Meine Damen und Herren! Gibt es in der Ausssprache weitere Wortmeldungen aus den Fraktionen? – Ist das eine Wortmeldung, Herr Wurlitzer? – Die SPD will nicht, dann ist jetzt die AfD an der Reihe. Bitte sehr.
Noch einmal ganz kurz: Wir haben jetzt mehrmals über diese Schlüssel gesprochen, die notwendig sind oder auch nicht. Herr Zschocke hatte vorhin in der Runde mit dem Präsidium einen schönen Satz gesagt. Er sagte: „Das Leben lässt sich nicht in Excel-Tabellen pressen.“ Damit hat er völlig recht. Ich glaube nicht, dass wir – –
Ja, ich habe Ihre Begründung gelesen. Sie machen es sich aber auch ein bisschen einfach. Genau das ist das Problem.
Herr Wurlitzer, führen Sie einfach aus und bitten Sie dann einen Abgeordneten, wenn er etwas sagen will, dass er an das Mikrofon geht.
(Dr. Frauke Petry, AfD: Herr Scheel, es ist schon peinlich, von dem eigenen Kollegen zurechtgewiesen zu werden! – Gegenruf des Abg. Sebastian Scheel, DIE LINKE)
Genau. – Wir haben Probleme in den Schulen, in den Kitas und in den Horten. Die Erzieher sind zum Teil überlastet. Damit bin ich total bei Ihnen. Aber es reicht eben nicht, dass wir uns ein paar Psychologen greifen, die dort unterstützen, sondern wir haben ein gesellschaftliches Problem. Wir haben teilweise Probleme in den Familien. Darüber müssen wir reden, das müssen wir angehen. Deshalb kann ich nur sagen: Wir stehen bereit! Wir würden uns gern zusammensetzen, um das Problem zu besprechen, gegebenenfalls auch zu debattieren und eine Lösung zu finden.
Sehr geehrter Herr Präsident, recht herzlichen Dank! – Eigentlich wollte ich in keine zweite oder dritte Runde gehen, sondern eher das Schlusswort halten.
Ich habe nicht davon gesprochen, dass gute Schule funktioniert, indem wir viele Schulpsychologen haben. Das habe ich nicht gesagt. Das will ich noch einmal ausdrücklich betonen. Natürlich hängt gute Schule nicht vorrangig von vielen Schulpsychologen ab, das ist doch gar keine Frage. Gute Schule hängt von gut ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern ab.
Das ist eine Aussage. Ich glaube, diese können Sie alle mit unterschreiben, da können Sie auch einmal klatschen.
Die Situation ist doch aber die, dass der Schulpsychologe nicht vorrangig dafür da ist, wenn es brennt oder jemand schon im Brunnen liegt, ihn dort wieder rauszuholen, sondern der Schulpsychologe hat sowohl bei den Schülern als auch bei den Lehrern vorbeugende Aufgaben und Tätigkeiten auszuführen. Dazu kommen die aber gar nicht, das ist überhaupt nicht drin!
Herr Hösl, schauen Sie sich noch einmal an, was der Beratungslehrer machen soll. Er ist Lehrer, er unterrichtet. Er hat nicht die Aufgaben eines Schulpsychologen. Das kann er auch gar nicht leisten, weil er überhaupt nicht die Qualifikation dafür hat. Eine Verwaltungsvorschrift ist kein Konzept. Eine Verwaltungsvorschrift kann vielleicht ein Konzept umsetzen.
Ein Schulgesetz ist auch kein Konzept, sondern das Gesetz gibt den Rahmen für die Verwaltungsvorschrift und für die Umsetzung eines Konzeptes. Deshalb haben wir dieses Konzept beantragt.
Ich möchte noch einmal klarstellen, dass wir 32 Personen als Schulpsychologen haben. Stellentechnisch sind es nur 28 Personen, damit Sie hier nicht das Gefühl haben, es seien viel mehr. Im letzten Doppelhaushalt sind fünf Stellen zusätzlich geschaffen worden, nachdem die Ministerin dann – – Ich finde die Stellen zwar immer noch im Haushalt, irgendwo sind sie enthalten. Sie sind aber nicht ausdrücklich ausgewiesen. Nach meinem Kenntnisstand sind davon vier Personen eingestellt. Wenn ich mir das aktuelle Papier anschaue, das sozusagen noch taufrisch ist, dann steht dort unter „Bundesebene“, dass eine Stelle wieder abgebaut worden ist. Deshalb ist unsere Forderung, das entsprechend auszugleichen.
Der Leistungsdruck ist in fast allen Schuljahren vorhanden und insbesondere im Grundschulbereich. Ich will es noch einmal erwähnen: Ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich es nur als ein Beispiel nenne, weil aus der Studie für diese Altersgruppe – 5., 6. Klasse – nur diese Zahlen zur Verfügung stehen. Welche Zahlen jetzt für die Klasse 3 oder 4 zur Verfügung stehen, weiß ich nicht. Diese Zahlen hatte ich nicht. Deshalb habe ich sie auch nicht genannt. Wir wissen aber alle, dass es eindeutig so ist.
Wenn es einen Schlüssel als Orientierung gibt – Kultusministerkonferenzbeschlüsse sind, das wissen Sie, immer Orientierungen – und wir von dieser Orientierung sehr weit entfernt sind, dann glaube ich schon, dass es der Anspruch dieses Parlamentes ist – zumindest der Opposition – zu sagen: Wir haben hier eine Aufgabe, und wir müssen etwas tun.
Dieser Antrag ist aus dem Jahr 2015. Ich sage Ihnen auch, warum wir diesen Antrag damals gestellt haben: weil wir a) auf das Problem aufmerksam machen wollten und b) diesen Antrag zur jetzigen Haushaltsdebatte ziehen wollten. Das war von uns schon so vorgesehen, gar keine
Frage, weil wir das Problem nicht irgendwann nebenbei lösen können, sondern wir können das Problem nur lösen, wenn wir im Haushalt entsprechende Mittel und Gelder einstellen.
Ich bin ganz bei Ihnen, Frau Friedel: Natürlich werden wir möglicherweise nicht mit einem Schritt auf eine hundertprozentige Versorgung kommen – Berlin hat eine 98-prozentige Versorgung –, das werden wir möglicherweise in einem Schritt gar nicht hinbekommen. Aber wir müssen anfangen, wir müssen in den nächsten beiden Jahren zusätzliche Stellen schaffen, um Schulpsychologen für die Schule zur Verfügung zu stellen und damit auch zu einer guten Betreuung, und zwar vorbeugend, zu kommen; denn – bei aller Freundschaft – wenn ein Kind ein Vierteljahr warten muss, um an einen Schulpsychologen heranzukommen, dann ist das einfach viel, viel, viel zu lange.
Meine Damen und Herren, mir liegen weiter keine Wortmeldungen vor. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort zu ergreifen? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung. – Frau Staatsministerin Kurth, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im § 17 Abs. 2 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen ist das Thema schulpsychologische Beratung verankert. Was ist darin für den Aufgabenbereich beschrieben?
Es heißt sinngemäß, dass zur Unterstützung der Erziehung und Hilfe bei der Lebensbewältigung der Schüler durch die Eltern und Lehrer eine schulpsychologische Beratung ermöglicht wird. Diese Unterstützung erfolgt schulartübergreifend durch Schulpsychologen mithilfe von Beratungslehrern und bezieht die Schulsozialarbeit ausdrücklich ein.
Die 1973 durch die Kultusministerkonferenz gegebene Empfehlung – sie wurde heute schon mehrfach angesprochen – für eine Versorgungsdichte von 5 000 Schülern auf einen Schulpsychologen wird nach aktueller Statistik des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen annähernd von den Ländern Berlin, Bremen und Saarland erreicht. Ein Nachweis, meine Damen und Herren, dass es im Ergebnis dieser Versorgungslage an Schulen dieser Länder weniger pädagogisch-psychologische Problemlagen gibt, existiert eindeutig nicht. Das bedeutet, Schulpsychologie löst nicht Probleme an Schulen, sondern sie leistet für diese vielmehr im systemischen Kontext Hilfe zur Selbsthilfe.
Damit möchte ich den Wert der schulpsychologischen Arbeit nicht relativieren, aber dennoch vor Augen halten, dass eine höhere Anzahl von Schulpsychologen, meine Damen und Herren, nicht zwangsläufig zu einer Reduzie
rung pädagogischer und psychologischer Probleme an unseren Schulen führt. Die Qualität schulischer Arbeit wird insbesondere davon bestimmt, wie Schulen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag umsetzen; auch davon wurde heute schon oft gesprochen. Dafür steht den Schulen in unserem Land ein Unterstützungssystem zur Sicherung und Weiterentwicklung schulischer Qualität zur Verfügung. Schulpsychologie ist ein Unterstützungsangebot davon. Im Vordergrund steht an Schulen die Pädagogik als eigenständiger Wissenschaftsbereich.
Meine Damen und Herren, die Sächsische Bildungsagentur bestätigt eine rege Inanspruchnahme der Unterstützungsangebote. Es zeigt sich auch, dass die Angebote von Schulen sehr, sehr unterschiedlich wahrgenommen werden. Die Ursachen sind vielfältig und können nur aus der Perspektive der jeweiligen Einzelschule bewertet werden.
Mit der Verwaltungsvorschrift über die schulpsychologische Beratung sind Grundlagen für eine qualitätsgerechte Arbeit von Schulpsychologen gegeben. Aus meiner eigenen Erfahrung als Leiterin der Sächsischen Bildungsagentur weiß ich, wie wichtig die Verortung der Schulpsychologen in den Referaten Unterstützungssysteme der Sächsischen Bildungsagentur ist. Sie sichert deren systemisches schulnahes Wirken und die Kooperation mit den jeweiligen Schulfachabteilungen der regionalen Schulaufsicht. Schulpsychologie darf keinesfalls losgelöst oder separat betrachtet werden.
Die Berufung von Beratungslehrern, die mehrfach angesprochen wurden, gewährleistet zudem eine flächendeckende Versorgung von Schulen mit qualifizierten Beratungslehrkräften. Schulpsychologen und Beratungslehrer kooperieren eng miteinander. Beratungslehrer werden unter anderem von Schulpsychologen ausgebildet.
Neben diesen beiden Personengruppen wird im besagten § 17 des Schulgesetzes jedoch auch die Einbeziehung von Schulsozialarbeit benannt. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, freue ich mich umso mehr, dass im Haushaltsentwurf meiner Kollegin Klepsch für den nächsten Doppelhaushalt 2017/2018 15 Millionen Euro zugunsten von Schulsozialarbeit eingestellt sind. Meiner Meinung nach werden diese Mittel wesentlich dazu beitragen, individuelle Problemlagen von Schülern durch Schulsozialarbeiter in Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Eltern und gegebenenfalls auch Schulpsychologen lösungsorientiert zu bearbeiten.
Um den Anforderungen besser Rechnung zu tragen, sind auf der Grundlage des Haushaltsplanes 2015/2016 fünf zusätzliche Schulpsychologen eingestellt worden. Somit gibt es aktuell 34 Schulpsychologen, Frau Falken, die 32,6 Vollzeitäquivalente besetzen. Diese Zahl lässt, wie bereits ausgeführt, keine zwingende Schlussfolgerung für die Qualität der Arbeit unserer Schulpsychologen und deren Effizienz für das System Schule zu. Es gilt jetzt, die Wirksamkeit der Kooperation von Psychologen und Beratungslehrern unter Einbeziehung von Schulsozialarbeit zu vertiefen. Denn, meine Damen und Herren, das
Daneben ist auch die Qualifikation von Beratungslehrern ein fortwährender Prozess. Fortbildungsangebote für Schulpsychologen werden ebenfalls kontinuierlich organisiert.
Meine Damen und Herren, die Erstellung eines separaten Konzepts auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Evaluation zur schulpsychologischen Beratung ist vor diesem Hintergrund nicht erforderlich. Sich ändernde Bedarfe und Anforderungen werden fortlaufend geprüft und Modifikationen nach Erfordernis vorgenommen.