Protocol of the Session on May 26, 2016

Es wurde ferner kritisiert, dass Länder und Kommunen nicht mehr die Möglichkeit haben, sich die Bereitstellung von Dienstleistungen selbst vorzubehalten. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich habe nachgesehen: Die hohen Standards und die Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben ausdrücklich weiterhin Ländern und Kommunen vorbehalten, und damit werden auch die Interessen der europäischen und deutschen Bürger hinreichend berücksichtigt.

Eine letzte Bemerkung zum Thema Inkraftsetzung des Abkommens: Es wurde ja kritisiert, dass das Abkommen teilweise in Kraft gesetzt und dazu niemand auf nationaler Ebene befragt wird. Meine Damen und Herren, ich halte es für schlichtweg notwendig, dass das gemacht wird. Die Europäische Union setzt nämlich nur Dinge in Kraft, für die sie zuständig ist. Sie wollen doch auch nicht erreichen, dass wir bei unseren Landesgesetzen hier im Landtag die kommunalen Parlamente fragen, bevor wir ein Gesetz in Kraft setzen. Hier kann ich nicht nachvollziehen, wie man das zusammenbringen kann.

Insofern mein Schlusswort: Globalisierung braucht definitiv Regeln und muss gestaltet werden. Das CETAAbkommen tut das. Ich plädiere deshalb für Ablehnung des Antrags der Linksfraktion.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Das Schlusswort hat die Linksfraktion. Frau Klotzbücher, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, Sie haben alle etwas missverstanden. Zum einen war das hier eine Runde, in der jeder einmal sagen konnte, was er für richtig hält. Der Kernpunkt dieses Antrages war aber eigentlich ein anderer: Der Kernpunkt war, eine Positionierung des Parlaments und der Staatsregierung zu verlangen, die darüber Auskunft gibt, welche Folgeabschätzung und welche Risikoabschätzung es gibt. Wenn diese Risiken nicht überschaubar und nicht abschätzbar sind, muss man sagen: Man tritt gegen das vorläufige Inkrafttreten von CETA ein. Dazu hat von Ihnen aber tatsächlich fast niemand gesprochen. Fernab von einigen Floskeln,

wie ich sie leider bereits erwartet hatte, gab es sehr viel Schöngeredetes, Berichte über den Hergang des Abkommens oder Zusammentragungen dessen, wer was über CETA gesagt hat und wer nicht. Daher muss ich das jetzt ein wenig aufrollen.

Zunächst muss ich sagen, dass DIE LINKE grundsätzlich nicht gegen Freihandel ist. Es gibt allerdings, wenn man solche Abkommen aushandelt und sich dafür positioniert, einfach einige grundlegende Maßstäbe, die man dabei berücksichtigen muss. Für mich und die Linksfraktion sind das Transparenz, eine demokratische und öffentliche Meinungsbildung, die möglich sein muss; es sind Partizipations- und auch Mitbestimmungsmöglichkeiten. Dazu zählen auch gleichmäßig verteilte Einflussmöglichkeiten von Wirtschaftslobbyisten-Gruppen oder Interessenverbänden und eine greifbare Folgeabschätzung für die Leute, die Unternehmen und die Objekte, die davon betroffen sind. Mehr wollen wir eigentlich gar nicht haben.

Wenn ich sehe, dass diese Folgeabschätzung nicht vorhanden ist, dann finde ich es ein viel zu großes Risiko, welches man den Menschen in Sachsen nicht zumuten sollte. Dieses ist politisch verantwortungslos, und eigentlich sollten diese Folgeabschätzungen in einem Europa, das so weit entwickelt ist, nicht zu viel verlangt sein. Sollten diese Bedingungen jedoch erfüllt sein, dann ist auch mit der LINKEN eine fundierte Debatte möglich, die zum Ziel und zum Inhalt haben sollte, dass ein solches Abkommen natürlich nicht auf Kosten der Kleinen geht und demokratische Maßgaben berücksichtigt sind. Wenn das aber passiert, ist DIE LINKE auf jeden Fall auch davon überzeugbar. Das ist jedoch ein großer Unterschied

zu den Positionen, die Sie hier vorgetragen haben – mit Ausnahme der GRÜNEN.

Wir sind jedenfalls nicht bereit, einfach ins Blaue hinein Sachsen Risiken auszusetzen, die nicht abschätzbar sind, die für den Freistaat mit Kostenfaktoren verbunden sind, die offensichtlich ebenfalls nicht abschätzbar sind und die für die sächsische Wirtschaft sehr viel Umstrukturierung bedeuten. Für jeden einzelnen Menschen, der beim Verbraucherschutz Einschränkungen oder Einbußen bei Arbeitnehmerrechten befürchten könnte, ist dies viel zu offensichtlich, viel zu ungeklärt und deswegen für uns nicht einforderbar.

Ich sage nicht, dass es dazu kommen wird, dass Arbeitnehmerrechte eingeschränkt werden oder dass Umweltstandards gesenkt werden etc. – all das habe ich in dieser Rede nicht behauptet. Ich habe lediglich gesagt: Sollte es dazu kommen, dann muss man das vorher wissen und sich politisch darauf einstellen. Wenn Sie also für einen verantwortungsvollen Umgang mit CETA stimmen wollen, stimmen Sie auch für unseren Antrag!

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/5061 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine ganze Reihe von Stimmen dafür, keine Stimmenthaltungen, dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich beende Tagesordnungspunkt 7 und eröffne

Tagesordnungspunkt 8

Erprobung der Integration von Smart-Grid-Technologien

und Ladetechniken für Elektroautos an Arbeitsplätzen

durch den Freistaat Sachsen

Drucksache 6/5134, Antrag der Fraktion AfD

Auch hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion, danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile der AfD-Fraktion, Herrn Wild, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Die Bundesregierung möchte, dass bis 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sind. Davon sind wir noch weit entfernt. Deshalb soll dieses Ziel weiter forciert werden. Derzeit werden zahlreiche politische Maßnahmen ergriffen, um das umzusetzen.

In dieser Diskussion haben sich auch öffentlich unser Ministerpräsident Herr Tillich und sein Kollege Herr

Seehofer zu Wort gemeldet, die ebenfalls für mehr Ladestellen und den Aufbau der landeseigenen Elektrofahrzeugflotte Gelder bereitstellen wollen. So weit, so gut. Die Förderung dieser alternativen Antriebsart ist aus unserer Sicht auch sehr positiv zu bewerten. Sie birgt das Potenzial, den Individualverkehr leiser und emissionsärmer zu gestalten.

Es ist jedoch notwendig, aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse zusätzlich zu berücksichtigen. Genau dort setzt unser Antrag an. Die Vergangenheit hat es gezeigt: Neue Antriebsarten werden in der breiten Masse nur dann akzeptiert, wenn es ausreichend Tankmöglichkeiten gibt. Man will ja nicht bei jeder Fahrt überlegen, ob man auch ankommt.

Ich selbst kenne das seit Jahren als bekennender Autogasfahrer. In der Anfangszeit dieser Technologie, als sie breit eingeführt wurde, drohte ein Scheitern allein am nicht flächendeckend vorhandenen Tankstellennetz. Es war knapp. Aus diesem Grund gibt es heute in Österreich auch kaum Fahrzeuge mit Autogas, dagegen massenhaft in Deutschland, in Polen, in Tschechien, in Kroatien und anderen europäischen Ländern, weil es dort genügend Tankstellen gibt.

Ein dünnes Tankstellennetz ist also das größte Hemmnis für die Anschaffung von Elektroautos. Daher kann man nur dazu gratulieren, dass sich neben der in unseren Augen unsinnigen Kaufprämie auch die Erkenntnis zu dringend mehr Tankstellen durchgesetzt hat. Beim Standort muss aber – es sind Elektrotankstellen – Vorsicht geboten sein, denn das Netz auf öffentlichen Plätzen und vor Supermärkten, das derzeit medienwirksam forciert wird, ist nicht in der Lage, dies als Schwerpunkt auch abzudecken. Oder wollen Sie regelmäßig nach der Arbeit erst einmal in den Supermarkt fahren, um dort aufzutanken, zu hoffen, dass die Säule noch da ist und nicht gerade besetzt ist, um anschließend nach dem Einkauf heimfahren zu können und schnell aufgeladen zu haben? Das kann nicht der Weg sein, das ist nicht zielführend und auch nicht nutzerfreundlich.

Hinzu kommt, dass Normal- bzw. Schnellladestationen in wirklich großer Zahl massiv die Stromnetze belasten. Dabei sind diese ohnehin schon stark schwankend überschussstrombelastet, so stark, dass sich Nachbarländer schon vor diesem Überschussstrom auf unsere Kosten schützen.

Wir müssen einen anderen Weg finden. Hier setzt unser Antrag ebenfalls an. Sowohl auf Bundesebene im Rahmen des Konjunkturpakets II als auch durch privatwirtschaftliche Initiativen, beispielsweise seitens des FraunhoferInstituts, sowie der Audi und der Daimler AG wurden Ladestationen mit Smard-Grid-Technologien entwickelt und auch schon getestet. Auch E.ON hat diese Technologie auf seiner Agenda. Diese sind durch intelligente Anbindung der Batteriespeicher von Elektrofahrzeugen an die Stromnetzinfrastruktur in der Lage, die enormen Mengen an Überschussstrom sinnvoll zu nutzen und gleichzeitig unsere Netze zu entlasten, sprich: Immer dann, wenn Überschussstrom da ist, wird geladen, und wenn kein Überschussstrom da ist, wird nicht geladen. Ein Elektroauto wird so in Zukunft auch ein Stromspeicher sein.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte schön.

Herr Kollege Wild, ist Ihnen klar, dass der Übergang zur Elektromobilität eigentlich ein Teil der Energiewendepläne der Bundesregierung ist und dass Sie sich damit jetzt mit jenen gemein machen, die tatsächlich Geld ausgeben wollen, um CO2-Emissionen einzusparen und damit das Ergrünen der Wüsten

zu verhindern, und sich damit diametral gegen das AfDProgramm stellen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich antworte gerne auf diese Frage, herzlichen Dank. Die Frage ist sehr gut. Im Gegensatz zu anderen Parteien sind wir in der Lage, die aktuelle Situation, wie sie ist, zu erkennen. Der Überschussstrom ist nun einmal da. Andere Länder wehren sich, diesen abzunehmen. Wir bezahlen mitunter Geld dafür, dass der Strom abgenommen wird. Elektromobilität ist nichts, was die AfD ablehnt. Wir nehmen dies jetzt nur her, um zu sagen: Der vorhandene Überschussstrom soll genutzt werden, um die Elektroautos anzutreiben. Die Technologie geht ja weiter. Irgendwann wird ein Elektroauto zum mobilen Stromspeicher werden können. Das hat mit erneuerbaren Energien gar nichts zu tun. Es kann jeden Strom abspeichern. Aber wir brauchen mobile Stromspeicher, und genau deshalb sind wir für diesen Antrag.

Ich setze meine Rede fort. Im Betrieb oder zu Hause, eben dort, wo das Fahrzeug am meisten steht, wird der Stromspeicher mit dem Netz auch intelligent verbunden und kann somit ausgleichend den Strom liefern. Einzige Voraussetzung ist natürlich dieser lange Ladezeitraum. Der Ladevorgang am Arbeitsplatz verbindet nämlich genau diese Eigenschaften, die für den nutzer- und stromnetzfreundlichen Ladevorgang grundsätzlich notwendig sind. Dort haben wir den batterieschonenden Ladevorgang dank langer Ladezeiten. Wir haben einen Ladepunkt, an dem sich der Nutzer neben dem eigenen Wohnort am häufigsten aufhält. Auch das Konkurrenzproblem anderer Autos um eine Steckdose könnte so gelöst werden, und es erfolgte eine intelligente Einbindung in das Stromnetz.

Hintergründe und warum zunächst ein Testprojekt notwendig ist, erkläre ich Ihnen gern in der zweiten Runde.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDUFraktion bitte Herr Abg. Rohwer.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege, wenn Sie uns in der zweiten Runde dann noch erklären, wie Sie das Windrad für die Ladestation direkt neben dem Arbeitsplatz vertreten, dann wird es echt spannend. Ich bin mal neugierig, ob Sie das hinbekommen.

Wir alle wissen, sowohl die deutsche Automobilindustrie als auch die Bundespolitik sehen sich im Moment mit dem immer noch nicht ausgestandenen Abgasskandal konfrontiert. Er gefährdet nicht nur den Automobilstandort Deutschland, sondern darüber hinaus auch die Budgets vieler betroffener Städte und Gemeinden im Land. Solche Krisen verunsichern Beschäftigte, die selbst am wenigsten dafür können, und verlangen Flexibilität und, nicht zu vergessen, die richtigen Schlüsse.

Bei aller Krisenstimmung, die im Automobilgewerbe zur Zeit vorhanden ist, kann man den aufgezählten Problemen aber auch etwas Positives abgewinnen. Ich bin mir sicher, dass der Abgasskandal die deutschen Automobilkonzerne dazu motivieren wird, das Thema Elektromobilität nun noch ernster zu nehmen. Das ist das Thema, das die Kollegen von der AfD-Fraktion mit ihrem nicht ganz uninteressanten Antrag auf die Tagesordnung des Plenums gehoben haben.

(Oh! von der AfD)

Freuen Sie sich nicht zu früh, Kollegen!

Die Bundesregierung hat sich diesbezüglich sehr ambitionierte, obgleich nicht ganz unrealistische Ziele gesetzt. Es geht darum, im Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straße gebracht zu haben. Das Bundeskabinett verabschiedete hierzu Mitte dieses Monats ein Maßnahmenpaket, um die Attraktivität von Elektroautos politisch zu steigern. So soll ein Förderbetrag in Höhe von 1,2 Milliarden Euro bereitgestellt werden, den der Bund und die Automobilindustrie zu gleichen Teilen finanzieren, um den Kauf elektrisch angetriebener Fahrzeuge zu bezuschussen.

Aber nicht nur die Anschaffung von Elektro- und Hybridmodellen soll hierdurch an Attraktivität gewinnen. Durch die Investition von 300 Millionen Euro sollen deutschlandweit 15 000 Ladestationen errichtet werden, um die Nutzung von Elektroautos bedarfsgerecht in der Fläche zu ermöglichen.

Der uns vorliegende AfD-Antrag versucht nun, in diese wichtige Initiative der Bundesregierung einzugreifen. Er schlägt vor, landespolitisch aktiv zu werden und Liegenschaften des Freistaates für Elektroladestationen zu nutzen. Das klingt erst einmal logisch, und ich bin mir sicher, dass auch die sächsischen Staatsministerien und die Landesbehörden früher oder später ihren Angestellten solche Lademöglichkeiten zur Verfügung stellen werden. Das ist aber nicht der Punkt.

Die Gewährung der geplanten Förderprämie richtet sich an bestimmte Bewilligungsvoraussetzungen, die in einer dazu nötigen Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums festgelegt werden. Wir befinden uns momentan jedoch auf einem Level, wo noch gar nicht bekannt ist, wie genau diese Bundesförderrichtlinie aussehen wird. Warum sollen wir jetzt aber schon Landesgeld investieren, wenn doch der Bund gerade erst dabei ist, ein Förderprogramm dieser großen Dimension bereitzustellen? Ein eigenes Förderprogramm des Freistaates Sachsen mit sächsischem Geld halte ich vor diesem Hintergrund für einen landespolitischen Schnellschuss und für Aktionismus. Wir sollten keine überflüssigen Doppelstrukturen in der Förderung entwickeln. Das wird uns in der Sache nicht weiterbringen; denn förderpolitische Synergieeffekte können erst dann erzielt werden, wenn die Regelungen der Bundesförderrichtlinie bekannt sind und die Verzahnungsmöglichkeiten von bundes- und landespolitischen Zuständigkeiten dann identifiziert werden können.