Protocol of the Session on May 26, 2016

Ihr Antrag hilft aus unserer Sicht nicht weiter und deshalb werden wir ihn ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Wird von den LINKEN noch einmal das Wort gewünscht? – Die SPDFraktion? – Herr Vieweg, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Noch einige kurze Ausführungen von mir in der zweiten Runde: Ich glaube, wir sind beim Thema Ladesäulen und LadesäulenInfrastruktur schon auf einem guten Weg. Wir forschen, wir entwickeln. Der Kollege hat es gerade gesagt.

Ich empfehle Ihnen, in das „Schaufenster Elektromobilität“ hineinzuschauen. Das ist ein Bundesprogramm, das seit Jahren im Freistaat an verschiedenen Stellen läuft. Es liegen schon viele Erkenntnisse unserer Arbeit vor. Es gibt eine Internetseite und Broschüren. Man kann im Dialog sicher noch an der einen oder anderen Stellschraube drehen, aber mit dem „Schaufenster Elektromobilität“ haben wir Kompetenzen im Freistaat, an denen wir auf jeden Fall weiterarbeiten sollten.

In der Kabinettsbefassung auf Bundesebene haben wir nun ein neues Programm zum Thema Elektromobilität. Ich persönlich bin ein Befürworter der Kaufprämie, denn ich sage: Einerseits haben wir gute Erfahrungen in Europa – in Frankreich und Norwegen – gesammelt. Das hat

Impulse geliefert, damit diese wichtige Technologie wirklich vorankommt. Auf der anderen Seite brauchen wir eine solche Investition, um die Automobilindustrie in Deutschland auf Augenhöhe mit internationalen Partnern zu bringen.

Ich kritisiere: Die Kaufprämie kommt viel zu spät. Diese Impulse hätte ich persönlich viel früher erwartet.

In diesem Sinne, sehr geehrte Kollegen der AfD-Fraktion, sage ich für meine Fraktion: Wir sind sehr offen dafür, Ihren Antrag an den Ausschuss zu überweisen und sachlich und inhaltlich in die Diskussion zu gehen, um am Ende des Tages der Elektromobilität einen Dienst zu erweisen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Gibt es bei der Fraktion GRÜNE noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich die Staatsregierung äußern? – Herr Minister Schmidt, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dulig hat mich gebeten, zu diesem Antrag zu sprechen, was ich sehr gern tue. Ich kann Ihnen versichern, dass die Staatsregierung seit Jahren umfangreiche Anstrengungen im Freistaat Sachsen unternimmt, um die Elektromobilität zu unterstützen.

Bevor Sie die Zwischenfrage stellen: Ja, auch ich habe mir Anfang des Jahres einen Hybrid-Dienstwagen bestellt. Nun hoffe ich, dass er im Laufe des Jahres noch geliefert wird.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Hervorzuheben ist bei dieser Unterstützung die Partnerschaft mit dem Freistaat Bayern. Dies wurde schon angesprochen. Bei unserem „Schaufenster Elektromobilität“ haben wir festgestellt, dass es noch viele – nicht nur technische, sondern auch rechtliche – Probleme gibt, die zu lösen sind. Ein im Rahmen der Begleit- und Wirkungsforschung des „Schaufensters Elektromobilität“ erstelltes Ergebnispapier zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Ladeinfrastruktur im Neu- und Bestandsbau identifiziert in der Praxis zentrale rechtliche Hemmnisse für die Errichtung von Ladeinfrastruktur in Mietverhältnissen, in der Zustimmungspflicht des Eigentümers und in der Zustimmungspflicht der Eigentümergemeinschaften. Das sind Details, von denen man sagt, sie seien einfach zu lösen, und es ist am Ende doch etwas schwieriger.

In diesem Zusammenhang arbeiten derzeit die Freistaaten Sachsen und Bayern an einer gemeinsamen Gesetzesinitiative, mit der die vorhandenen Rechtsunsicherheiten im Wohneigentums- und Mietrecht beseitigt werden sollen.

Ein Beispiel für eine aktive Unterstützung ist, dass die Bundesregierung erklärt hat, dass das Laden beim Arbeitgeber nicht auch noch als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Welche Arten von Ladestationen wirtschaft

lich und technisch vorteilhaft sind, wird der Markt in Abhängigkeit von der technologischen Entwicklung und vom Bedarf entscheiden. Der Freistaat ist hier über die Sächsische Energieagentur SAENA GmbH mit zahlreichen Stakeholdern bundesweit vernetzt und begleitet diese Entwicklung aktiv.

Mit der am 17. März 2016 in Kraft getretenen „Verordnung über die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile“, die sogenannte Ladesäulenverordnung, ist mit der Feststellung eines eindeutigen Steckerstandards eine zentrale Voraussetzung für einen zügigen Aufbau von Ladeinfrastrukturen geschaffen worden. Ich denke, auch das war sehr wichtig.

Vorsicht ist derzeit noch hinsichtlich der Smart-GridLadeinfrastruktur geboten. Die Nutzung von Überschussstrom zum Laden von Elektrofahrzeugen ist momentan wirtschaftlich nicht abbildbar. Das lokal gesteuerte Laden wurde in einigen Schaufensterprojekten erforscht. Für eine zweckmäßige Beteiligung der Elektrofahrzeuge am Regelenergiemarkt müssten nach Aussagen der Energiebranche mindestens 50 000 Elektrofahrzeuge an einer intelligenten Infrastruktur teilnehmen. Solange die Batterie als teuerste Komponente im E-Fahrzeug nur wenige Tausend Ladezyklen ermöglicht, ist die zusätzliche Bereitstellung der Batterie im Sinne einer Netzdienlichkeit für E-Fahrzeugbesitzer daher nicht wirtschaftlich.

Ein zügiger Ausbau von Ladeinfrastruktur ist natürlich ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Strategie zur Stärkung der Elektromobilität. Der Freistaat konzentriert seine Aktivitäten auf eine konsequent bedarfsgerechte Nutzung aller infrage kommenden Flächen, nicht nur auf die im Antrag angesprochenen Flächen des Freistaates selbst. Besonderer Wert liegt dabei auf der Entstehung von Infrastrukturen, die in ein nachfragegerechtes Gesamtkonzept eingebettet sind.

Bund und Länder bereiten gegenwärtig die bereits angesprochene Förderrichtlinie zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur vor. Hierfür beabsichtigt der Bund circa 300 Millionen Euro bereitzustellen.

Auch der Freistaat Sachsen beabsichtigt, in enger konzeptioneller Abstimmung in Zusammenarbeit mit dem Bund für den Freistaat errichtete Ladeinfrakturmittel zur Kofinanzierung zur Verfügung zu stellen.

Die Staatsregierung gestaltet die Rahmenbedingungen und den Ausbau von Ladeinfrastrukturen im Freistaat Sachsen aktiv mit. In diesem Rahmen existiert eine enge Kooperation mit anderen nationalen und internationalen Stellen. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie die SAENA informieren die Öffentlichkeit regelmäßig über Ergebnisse und Erkenntnisse aus Projekten und daraus abgeleitete Empfehlungen und Konzepte. Vor dem Hintergrund dieser bereits laufenden oder unmittelbar bevorstehenden Aktivitäten erübrigen sich die mit dem Antrag verfolgten Aktivitäten.

Smart-Grid-Lösungen sind sicherlich ein sehr interessanter und zukunftsweisender Ansatz; aber der erreichte Entwicklungsstand – neben einer intensiven Untersuchung in Forschungsprojekten – gestattet allerdings eine Markteinführung derzeit noch nicht.

Meinen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren, das Schlusswort ist noch offen; Herr Wild, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Minister! Die Wirtschaftlichkeit von Smart-Grid-Technologie, die Sie hier anzweifeln, sehen wir anders, weil sie jetzt mit rasenden Schritten vorangeht und weil sich immer mehr Automobilkonzerne und Energieunternehmen, wie auch E.ON, sehr intensiv damit beschäftigen. Eines ist Fakt: Wenn wir die nötige Anzahl von Elektroautos haben wollen, dann müssen wir vorher das Netz schaffen, um diese betanken zu können. Umgekehrt wird das nichts. Es wird sich keiner ein Auto kaufen, bevor die Tankstellen da sind. Darin sind wir uns, hoffe ich, einig.

Im Weiteren möchte ich im Schlusswort ausdrücklich noch einmal dafür werben, diesen Antrag an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen, um dort das Für und Wider – ja, es gibt noch das eine oder andere, das besser werden kann, wie es immer ist – und die Erweiterungen zu besprechen. Das Thema Elektroauto im Zusammenhang mit Speicherung und Überschussstrom ist einfach viel zu wichtig, um es nicht weiter zu bearbeiten. Auch Smart-Grid-Technologie ist viel zu wichtig, um sie jetzt nicht weiter zu bearbeiten. Es sollte ein batteriefreundlicher Ausbau der Ladestationen erfolgen, weil die Schnellladestationen die Batterien eher zerstören als die SmartGrid-Technologie. Der flächendeckende Einsatz muss auch vorher erprobt werden, bevor wir ihn umsetzen, und genau darauf zielte unser Antrag ab.

Es gibt zwar seit einigen Jahren Tests, doch es sind wirklich noch viele Fragen offen. Die eine Frage hatten

Sie auch angesprochen: geldwerter Vorteil zum Beispiel. Die Praxistauglichkeit, die Nutzerfreundlichkeit der verschiedenen Systeme muss untersucht werden; technische und organisatorische Einbindung von Netzbetreiber und Energieversorger. Rechtliche Fragen: Wer kommt bestenfalls für die zusätzlichen Stromkosten beim Arbeitgeber auf? Ist es ein geldwerter Vorteil oder finden wir eine andere Lösung? Das muss alles untersucht werden.

Nicht zuletzt Praxisfragen: Inwieweit gibt es eventuell Kooperationsmöglichkeiten, Ladestationen kostengünstig zu installieren oder mit anderen Kooperationspartnern zu betreiben? Es ist also dringend notwendig, dass der Freistaat Sachsen die Fördermittel, die er dafür erhält, unter Kenntnisnahme der aktuellen Situation sinnvoll einsetzt, und das sehen wir bisher noch nicht. Schnellladestationen können nach derzeitigem Stand der Technik maximal eine Ergänzung des Ladestellennetzes sein; sie können aber nicht die tragende Säule sein.

Aus diesem Grund bitte ich um die Zustimmung zur Überweisung an die Ausschüsse, um es dort tiefgründig weiter zu besprechen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Es ist von der AfD-Fraktion Überweisung an die Ausschüsse des soeben behandelten Antrags beantragt worden, und zwar an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und an den Umweltausschuss. Ich gehe davon aus, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr federführend sein soll – ist das so in Ordnung? – Gut. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer mit der Überweisung und Federführung einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist die Überweisung an die genannten Ausschüsse beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9

Evaluierung der sächsischen Polizei- und Sicherheitsgesetze einleiten

Drucksache 6/5126, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auch hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion mit Herrn Abg. Lippmann. Danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, AfD und die Staatsregierung. Herr Lippmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor drei Tagen haben wir den Jahrestag unseres Grundgesetzes begangen

eine Verfassung, die die Freiheitsrechte des Einzelnen schützt und einen liberalen Verfassungsstaat konstituiert. Unsere bundesdeutsche Verfassung und auch unsere Sächsische Verfassung haben dem Gesetzgeber den Auftrag gegeben, stets die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger als eine der zentralen Maximen ihres Handelns zu antizipieren, gerade wenn es um den sensiblen Eingriff des Staates in Bürgerrechte und den höchstpersönlichen Lebensbereich geht.

In der Sicherheitsgesetzgebung liegt damit einer der sensibelsten Bereiche, die dem Gesetzgeber zur Regelung anheimfällt. Das Bundesverfassungsgericht und auch zahlreiche Landesverfassungsgerichte haben kaum noch zählbar die Versuche der Gesetzgeber abgewehrt, unverhältnismäßig die Bürgerrechte auf dem Altar der Illusion von mehr Sicherheit zu opfern.

Es kann nicht das Ziel des Gesetzgebers und einer Regierung sein, sich stets – wie jüngst beim BKA-Gesetz – von Verfassungsgerichten erzählen zu lassen, dass man wieder einmal über das Ziel hinausgeschossen sei und rechtswidrig gehandelt habe. Das ist nicht nur peinlich, sondern zeigt jedes Mal offenkundig dem Gesetzgeber seine Unzulänglichkeiten auf. Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum BKA-Gesetz wird Auswirkungen auf Sachsen haben, zumindest was die Frage der Kontakt- und Begleitpersonen bei polizeilichen Maßnahmen angeht.

Das Urteil hat zur Zulässigkeit der Überwachung des Umfeldes einer Zielperson unmissverständlich klargestellt, dass es für die Anordnung von Maßnahmen gegen Dritte, zum Beispiel Kontakt- und Begleitpersonen, eine definierte Tatnähe braucht, und nur in dieser Ausgestaltung sind Überwachungsmaßnahmen auch gegenüber selbst nicht verantwortlichen Personen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Warum erzähle ich Ihnen das? Ein Blick auf § 35 Abs. 3 des Sächsischen Polizeigesetzes definiert Kontakt- und Begleitpersonen demgegenüber noch viel weiter. Hier werden lediglich für die persönliche oder gesellschaftliche Nähe längere oder konspirative Verbindungen vorausgesetzt. Demnach können gegen dieses Umfeld von Zielpersonen auch längerfristige Observationen, Bild- und Tonaufnahmen und Aufzeichnungen sowie verdeckte Ermittler eingesetzt werden.

Kurzum: Dieser Paragraf des Polizeigesetzes in Sachsen muss dringend überprüft werden.