Es gibt einfach nur zwei Probleme auf der Welt: Es gibt Ausländer und die Klimaschutzpolitik, und wenn das beides weg wäre, dann wäre die Welt gerettet.
Das ist schön für Sie, wenn Sie das glauben, und dann können Sie auch weiter daran arbeiten. Aber ich glaube eben, dass es doch komplexer ist, und das macht es mir dann vielleicht manchmal schwerer im Leben – auch mit diesem Antrag.
Ein Hinweis noch an Sie. Wenn Sie sich fachlich auseinandersetzen wollen mit der Frage, welches Problem wir jetzt gerade bei Wildbienen haben: Das hat sich zufällig überschnitten. Unser Antrag war schon fertig. Dann hat
Sind Sie der Auffassung, dass der intensive Anbau von Monokulturen, also von Ackerflächen, die angebaut werden – nicht für Lebensmittel, sondern für Biogasanlagen –, mit dem Aussterben der Wildbienen nichts zu tun hat?
Die Frage ist doch die nach der Verhältnismäßigkeit. Natürlich hat das auch – ich betone: auch – etwas damit zu tun. Erstens gibt es, seitdem Landwirtschaft betrieben wird, schon immer Energiepflanzenanbau. Früher hat man ein Drittel seiner Ackerflächen einfach etwa für den Hafer für das Pferd und andere Dinge genutzt. Das ist etwas völlig Normales. Dass man nicht nur Lebensmittel anbaut, ist in der Landwirtschaft relativ normal. Das war schon immer so.
Da sind wir ganz nah beieinander. Aber das hängt eben nicht alles mit der Klimapolitik zusammen, sondern mit Landwirtschaft insgesamt, und da ist das nur ein Teilaspekt. Wenn man in diesen Teilaspekt hineingeht, wird man nicht das ganze Problem lösen können. Man kann sich auf den Teilaspekt werfen, aber man wird kein wirkliches Ergebnis erzielen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen: In der Resolution zum Schutz der mitteleuropäischen Insektenfauna, insbesondere der Wildbienen, die man auf dieser Tagung gerade behandelte, ist sehr viel Fachliches drin, auch Verweise. Sie können ja noch einmal überprüfen, ob vielleicht die Studien, die die Pflanzenschutzmittelindustrie aufgestellt hat, so viel besser sind.
(Beifall bei den GRÜNEN – Gunter Wild, AfD: Ich empfehle Ihnen, dieses Projekt, auf das ich hingewiesen habe, einmal zu lesen. Dort steht das drin!)
Meine Damen und Herren! Das war das Schlusswort von Herrn Kollegen Günther für die Fraktion GRÜNE. Ich stelle nun die Drucksache 6/6482 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die
Auch die Sächsische Staatsregierung erachtet den Schutz von Wildbienen als eine sehr wichtige Aufgabe. Immerhin ist ein Drittel der Erträge bei der Erzeugung von Nahrungsmitteln von Fremdbestäubern, wie Honig- und Wildbienen, abhängig. Es gibt eine ganze Reihe sowohl an gesetzlichen als auch an freiwilligen Maßnahmen zum Schutz der Wildbienen.
So fördern wir seit mehreren Jahren im Rahmen unserer Agrarumweltmaßnahmen ein zusätzliches Blütenangebot, um die Versorgung mit Pollen für die Aufzucht des Nachwuchses zu verbessern. 2016 wurde sechsmal mehr Fläche beantragt als 2013. Aktuell sind wir bei 14 000 Hektar. Davon handelt es sich bei 3 000 Hektar um mehrjährige Brachen ohne Umbruch im Verpflichtungszeitraum. Diese Flächen und auch die einjährigen Brachen dürfen bis zum 15. September eines jeden Jahres nicht gemäht oder gemulcht werden. Die Bezeichnung unserer Maßnahmen als „Fallen", wie in der Pressemitteilung der GRÜNEN, ist einfach nicht zutreffend.
Es ist wichtig, für die enorme Vielfalt von 407 Wildbienenarten mit unterschiedlichen Lebensraumansprüchen möglichst vielfältige Angebote an Nahrungspflanzen und Brutplätzen zu machen. Das gelingt durch unsere Fördermaßnahmen, die mehr- oder einjährige Brachen, mit Einsaat oder Selbstbegrünung, fördern, aber auch mit Forschungs- und Erprobungsprojekten, in denen wir Nahrungspflanzen für Wildbienen testen. Im Ergebnis erfolgt eine Überprüfung und gegebenenfalls auch eine Optimierung der Blühmischungen, die unter anderem in den Fördermaßnahmen Verwendung finden.
Auch die durchgeführten Greening-Maßnahmen mit aktiven bzw. selbstbegrünten Brachen dienen dem Schutz der Wildbienen. Ein Förderschwerpunkt, der den Wildbienen ebenso zugutekommt, ist der Erhalt von Binnendünen, Trockenrasen und Wiesen. So wurde über entsprechende Programme in diesem Jahr beispielsweise ein Drittel des sächsischen Grünlands naturschutzgerecht und damit nicht mehrfach komplett gemäht. Darüber hinaus werden die Landwirte in Theorie und Praxis zum Schutz der Wildbienen geschult.
So ist der Wildbienenschutz Bestandteil der Winterschulungen für Landwirte in den Außenstellen unseres Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie sowie der Schulung von Naturschutzberatern, die die Landwirte entsprechend informieren und anleiten. Gezielte Unterweisungen und Handlungsempfehlungen bieten spezielle Praxistage. In diesem Jahr fand am 16. Juni der Praxistag „Landwirtschaft und Naturschutz“ im Lehr- und Versuchsgut Köllitsch zur Förderung von Wildbienen statt. Des Weiteren befassen sich Feldtage des LfULG, zum Beispiel am 21. Juni 2016 in Nossen, mit Blühflächen auf dem Ackerland.
Große Hoffnungen setze ich auch auf die Anwendung moderner Technologien beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln oder der Bodenbearbeitung. Gerade durch GPS-gesteuerte Verfahren können zielgerichtet Teilflächen naturschutzgerecht bewirtschaftet und so Fenster auch für Wildbienen angelegt werden.
Es ist unbestritten, dass auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln einen Einfluss auf die Wildbienenpopulation hat.
Wir achten daher ganz besonders auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes.
Darüber hinaus gibt es für Deutschland einen Nationalen Aktionsplan, um Anwendungsrisiken zu minimieren und die Biodiversität zu erhalten und zu fördern, unter anderem durch die Schaffung von Rückzugshabitaten, wie Blühstreifen. Sachsen kann Entsprechendes vorweisen.
Wichtigste Grundvoraussetzung bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist die Sachkunde. Jeder berufliche Anwender muss einen Sachkundenachweis besitzen und sich aller drei Jahre fortbilden, unter anderem auch zum Bienenschutz. Dass diese Schulungen Wirkung zeigen, beweisen die untersuchten Bienenschäden, die natürlich nur bei Honigbienen ermittelt werden konnten. Seit 2014 wurden dem LfULG 35 Bienenschäden gemeldet. In sechs Fällen wurden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in einer schadensrelevanten Konzentration nachgewiesen. Lediglich ein Schaden wurde durch eine Fehlanwendung eines beruflichen Anwenders verursacht. In den übrigen fünf Fällen gab es deutliche Anzeichen für Anwendungen im Haus- und Kleingartenbereich.
Deshalb haben insbesondere die Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln eine große Verantwortung. Sie müssen wie die Anwender von Pflanzenschutzmitteln sachkundig sein und sind gesetzlich verpflichtet, die Käufer von Pflanzenschutzmitteln entsprechend zu unterrichten. Dies wird
vom LfULG überwacht. Des Weiteren informiert das LfULG private Anwender über die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, unter anderem über die Sächsische Gartenakademie oder bei den Schulungen der Fachberater der Kleingartenverbände und den Weiterbildungen zum Pflanzendoktor.
Die beruflichen Anwender werden im Rahmen des Pflanzenschutz-Warndienstes des LfULG, in Broschüren oder Vorträgen sowie in den bereits erwähnten Winterschulungen aktuell auf die Einhaltung der Bestimmungen zum Bienenschutz und auf mögliche Änderungen von Zulassungen bzw. Anwendungsauflagen aufmerksam gemacht und zur Einhaltung der Bienenschutzverordnung aufgefordert.
Keinen Einfluss hat die Sächsische Staatsregierung auf das Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln und die Risikobewertung. Das obliegt dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Es entscheidet im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt und im Benehmen mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung sowie dem Julius-Kuhn-Institut. Mit der Zulassung erfolgt auch die Einstufung der Bienengefährdung, der ein aufwendiges Prüfverfahren vorausgeht.
Sprechen Tatsachen für eine Änderung von Anwendungsbestimmungen oder ein Verbot bestimmter Pflanzenschutzmittel, so reagiert die Zulassungsstelle sofort. Ich erinnere an das EU-weite Verbot der Anwendung der neonicotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in für Bienen relevanten Kulturen im Jahr 2013. Im Übrigen ist die Bewertung der drei Wirkstoffe durch Gremien der EU noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung über die drei Wirkstoffe wird für 2017 erwartet.
Der Bienenschutz wird im Freistaat Sachsen sehr ernst genommen. Es ist unbestritten, dass wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen dürfen, aber das tun wir auch nicht. Dafür haben wir auch mit der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes die Grundlagen gelegt.
Ich lade Sie ein, die Staatsregierung bei ihren Bemühungen zu unterstützen und empfehle, den vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.