Sachsen“ ganzheitlich angegangen wird. Wir haben vor zwei, drei Jahren hier mehrere Debatten mit unserem Vorschlag eines runden Tisches zum Thema „Asyl“ bestritten, dessen Aufgabe es sein sollte, Konzepte zu entwickeln. Dieser runde Tisch wurde zwar nicht eingerichtet – das ist das Schicksal der Opposition, dass ihre Vorschläge nicht sofort umgesetzt werden –, aber wir fühlen den Gedanken aufgenommen.
Es gibt mittlerweile den Lenkungsausschuss, der genau die Aufgaben hat, die Sie ihm im Antrag unter dem Punkt 1 zuweisen wollen. Es gibt ein Unterbringungs- und Betreuungskonzept, ein Integrations- und Kommunikationskonzept – so heißt es eigentlich – der Staatsregierung, was noch nicht bis in die letzten Verästelungen perfekt ist. Ohne Frage, da kann man noch sehr viel tun. Aber es ist ein Anfang gemacht, und wir sind sicher, dass Dinge getan werden müssen, selbst wenn sie noch nicht ganz perfekt sind, und dass man diesen Weg mit Energie nach vorn beschreiten sollte, statt nur zu kritisieren.
Wir sind mittlerweile auch in der Situation, dass viel mehr als früher Flüchtlinge in Sachsen dezentral untergebracht werden. Es ist schade, dass das eher aus einer Notsituation heraus erfolgt und nicht aus der Einsicht, dass es vernünftig ist. Aber – Herr Kollege Hartmann hat darauf hingewiesen: Mittlerweile scheint ein Konsens in unserem Land zu reifen, dass eine solche dezentrale Unterbringung vernünftig ist. Wir sehen das an den Unterbringungszahlen aus den einzelnen Landkreisen. Ich hoffe, dass sie noch weiter in Richtung dezentral ausschlagen. Was wir als gemeinsame Aufgabe vor uns haben – und das auf Bundesebene –, ist, diese leidige gesetzliche Regelung, die eigentlich die Pflicht zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften überhaupt erst postuliert, zu verändern. Das Asylverfahrensgesetz, das diese Vorschrift enthält und das aus einer Vorzeit mit einem anderen Flüchtlings- und Integrationsverständnis kommt, braucht dringend eine Anpassung in diesem Punkt.
Dann braucht es auch eine Anpassung in anderen Punkten, in denen sich die Lebensrealität schon längst verändert hat, Stichwort Sachleistungsprinzip, Stichwort Residenzpflicht und Beschränkung von Aufenthalten, wobei in den Kommunen, Landkreisen und Ländern die Zuständigen in der Politik mittlerweile schon viel klüger sind, als es ihnen eigentlich das Gesetz vorschreibt, um jetzt endlich einmal die rechtlichen Grundlagen dem anzupassen, was vernünftigerweise in der Realität gemacht wird. Das wäre sehr wichtig.
Das Thema Betreuung ist angesprochen worden, Ihr Punkt 1.3. Die Mittel werden kommen, die Kommunen erhalten Zuweisungen für einen Betreuungsschlüssel von 1 : 150. Man kann auch streiten, ob es weniger werden sollte. Es gibt Kommunen, die sagen: Wir wollen freiwillig mehr tun, wir legen etwas drauf. Leipzig ist angesprochen worden. Dresden hat beschlossen, den Betreuungsschlüssel auf 1 : 100 zu senken. Nun muss es erst einmal losgehen. Es müssen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbei
ter eingestellt werden und mit ihrer Arbeit beginnen. Lassen Sie uns doch einfach erst einmal anfangen.
Punkt 1.5 – Die Gewährleistung der Einbeziehung und strukturellen Einbindung der Akteure. Frau Staatsministerin Köpping hat das heute schon gesagt. Ich sehe darin genau die Möglichkeit, das zivilgesellschaftliche Engagement zu würdigen und auf Augenhöhe einzubinden. Ich hoffe, dass es dem Staatsministerium gelingt, diese Augenhöhe tatsächlich herzustellen. Ich erlebe momentan partnerschaftliches Zugehen der Staatsregierung auf die Zivilgesellschaft.
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Erstaufnahmeeinrichtungen für Initiativen und Vereine geöffnet werden sollen, um dort Beratungen und Betreuung anzubieten. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der auch zeigt, dass es hierbei nicht nur darum geht, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, sondern hierbei geht es tatsächlich darum, die Zivilgesellschaft als Partner bei der Bewältigung einer gemeinsamen Aufgabe zu begreifen.
Das Thema „Pauschale“ ist angesprochen worden. Wir sind bei 1 900. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass diese Pauschale regelmäßig auf ihre Auskömmlichkeit geprüft wird. Insofern haben wir diese Dynamisierung, die Sie hier im Antrag beschreiben, mit erfasst.
Punkt 9: Die gezielte Förderung des schnelleren Zugangs zur Sprache. Auch hierzu ist schon viel von der Staatsministerin gesagt worden.
Ich will kurz noch einen Punkt erwähnen, der eigentlich unser Problem ist. Dieser ist heute Vormittag zum Teil angesprochen worden, zum Teil aber auch nicht. Schauen Sie sich einmal die Flüchtlingszahlen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1950 an, dann stellen Sie fest, dass viele Jahre bis zum Ende der Siebzigerjahre eigentlich das Thema Flüchtlinge so gut wie kein Thema war. Da kamen im Jahr 3 000 bis 4 000, höchstens 1956 einmal 16 000 Menschen in die Bundesrepublik Deutschland. Dass das kein Thema war, hat dazu geführt, dass, als Ende der Achtzigerjahre bis Anfang der Neunzigerjahre die Flüchtlingszahlen anstiegen, auf einmal mit Notlösungen und Provisorien gearbeitet worden ist. Das Grundproblem ist, dass wir von diesen Notlösungen und Provisorien nie weggekommen sind, die gesamte Politik nicht, nicht nur der Freistaat Sachsen, sondern alle Länder, alle Kommunen haben die Aufnahme von Flüchtlingen immer nur als Notlösung gesehen, die man mit Provisorien handhaben muss.
Darin ist die Politik schlecht. Sie muss schneller lernen und schneller begreifen, dass eine Herausforderung manchmal nur temporär ist, manchmal aber strukturell bleiben wird. Es ist jetzt klar geworden, dass die Herausforderung, Menschen aus aller Welt, die vor Not und Elend flüchten, aufzunehmen, eine strukturelle Herausforderung sein wird, auf die man strukturell und mit einem Konzept Antworten geben muss.
Worin die Politik auch noch besser werden muss – auch das ist mir wichtig, das betrifft die SPD genauso wie die CDU –, ist, auf die Leute zu hören, aber nicht nur auf die lauten, sondern auf die klugen. Das Thema „dezentrale Unterbringung“ ist eines, was Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Initiativen seit Jahrzehnten umtreibt und wofür sie sich seit Jahrzehnten engagieren und sagen, es ist vernünftiger, Leute, die hier sind, vom ersten Tag an zu integrieren, selbst wenn sie uns wieder verlassen müssen. Es hat sehr lange gedauert, bis die Politik das verstanden hat. Ich bin sehr froh, dass wir im Freistaat Sachsen und mittlerweile auch in der Staatsregierung gemeinsam zu dem Schluss gekommen sind, dass jeder, der hier lebt, auch die Chance haben muss, menschenwürdig zu leben. Er muss auch die Chance haben, sich zu integrieren, und so wollen wir die Leute behandeln.
Was sagt das Volk? Man hört jetzt viel von Leuten, die behaupten, wir sind das Volk. Im Oktober 2014 hat der ARD-Deutschlandtrend gefragt, ob Deutschland mehr Flüchtlinge aufnehmen soll. Da sagten 49 % Ja und 46 % Nein. Es gibt nicht das Volk, das sieht man an dieser Frage. Das Volk ist gespalten, und jeder, der behauptet, für das Volk zu sprechen, lügt. Das muss man sagen. Diese Gespaltenheit der Leute in Deutschland ist nachvollziehbar, wir merken sie ja auch in uns. Es ist nicht immer ganz leicht, vor solchen strukturellen Herausforderungen tatsächlich auch die eigenen Widerstände in sich selbst zu überwinden. Ich glaube, dass wir das schaffen. Ich glaube, dass das neue Denken mittlerweile überall angekommen ist und dass wir Schritt für Schritt den Freistaat Sachsen dorthin bekommen, dass wir das Land sind, in dem sich Flüchtlinge sicher aufgehoben und angenommen fühlen und wo wir zu Recht stolz auf das sein können, was uns im Umgang mit anderen Menschen ausmacht, nämlich Anstand und Respekt. Ich sehe uns da auf einem guten Weg und hoffe, dass mein Optimismus hier nicht unangebracht ist, sondern dass ich das in drei oder vier Jahren auch noch sagen werde.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Eine der Kernforderungen des hier zu behandelnden Antrages ist die Forderung nach der Einrichtung einer zentralen interministeriellen Koordinierungsstelle für Flüchtlinge. Warum sich der zu behandelnde Antrag nur auf die Gruppe der Flüchtlinge bezieht und Asylsuchende hier offensichtlich nicht einbezogen sind, hat sich mir leider nicht erschlossen. Bekannt ist mir allerdings, dass mit Beginn der jetzigen Legislaturperiode in Sachsen ein neues Ministeramt geschaffen wurde, das der Ministerin für Gleichstellung und Integration. Bekannt ist ebenfalls, dass vor wenigen Stunden in diesem Hohen Haus der
Meine Damen und Herren, ohne Vorschusslorbeeren vergeben zu wollen, möchte ich dennoch unterstellen, dass sowohl Frau Ministerin Köpping als auch Herr Mackenroth in der Lage sein sollten, diese Koordinierungsstelle auszufüllen. Die genannten Aufgaben, die von der beantragten Stelle erfüllt werden sollen, sind regelrecht prädestiniert für die Übernahme durch die neue Ministerin. Dies könnte somit eine erste Bewährungsprobe sein.
Darüber hinaus ist mit dem Lenkungsausschuss Asyl bereits ein Instrumentarium gebildet, welches in seiner thematischen Ausrichtung sowie mit der im vorliegenden Antrag geforderten und im Lenkungsausschuss bereits vollzogenen interministeriellen Beteiligung einen Großteil jener Akteure bündelt, deren Mitwirkung für die Koordinierungsstelle gewünscht ist. Flankiert von den geplanten Verbändegesprächen Asyl dürfte die Einbeziehung aller im Bereich der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber tätigen Akteure gesichert sein.
Sehr geehrte Kollegen! Lassen Sie uns also vorhandene Strukturen und bestehende Gremien den Vorzug vor einer weiteren quantitativen Aufsplitterung und Bürokratisierung geben. „Effizienz statt Aufblähung“ sollte unser grundsätzliches Leitmotiv sein.
Eines der derzeit unbestritten wesentlichsten Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ist die derzeitige Unterdeckung der Finanzausstattung unserer Kommunen. Dies ist richtigerweise im Antrag auch so formuliert. Dass eine Vollkostenerstattung zu erfolgen hat, ist logisch und konsequent. Als logisch betrachte ich allerdings nicht die Forderung, dass ausschließlich der Freistaat Sachsen diese Kosten zu übernehmen hat. Vielmehr sind die Kosten, zumindest anteilig, vom Bund zu übernehmen, und die diesbezüglichen Forderungen sind durch die Staatsregierung deutlich zu artikulieren.
Darüber hinaus darf mit der erhöhten Asylbewerberpauschale in Verbindung mit der gerade aktuell zwischen Land und Kommunen vereinbarten Investitionspauschale in Höhe von 33 Millionen Euro für die nächsten beiden Jahre von einer grundsätzlichen Entspannung der Kostensituation bei den Kommunen ausgegangen werden. Wenn parallel dazu dafür Sorge getragen wird, dass die im Bereich Asyl erlassenen Gesetze rechtskonform eingehalten und auch angewandt werden, dürfte sich ein Großteil der Themen, über die wir uns derzeit Gedanken machen müssen, von selbst erübrigen.
Wir alle wissen – und hier wiederhole ich am heutigen Tage bereits Gesagtes –, dass circa 70 % aller Asylanträge abgewiesen werden. Der damit einhergehenden Ausreisepflicht wird in der Regel nicht nachgekommen, ebenso wenig wie eine Rückführung der Ausreisepflichtigen durch unsere Behörden erfolgt.
Gestatten Sie mir, dass ich an dieser Stelle aus einem Online-Beitrag der „Welt“ vom 22. Oktober zitiere. Darin heißt es: „Deutschland schiebt nach Angaben der Bundesregierung zu wenige Flüchtlinge ab. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte auf Anfrage der ‚Welt‘: In der Durchsetzung der Ausreisepflicht besteht derzeit ein erhebliches Vollzugsdefizit. Viele Menschen würden dauerhaft im Bundesgebiet verbleiben, auch wenn sie unter keinem Gesichtspunkt, auch nicht humanitär, für ein Aufenthaltsrecht infrage kommen. Die geringe Zahl der Abschiebungen ist nach Angaben des Ministeriums ein Hauptgrund für die stark gestiegenen Flüchtlingszahlen.“
Weiter heißt es in dem Beitrag, dass von den sich im Juni in Deutschland aufhaltenden rund 143 000 Ausreisepflichtigen nur 5 700 abgeschoben wurden. Für diese Diskrepanz macht das Bundesinnenministerium auch die Länder mitverantwortlich. Hier zitiere ich nochmals: „Es liegt nahe, dass diese enorme Lücke ihre Gründe auch in der Vollzugspraxis der Länder hat.“
Sehr geehrte Damen und Herren, damit gibt die Bundesregierung zu, dass die Probleme, mit denen die Kommunen derzeit konfrontiert sind, hausgemacht sind. Damit wird auch ganz klar, wo der eigentliche Handlungsbedarf besteht.
Es kann also konstatiert werden, dass die bloße Anwendung geltender Gesetze, für die übrigens auch wir uns als gewählte Volksvertreter einzusetzen haben, in Verbindung mit einer, wie von der AfD gefordert, verkürzten und damit auch menschenwürdigeren Bearbeitungszeit von Asylanträgen eine deutliche Entspannung der jetzigen Situation zur Folge haben würde. Die Schaffung neuer Verantwortlichkeiten oder Personalstellen hilft keinem Asylbewerber, keinem Flüchtling und macht diese Thematik für unsere Bevölkerung auch nicht transparenter.
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kersten, das Problem, das Sie geschildert haben, dass in der Bundesrepublik Deutschland zu wenig abgeschoben würde und wir deshalb Probleme mit steigenden Asylbewerberzahlen hätten, mögen Sie vielleicht in der „Welt“ oder irgendwo im Internet so gelesen haben, aber auf Sachsen trifft das ganz sicher nicht zu. Wenn Sie einmal recherchieren, in welchem Land am meisten abgeschoben wird, stellen Sie fest, dass Sachsen trauriger Spitzenreiter ist und bleibt. Wenn andere Bundesländer ihre humanitäre Verantwortung wahrnehmen und zum Beispiel auf Winterabschiebungen oder die Abschiebung von Familien, wenn Kleinkinder involviert sind oder Kinder, die sehr gut zum Beispiel in eine Kita oder in eine Schule integriert sind, verzichten, sondern humanitäre
Ich finde, das ist wieder ein typisches Beispiel. Wenn es darum geht, in dieser Debatte gemeinsam nach Verbesserungen für die Situation zu suchen, sagen Sie: Wir wollen aber eigentlich diese Masse der Flüchtlinge hier nicht haben. Also, schiebt ab – das ist Ihre Botschaft –, dann werden wir auch keine Probleme haben, dann müssen wir nicht über Geld reden und Ähnliches.
Das, sehr geehrte Frau Kersten, ist hier in einem demokratischen Gremium natürlich völlig deplatziert.
Zu dem, was Herr Hartmann gesagt hat: Es ist nachzuvollziehen und überrascht uns sicher nicht, dass die CDU diesen Antrag ablehnt. Es wurde gesagt, die Staatsregierung habe sich schon seit Längerem dieser Aufgabe gestellt, sich im Rahmen dieses Informations- und Kommunikationskonzeptes mit den Fragen der Unterbringung, der Information, der Kommunikation zu befassen. Leider ist das aber nicht so. Es ist maximal seit zwei Monaten so.
Vorher hatten wir über ein Jahr lang ein schwarzes Loch, und das war auch Koalition, und da gehörte auch die CDU-Fraktion dazu. Ich erinnere nur an die Situation 2013 in der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz. Das hat sich bis heute nicht geändert. Da gab es nichts weiter als warme Worte, was die Verbesserung der Situation in der Stadt Chemnitz anbelangt.
Es hat dann sozusagen eine zweite Erstaufnahmeeinrichtung, eine Außenstelle in Schneeberg in der alten Feldjägerkaserne gegeben. Aber bis heute – und da muss ich fragen, was die CDU-Fraktion bis heute gemacht hat – ist nicht einmal ansatzweise das Wort eingelöst worden, einen zweiten und dritten Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung in den Städten Leipzig und Dresden aufzumachen.
Ich komme aus Chemnitz und frage Sie: Wann wollen Sie eigentlich dieses Wort einlösen? Diese Frage geht natürlich auch an die SPD. Das muss man einfach so sagen. Die Situation ist problematisch. Der Winter kommt. Chemnitz und Schneeberg befinden sich an der Grenze der Aufnahmekapazität. Wie viel Zeit wollen Sie noch vergehen lassen, ehe Sie den Kommunen sagen, sie möchten bitte dezentral unterbringen und ihre eigene Verantwortung – und das ist die Verantwortung der Staatsregierung bezüglich der Erstaufnahmeeinrichtungen – wahrnehmen?
Insofern, sehr geehrte Damen und Herren, ist dieser Antrag der LINKEN durchaus berechtigt, denn er reagiert
Liebe Kollegin Friedel, ich würde so gern Ihren Optimismus teilen, dass also jetzt ein neues Zeitalter angebrochen ist. Man kann – das sage ich ehrlich – der SPD dankbar dafür sein, dass es im Koalitionsvertrag doch Ansätze gibt, bei denen man meint, dass es gegebenenfalls zu Verbesserungen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik kommen sollte. Wie verlässlich und belastbar das sein wird, bleibt natürlich abzuwarten.
Im Antrag der LINKEN wird zu Recht auch die Frage der Finanzierung angesprochen. Auch die AfD ist darauf eingegangen. Die Bundesregierung hat zugesagt, den Kommunen jährlich eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen, wohlgemerkt als Kredit. Ich bin gespannt, wie viel Geld die Regierungskoalition darüber hinaus den Kommunen tatsächlich für die Erfüllung der Aufgaben zur Verfügung stellen wird. Und da geht es nicht nur um Information, sondern da geht es um Wohnen, um Sprache, um Arbeiten.