Protocol of the Session on May 26, 2016

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der AfD)

Am Ende des Tages haben wir jetzt die berechtigte Frage: Ist durch die vom Haushaltsausschuss vorgenommene Aufhebung des durch den Landtag beschlossenen Stellenabbaus Recht gebrochen, Recht gebeugt worden oder rechtmäßig gehandelt worden? Dazu hat meine Fraktion im Haushaltsausschuss den Juristischen Dienst gebeten oder als Fraktion beantragt, ein Gutachten zu erstellen, das bis Ende August vorliegen wird. Wir erhoffen uns dadurch Klarheit, damit wir sogar einmal gemeinsam mit der AfD – nein, gemeinsam nicht – hier festhalten können – –

(Zuruf: Es fällt schwer!)

Ja, es fällt schwer. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, das fällt schwer. Aber da es um eine grundsätzliche Frage geht, kann dieses Hohe Haus in der Gesamtheit einen Haushaltsplan beschließen. Und kann dann der Haushaltsausschuss als Teilgesamtheit einfach diesen Beschluss aushebeln? Da haben wir doch auch ernsthafte Zweifel und warten deshalb interessiert auf das Ergebnis des Juristischen Dienstes und halten das Vorgehen, das hier gewählt wurde, aus unserer Sicht für Rechtsbeugung. Wir meinen, dass es sinnvoll wäre, dem Antrag, den wir gestellt haben, zuzustimmen. Denn es geht hier im Einzelfall darum, Stellen zu schaffen, vor allem Ausbildungsstellen, die überhaupt erst am 1. September in Wirkung treten. Auch wäre es kein Problem, die Tarifstellen innerhalb der Fünf-Wochen-Frist neu zu besetzen.

Insofern gab es keine Not. Es war einfach nur Ihre Angst vor dem unendlich schwierigen Thema „Nachtragshaushalt“. Die CDU tut sich mit diesem Thema ja so verdammt schwer. Wir haben erleben müssen, dass sie sogar schon vom Verfassungsgericht in dieser Frage zurechtgewiesen werden musste. Vielleicht erlebe ich es ja noch in meiner Zeit hier im Parlament, dass wir einmal ein solches Instrument auch nutzen. Es ist kein Teufelszeug, Kollege Michel, glauben Sie mir. Andere Landtage bekommen das auch hin.

Vielen Dank für Ihre Zustimmung zu unserem Antrag, zu dem ich jetzt um Einzelabstimmung bitten möchte.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion bitte Herr Abg. Pecher.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte voranstellen, dass die gesamte Argumentation, die jetzt hier vorgetragen wurde, schon im Ausschuss mehrfach vorgestellt wurde. Es ist also nichts Neues.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Im Haushaltsausschuss!)

Genau, Kollege Scheel, im Haushaltsausschuss vorgetragen. Es ist schon ein Novum, dass jetzt die AfD einen LINKEN-Antrag zieht, um das hier noch einmal zu diskutieren.

Ich möchte ganz kurz noch einmal die Position unserer Fraktion darstellen. Ausgangspunkt war – ich denke, darin sind wir uns alle einig –, dass der Rechnungshof angemerkt hat, dass es nur mit einem Nachtragshaushalt ginge.

Ich möchte voranstellen: Erstens, bei aller Wertschätzung des Rechnungshofs muss man auch einmal deutlich sagen, er hat nicht immer recht, auch er ist fehlbar.

Als Zweites finde ich es schon bemerkenswert, dass ausgerechnet die AfD-Fraktion, die im Haushaltsausschuss den Rechnungshof als parteiengesteuert, als koalitionsgesteuert hinstellt, schwer zurückrudern muss, jetzt praktisch diesen Vorgang nimmt und sich indirekt auf den Rechnungshof bezieht, um dieses Thema wieder auf das Tableau zu bringen.

(Zurufe von der AfD)

Es gibt unterschiedliche Auffassungen, da gebe ich dem Kollegen Scheel ausdrücklich recht. Wir haben unsere im Ausschuss klargemacht. Wir haben die Notwendigkeit gesehen, in Anbetracht der Situation der Polizei schnell zu handeln – wie auch in den Bereichen davor.

Wir haben auch das Risiko bei einem Nachtragshaushalt gesehen. Ich möchte daran erinnern, dass wir dazu einen Vorschlag der Staatsregierung hätten bekommen müssen. Wir haben die Rechnungshofberichte insgesamt, wir haben Aufstellungsverfahren im neuen Doppelhaushalt. Wir hätten Anhörungen gehabt. Ich glaube, dass es aus unserer Sicht vertretbar war, dieses Verfahren zu wählen. Ob es rechtlich und juristisch haltbar ist, das zu überprüfen steht jeder Fraktion frei.

Wenn das gemacht wird und wenn wir ein entsprechendes Ergebnis haben, schafft das Rechtssicherheit. Aber wir gehen davon aus, dass wir rechtskonform gehandelt haben.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Nun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Schubert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben dieses Thema sehr ausführlich im Ausschuss diskutiert. Wir haben hierzu unsere Standpunkte ausgetauscht. Wir GRÜNEN stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, dass das Ansinnen eines Nachtragshaushalts nicht verkehrt ist. Aber dann muss ein solcher Nachtragshaushalt auf einen entsprechenden Antrag alle Änderungen umfassen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Etats nicht vorausgesehen werden konnten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das bedeutet – so hat es unsere Fraktion als einzige übrigens beim Thema „Brücken in die Zukunft“, als das Sondervermögen Asyl geschaffen wurde, gefordert –, dass die Bereiche Asyl und Integration in einen solchen Nachtragshaushalt mit hineingehören. Man hätte auch die Wachpolizei oder andere Dinge mit hineinverhandeln können.

Das punktuelle Herausgreifen für einen speziellen Nachtragshaushalt, wie es DIE LINKE hier fordert, können wir nicht unterstützen. Es hätte jeder Fraktion freigestanden, sowohl der LINKEN als auch der AfD, bereits früher einen solchen Nachtragshaushalt in anderer Umfänglichkeit zu fordern.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Wir haben es schon im Dezember gefordert!)

Dann hätten wir es im Dezember diskutieren können.

Ich möchte noch einige Beispiele nennen, in welcher Form andere Bundesländer Nachtragshaushalte gemacht haben. Vielleicht ist das auch für Kollegen Scheel interessant.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Ich höre!)

Ich schaue einmal, dass ich nicht nur die grün regierten Länder herausgreife. Bayern ist ja nicht im Verdacht, besonders grün regiert zu sein. Sie haben den Nachtragshaushalt 2016 für die Bereiche Asyl und Integration gemacht, da war das angebracht. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben das gemacht, natürlich hat es auch Baden-Württemberg gemacht. Sie haben es sogar zweimal gemacht, im Haushalt 2015/2016, und haben damit auf eine vorgesehene Nettokreditaufnahme von immerhin 768 Millionen Euro verzichtet. Diesen Schlenker kann ich mir bei der langen Redezeit nicht sparen. Damit hat die grün geführte Landesregierung viermal in einer Legislaturperiode eine Netto-Null geschafft, das heißt keine Kreditaufnahme. Das hat vorher keine einzige Regierung geschafft.

Ein Nachtragshaushalt ist aber auch dazu da – und das möchte ich auch noch einmal deutlich sagen: Es wundert mich, dass dazu auch nichts gekommen ist –, nicht nur, um die Negativseite, also die Ausgabenseite, zu korrigieren, sondern auch um die Einnahmenseite zu korrigieren.

Wir haben Steuermehreinnahmen, und daher wäre es vielleicht eine Möglichkeit gewesen, auch dafür eine Berichtigung zu fordern.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das war Frau Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Meine Damen und Herren! Damit ist die erste Runde der Aussprache beendet. Gibt es Redebedarf für eine zweite Runde aus den Reihen der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall, auch nicht bei der Staatsregierung. Dann bitte Herr Scheel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass diese Debatte hier im Gesamtplenum geführt wird, damit auch jedem klar ist, worum es geht: um die Frage, wie wir als gesamter Landtag zu den von uns aufgestellten Gesetzen, vor allem zum Haushaltsgesetz, immerhin dem Königsrecht des Parlaments, stehen. Das wollte ich als Erstes einmal festhalten.

Zweitens zu den Anmerkungen, was das Nachtragshaushaltsgesetz betrifft. Es ist vollkommen richtig: Wenn ein Nachtragshaushalt aufgestellt wird, muss alles, was zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens bekannt ist, mit einfließen, weil natürlich eines verhindert werden soll: dass Nachtragshaushalt um Nachtragshaushalt um Nachtragshaushalt geschaffen wird. Das bedeutet aber nicht, dass alle Eventualitäten irgendwie mit hineinkommen sollen. Insofern, Kollegin Schubert, muss ich Sie ganz leicht korrigieren.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und noch einmal für die Zustimmung zu diesem Antrag.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Zurufe von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Scheel. Herr Barth, Sie möchten auch noch einmal sprechen? – Bitte, zwei Minuten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Da Herr Michel vorhin nur die Hälfte des § 6 Abs. 12 vorgelesen und den entscheidenden Satz weggelassen hat, habe ich mich jetzt entschieden, falls Herr Michel keinen kompletten Gesetzestext hat, diese gesetzliche Regelung noch einmal in der Vollständigkeit vorzulesen, damit auch jedem Abgeordneten klar wird, worum es hier geht.

§ 6 Abs. 12 ist eine absolute Ausnahme und lautet: „Abweichend von § 17 Abs. 5 und 6 der Sächsischen Haushaltsordnung wird das Staatsministerium der Finanzen auf Antrag des zuständigen Ressorts ermächtigt, mit Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Stellen auszubringen,“ – hier endete Herr Michel, der Satz geht aber weiter: „wenn dafür ein unabweisbares, auf andere Weise nicht zu befriedigendes Bedürfnis besteht.“

Wie hier mehrfach gesagt worden ist, steht im § 37 dann die entsprechende Legaldefinition. Herr Michel, dass Sie sich hier mit einem halben Gesetz herauszumogeln versuchen, war eine schwache Leistung.

Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Sebastian Scheel, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, GRÜNE)

Meine Damen und Herren! Ich gehe jetzt davon aus, dass aus den Reihen der Fraktionen nicht noch einmal das Wort gewünscht wird. Jetzt frage ich die Staatsregierung, Herr Prof. Unland. – Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Entscheidung über die Bewilligung des Antrages bezüglich des Ausbringens weiterer Stellen für die Sächsische Polizei wurden im Finanzministerium die rechtlichen Grundlagen geprüft.

Der Haushaltsgesetzgeber hat mit § 6 Abs. 12 des Haushaltsgesetzes die Möglichkeit vorgesehen, zusätzliche Stellen zu schaffen. Sie haben vorhin das Zitat gehört, ich erspare mir das erneute Vorlesen dieses Paragrafen. Auf dieser Grundlage wurde der HFA um Einwilligung gebeten. Dieser kam zum gleichen Prüfergebnis und hat dem Antrag am 06.04.2016 mit 12 : 4 : 1 zugestimmt. Dann gab es eine weitere Befassung des HFA, nämlich am 11.05.2016. Hier wurde der Antrag auf Vorlage eines Nachtragshaushaltes gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt mit 4 : 11 :3.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung – Lachen bei den LINKEN – Sebastian Scheel, DIE LINKE: Das war erhellend!)

Herr Staatsminister, das ist Ihnen geglückt.