, dass das Zahlen aus dem Mai dieses Jahres sind – entwickelte sich der Wolfsbestand in Deutschland unter diesem Schutzregime in den letzten 15 Jahren von bekannten drei Rudeln auf inzwischen 46 Rudel. Nach aktuellen Zahlen vom 17.11.2016, allerdings nicht vom Ministerium, sprechen wir über 61 Rudel, ein Paar und sechs Einzeltiere. Auf polnischer Seite wird der Bestand derzeit mit 43 Rudeln sowie zehn Paaren angegeben.

Bei der derzeitigen Dynamik, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir aber in wenigen Jahren bereits über 120 Rudel der mitteleuropäischen Tieflandpopulation nachweisen können. Dies entspricht einer Anzahl von 1 000 bis 1 200 Wölfen.

Konsequenz dieser hohen Populationszahl sind aber Konflikte, und diese nehmen ständig zu. Insbesondere betrifft dies die Weidetierhalter, die bislang keine Schutzmaßnahmen vor Beutegreifern treffen mussten, nun aber durch die Rückkehr des Wolfes vor großen Herausforderungen stehen. Die Zahl der Wolfsrisse hat sich seit der Etablierung des Wolfes um ein Vielfaches erhöht. Waren es 2006 nur 40 Tiere, so sind es in diesem Jahr bis jetzt schon 205 Tiere, die dem Wolf zum Opfer gefallen sind. Dies ist auch vollkommen nachvollziehbar, da sich die Menge bzw. die Anzahl der natürlichen Nahrung nicht in gleichem Maße entwickelt wie die Wolfspopulation.

Für von Wölfen getötete Nutztiere wurden nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz im Jahr 2015 deutschlandweit knapp 108 000 Euro Ausgleichszahlungen

geleistet. Solche Ausgleichszahlungen sind sicherlich wichtig, lösen aber nicht das Hauptproblem: die nun notwendigen Präventionsmaßnahmen. Bei deren vollständiger Umsetzung kommen Weidetierhalter schnell an die Grenzen des finanziell und zeitlich Machbaren, da es sich oft auch um kleinere Unternehmen handelt. Dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es eben keinen Ausgleich.

Geht man nun davon aus, dass durch die Intelligenz des Wolfes der Umfang der Maßnahmen noch anwachsen wird, so wird dieses Problem zukünftig nicht geringer werden.

Die Weidetierhaltung wird als ökologischste Form der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung gesehen und erbringt einen sehr hohen Beitrag zur Landschaftspflege. Nun wird diese aber durch den zusätzlichen Aufwand für den Herdenschutz und die Folgen von Wolfsübergriffen infrage gestellt. Die offiziellen Empfehlungen für Herdenschutzmaßnahmen zeichnen über die Jahre ein regelrechtes Wettrüsten der Weidetierhalter gegenüber den Wölfen nach.

Sachsen unterstützt die Anschaffung solcher Schutzmaßnahmen seit jeher konsequent und nachhaltig. Wie gesagt, der zusätzliche Arbeitsaufwand, der damit zusammenhängt, bleibt aber außen vor.

Gleiches gilt für die Anschaffung und Unterhaltung entsprechender Herdenschutzhunde. Ein Tier kostet circa 1 000 Euro in der Anschaffung und ist angesichts der Größe ein guter Futterverwerter. Auch diese Kosten muss

der Schäfer heute zusätzlich tragen, will er seine Herde vor den Wolfsübergriffen effizient schützen.

An dieser Stelle sehen wir auch das Bundesumweltministerium in der Pflicht, stärker als bislang eine koordinierende Rolle einzunehmen. Gemeinsam mit den Ländern soll im Sinne der Gleichbehandlung eine bundesweite Harmonisierung von Schutzmaßnahmen für alle Weidetierhalter, Ausgleichsregelungen für Nutztiere und sonstige Managementmaßnahmen erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund fordern wir auch, dass sich sowohl der Bund als auch die EU finanziell stärker als bisher an den Präventionsmaßnahmen beteiligen.

Darüber hinaus sind bürokratische Regelungen, zum Beispiel De-minimis, die Frust bei den betroffenen Tierhaltern fördern, zu überarbeiten. Dabei müssen sich zum Beispiel auch die erhöhten Aufwendungen bei der Unterhaltung von Herdenschutzhunden etwa bei den Futterkosten in der staatlichen Unterstützung widerspiegeln. Lediglich die Anschaffung von Herdenschutzhunden zu unterstützen reicht nicht. Es muss mehr getan werden, als nur die Rückkehr des Wolfes zu begrüßen. Deshalb steht auch die EU-Kommission in der Pflicht, flexiblere Regelungen zu Fragen der Entschädigung und vor allem der Prävention zu ermöglichen. Beim Schadensausgleich ist ein Vollkostenausgleich zu gewährleisten.

Wir wissen dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es, wie so oft im Leben, einen hundertprozentigen Schutz auch durch die Einhaltung aller Wolfspräventionsmaßnahmen nicht geben kann. Darüber müssen wir uns alle klar sein.

Eines steht fest: Der Wolf ist wieder ein fester Bestandteil unserer Natur. Es stellt sich lediglich die Frage, wie man ihn dauerhaft in unsere Kulturlandschaft integriert. Dies steht auch im Zusammenhang mit der Tatsache, dass in der ländlichen Bevölkerung die Sorgen und Ängste vor dem Wolf wachsen, insbesondere davor, dass einzelne Tiere oder Rudel ihre Scheu vor dem Menschen und vor menschlichen Siedlungen verlieren. Vor diesem Hintergrund sind Änderungen im Umgang mit dem stetig und sehr dynamisch anwachsenden Wolfsvorkommen und mit den Folgen für die Menschen in den Wolfsgebieten Deutschlands unumgänglich.

Zugleich bedarf es eines Überdenkens der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit seitens der zuständigen Behörden und Institutionen gegenüber der Bevölkerung. Zielstellung muss es hierbei sein, einen weiteren Verlust an Vertrauen und vor allem an Akzeptanz zu vermeiden.

Ich komme nun zu einer weiteren großen Herausforderung. Wo bislang Maßnahmen gegen Wölfe mit problematischem Verhalten ergriffen wurden, waren insbesondere die zuständigen Behördenmitarbeiter und die verantwortlichen Politiker Verunglimpfungen, Strafanzeigen und teilweise Morddrohungen ausgesetzt. Ich erinnere an die Diskussion über die Entnahme des Problemwolfs Kurti in Niedersachsen.

Obwohl sich dieser Wolf immer wieder Menschen bis auf wenige Meter näherte und Mitte Februar einer Spaziergängerin mit Kinderwagen und Hund hinterhergelaufen ist, kam es angesichts der Entnahmepläne zu einem Aufschrei der Entrüstung. Schließlich wurde der angeleinte Hund einer dreiköpfigen Familie von dem Wolf gebissen. Die Familie, die diese Tatsache veröffentlichte, erhielt zahlreiche Anfeindungen per Brief, Telefon und in den sozialen Netzwerken.

Auch der grüne Umweltminister Wenzel stand angesichts der Entnahmeentscheidung im Visier der Wolfsfreunde. Eine einschlägige Facebook-Gruppe hatte dazu aufgerufen, Strafanzeigen gegen ihn zu stellen. Mehr als 100 sind zusammengekommen.

Ich selbst konnte ebenfalls schon einige Erfahrungen mit Veröffentlichungen zum Wolf auf Facebook sammeln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind an einem Punkt angekommen, an dem der Artenschutz dem Schutz von Leib und Leben mehr und mehr entgegensteht. Es werden Grenzen überschritten, die mit unserer Vorstellung von verantwortungsvoller und allgemeinwohlorientierter Politik und Verwaltung nicht mehr in Übereinstimmung zu bringen sind.

Bei allem Respekt und bei aller Einsicht für den Artenschutz: Es entwickelt sich ein Konflikt zwischen Mensch und Wildtier, der bisher in unserer Kulturlandschaft noch nicht existiert hat. Dem müssen wir als Landespolitiker Rechnung tragen und uns um Lösungen bemühen.