Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die sehr eindrucksvolle und einblicksvolle Debatte. Herr Wippel, ich beginne einmal kurz mit Ihnen. Ich möchte von Ihnen nichts mehr zum Bargeldverbot und Ähnlichem hören, wo Sie immer eine Monstranz vor sich hertragen: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Angst, dass hier Leute verfolgt werden; und Sie erzählen jetzt bei fundamentalen Eingriffen in die Bürgerrechte etwas von Täterschutz. Das ist infam und vor allen Dingen inkonsequent. Sie haben quasi Ihre Fraktionsvorsitzende gerade von hinten erdolcht bei Ihrem Thema Bargeldverbot.
Zum Thema Kommission: Warum eine Kommission? Ja, Herr Pallas, Herr Hartmann und auch Herr Bartl, ich finde es schon wichtig, dass man differenziert darauf schaut. Ja, ich finde es auch einen Vorteil der Bundeskommission, dass man sich dort nicht einig war, weil es geholfen hat, eine Abwägungsentscheidung über das zu treffen, was dort drinstand. Man hat relativ gut dargelegt bekommen, worum es geht, was die einzelnen Ableitungen der Teile der Kommission sind, und dann ist es natürlich eine politische Entscheidung, wie es weitergeht und worum es
Dass wir im Land Sachsen nicht die Bundesgesetze noch evaluieren wollen – ich habe vermutet, dass der Vorwurf kommt. Aber hier wird gern zu Recht der Föderalismus als hohes Gut gesehen. Ich glaube, wenn wir das jetzt beantragt hätten, wären dieselben Protagonisten diejenigen gewesen, die gesagt hätten, wir können jetzt schlecht noch die Bundesgesetzgebung in Sachsen evaluieren. Von daher bitte ich da ein wenig um argumentative Stringenz. Das wäre sonst sicherlich gekommen.
Ich frage mich ganz ehrlich: Wovor haben Sie eigentlich Angst, wenn alles so gut ist, wie der Minister beschreibt, Herr Hartmann behauptet und Herr Pallas sagt? Dann müsste doch aus dem Kommissionsbericht herauskommen, in Sachsen ist alles gut, und wir haben keinen Handlungsbedarf. Dass Sie sich so vehement dagegen wehren, lässt mich eher zu dem Schluss kommen, dass wir mit unserem Antrag hier goldrichtig liegen und es eben doch definitiv eine Überprüfung unserer Sicherheitsgesetzgebung in Sachsen braucht.
Herr Minister, beim vermeintlichen Widerspruch zwischen mehr Personal bei der Polizei auf Bundesebene, was wir hier auch die ganze Zeit gefordert haben – da waren Sie ja leidgeplagt –, und dem, was wir hier fordern, gibt es keine Divergenz. Ganz im Gegenteil. Wir sagen, wir brauchen eine gut ausgestattete und gut personell ausgestattete Polizei und keine Grundrechtseingriffe und keine Überwachungstechnik in dem ausbordenden Maße, wie wir dies in der Vergangenheit hatten. Das ist logisch, und das ist auch unsere Politik.
Ich sage es zum Schluss noch einmal ganz deutlich: Ja, Herr Wippel, ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein gesundes Misstrauen gegen das staatliche Gewaltmonopol ist nun mal das Lebenselixier eines demokratischen Rechtsstaates. Das gilt es zu verteidigen. Dafür stehen wir als GRÜNE. Wir stehen für eine Stärkung der Bürgerrechte. Dafür ist dieser Antrag ein erster Schritt in die richtige Richtung – nicht mehr und nicht weniger. Es wird sicherlich nicht der letzte Schritt von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in diesem Haus sein, um die Bürgerrechte zu stärken. Von daher bitte ich Sie noch einmal um Zustimmung zu diesem Antrag.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/5126 zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Meine Damen und Herren! Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Herr Mikwauschk, wünschen Sie das Wort als Berichterstatter?
Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft
und Hochschule, Kultur und Medien in Drucksache 6/4993 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist die Drucksache einstimmig beschlossen. Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist somit beendet.
Es ist auch hier keine Aussprache vorgesehen. Dennoch frage ich: Wünscht jemand das Wort zu ergreifen? – Das ist nicht der Fall. Herr Mikwauschk, ich frage Sie auch hier noch einmal, ob Sie das Wort wünschen.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft
und Hochschule, Kultur und Medien in der Drucksache 6/4994 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Bei keinen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist der Drucksache zugestimmt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist ebenfalls beendet.
Meine Damen und Herren! Es ist auch hierzu keine Aussprache vorgesehen. Wünscht jemand das Wort zu ergreifen? – Das kann ich nicht erkennen. Herr Michel, ich frage Sie: Wünschen Sie das Wort?
Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 6/5120 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Bei keinen Gegenstimmen aber