Der FAG-Entwurf ist zwischen der Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelt worden. Er ist eine Grundlage, die wir zu bewerten und zu wichten haben. Er ist ein guter Entwurf. Aber ich möchte betonen: Es gibt keinen kommunalen Anspruch und für die Kommunen kein Geld, bevor nicht dieses Parlament als Gesetzgeber ein FAG für zwei Jahre beschlossen hat.
Das steht so auch in der Verfassung. Ob wir den Gleichmäßigkeitsgrundsatz I in dieser Art und Weise und in dieser Höhe anwenden, darüber entscheiden wir als Haushaltsgesetzgeber. Darüber entscheidet weder die Staatsregierung noch ein SSG-Kreisverband. Wir, der Gesetzgeber, entscheiden über die Höhe, die Art und Weise sowie den Verwendungszweck im Bereich des FAG. Auch dies müssen wir verstärkt an die Kommunen kommunizieren.
Ich erinnere an die Diskussion über das Brückenprogramm. In der Sachverständigenanhörung hat der Finanzbürgermeister von Dresden die Umswitchung in den ländlichen Raum verteufelt – sekundiert von Ihrem Herrn Schollbach in der Plenardebatte!
Wenn man es sich genau anschaut, stellt man fest, dass wir genau das Richtige getan haben. Wir haben mit der Umswitchung ein überproportionales Wegschnappen in den Finanzen der kreisfreien Städte verhindert und den ländlichen Raum gestärkt. Richtig ist die Feststellung, dass die kreisfreien Städte besondere Aufgaben haben. Die ländlichen Räume haben solche Aufgaben aber auch; sie sind nur anders. Auch ist die Kalkulation im ländlichen Raum schwerer möglich. Es ist ein Unterschied, ob die Nöte in den Bereichen ÖPNV, ärztliche Versorgung, Energieversorgung oder Kommunalstraßen bestehen oder ob entsprechend den Einwohner- bzw. Geburtenzahlen zu errechnen ist, wie viele Kitas und Schulen gebraucht werden. Das sind andere Herausforderungen mit ihren jeweiligen Besonderheiten.
Dass es uns gelungen ist, die Abschmelzung im Zusammenhang mit dem Mehrbelastungsausgleich dadurch zu vermeiden, dass wir ihn eingepreist haben, wird von Vorteil sein – das schätzt übrigens auch der SSG so ein –, weil die Kommunen durch die Verbesserung der Verbundgrundlage mittelfristig zusätzlich profitieren werden.
Im Zusammenhang mit dem Brückenprogramm ist häufig von „unserem kommunalen Geld“ die Rede. An dieser Stelle darf ich ein Zitat bringen: „Der Einsatz der Abrechnungsbeträge war deshalb strategisch notwendig, weil es nur so gelingen konnte, mit kommunalen Mitteln staatliche Investgelder zu sichern.“ – Originalton SSG!
Ich bin auch stolz und froh – weil es ein schwieriger politischer Abwägungsprozess ist, in dem man oft genug Störfeuer bekommt –, dass sich die kommunale Seite mit dem Finanzministerium darauf geeinigt hat, wie es mit der FlüAG-Pauschale weitergehen soll. Ich glaube, dass wir hier im Vorfeld ein Riesenkonfliktpotenzial abgeräumt haben, was uns die Arbeit im Bereich des FAG und
Ich möchte zusammenfassend sagen: Es ist ein Entwurf, der uns vorliegt – Haushalt und FAG –, und wir als Koalitionsfraktionen, da schließe ich mich Kollegen Michel an, werden ihn verbessern. Das ist so.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was uns bei erster Durchsicht des Haushaltsentwurfs sehr überrascht hat, ist, dass Sie, Herr Staatsminister, Ihre bewährte Strategie aus den vergangenen Haushaltsverhandlungen aufgegeben haben. Anstatt wie bisher die Einnahmen niedrig anzusetzen, liegen Sie im Planjahr 2017 um 1,1 Milliarden Euro über den Planungen des Haushaltsjahres 2016, und im Jahr 2018 sollen die Einnahmen ebenfalls in erheblichem Umfang steigen. Die Überraschungen der unerwarteten Steuermehreinnahmen während der vergangenen Haushaltsjahre werden sich daher diesmal in Grenzen halten. Die Bildung weiterer Sondervermögen sollte daher nur schwerlich möglich sein. Das gefürchtete Gespenst eines Nachtragshaushalts infolge unerwartbarer Kostensteigerungen durch unvorhersehbare Aufgaben wird wahrscheinlicher werden.
Dankenswerterweise hat der Juristische Dienst dieses Hauses durch Gutachten festgestellt, dass nicht jede Entscheidung des Haushaltsausschusses über Ausbringung neuer Stellen ohne Beteiligung dieses Hohen Hauses erfolgen kann. Deshalb, Herr Michel und Herr Pecher, waren Ihre Reden hier recht fadenscheinig, wenn Sie die Kompetenz in Haushaltsfragen dieses Hohen Hauses in Ihren Reden hervorgehoben haben. Ich erinnere daran, wie Sie den Nachtragshaushalt verweigert haben.
Doch zurück zu Ihrem Strategiewechsel. Vermutlich liegt der Grund dafür bei Ihrem neuen Koalitionspartner, der bekannt dafür ist, gern viel Geld ausgeben zu wollen. Ganz ohne Handlungsspielraum werden Sie dieses Mal gleichwohl nicht sein wollen, Herr Finanzminister. Daher haben wir uns die Frage gestellt, wo Sie, Herr Finanzminister, dieses Mal Ihre Reserven versteckt haben. Bei einem genauen Blick in die Einzelpläne konnten wir auch schon einige Haushaltsansätze ausmachen, die nicht korrekt oder nur unvollständig untersetzt sind.
(Christian Piwarz, CDU: Hätten Sie mal lieber Pokémon gejagt! – Heiterkeit bei der CDU und den GRÜNEN)
Hier sind die Personalausgaben in Höhe von circa 50 Millionen Euro zu nennen, die nach ersten Berechnungen über dem voraussichtlichen Bedarf liegen. Dabei haben wir natürlich auch den § 7 f im Entwurf des Haus
haltsgesetzes berücksichtigt. Grundlage unserer Berechnungen waren die Personalkostenansätze aus Ihrem Haus, die Sie uns auf unsere Anfrage dankenswerterweise zur Verfügung gestellt haben.
Offenkundig sind Ihre Reserven auch im Einzelplan 15, Verstärkungsmittel für Personalausgaben, für Versorgungsbezüge, für Rechtsverpflichtungen, für Asyl und Integration sowie für Investitionen. Dem liegen keine konkreten Planungen zugrunde. Hier, Herr Staatsminister, messen Sie mit zweierlei Maß. Während Ressorts eingeschärft wird, keine Mittel für unvorhergesehene Fälle anzumelden, binden Sie für noch nicht vorhersehbare Bedarfe Haushaltsmittel. Wir nennen dies Reserven in Höhe von über 100 Millionen Euro, die Sie sich von uns als Handlungsspielraum genehmigen lassen wollen. Von uns werden Sie dafür keine Zustimmung bekommen. Unsere konkreten Vorstellungen, wofür diese Mittel ausgegeben werden können, haben wir Ihnen bereits in der ersten Rednerrunde benannt.
In Wirklichkeit, Herr Finanzminister, ist daher viel mehr finanzieller Spielraum vorhanden, als Sie uns glauben machen wollen.
Darüber hinaus sehen wir schon jetzt weitere Einsparmöglichkeiten im Regierungsentwurf, mit denen wir unseren Mehrbedarf decken werden. Wir wollen jedenfalls keine Haushaltsmittel für die Unterstützung von Gender Mainstreaming und pseudodemokratischen
Wenn Sie, liebe Regierung, es nicht schaffen, den Linksextremismus analog zum Rechtsextremismus zu bekämpfen, sollten Sie wenigstens nicht die Steuergelder der Bürger an Einrichtungen weiterleiten, die dem Linksextremismus unter dem Deckmantel der Demokratieförderung den Weg bereiten.
In Sachsen waren wir schon einmal weiter, als man die Anti-Rechts-Projekte wenigstens mit einem Bekenntnis zum Grundgesetz gefördert hatte. Eine bezeichnende Rolle spielte die SPD, die offensiv gegen das Grundgesetzbekenntnis kämpfte und sich schließlich bei der Bildung der aktuellen Koalition mit der Streichung der Demokratieklausel durchsetzte.
Im Haushaltsentwurf werden darüber hinaus nur halbherzig die Konsequenzen aus dem Misserfolg der Standortkampagne gezogen. Der Haushaltsansatz wird von 8 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro halbiert. Wir fragen uns: Warum wird der Ansatz nicht gleich ganz gestrichen? Mit den von uns vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Standortfaktoren Innere Sicherheit, Bildung und Infrastruktur verbessert. Dies ist wirkliche Werbung für den Standort Sachsen und macht eine besondere Kampagne überflüssig.
Weiterhin sehen wir Möglichkeiten zur Einsparung bei Asylkosten durch beschleunigtere Abschiebungen. Zögerliche Abschiebungen von Nordafrikanern und geringe Rückführungsquoten abgelehnter Asylbewerber sind eine Zumutung für jeden sächsischen Steuerzahler.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, werden in der CDU-Fraktion weitere Möglichkeiten für Abschiebungen erwogen. Wenn diese Erwägungen endlich einmal zügig umgesetzt werden würden, könnten die Länderhaushalte erheblich entlastet werden.
Weitere Bereiche, meine Damen und Herren, in denen wir Geld einsparen könnten, um unsere Mehrausgaben zu finanzieren, werden wir Ihnen in den kommenden Monaten vorstellen.
Meine Damen und Herren! Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Abg. Schubert. Bitte sehr, Frau Schubert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Landeshaushalt ist die finanzielle Untersetzung von Regierungsarbeit. Für unsere Fraktion stellte sich daher die Frage, ob der vorliegende Haushaltsentwurf die Voraussetzungen dafür schafft, dass Sachsen in den nächsten zwei Jahren und darüber hinaus gut regiert werden kann.
Mein Kollege Volkmar Zschocke hat den Entwurf bereits politisch eingeordnet. Ich möchte jetzt gern der Bitte nach Zahlen, nach Details, nach Titelgruppen, nach Kapiteln und nach konkreten Vorschlägen nachkommen und in die Einzelpläne hineinschauen.
Die Staatsregierung hat den Etat für die Jahre 2017 und 2018 erhöht. Das ist natürlich bei Steuermehreinnahmen erst einmal keine Zauberei. Aber noch so viel Geld im Haushalt nutzt natürlich nichts, wenn Sie nicht wissen, an welchen Stellschrauben zu drehen ist,
Ich denke, wir sind uns einig, dass angesichts der aktuellen Herausforderungen, vor denen der Freistaat steht, neue Wege eingeschlagen werden müssen.
Was ich aus dem Entwurf herauslese, ist ein bisschen wie Pflaster aufkleben. Ich möchte das gern für die einzelnen Bereiche untersetzen.