Punkt I. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Punkt I mit großer Mehrheit zugestimmt worden.
Ich rufe Punkt II auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen. Dennoch ist Punkt II mit Mehrheit zugestimmt worden.
Ich rufe Punkt III auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier besteht das gleiche Abstimmungsverhalten: Bei mehreren Stimmenthaltungen ist dem Punkt III mit Mehrheit zugestimmt worden.
Ich lasse noch einmal über den gesamten Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen ist dem Antrag mit Mehrheit zugestimmt worden.
Auch hier nehmen die Fraktionen wieder Stellung. Es beginnt die Fraktion DIE LINKE. Danach folgen CDU, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile jetzt Frau Abg. Nagel das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben uns heute bereits in der Aktuellen Debatte sehr ausführlich und grundsätzlich mit dem Thema Asyl befasst. An dieser Stelle und mit unserem Antrag mit dem Titel „Nicht nur lenken, sondern schnell handeln“ wollen wir nun konkret und verbindlich werden, konkreter und verbindlicher, als es die Staatsregierung unter der CDU in der vergangenen, aber auch in der zugegebenermaßen kurzen aktuellen Legislaturperiode jemals geworden ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Anstieg der Zahl der Menschen, die in Europa und in Deutschland Zuflucht und Schutz suchen, war lange absehbar. Bereits 2012 deutete sich der Aufwuchs an, wurde 2013 noch einmal übertroffen und die Prognosen, die uns 2014 vorlagen, sprachen ebenfalls eine deutliche Sprache. Zudem erreichen uns tagtäglich Meldungen über sich zuspitzende internationale Konflikte. Nicht zuletzt mussten wir bereits im vergangenen Jahr jenen Kontra geben, die zunehmend Hass gegen Flüchtlinge schüren. Es hätte also schon lange ein Konzept vorliegen müssen, wie wir
in Sachsen Flüchtlinge und Asylsuchende einerseits menschenwürdig unterbringen und integrieren und andererseits eine echte Willkommenskultur aufbauen können. Wir sehen in diesen Punkten den Freistaat klar in der Pflicht, der den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufgabe der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen als Pflichtaufgabe nach Weisung überträgt.
Das Spitzengespräch zum Thema Asyl am 24. November – medial auch als Asylgipfel bezeichnet – kam aus unserer Sicht nicht nur viel zu spät, auch die Ergebnisse scheinen mager und unverbindlich. Dass zudem der Landtag aus diesem Prozess ganz und gar herausgehalten wurde, finden wir inakzeptabel. Der ehemalige Ausländerbeauftragte, Prof. Martin Gillo, hat zu Recht betont, dass Asyl eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Wir würden uns freuen, wenn sich die Staatsregierung dieser richtigen Perspektive anschließen könnte; und ich bin gewiss, dass das – zumindest auf einer Seite – passieren wird.
Wir wollen, ausgehend von den Ergebnissen des Asylgipfels, mit unserem Antrag ein ganzheitliches Handlungs- und Kommunikationskonzept für die Aufnahme menschenwürdiger Unterbringung und bedarfsgerechter
untersetzen. Dafür haben wir elf konkrete Punkte formuliert. Wir wollen das Konzept auf breite Schultern verteilen und dafür den Sächsischen Ausländerbeauftragten, den Sächsischen Flüchtlingsrat, die kommunalen Spitzenverbände und vor allem die Menschen einbinden, die sich mit viel Herzblut haupt- und ehrenamtlich für die Belange von Asylsuchenden einsetzen. Denn sie sind die eigentlichen Expertinnen und Experten. Sie fehlten sowohl bei der Erarbeitung des Kommunikations- und Unterbringungskonzepts, vorgelegt von SMI, Landkreistag und SSG, als auch beim Asylgipfel am 24.11. Diesem Missstand wollen wir mit den Punkten 5 und 11 unseres Antrags abhelfen und genau jene Akteure gleichrangig nicht nur in die konkreten Aufgaben der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen einbinden, sondern ihre Kompetenzen auch in die Erarbeitung und Umsetzung einer gemeinsamen Strategie zur frühzeitigen Kommunikation und Information vor Ort einfließen lassen.
Wir wissen, dass die Zentrale für politische Bildung hier durchaus aktiv war und auch die Landesdirektion Informationsveranstaltungen anbietet. Aus meiner eigenen Erfahrung in Leipzig kann ich aber sagen, dass es gerade die antirassistischen Gruppen, die Bürgervereine und die Kirchgemeinden sind, die eine oft feindliche Stimmung gegenüber Asylsuchenden zum Kippen bringen, die Netzwerke entwickeln, die wirklich Stimmung beeinflussen können. Fangen Sie, liebe Damen und Herren dieses Hohen Hauses, bitte endlich an, dieses zivilgesellschaftliche Engagement zu würdigen und auf Augenhöhe einzubeziehen.
Der im Rahmen des Asylgipfels vereinbarte Lenkungsausschuss als Gremium zwischen Landesministerien und offiziellen Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte kann diese Arbeit nicht leisten. Die ebenfalls ins Leben gerufene Parallelveranstaltung – ich nenne sie einmal „Verbändeversammlung“ oder wie auch immer sie heißt – ist bis dato eine Blackbox. Wie oder ob sich die Zivilgesellschaft hier einbringen kann, ist uns noch nicht so richtig transparent gemacht worden – auch nicht den Betroffenen vor Ort.
Zu den weiteren Punkten unseres Antrags: Wir wollen die dezentrale Unterbringung forcieren. Laut Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 01.12. leben in Sachsen 47 % der Asylsuchenden in eigenen Wohnungen. In der Realität müssten es aber weniger sein, denn die Antwort erfasst noch nicht die neu geschaffenen Notunterkünfte und bezieht meines Erachtens auch Flüchtlinge ein, die gar nicht der Heimpflicht unterliegen. Wir fordern die Staatsregierung auf, die dezentrale Unterbringung im Sinne eines selbstbestimmten Wohnens in eigenen Wohnungen auf allen Ebenen zu forcieren und zu unterstützen und dort auch Erlasse zurückzunehmen, die es in der Vergangenheit gab. Dezentrale Unterbringung ist nicht nur für die betroffenen Menschen besser und befördert Integration. Mit dezentraler Unterbringung können Konflikte vermieden werden, Konflikte, die aus dem Zusammendrängen von viel zu vielen Menschen auf viel zu kleinem Raum resultieren, aber auch Konflikte, die Anwohner
heraufbeschwören, weil sie das Zusammenleben mit geflüchteten Menschen ablehnen, nicht kennen, damit also fremdeln.
Ein weiterer zentraler Punkt unseres Antrags ist die Gewährleistung einer quantitativ und qualitativ bedarfsgerechten Flüchtlingssozialarbeit. Abweichend von den windelweichen Empfehlungen des Kommunikations- und Unterbringungskonzepts vom Februar – 1 : 150 schlägt es vor – wollen wir einen Betreuungsschlüssel von 1:80 für sonstige Unterkünfte bzw. 1 : 40 für Gemeinschaftsunterkünfte festschreiben. Erstere Größe empfehlen die Liga der Wohlfahrtsverbände und der Sächsische Flüchtlingsrat, den zweiten Schlüssel hat die Stadt Leipzig definiert. Diese beiden Größen sollten beispielhaft für den gesamten Freistaat sein. Soziale Betreuung ist die Grundlage dafür, dass die oft hohen psychischen Belastungen ausgesetzten Flüchtlinge und Asylsuchenden ein selbstverantwortliches und menschenwürdiges Leben führen können. Sie wirkt integrativ, gibt asylverfahrensrechtliche Unterstützung – das ist uns ganz wichtig – und hat eine wichtige kommunikative Aufgabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. Insofern ist qualifizierte Flüchtlingssozialarbeit von der wichtigen, aber zusätzlichen ehrenamtlichen Unterstützungsarbeit abzugrenzen. Sie muss als hauptamtliche Aufgabe begriffen und auch in diesem Sinne finanziert werden.
Bisher hat sich der Freistaat hier bekanntlich fast komplett aus der Affäre gezogen. Für den kommenden Doppelhaushalt wurde jetzt 1 Million Euro für 2015 versprochen. So begrüßenswert es ist, dass überhaupt Verantwortung gezeigt wird, ist dieser Betrag leider einfach lächerlich. Allein die Stadt Leipzig veranschlagt für diese Aufgabe im Jahr 2015 2,4 Millionen Euro.
Wir wollen nicht nur ein besseres Betreuungsverhältnis, als uns mit dem Kommunikations- und Unterbringungskonzept 1 : 150 vorgeschlagen wurde, nein, Sozialarbeit muss für alle geflüchteten Menschen, egal, ob sie in Gemeinschaftsunterkünften wohnen oder dezentral
Nicht zuletzt müssen endlich auch die Erstaufnahmeeinrichtungen verbindlichen Standards unterworfen und für besonders schutzbedürftige Personen noch einmal ganz andere, noch höhere Anforderungen formuliert werden. Zudem ist für einige Landkreise und Träger die Arbeit mit Flüchtlingen Neuland. Es braucht aus unserer Sicht darum einen landesweit einheitlichen und verbindlichen Qualitätsrahmen und eine Kontaktstelle, an die sich die örtlichen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wenden können, um Rat zu bekommen, um Fortbildungs- und Mediationsangebote zu erhalten. Wir brauchen einen Qualitätssprung, fachlich und im Hinblick auf die finanzielle Ausstattung.
Ich habe es eingangs formuliert, dass die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen eine Landesaufgabe ist, die an Landkreise und kreisfreie Städte übertragen wird. Daraus folgt, dass das Land in der Pflicht ist, die dadurch entstehenden Kosten zu refinanzieren. Real hat die Unter
bringungspauschale nach Sächsischem Flüchtlingsaufnahmegesetz 2012 nur 68 % der Kosten und 2013 76 % der tatsächlichen Kosten gedeckt. Hinzu kommt die Beteiligung der Kommunen an den Kosten für Gesundheit, Schwangerschaft und Geburt in Höhe von fast 7 700 Euro pro Person und Jahr. Nicht zuletzt verweigert der Freistaat die Zahlung der Pauschale für Personen im Sinne des § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz, obwohl diese vom Flüchtlingsaufnahmegesetz erfasst sind.
Wir wollen mit unserem Antrag die kommunale Ebene bei der staatlichen Unterbringungsaufgabe finanziell nachhaltig entlasten. Dafür wollen wir die Landespauschale auf 2 000 Euro im Quartal erhöhen. Dies entspricht den Empfehlungen des vom Innenminister beauftragten Gutachtens von Prof. Dr. Lenk. Wie der Landkreistag plädieren wir auch für eine regelmäßige Evaluierung und Anpassung der Pauschale. Die bis dato verweigerte Kostenübernahme für Personen im Sinne des § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz, also Geduldete mit Sollanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, macht einen nicht unerheblichen Teil der Kostenunterdeckung der Landkreise und Kommunen aus. Bei circa 1 100 Personen landesweit kommt hier ein stattlicher Mehraufwand zusammen, den wir in die Erstattungspraxis neu einspeisen wollen.
Auch bei den inhaltlich sowieso zu kritisierenden, weil auf reine Notversorgung ausgerichteten Gesundheitsleistungen wollen wir den Freistaat in die Pflicht nehmen und die gesetzlich festgeschriebene Eigenbeteiligung der Kommunen aus dem Gesetz streichen. Schließlich profitiert auch der Freistaat von den Sonderzuweisungen des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro für 2015/16, ein Deal, der im Bundesrat kürzlich zuungunsten einer ordentlichen Gesundheitsversorgung für Asylsuchende und Flüchtlinge zustande gekommen ist. Reichen Sie nun das Geld – eigentlich will ich jetzt den Finanzminister ansprechen – auch an die Kommunen weiter.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es muss Schluss sein mit leeren Versprechungen und Stückwerk. Lassen Sie uns die humanitäre und völkerrechtliche Pflicht, Menschenschutz und Asyl zu bieten, endlich gemeinsam und verantwortungsvoll angehen und folgen Sie unserem Beschlussvorschlag.
Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion ist an der Reihe. Herr Abg. Hartmann, bitte. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme das Ergebnis vorweg und es wird Sie nicht wundern: Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Ich glaube, es lohnt sich, dennoch einiges dazu zu sagen und zu begründen, warum wir diesem Antrag nicht zustimmen werden.
Zum Ersten hat sich die Staatsregierung nicht nur in der Vergangenheit, sondern insbesondere seit ihrer Neubil
dung gemeinsam mit unserem Koalitionspartner intensiv dieser Aufgabe gestellt. Mit der Ministerin für Gleichstellung und Integration und dem Sächsischen Staatsminister des Innern sind zwei Personen benannt worden, die sich jetzt sehr intensiv mit den anstehenden Herausforderungen unter Einbindung – dafür gibt es letzten Endes den Lenkungsausschuss Asyl – der einzelnen Ministerien, aber auch der kommunalen Ebene, nämlich der Oberbürgermeister und Landkreise, mit den bestehenden Herausforderungen bei der verantwortungsvollen Lösung des Asylthemas auseinandersetzen. Darüber hinaus besteht die Einbindung der entsprechenden Verbände und Organisationen für einen vernünftigen Diskurs. Unbenommen ist auch die Frage der Verbesserung der sozialen Betreuung, ob das 1 : 80 oder 1 : 40 sein muss, ist eine Frage, die der fachlichen Diskussion und Zusammenarbeit der kommunalen und der Landesebene obliegen sollte.
Die geforderte Erhöhung der Kostenpauschale muss ich mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen; denn es ist zwar gerade richtig das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Lenk angesprochen worden, der einen Auskömmlichkeitskorridor definierte, und zwar 1 900 Euro bis circa 2 000 Euro als entsprechendem Kostenrahmen. Ich will deutlich machen, dass das Gutachten auf Wunsch der kommunalen Ebene gemacht wurde, das heißt, der Gutachtervorschlag kam nicht von der Staatsregierung und hier ist ein Auskömmlichkeitskorridor formuliert.
Ich sage noch einmal deutlich, derzeit beträgt die Kostenpauschale 1 900 Euro. Die Aufstockungsforderung von 100 Euro mag ich an der Stelle nicht erkennen, da das Gutachten von diesem Jahr stammt und unter Berücksichtigung der kommunalen Ebene einen Auskömmlichkeitsgrundsatz formulierte. Im Übrigen resultiert daraus die Frage, ob und inwieweit die hier vorgetragene Kritik hinsichtlich des Kostendeckungsgrades für die Jahre 2011 und 2013 in der Argumentation mit Blick auf das Jahr 2014 und die Erhöhung dieser Kostenpauschale dann tatsächlich noch trägt.
Unbenommen ist es richtig, dass wir die Anstrengungen bei der finanziellen Umsetzung der Landkreise und Kommunen zu unterstützen haben. Der Bund hat nach intensiver Diskussion und Forderung der Länder, zu denen auch der Freistaat gehörte, sich auf einen entsprechenden Kompromiss und die Mittelbereitstellung verständigt. Im Übrigen sind die Zeichen der Staatsregierung dafür schon zu vernehmen gewesen, dass wir die entsprechende Unterstützung bei den Investitionsvorhaben – nehmen wir beispielsweise die 33 Millionen Euro bei der investiven Ausstattung von Unterkünften – formulieren.
In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass die Frage, ob zentrale oder dezentrale Unterbringung, in kommunaler Verantwortung liegt und von den tatsächlichen Rahmenbedingungen abhängt. Ich glaube, dass wir mittlerweile in diesem Land einen Konsens haben hin zu dezentralen Unterbringungsstrukturen bzw. der Kleinteiligkeit von Gemeinschaftsunterkünften, den DIE LINKE nicht so betonen muss, da sie den Anspruch darauf nicht
gepachtet hat. Dadurch lässt sich Integration und Betreuung sinnvoll gestalten. Ob das Dogma aber heißen muss, jeden individuell unterzubringen, bezweifle ich an der Stelle, weil ich denke, dass es eine Frage der Details ist und der Gruppen, um die es geht. Daraus resultiert letzten Endes, ob, wie beispielsweise in Dresden durch den Stadtrat mehrheitlich auch mit den Stimmen der LINKEN beschlossen, eine dezentrale Struktur zu 60 % und eine Struktur von Gemeinschaftsunterkünften zu 40 % geschaffen wird. Die Verantwortung für diese Entscheidung tragen die Akteure vor Ort. Daraus resultiert dann die Verantwortung des Freistaates, diesen Prozess entsprechend zu begleiten.
Zusammengefasst heißt das aus Sicht der CDU-Fraktion: Die Staatsregierung hat diesen Prozess nicht erst kurzfristig erkannt, sondern sie begleitet ihn erstens seit mehreren Jahren, und zweitens sind die bestehenden Herausforderungen insbesondere durch die in den letzten zwei Jahren signifikant gestiegenen Asyl- und Flüchtlingszahlen erkannt worden. Darüber haben wir heute Morgen intensiv gesprochen. Diese aktuelle Entwicklung hat zum Handeln der aktuellen Staatsregierung und der Koalition geführt hinsichtlich der materiellen Sicherstellung und der sozialen und kommunikativen Begleitung. Ich bin ausgesprochen dankbar für den begonnenen Prozess. Den muss man durch diesen Antrag nicht konterkarieren.
Ich entnehme diesem Antrag nichts, was nicht im Bemühen der Staatsregierung erkennbar ist. Darüber hinaus sind diese Fragen eher lokaler und regionaler Natur. Es sei erlaubt, Frau Nagel, in Ihre Richtung zu sagen: Sie müssen nicht die Beteiligung des Landtages beklagen, Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diese Debatte in das Hohe Haus einzubringen, und die Staatsregierung folgt dem auch. Kurzum, ich danke der Staatsregierung für ihr bisheriges Engagement und versichere sie der weiteren Unterstützung der CDU-Fraktion.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange mal mit den Worten an, mit denen Frau Kollegin Nagel ihre Rede beendet hat. Es muss Schluss sein mit leeren Versprechungen und Stückwerk. Das stimmt. Ich habe die gute Hoffnung, dass jetzt Schluss mit leeren Versprechungen und Stückwerk ist. Das ist der Punkt, den ich Ihnen beim Durchgehen Ihres Antrages gern noch näher erläutern möchte, aber der mich dazu bringt, erst mal den Optimismus nach vorn zu stellen und zu sagen: Wir brauchen den Antrag nicht, um das zu tun, was jetzt notwendig ist.
Was meine ich damit? – Meine Fraktion hat sich seit vielen Jahren und seit langer Zeit dafür engagiert, dass das Thema „Asyl und Flüchtlingspolitik im Freistaat