Protocol of the Session on December 13, 2016

Ich bin über den Antrag auch angesichts der Pressemitteilungen der GRÜNEN aus der vergangenen Woche, die weniger von Sachkenntnis als durch den eben wieder dargestellten Populismus geprägt waren, wenig überrascht.

Wir haben in dieser Sache schon zweimal – Sie hatten es genannt – ausführliche Sondersitzungen des Verfassungs- und Rechtsausschusses gehabt. Das war übrigens der Verfassungs- und Rechtsausschuss und nicht der Innenausschuss. Was es bei uns zu suchen hat, weiß ich nicht.

Die von den Halbwahrheiten des „Spiegel“ ausgelösten politischen Wellen sind aufgrund der umfassenden Aufklärung der Staatsregierung im Sande verlaufen. Trotzdem hüpfen die GRÜNEN wieder auf den selbst ernannten Aufklärer aus der Wochenzeitung „Die Zeit“. Ich habe manchmal das Gefühl, dass die Sondersitzungen eine Werbemaßnahme für Zeitungen sind, um diese zu abonnieren. Man fragt nicht die Staatsregierung oder hört ihr zu, wir lesen lieber in der Zeitung. Wir lesen jetzt wieder lieber im „Spiegel“. Aber wir wissen, dass es schon in Grimms Märchen nicht mit dem Spiegel funktioniert hat.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

Statt also mit einem solchen Antrag wieder einmal im Parlament um die Ecke zu kommen, hätte man das machen können, was Parlamentarier nach unserer Geschäftsordnung, die wir uns gegeben haben, zur Aufklärung tun, nämlich eine Kleine Anfrage stellen, wie ich es eingangs schon erwähnt habe. Damit geht es auf jeden Fall schneller und effektiver. Aber den GRÜNEN ist das offenbar nicht öffentlichkeitswirksam oder – so könnte man es auch sagen – populistisch genug. Jetzt weiß ich: Es ist populistisch.

Wir können froh sein, dass es keine weitere Sondersitzung des Ausschusses geworden ist. Dieses Mittel wird leider in der letzten Zeit gern von der Opposition missbraucht. In der letzten Sondersitzung lautete die Begründung durch den Ausschussvorsitzenden – selbst von den LINKEN –, dass man die Aufklärung einer fraglichen Aussage aus dem April 2016, also mehr als ein halbes Jahr zurück, nicht bis zur ordentlichen Sitzung knapp eine Woche später abwarten könne. Die Sitzung musste unbedingt einberufen werden. Sinnvoll – das haben wir später festgestellt – war es nicht. Einzig zwei Wochenzeitschriften wurden wiederum häufig genannt. Aber Geld hat es den Steuerzahler trotzdem gekostet.

(Klaus Bartl, DIE LINKE: Der Ausschuss?)

Wenn das zukünftig unsere parlamentarische Arbeit darstellen soll, dann wird die Verdrossenheit auf jeden Fall zunehmen. Das wurde auch schon gesagt. Das betrifft

aber nicht nur die Verdrossenheit der Bürger, sondern auch die Verdrossenheit der Parlamentarier.

Der Antrag gehört in eine Kleine Anfrage. Warten Sie einmal vier Wochen und haben eine Antwort. Die liegt Ihnen dann auch noch schriftlich vor.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Man kann die Fragen vor einer Ausschusssitzung einem Minister, in einer Innenausschusssitzung also dem Innenminister, vorlegen. Der kann sich dann darauf ausreichend vorbereiten.

Wir haben in der Geschäftsordnung die Fragestunde festgelegt. Die können wir in den Ausschüssen wahrnehmen. Das wird aber nicht gemacht. Dabei ist das eine ganz einfache Geschichte. Herr Lippmann, das ist überhaupt kein Zauberwerk, das geht ganz einfach.

Das hier war voll daneben. Jetzt sitzen wir nämlich zusammen und können als Parlamentarier zu dem Antrag natürlich nichts sagen. Dafür sind wir ja Parlamentier. Hinterher wird die Sache dann noch einmal im Ausschuss geklärt. So wird es nämlich aussehen.

Freunde, es ist Advent, es ist die Zeit der Besinnung. Gehen Sie doch einfach einmal in sich und fragen Sie sich, wohin der Antrag eigentlich gehört. Stellen Sie dann den Antrag dort, wo er hingehört. Hier gehört er nicht hin. Hier sollte er abgelehnt werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Nun die Fraktion DIE LINKE, Herr Abg. Bartl. Sie haben das Wort, Herr Bartl.

Vielen Dank, Herr Präsident!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Modschiedler, es gab mal eine Zeit in diesem Hause, vielleicht haben wir da sogar noch in der Dreikönigskirche getagt, da gab es einen Streit unter den Abgeordneten, ob wir die Ausschusssitzungen öffentlich vornehmen.

(Christian Piwarz, CDU: Diese Debatte kommt aller fünf Jahre!)

Damit hat sich der verfassungsgebende Ausschuss in der Vorberatung wirklich beschäftigt. Das haben wir nicht gemacht. Wir haben gesagt, dass diese Sitzungen geschlossen sind. Wir haben erst vor vier Wochen erlebt, dass jemand, der aus den Ausschusssitzungen etwas zitiert, einen Ordnungsruf bekommt.

Das ist das Erste – und das Zweite, bei allem Spaß an der Freude: Wie wir unsere Aufgabe als Opposition wahrnehmen, die Regierung zu kontrollieren, das überlassen Sie uns! Das schreiben Sie uns bitte nicht vor! So geht es beim allerbesten Willen nicht.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der AfD – Stephan Hösl, CDU: Aber das ist das Gesetz!)

Dafür gibt es Minderheitenrechte in der Geschäftsordnung, dafür gibt es Minderheitenrechte in der Verfassung, und wenn wir mit diesen Rechten beantragen: „nur in einer Ausschusssitzung“, dann ist das immer unser Recht. Das unterliegt nicht der Zensur durch den Obmann der CDU im Rechtsausschuss. So nicht!

(Martin Modschiedler, CDU: Das ist die Entscheidung des Ausschussvorsitzenden im Alleingang!)

So geht es nicht!

(Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU)

Zweitens: Als dieses „Sachsen-Bashing“ über den Ministerpräsidenten, den Innenminister, den Justizminister und über Sachsen hereingebrochen ist, haben wir gesagt: Nun einmal langsam! Trotz alledem ist Sachsen kein „failed state“. Was schiefgelaufen ist, kann nach unserer Überzeugung auch im Saarland oder in Bayern einmal schieflaufen. Lassen Sie uns das evaluieren und prüfen! – Unter diesem Aspekt haben wir im April, als die Kiste mit Freital kam, gesagt, dass wir eine Sondersitzung des Rechtsausschusses wollen, weil strittig ist, ob „Der Spiegel“ oder „Die Zeit“ recht hat oder ob das, was wir an Verlautbarungen zu hören bekommen, stimmt. Das ist doch gutes Recht, das ist verantwortliches Handeln der Opposition.

(Martin Modschiedler, CDU: Aber doch nicht in einer Sondersitzung!)

In dieser Rechtsausschusssitzung am 28. April ist uns gesagt worden: Es gab keinen Informanten des Verfassungsschutzes. Es gab keine Beziehungen der Auskunftsperson des Hinweisgebers gegenüber, der die FreitalGruppe überhaupt erst dingfest machen ließ. Er stand in keinem Verhältnis zur Polizei, er war kein verdeckter Ermittler, nichts dergleichen. – Das wurde uns gesagt. Danach habe ich mich als Ausschussvorsitzender vor die Kamera gestellt und gesagt: „Der Spiegel“ hat unrecht. Unser leitender Oberstaatsanwalt, unser Generalstaatsanwalt und Herr Georgie als Landespolizeipräsident aufgrund deren Auskünfte – – Der Herr Staatsminister hat es uns so erklärt, wir glauben das, so war es!

Dann kommt vor drei Wochen im „Spiegel“ mit handfesten Anknüpfungstatsachen, dass es so nicht gewesen sein kann, sondern

(Zuruf von der CDU: Das weiß nur der Ausschussvorsitzende!)

dass „Herr Kaiser“ vom Landesamt für Verfassungsschutz unter dem Pseudonym sehr wohl sehr eng mit dem Informanten, mit der Auskunftsperson, hantiert hat und dass von der Auskunftsperson im Oktober, drei Tage, nachdem sie aufschlägt und sagt, sie habe dazu etwas zu sagen, Auskünfte gegeben werden – entgegen allen Erklärungen,

sie sei bei der Staatsanwaltschaft nie bekannt gewesen. Wir stellen aus den Fakten heraus fest, dass von ihm eine Mail an die Staatsanwaltschaft gegangen ist – vom Hinweisgeber unterschrieben, mit Namen und Adresse. Was soll ich denn davon halten? – Wir haben gesagt: Das wollen wir jetzt wissen. Wir wollen die nächste Ausschusssitzung. Verantwortlicherweise wieder in einer geschlossenen Sitzung, denn: Wollen Sie mir wirklich die Brille mit dem Hammer aufsetzen?

(Christian Piwarz, CDU: Hilft das?)

Was soll das denn, dazu eine Kleine Anfrage zu stellen?

(Martin Modschiedler, CDU: Wer hat denn die Sondersitzung beantragt? – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir! Ich habe das unterschrieben!)

Na, wir! Stellen Sie sich das einmal vor, mit einem Blick in die Geschäftsordnung stellen Sie fest, dass wir das dürfen, ohne Sie zu konsultieren. Was ist denn das?!

(Zurufe von der CDU)

Dann war die zweite Sondersitzung, und uns ist wieder erklärt worden, wir müssen die Welt etwas anders sehen: Das war nicht so. Es gab keine Mail, die Mail kam in einem anderen Zusammenhang usw. – Das will ich jetzt nicht im Detail ausbreiten, das ist gar nicht mein Problem. Zehn Tage später kommt die Information der Medien, dass einer der gestandenen Strafverteidiger, die ich in Sachsen kenne, der einer der Verteidiger der dort Angeklagten ist, in dieser Sache Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet unter anderem gegen Kriminalisten, Staatsanwälte aus Sachsen: Vorwurf Strafvereitlung, Vorwurf Rechtsbeugung, Vorwurf der Urkundenunterdrückung, Urkundenvernichtung mit der Maßgabe betreffend diesen Informanten, diese Sache in Freital, diese ganzen Vorgänge. – Ich kenne den Kollegen aus meiner gutbürgerlichen beruflichen Tätigkeit. Der hat seine sieben Tassen im Schrank. Er weiß, was er riskiert, wenn er in der Anzeige etwas Falsches behauptet.

Das muss das Parlament doch klären, wenn vorher ein Verfassungsorgan des Landes, nämlich der Ausschuss, von der Regierung bestimmte Auskünfte bekommen hat und sich dann herausstellt, dass das offensichtlich hinten und vorne nicht passt. Dann müssen wir sie wieder zu uns holen und sagen: Herrschaften, wir sind kein Frühstücksdirektorium! Wir würden gern die Wahrheit von Ihnen hören. – Insofern verstehe ich den Antrag der GRÜNEN. Insofern verstehe ich, dass Kollege Lippmann sagt, jetzt brauchen wir den Druck des Parlaments, weil der Ausschuss nicht ernstgenommen wird, weil wir im Ausschuss schlicht und ergreifend „verscheißert“ werden. Das ist doch Fakt.

(Martin Modschiedler, CDU: Das ist der falsche Ort!)

Das ist kein falscher Ort, das ist eine Frage der demokratischen – –

(Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU)

Nein! Wenn die Gremien des Parlaments – Ausschüsse, Enquetekommissionen, Untersuchungsausschüsse – nicht ernstgenommen werden, dann müssen wir es ins Parlament zurückholen, damit das Parlament mit der Autorität der hier versammelten Abgeordneten, der gewählten Abgeordneten, sagt: So geht es nicht, Regierung! Ihr unterliegt uns mit der Rechenschaftspflicht, nicht umgekehrt.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den GRÜNEN – Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU)

Jetzt noch zum Antrag selbst: Es gibt einige Punkte, Kollege Modschiedler, in denen ich Ihnen recht gebe. Ich lasse mich jetzt nicht festlegen und meine Fraktion wird auch nicht wollen, dass wir jetzt schon entscheiden, ob möglicherweise oder nicht, ob ganz wahrscheinlich oder halb wahrscheinlich diese letzte Handlung vom 1. November 2015 vermeidbar gewesen wäre. Da lasse ich mich jetzt nicht festlegen, denn ich greife dem Ergebnis der Ermittlungen und dem Ergebnis der Verhandlungen, wenn die Anklage verhandelt wird, nicht vor. Auch ich halte es für schwierig, Herr Modschiedler, dass wir als Landtag beschließen können, dass wir fortlaufend und umfassend über den Gang der Strafverhandlungen informiert werden. Das geht nicht, das tangiert wirklich die Gewaltenkonstellation. Das ist Sache der Justiz, da bin ich bei Ihnen.

Das Anliegen des Antrags aber ist allemal berechtigt. Kollege Modschiedler würde nicht die Backen aufblasen und schlicht und ergreifend alle möglichen Apostrophierungen machen – –

(Martin Modschiedler, CDU: Aber Sie haben angemessen geantwortet, Herr Bartl? – Na, klar! Wie auch immer. Ich war geduldig genug mit Ihnen in zwei Ausschusssitzungen – und bin zwei Mal ungeduldig vor das Mikrofon oder die Kamera getreten und habe mich verscheißern lassen. Nun sage ich aber: Lassen Sie uns den Antrag in Ruhe durchgehen! Vielleicht wäre der Antrag wirklich im Ausschuss besser aufgehoben, was die Details betrifft. Das Antragsanliegen aber gehört ins Parlament. Wir werden beantragen, punktweise abzustimmen. Danke schön. (Beifall bei den LINKEN)

Herr Modschiedler, Sie möchten intervenieren?