Protocol of the Session on August 11, 2016

Wir haben schon einiges zum Thema Personalmangel gehört. Ich möchte hinzufügen, dass sich der massive Personalmangel nicht durch reine Personalaufwüchse beheben lässt. Fakt ist doch, dass wir einfach zu wenig qualifizierte Menschen für diesen Freistaat finden, die Lust haben, tatsächlich hier zu arbeiten.

Was macht die Staatsregierung? Schauen wir einmal in den Einzelplan der Staatskanzlei. Ich verweise auf Titelgruppe 53, 54 und das Kapitel 02 der Titelgruppe 62, wo man nachlesen kann. Dort sind alle Titel für externen Sachverstand aufgestockt worden. Neben dem regulären Stellenplan sind zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten in den Kapiteln 02 01, 02 04, 02 07 unter dem Label „Für besondere Aufgaben“ eingerichtet worden. Eine Erklärung, was diese besonderen Aufgaben sind, reichen Sie sicher noch nach; davon gehe ich einfach aus. Da stellt sich für mich schon die Frage, wie weit der Braindrain in der Staatskanzlei fortgeschritten ist. Offensichtlich verabreicht sich dieses Ressort über externen Sachverstand ein vorsorgendes Pflaster, weil es jetzt schon weiß, dass es die Stellen vermutlich nicht mit geeignetem Personal besetzen können wird. Das ist für eine strategische Schnittstelle, als die man die Staatskanzlei durchaus begreifen kann, äußerst unvorteilhaft.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielleicht noch ein paar Zahlen zur Polizei. In der Runde geistert die Zahl von 1 000 neuen Stellen bei der Polizei. Aber bei diesen Stellen handelt es sich nicht um 1 000 neue Polizeistellen. Für 2017 gibt es nämlich lediglich 138 Stellen mehr im Polizeibereich. Da kann man die Vorbemerkung des Innenministeriums auf Seite 8 lesen.

Zu den 138 Stellen im Polizeibereich kommen zehn weitere beim Verfassungsschutz – dazu sage ich gleich noch etwas –, 375 Polizeianwärterstellen und 650 Stellen für die Wachpolizisten und Wachpolizei in Ausbildung. Dazu kommt dann noch etwas für die Landesdirektion, für die Hochschule der Polizei usw. Das reicht aber nicht.

Für einen Stellenaufwuchs von 1 000 tatsächlichen Stellen müssten bis 2020 jährlich 1 400 Polizistinnen und Polizisten ausgebildet und in den Dienst übernommen werden. Die Aufstockung beim Verfassungsschutz lehnen wir deutlich ab. Wir werden hier sicher einen Antrag einbringen – damit können Sie rechnen –, wonach wir fordern, dass 100 Stellen beim Verfassungsschutz zur Polizei umgesetzt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gehen wir weiter in den Einzelplan des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Hier vermissen wir schmerzlich einen Titel, der sich aktiv dem Strukturwandel in der Lausitz widmet. Das hat mein Kollege Volkmar Zschocke schon ausgeführt. Aber, wie gesagt, der Landeshaushalt ist eine finanzielle Untersetzung von

Regierungsarbeit. Hier sieht man sehr deutlich, dass weder die Sanierung der Tagebaue für diese Regierung ein Prioritätenthema ist noch die konstruktive Begleitung eines Ausstiegs aus der Braunkohle. Es wird keine Vorsorge getroffen, zumindest nicht so, wie man es erwarten würde, wenn man davon ausgeht, dass der Bund plant, sich aus der Mitfinanzierung der Sanierung von Alttagebauen zurückzuziehen. Hier wäre im Titel 893 51 eine Einstellung von 40 Millionen Euro nötig, um das ausreichend aufzufangen.

Im Bereich des ÖPNV hätten wir GRÜNE natürlich gern ein deutlicheres Bekenntnis vonseiten der Staatsregierung gesehen, denn nur 14 % – sogar unter Staatsminister Jurk waren es einmal 25 % – der Bundesgelder zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur sind für Bus und Bahn vorgesehen. Damit ist und bleibt Sachsen bundesweit Schlusslicht.

Natürlich habe ich mir die Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramms „Brücken in die Zukunft“ im Haushalt angesehen. Es wurde ja als großes zusätzliches Investitionsprogramm für die Kommunen gepriesen. Sie erinnern sich, wir GRÜNE haben die Machart damals abgelehnt, und jetzt zeigt der Haushaltsentwurf genau das, was wir damals befürchtet haben.

(Zuruf des Abg. Jens Michel, CDU)

Schauen wir uns dazu einmal die Ansätze für Schulhausbau und Kita an. Ja, Sie haben die Landesmittel für den Schulhausbau Titelgruppe 91 Kapitel 05 03 erhöht. Aber wenn Sie gleichzeitig die Mittel im FAG für Schulhausbau zusammenstreichen und für Kitaeinrichtungen nur noch Leertitel haben, ist die Aussage, dass Sie die Mittel erhöht haben, schlichtweg falsch.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Kerstin Lauterbach, DIE LINKE)

Sie haben auch kein Geld für Investitionen an Kitas eingestellt und begründen das damit – und jetzt wird es absurd –, dass es Mittel im Programm „Brücken in die Zukunft“ gebe. Das ist deswegen absurd, weil die Maßnahmenpläne bereits eingereicht worden sind und jetzt irgendwo zwischen SMUL, SK und SAB hin- und herwabern. Das geht so nicht und ist beinahe zynisch.

Schauen wir auf die Hochschulen. Hier reicht uns die Grundfinanzierung nicht. Der Bund hat die BAföGKosten übernommen. Wir haben theoretisch 53 Millionen Euro mehr zur Verfügung und diese Summe gehört für uns sinnvollerweise in die Grundfinanzierung der Hochschulen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gerade bei den Hochschulen werden allein im laufenden Doppelhaushalt 70 Millionen Euro nicht an die Hochschulen ausgereicht. An der einen Stelle bleibt es liegen, an anderer Stelle fehlt es. Ein Blick in den Einzelplan 09 – zu diesem hat sich heute noch niemand geäußert, es ist das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft – bestätigt das. Uns fehlt dort zum Beispiel,

dass die Sächsische Staatsregierung die Förderung der ökologischen Landwirtschaft deutlich ausweitet. Denn im Zuge der aktuellen Krise der konventionellen Landwirtschaft steigt auch in Sachsen die Zahl der Landwirte, die eine Umstellung in Betracht ziehen. Auch der Denkmalschutz muss Federn lassen. Das Landesprogramm zum Erhalt von Kulturdenkmalen, Kapitel 15 30, wird von 5 Millionen Euro auf null heruntergekürzt.

Noch ein Wort zum kommunalen Finanzausgleich. Es ist Ihnen bekannt, dass wir hier Überarbeitungsbedarf sehen. Wir haben nächste Woche die Anhörung dazu und werden dann diese Erkenntnisse, die wir daraus gewinnen können, für den weiteren Gestaltungsprozess im zukünftigen FAG nutzen.

(Zuruf des Abg. Jens Michel, CDU)

Über all diese Dinge, zum Beispiel, dass der Haushaltsentwurf wieder viele Stellen außerhalb des Stellenplanes veranschlagt, dass es wieder eine wachsende Zahl an Nebenhaushalten gibt und viele Titel mit hohen Mittelansätzen, die niemals zum Einsatz kommen werden, können wir bis zur Verabschiedung des Haushalts im Dezember noch ausgiebig und konstruktiv miteinander streiten und debattieren.

Ich freue mich darauf.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das war die zweite Runde. Gibt es Redebedarf aus den Reihen der Fraktionen für eine dritte Runde? – Ich sehe keine Wortmeldungen.

Meine Damen und Herren! Die Aussprache ist beendet. Es wird vorgeschlagen, die Entwürfe „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018“, Drucksache 6/5550, und „Gesetz begleitender Regelungen zum

Doppelhaushalt 2017/2018“, Drucksache 6/5551, jeweils an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss, Verfassungs- und Rechtsausschuss, Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration, Ausschuss für Schule und Sport, Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft sowie an den Europaausschuss zu überweisen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist das einstimmig beschlossen.

Meine Damen und Herren! Weiterhin wird vorgeschlagen, den Entwurf „Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen“, Drucksache 6/5552, ebenfalls eingebracht von der Staatsregierung, an die folgend genannten Ausschüsse zu überweisen: Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dies einstimmig beschlossen.

Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Somit ist auch die Tagesordnung der 38. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags abgearbeitet.

Das Präsidium hat den Termin für die 39. Sitzung auf Mittwoch, den 31. August 2016, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung gehen Ihnen zu.

Meine Damen und Herren! Ich erkläre die 38. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags für geschlossen.