Protocol of the Session on May 26, 2016

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse zu Anträgen

Sammeldrucksache –

Drucksache 6/5148

Hierzu ist mir Aussprachebedarf seitens der AfD-Fraktion angekündigt worden. Bleibt es dabei? – Das ist der Fall. Meine Damen und Herren! Weil eine Aussprache gewünscht ist, darf ich Sie auf unsere Regularien hinweisen. Im Präsidium haben wir eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Die Aussprache erfolgt in folgender Reihenfolge: AfD, CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE und die Staatsregierung, sofern das Wort gewünscht ist. Wozu Aussprachebedarf besteht, erklärt uns nun die AfDFraktion. Herr Abg. Barth, bitte.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

„Herr Präsident“, bitte, Herr Barth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Staatsminister! Ich bitte um Nachsicht, dass ich aus der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mit der Drucksache 6/5148 im Namen meiner Fraktion die Ziffer 2 herausgreife und dazu noch erheblichen Redebedarf sehe.

Meine Damen und Herren! Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, hören Sie genau zu, einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Vorlage eines Nachtragshaushalts mit dem Thema „Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2015/2016 zur Umsetzung des Stellenabbaustopps bei der Polizei vorlegen – Budgetrecht des Parlaments wahren“ abzulehnen.

Der Empfehlung durch den Haushalts- und Finanzausschuss, meine Damen und Herren, ich werde ein wenig ausholen, ging folgende Entwicklung voraus: Das Finanzministerium hat am 24. März 2016 den Haushalts- und Finanzausschuss unter anderem um die Einwilligung zur Ausbringung von 217 neuen Stellen bei der sächsischen Polizei und zur Streichung von 676 kw-Vermerken gebeten. Trotz erheblichen Widerstands meiner Fraktion und kritischer Stimmen der Fraktion DIE LINKE hat der Haushalts- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 24. März 2016 die Ausbringung dieser neuen Stellen mit der Mehrheit von CDU, SPD und unter Zustimmung der Fraktion GRÜNE verabschiedet.

(Beifall des Abg. Jens Michel, CDU)

Die Fraktion DIE LINKE war offensichtlich auf dieses Problem aufmerksam geworden und hat versucht, durch den Dringlichen Antrag mit der Drucksache 6/4902 im Plenum am 20. April 2016 den von mir beschriebenen Antrag als Dringlichen Antrag einzubringen. Bedauerlicherweise mussten meine Fraktion und auch die Regierungsmehrheit feststellen, dass man den Antrag hätte eher einreichen können. Deshalb lag keine Dringlichkeit dieses Antrages vor. Das nahm nunmehr die Fraktion DIE LINKE zum Anlass, den Antrag in der Ausschusssitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 11. Mai 2016 erneut zur Beratung zu stellen. Meine Damen und Herren! Es kam zu dem Ergebnis, dass die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion für den Antrag der Linksfraktion stimmten. Die Ausschussmehrheit lehnte diesen Antrag ab.

(Christian Piwarz, CDU: Das ist eine klare Sachverhaltsdarstellung, Herr Barth!)

Meine Damen und Herren! Es geht hier um eine grundsätzliche Frage.

(Ines Springer, CDU: Demokratie ist das!)

Es geht um die Demokratie. Sie haben recht, Frau Kollegin. Es geht weiterhin um folgende Frage: Welche Befugnisse hat in Bezug auf das Budgetrecht unser Parlament und welche Befugnisse sind auf den Haushalts- und Finanzausschuss übertragen worden?

(Christian Piwarz, CDU: Wie viel davon haben Sie verstanden? – Dr. Frauke Petry, AfD: Herr Piwarz, es geht auch anders!)

Herr Piwarz, das werde ich Ihnen erklären. Ausnahmsweise kann der Haushalts- und Finanzausschuss gemäß § 6 Abs. 12 des Haushaltsgesetzes mit Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses neue Stellen ausbringen. Meine Damen und Herren! Dies hatte ich im Ausschuss erläutert. Das setzt jedoch ein unabweisbares, auf andere Weise nicht zu befriedigendes Ergebnis voraus. Wenn wir uns die Streichung der kw-Stellen anschauen, dann können wir feststellen, dass im Monat April hinrei

chend Zeit bestanden hätte, in Form eines Nachtragshaushaltes diese kw-Stellenstreichung durchzuführen. Es wäre auch im Monat April ohne Probleme möglich gewesen, durch Einbringung eines Nachtragshaushaltes hier im Plenum darüber zu diskutieren, dass wir 217 neue Polizeiplanstellen brauchen, meine Damen und Herren.

Wir haben hier in Sachsen die Konstellation, dass wir nur alle zwei Jahre einen Doppelhaushalt aufstellen. Das kann man insoweit unkommentiert stehen lassen. Es gab hier früher eine grüne Fraktionsvorsitzende, die sehr deutlich für einen einjährigen Haushalt gesprochen hat. Aber das Problem bei einem zweijährigen Haushalt ist, dass es im Laufe dieser zwei Jahre zu unabwendbaren Ereignissen kommen kann.

Herr Michel, für Ihr Gedächtnis will ich Ihnen noch einmal vortragen, was wir alles ohne Widerspruch und ohne, dass wir auf rechtliche Konsequenzen hingewiesen haben, im Haushaltsausschuss mitbeschlossen haben: Das waren im Einzelplan 01 am 06.04.2016 zwei neue Stellen; im Einzelplan 03 am 08.07.2015 bei der Zentralen Ausländerbehörde 50 neue Stellen im Jahr 2015 und 50 neue Stellen im Jahr 2016.

Bei der Zentralen Ausländerbehörde wurden darüber hinaus am 04.11.2015 weitere 300 Stellen – 150 im Jahr 2015 und 150 in 2016 – durch den Haushaltsausschuss bewilligt. Die Stellen der Wachpolizei, meine Damen und Herren, wurden am 08.12.2015 in einer Sondersitzung des Haushaltsausschusses aufgrund einer besonderen Eilbedürftigkeit ebenfalls aufgrund von § 6 Abs. 12 Sächsische Haushaltsordnung beschlossen. Am 08.07.2015 wurden im Einzelplan 06 insgesamt 39, davon 13 neue Stellen im Jahr 2015 und 26 weitere Stellen in 2016, geschaffen.

Meine Damen und Herren, ich habe es angedeutet: Es geht hier um die eindeutige Frage, was der Haushaltsausschuss darf und wie weit die Regierungskoalition aus CDU und SPD den § 6 Abs. 12 Sächsische Haushaltsordnung ausweiten will. Im Haushaltsausschuss konnten wir uns anhören, es gebe einen Weg „sowohl als auch“. Jetzt ist klar: Es gibt nur einen Weg. Man hätte einen Nachtragshaushalt aufstellen müssen. Da das aber in Sachsen noch nie vorgekommen ist, ist die Regierungskoalition eher bemüht – vorsichtig ausgedrückt –, das Recht auszuweiten, als einen Nachtragshaushalt aufzustellen.

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen recht herzlich.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Michel.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Jetzt erklären Sie einmal, was ein Haushaltsausschuss macht!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe leider nur zehn Minuten Zeit,

(Lachen von den LINKEN und den GRÜNEN – Einzelbeifall bei der CDU)

um Ihnen die ganzen Vorteile eines Doppelhaushaltes zu erklären. Deshalb konzentriere ich mich auf die anderen, wesentlichen Fragen, für die die Zeit ausreicht. Wenn Sie die Unabweisbarkeit oder Dringlichkeit ansprechen, dann sind das sicherlich Tatsachen. Es fragt sich aber schon an dieser Stelle: Wenn es um Ausbildungsstellen bei der Polizei geht und wir diese brauchen und schaffen wollen – Ihre Partei fordert ja auch immer mehr Polizei –, dann braucht das einen Vorlauf. Aufgrund dessen können wir gar nicht ewig warten. Hierzu kommen noch die ganzen Verfahren. Ein Nachtragshaushalt ist nicht in fünf Wochen erledigt! Das sage ich Ihnen.

Sie werden am Ende diejenigen sein, die auch die Klage der LINKEN zumindest mental mit unterstützen.

(Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

Bei der Klage der LINKEN geht es darum, ob man dann nochmals eine weitere Anhörung mitmachen kann. Ich bezweifle, dass man einen Nachtragshaushalt hier in diesem Hause in nur fünf Wochen hinbekommen würde. Aber das spielt alles keine Rolle.

Sie haben die Frage aufgeworfen: Was darf der Haushalts- und Finanzausschuss? Sie haben auch auf § 6 Abs. 12 Haushaltsgesetz hingewiesen. Dort steht – ich lese es nochmals für alle vor –: „Abweichend von § 17 Abs. 5 und 6 SäHO wird das Staatsministerium der Finanzen auf Antrag des zuständigen Ressorts ermächtigt, mit Einwilligung des HFA des Landtages Stellen auszubringen.“

Genau das darf der HFA und das hat dieses Parlament beschlossen; dieses Recht ist delegiert worden. Deshalb war die Ablehnung des Antrages rechtmäßig. Deshalb, meine Damen und Herren, glaube ich, diese Frage kurz und bündig beantwortet zu haben.

(Beifall bei der SPD und der CDU – André Barth, AfD: Sie haben noch vergessen vorzulesen: „wenn ein unabwendbares Ereignis vorliegt“!)

Es spricht jetzt Herr Abg.Scheel.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir haben in der Tat diesen Antrag gestellt, und wir hatten eine sehr interessante und intensive Debatte im Haushalts- und Finanzausschuss. Der Vollständigkeit halber sollte man nochmals auf den Vorgang vor diesem Vorgang zu sprechen kommen. Wir haben zur Kenntnis nehmen dürfen, dass sich Ende letzten Jahres sowohl der Ministerpräsident wie auch der Innenminister einigen konnten und der Öffentlichkeit kundgegeben haben, dass wir einen Stellenabbaustopp im Bereich der Polizei wollen. Dieser Stellenabbaustopp hat natürlich, wenn man ihn denn will, Konsequenzen. Richtigerweise fordern wir diesen Stellenabbaustopp, weil die Polizei überlastet ist

und allein schon die Entscheidung des Landtags für den Doppelhaushalt 2015/2016, diesen Stellenabbau zu vollziehen, aus unserer Sicht ein Fehler war. Daher haben wir auch entsprechende Änderungsanträge gefertigt und hier zur Abstimmung gebracht.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Es bleibt trotzdem ein Fakt, dass das Hohe Haus in der Gesamtheit dem Haushaltsplan eine Zustimmung gegeben hat, in dem dieser Stellenabbau nun einmal festgelegt wurde. Wenn dem so ist, dann hat die Regierung eine Pflicht, diesen zu vollziehen – den sogenannten kwVermerk.

Noch einmal: Ende letzten Jahres kam auch die Regierung mittels des Innenministers und auch flankiert vom Ministerpräsidenten zu der Einsicht, dass dieser Stellenabbau nicht mehr weiter zu rechtfertigen ist. Dementsprechend hat das SMI bereits am 25. November 2015 an den Finanzminister einen Antrag gestellt, diese 122 Stellen für 2015 auszusetzen. Nun wird es das Geheimnis der Staatsregierung bleiben, warum es vom 25. November zum 25. Dezember, zum 25. Januar, zum 25. Februar und selbst noch bis in den März hinein gedauert hat, bis sich dann sogar ein Kabinett mit dieser Frage befassen musste und erst ein Kabinettsbeschluss genug Druck erzeugt hat, um den Finanzminister dazu zu bewegen, dem Antrag des SMI stattzugeben.

(Zuruf des Abg. Enrico Stange, DIE LINKE)

Wenn man so langsam arbeitet, braucht man nicht lange warten, dass es zu einer Verfristung kommt.

Als nun aber dieser Antrag vorlag, hat der Rechnungshof – das gehört zur Wahrheit auch dazu – dem Haushaltsausschuss eine Stellungnahme zu diesem Vorgang vorgelegt. Ich möchte nur einen Satz daraus zitieren, der zugegebenermaßen etwas länger ist: „Angesichts des mit der Umsetzung des Stellenabbaustopps im Polizeibereich vollzogenen Paradigmenwechsels bei der Stellenentwicklung in der Staatsverwaltung und den damit verbundenen Personalausgaben hält der Sächsische Rechnungshof eine Parlamentsbefassung in Form eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2016 für geboten. Ein entsprechendes Gesetz kann noch rechtzeitig herbeigeführt werden.“ – Sie verzeihen mir den zweiten Satz.

Genau diese Debatte haben wir aufgegriffen und gesagt: Ja, Sie haben in § 6 Abs. 12 des Haushaltsgesetzes eine Ermächtigung bekommen, allerdings – darauf ist hingewiesen worden – muss ein unabweisbares Bedürfnis bestehen. Wenn es darum geht, was ein unabweisbares Bedürfnis ist, dann haben wir glücklicherweise eine Regel. Denn es gibt eine Festlegung in § 37 des Sächsischen Haushaltsgesetzes: „Als unabweisbar ist ein Bedürfnis insbesondere nicht anzusehen, wenn nach Lage des Einzelfalles ein Nachtragshaushaltsgesetz rechtzeitig herbeigeführt oder die Ausgabe bis zum nächsten Haushaltsgesetz zurückgestellt werden kann.“

Nun kommen wir zu diesem Einzelfall. Dieser Einzelfall besagt, dass die kw-Vermerke für 2015 aufgehoben werden sollen. Das wäre problemlos mit einem Nachtragshaushaltsgesetz möglich gewesen. Herr Michel, ich darf Sie insofern darüber informieren, dass die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages in § 45 Abs. 3 ganz klar vorsieht, dass dieses Nachtragshaushaltsgesetz innerhalb von fünf Wochen durch den Sächsischen Landtag zu beschließen ist.

(Jens Michel, CDU: Das bezweifle ich!)

Dann zweifeln Sie an der Geschäftsordnung, die wir uns ja alle miteinander gegeben haben. Aber Erfahrung macht bekanntlich klug. Vielleicht sollten wir es einfach mal probieren, damit wir in einem Ernstfall wirklich wissen, wie es geht.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der AfD)