Dass das der Fall ist, kann man auch im Beschlusspunkt 2 Ihres Antrags sehen. Sie stellen dort übrigens die eigenen Regeln des Haushaltsrechts dieses Hohen Hauses vom Kopf auf die Füße. Sonst beklagen Sie, dass es entsprechende Ergänzungsvorlagen geben muss. Mit Ihrem Antrag vom 26. Oktober 2016 sowie mit der Einbringung in das Hohe Haus heute erwarten Sie eine Beschlusszustimmung. Man könnte aber auch meinen, Sie haben es schon gar nicht erwartet, weil Sie selbst über Ihren Antrag lachen müssen.
Sie sagen daraufhin, dass in anderthalb Wochen eine Ergänzungsvorlage dieser Staatsregierung vorliegen soll, die angeblich alle Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden und auf die Sie noch etwas draufpacken, in einem Haushaltsplan umsetzen sollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dabei zeigt sich doch die mangelnde Ernsthaftigkeit dessen, was Sie vorhaben.
Sie können beruhigt sein. Zu unserer Verantwortung gehört, dass wir handeln. Somit enthält der Haushaltsent
wurf mehr Stellen für das Landesamt für Verfassungsschutz, mehr Stellen für die Polizei, mehr Anwärterstellen und eine bessere Ausstattung für die Aus- und Fortbildung der Polizei. Ein großes Paket beschäftigt sich mit dem Thema der IT-Ertüchtigung. Wenn Sie genau hingeschaut haben, dann sehen Sie mittlerweile auch eine Reihe von Anträgen der Koalition, die eine weitere Stärkung in diesem Bereich vorsieht. Zu allem lässt sich sagen, dass auch der Doppelhaushaltsentwurf 2017/2018 den
Schwerpunkt an dieser Stelle setzt. Wir kommen damit den Erwartungen mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen nach.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Kollege, ist unsere Annahme falsch, dass die, zumindest laut den Medien, wiedergegebene Absprache von zusätzlichen 40 Stellen in der Justiz, von 15 Stellen für Kooperationsvorhaben, Psychologen und dergleichen mehr, eine Reflexion auf den Fall al-Bakr ist?
(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Das wurde aber in der Pressekonferenz genau so gesagt! – Klaus Bartl, DIE LINKE: Ist das eine Reflexion?!)
Die Diskussion über die Prioritätensetzung im Bereich der Justiz und der inneren Sicherheit der Polizei ist eine Diskussion, die innerhalb der Regierungskoalition seit Monaten geführt wird.
Natürlich sind auch die Ereignisse al-Bakr eine Reflexion auf die anstehenden Entscheidungen. Es wäre auch absurd, wenn es nicht so wäre. Natürlich leben wir nicht im luftleeren Raum, im Gegensatz zu dem, was Sie sonst zelebrieren. Wir reagieren auf aktuelle Entwicklungen.
Insoweit geht es um eine inhaltliche Betrachtung und eine Berücksichtigung aktueller Ereignisse. Kurzum lässt sich Folgendes sagen: Ihr Antrag ist – angefangen vom Titel – unanständig. Er ist inhaltlich völlig unrealistisch.
Ich glaube, dass der Ministerpräsident das, was zu sagen war und zu sagen ist, in eigener Verantwortung sagt, und dass ansonsten in diesem Freistaat die Verantwortung
Wir werden Ihrem Antrag insoweit nicht zustimmen und gleichzeitig auf unserem Kurs vorangehen, nämlich die innere Sicherheit und die Justiz im Freistaat Sachsen zu fördern. Da können Sie weiterbrüllen. Wenn Sie ernsthaft diskutieren wollen, sind wir gern mit dabei.
Das war Kollege Hartmann von der CDU-Fraktion. Jetzt folgt Herr Kollege Pallas für die Fraktion der SPD.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mir ist, ehrlich gesagt, immer noch nicht so richtig klar, was DIE LINKE mit diesem Antrag eigentlich bezweckt. Auch die Einbringungsrede von Herrn Bartl war jetzt nicht besonders erhellend.
Im Prinzip unterstellen Sie, dass der Sächsische Landtag bei der Aufklärungsarbeit zum Komplex al-Bakr nicht ausreichend beteiligt wurde. Ich finde aber, dass Sie mit dieser Haltung Ihr Oppositionslicht ganz schön unter den Scheffel der Regierung stellen.
Meine Fraktion hat gemeinsam mit der CDU-Fraktion einen eigenen Aufklärungswillen. Wir haben nicht zuletzt auch die Sondersitzungen von Innen- und Rechtsausschuss beantragt. Wir haben uns im Rahmen dieser Sitzungen sehr intensiv mit den damaligen Erkenntnissen zum Antiterroreinsatz in Chemnitz und Leipzig, aber auch mit den Umständen des Freitods von al-Bakr auseinandergesetzt: aus der Perspektive der sächsischen Polizei und Justiz, aber eben auch des BKA und des Bundesamts für Verfassungsschutz.
Die parlamentarische Befassung geht ja noch weiter. Gleichzeitig – auch das gehört zur Situationsbeschreibung – wurde von der Staatsregierung eine unabhängige Expertenkommission zur Untersuchung der Vorgänge und möglicher Fehler einberufen.
Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Herr Kollege. Herr Kollege Pallas, geben Sie mir darin recht, dass es ein Unding wäre, wenn ein Gegenstand, der über Tage die gesamte Medienlandschaft der Bundesrepublik beschäftigt hat, wenn ein Problem,
das jeden Tag im Pressespiegel stand, nicht erörtert würde, wenn der Landtag zum ersten Mal nach diesem Ereignis zusammenkommt?
Die Frage ist, ob man angesichts einer solchen Dimension der bundesweiten Diskussion über ein angebliches Versagen – angeblich, habe ich hier gesagt – in der ersten Landtagssitzung, die danach stattfindet, als Parlament nicht dazu Stellung nehmen muss, und zwar so, dass die Öffentlichkeit es verfolgen kann. Das geht nicht in gemeinsamen Ausschusssitzungen, die geschlossen sind.
Herr Bartl, es ist Ihr absolutes Recht, Anträge zu stellen. Wir werden uns dazu stets auch verhalten. Aber es darf uns überlassen sein, wie wir das bewerten – oder?
(Beifall bei der SPD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben kritisiert, wie wir den Antrag gestellt haben!)
Sie sehen, meine Damen und Herren insbesondere von den LINKEN: Der Aufklärungswille bei der Staatsregierung und bei den Fraktion hier im Parlament ist nicht nur besonders ausgeprägt, er ist sogar öffentlich dokumentiert worden, weil in unterschiedlichsten Reden und auch Ausschusssitzungen des Landtags intensiv darüber gesprochen wurde.
Jetzt beantragen Sie eine Regierungserklärung hier im Plenum. Wozu soll denn berichtet und erwidert werden? Zu der gerade erst begonnen Arbeit der unabhängigen Expertenkommission?
Das dürfte noch ziemlich dünn ausfallen. Oder aber zur ebenfalls noch nicht abgeschlossenen Arbeit der eben schon genannten Landtagsausschüsse? Auch da dürften noch keine wirklich abschließenden Schlussfolgerungen zu erwarten sein.
Mit Ziffer 2 Ihres Antrags möchten Sie von der Regierung im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 erste Schlussfolgerungen und Korrekturen im Sachzusammenhang verankert haben. Auch das zeigt für mich, dass Sie als Fraktion DIE LINKE die Rolle dieses Hauses, aber auch Ihre eigene Oppositionsrolle nicht so schrecklich ernst nehmen, meine Damen und Herren.
Die Regierung hat den Haushaltsentwurf erstellt. Jetzt sind wir Abgeordneten an der Reihe. Der Landtag befindet sich seit August in den Haushaltsverhandlungen – alle Fraktionen. Jetzt Korrekturen von der Staatsregierung zu fordern bedeutet dreierlei – das führe ich erst noch aus, Herr Bartl.