Protocol of the Session on May 26, 2016

1 500 Seiten Anhänge handelt, irgendein geordnetes parlamentarisches Beratungsverfahren im Deutschen Bundestag oder eine Meinungsbildung in den Landtagen bis dahin vorstellen?

Die Sache drängt. Wenn wir die Staatsregierung auffordern wollen, der Bundesregierung in Sachen CETAAbkommen etwas mit auf den Weg nach Brüssel zu geben, müssen wir das jetzt tun. Allein das Thema Schiedsgerichte: Das ist eine wirklich unnötige Sondergerichtsbarkeit, die neben dem existierenden Rechtssystem bestehen soll. Wir sind aber keine Bananenrepubliken, sondern wir haben entwickelte Rechtssysteme in der EU und in Kanada, auch wenn wir heute früh gehört haben, dass wir jetzt Tausende von Partisanen und Terroristen bei uns haben. Aber wenn Herr Kollege Heidan die dann alle eingesperrt hat, ist wieder alles in Ordnung.

(Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Allein die Investitionsgerichte sind schon ein Grund, das Abkommen noch einmal gründlich anzuschauen.

Im Unterschied zu TTIP liegt der komplette ausverhandelte CETA-Vertragstext bereits seit Sommer 2014 vor, allerdings in Englisch. Wenn wir nun von den Befürwortern hören, dass die Standards des Verbraucherschutzes durch diese Verträge nicht abgesenkt werden, hätten sie hier die Chance, das auch am konkreten Text zu zeigen. Immer nur allgemein zu behaupten, es sei alles gut, ist nicht besonders überzeugend.

Gehen wir zum Beispiel zum Thema Gentechnik. Bisher ist es so: Gegenüber genetisch veränderten Pflanzen, deren Risiko nicht überprüft worden ist, gilt in Europa die Nulltoleranz. Das heißt, Produkte mit gentechnisch veränderten Pflanzen dürfen in anderen Produkten nicht auftauchen. In diesem Vertrag steht jetzt aber, dass es das gemeinsame Ziel ist, diese Nulltoleranzregelung abzuschaffen. Das ist eine Absenkung des Verbraucherschutzniveaus – nicht mehr und nicht weniger.

(Sebastian Fischer, CDU: Das ist doch überhaupt nicht schädlich!)

Deshalb kann das nicht drinbleiben, wenn das Verbraucherschutzniveau nicht abgesenkt werden soll. Im Vorgriff auf den Vertrag haben sich Kanadas Sojahersteller bei der Europäischen Kommission bereits beschwert, sie wollten endlich eine Zulassung für ihre gentechnisch veränderten Sojaprodukte haben, denn es sei ihnen so bei den Verhandlungen zu CETA zugesichert worden. Der Verbraucherschutz wird also schon im Voraus ausgehebelt. Das dürfen wir nicht zulassen.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Wenn CETA vorläufig in Kraft treten würde, hieße das auch, dass die Gentechnikunternehmen aus den USA freie Bahn hätten. Sie bräuchten TTIP dann überhaupt nicht mehr; denn eine Tochtergesellschaft in Kanada reicht, und schon können sie über das CETA-Abkommen all ihre Gentechnikprodukte auch nach Europa bringen.

Wer heute bereit ist, dieses CETA-Abkommen durchzuwinken, kommt dann vielleicht anschließend mit dem Argument, man könne nun auch die Gegenwehr gegen TTIP einstellen, weil doch das Kind schon in den Brunnen gefallen sei und somit keine weitere Verschlechterung mehr drohe.

Die kommunale Daseinsvorsorge wird im Abkommen unzureichend geschützt. Die Perspektive nämlich, millionenschweren Entschädigungsklagen vor Sondergerichten ausgesetzt zu sein, würde die kommunale Handlungsfreiheit deutlich lähmen.

Angesichts der breiten öffentlichen Debatte des TTIPProzesses und seiner überwiegenden Ablehnung ist es inakzeptabel, mit dem CETA-Abkommen sozusagen als Blue Print und Vorreiter für TTIP nun im HauruckVerfahren vollendete Tatsachen zu schaffen; denn das würde Tür und Tor öffnen, um auch im TTIP-Prozess Handlungsalternativen zu verbauen.

Wer Nachverhandlungsbedarf sieht – und den habe ich hier von verschiedenen Seiten gehört –, muss das Abkommen noch einmal anfassen. Dazu muss man zunächst einmal klarmachen, dass man es in vorliegender Form nicht unterschreiben wird.

Offensichtlich ist deshalb dringendes Handeln auf allen Entscheidungsebenen erforderlich. CETA darf weder vorläufig in Kraft gesetzt noch in der vorliegenden Form auf Bundesebene und in der EU endgültig akzeptiert werden. Deshalb unterstützen wir den Antrag der LINKEN, die Staatsregierung dazu aufzufordern, sich gegen das vorläufige oder endgültige Freihandelsabkommen mit Kanada einzusetzen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der AfD)

Mit Herrn Dr. Lippold schließen wir die erste Runde der Redner ab. Wir könnten eine zweite Runde eröffnen, sofern der Wunsch dazu besteht? – Dies kann ich nicht erkennen. Somit hätte die Staatsregierung die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen. – Herr Kollege Lehmann von der CDU-Fraktion möchte jedoch noch das Wort ergreifen. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Europaausschuss des Sächsischen Landtags ist am Sonntag von einer Reise nach Israel, in die Palästinensergebiete und Jordanien zurückgekehrt. Wir haben natürlich nicht nur das Asylzentrum in Asrak besucht, sondern wir hatten auch einen sehr interessanten Termin im israelischen Außenministerium. Dort wurden wir durch den zuständigen Referatsleiter darüber informiert, dass es eine neue Strategie der Grassroots-Aktivisten gibt, die darauf abzielt, auf der einen Seite die Produkte aus den Westjordanländern den Kunden zu vergällen und auf der anderen Seite Investitionen in die Westjordangebiete zu verhindern. Bei Unternehmen, die dennoch diesen Weg gehen, wird versucht,

ihre öffentliche Reputation zu beschädigen. Die Wut der BDS richtet sich ihrer Meinung nach nicht gegen das palästinensische Volk, deren Rechte verteidigt werden sollen. In Wahrheit aber geht es gegen die israelische Wirtschaft und letztlich gegen das Existenzrecht Israels als Ganzes.

Als ich unmittelbar nach dem Termin den Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „CETA-Freihandelsabkommen ablehnen“ in die Hand bekam, dachte ich daran, dass die LINKEN die gleiche Taktik wie die GrassrootsAktivisten verfolgen. Sie polemisieren gegen das Freihandelsabkommen mit Kanada. Sie möchten aber in Wahrheit mit allen Mitteln das Freihandels- und Investitionsschutzabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika verhindern. Dumm ist nur, dass die den USA durch TTIP zugeschriebenen Defizite und wohlfeilen Verschwörungstheorien für Kanada kaum zutreffen. Kanada mit seinen 36 Millionen Einwohnern ist keine wirtschaftliche Supermacht. Es ist wohl aber ein Land mit anerkannten und hohen Standards bei der Lebensmittelsicherheit, der Handelsethik, den Verbraucherrechten und auch beim Umweltschutz.

In etlichen der gern zitierten OECD-Studien rangiert Kanada deutlich vor Deutschland. Die Kollegen, denen die informelle Partnerschaft der Alberta-Sachsen

Initiative ein Anliegen ist, konnten sich bei den Besuchen in Edmonton oder Gesprächen mit kanadischen Parlamentariern im Sächsischen Landtag davon ein Bild machen. Zum Beispiel ist ihr Umgang mit Minderheiten, den First Nations, vorbildlich. Die Transparenz auch in heiklen Fragen ist ungewöhnlich.

Bei den durch den Verein Partnerschaft der Parlamente organisierten Studienreisen gehört ein Trip in die oil sands region nach Fort McMurray zum Standardprogramm. Einige ehemalige Abgeordnete der GRÜNEN haben die Chance genutzt und sich ein Bild davon gemacht. An der Bonität des Kandidaten Kanada kann unsere Ablehnung wohl nicht liegen. Es bleibt die Kritik am Zustandekommen des Vertragsentwurfs. Diese kann ich auch nicht im vollen Umfang teilen.

Wie Sie wissen, vertrete ich seit sechs Jahren die Interessen des Freistaates Sachsen im Europäischen Ausschuss der Regionen. Dort bin ich in der Fachkommission ECON tätig, die insbesondere auch für die Handelspolitik zuständig ist. Während der gesamten Zeit waren wir wiederholt mit dem Komplex CETA, TTIP und TISA, dem Vertrag für Dienstleistungen, befasst. Die Handelskommissare De Gucht und Cecilia Malmström haben über den Stand der Verhandlungen informiert und die Anregungen der Mitglieder des Ausschusses der Regionen entgegengenommen.

Allein in den vergangenen sechs Monaten hat der AdR dazu drei Stellungnahmen mit großer Mehrheit verabschiedet. Zwei dieser Stellungnahmen wurden durch deutsche Kollegen erarbeitet: zu TTIP durch den Kollegen Töns von der SPD aus Nordrhein-Westfalen und zu TISA durch den Kollegen Markov aus Brandenburg von der

Linksfraktion. Sie alle waren durchweg konstruktiv. Die jüngste Befassung mit dem Thema erfolgte in der MaiPlenartagung zum Thema „Eine verantwortungsbewusstere Handels- und Investitionspolitik“. Natürlich geht es bei diesen Stellungnahmen nicht um jedes Detail. Das wäre eine Überforderung. Wir achten aber auf die Plausibilität der vorgeschlagenen Lösungen. Wir verzichten natürlich bewusst darauf, uns mit juristischen Spitzfindigkeiten, wie etwa in dem Antrag der Linksfraktion im Deutschen Bundestag enthalten, gegenseitig die Zeit zu stehlen.

Nach erfolgter Rechtsförmlichkeitsprüfung geht es nun um die konkrete Inkraftsetzung des CETA-Abkommens. Aus der Sicht der Bundesregierung sind alle wesentlichen Elemente, auch die des modernen Investitionsschutzes, im Vertragswerk enthalten. Die Aufzählung der Punkte ist bereits erfolgt. Das möchte ich mir aus Zeitgründen ersparen. Sollte es schließlich zu einem gemischten Abkommen kommen, müssten vor der vollständigen Inkraftsetzung noch die nationalen Parlamente zustimmen. Es liegt aber im originären Interesse Deutschlands, dass der logische Schritt hin zur Erweiterung eines barrierefreien Marktes erfolgen kann.

Mit dem Gemeinsamen Europäischen Markt haben wir Deutsche in den letzten Jahren hervorragende Erfahrungen gemacht. Von den 1,2 Billionen Euro des deutschen Exportvolumens gehen zwei Drittel in den europäischen Markt mit einem ordentlichen Gewinn, wie es die Steuerdaten auch ausweisen. Für Vertragsprojekte dieser Dimensionen ist es wichtig, die Erwartungen und Befürchtungen der Bürger mit auf die Waagschale zu legen. Das ist, soweit der AdR betroffen war, auch geschehen.

Bei der Informationspolitik über diese komplexe Materie, das gebe ich zu, gibt es nach oben noch deutlich Luft. Es ist die Aufgabe einer verantwortungsvollen Politik, um in keine nachteilige Situation zu geraten, die Rahmenbedingungen laufend an die globalen Erfordernisse anzupassen. Das ist aus meiner Sicht mit CETA weitgehend gelungen. Auch auf die Gefahr hin, linke und affiliierte GrassrootsAktivisten damit zu enttäuschen, empfehle ich Ihnen, dem vorliegenden Antrag – CETA-Freihandelsabkommen ablehnen – Ihre Zustimmung zu verweigern.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Kollege Lehmann sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Es nähert sich niemand dem Rednerpult. Die Staatsregierung hätte das Wort. – Das Wort ergreift Herr Staatsminister Jaeckel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin heute in Vertretung von Staatsminister Dulig gebeten worden, zum CETAFreihandelsabkommen zu sprechen. Ich tue das natürlich auch gern in meiner Funktion als Europaminister der Staatsregierung.

Ich bin ein wenig konsterniert über das, was ich von den Oppositionsfraktionen zu diesem Thema gehört habe. Ich schließe mich den Äußerungen von Herrn Prof. Wöller an, der einen guten Umriss über die volkswirtschaftlichen Hintergründe eines solchen Freihandelsabkommens

gegeben hat. Ich möchte dies um einen weiteren Aspekt ergänzen: Wenn Sie den Blick in die südamerikanische Wirtschaftsgeschichte wenden, um einmal unsere Fixierung auf sozialistische Denkmodelle zu ergänzen, dann werden Sie sehen, dass der Protektionismus zu einer Wohlstandsminderung geführt und am Ende die Volkswirtschaften in dieser Region in schwere Not gebracht hat. Ich habe den Eindruck, dass es hier eine Allianz zwischen den LINKEN und der AfD gibt, ein solches Gesellschaftsmodell zu favorisieren.

(Zurufe von den LINKEN und den GRÜNEN)

Ich möchte wenigstens einmal erwähnen, was die Alternative ist, ein Freihandelsabkommen nicht zu wollen.

(Zurufe von den LINKEN und der AfD)

Das Freihandelsabkommen nicht zu wollen bedeutet, dass man sich ein Abkommen mit Protektionismus wünscht.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich einmal zu den Folgen kommen.

Sachsen ist ein Wirtschaftsstandort mit starkem Mittelstand, mit Industrie und Dienstleistungen. Da Sie vorhin in Ihrem Redebeitrag gesagt haben, Frau Klotzbücher, uns wäre die Folgenabschätzung egal, kann ich Ihnen nur Folgendes berichten: Kanada exportiert nach Deutschland Güter, Dienstleistungen, Agrarprodukte und Industrieprodukte in einem Volumen von 9 Milliarden Euro pro Jahr. Deutschland exportiert dagegen nach Kanada nur in einem Volumen von etwa 460 Millionen Euro pro Jahr. Das halte ich für verbesserungswürdig. Genau das ist das Ziel von CETA, nämlich zu erreichen, dass unsere deutsche Wirtschaft auch auf den kanadischen Markt Zugang findet.

Um nochmals einige Stichworte aufzugreifen, die von Vorrednern verwendet wurden: Der Zugang zum Markt als solchem ermöglicht auch dem sächsischen Mittelstand, seine Produkte vor Ort anzubieten. Nun habe ich mir gerade gestern im Bundeswirtschaftsministerium Unterlagen zu TTIP angesehen. Aufgrund der Restriktionsklauseln bin ich hier leider nicht berechtigt, inhaltlich darüber zu referieren. Ich kann aber Folgendes machen: Da ich mir die GATT-Abkommen und die WTO-Abkommen angeschaut habe, kann ich hier berichten, dass das, was bei CETA und TTIP passiert, im Grunde genommen die Systematik der WTO fortsetzt. Herr Prof. Wöller hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass die WTOSystematik aktuell nicht mehr funktioniert. Das heißt, man muss auf andere Formen von Freihandelsabkommen umschwenken, um auch tatsächlich den weltweiten Handel weiter zu verstärken.

Ich möchte ferner darauf hinweisen, dass das Thema der Schiedsgerichte hier angesprochen wurde. Auch dazu gibt

es eine Bemerkung, insbesondere zum Redner Herrn Barth. Es ist richtig, dass wir eine neue Methode der Gerichtsbarkeit in diesem CETA-Abkommen gefunden haben. Das ist aber auch das, was mich immer so erstaunt – die Entwicklung geht doch weiter! Ich habe den Eindruck, dass wir immer nur zusammentragen, was in irgendwelchen kritischen Foren im Internet und in sozialen Medien vorgebracht wird, aber nicht zur Kenntnis genommen wird, dass die EU-Kommission sehr wohl auf die Bedenken der Bürgerschaft reagiert hat. Die Gerichtsbarkeit, die dort eingerichtet wird, ist eine staatliche – mit einer Berufungsinstanz und einem klaren Verfahren zur Berufung von Richtern.

Interessant ist – das ist in der Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Frau Klotzbücher, klar beantwortet worden –, dass kanadische Unternehmen durchaus die Möglichkeit behalten, vor nationalen Gerichten um Rechtsschutz nachzusuchen. Ich empfehle, nochmals die entsprechende Drucksache aus dem Deutschen Bundestag zur Hand zu nehmen; denn es steht dort eindeutig, dass der deutsche Rechtsschutz an keiner Stelle, Herr Barth, irgendwie beschränkt wird. Der deutsche Rechtsschutz mit seinem Grundrechtssystem und seinen Rechtsschutzformen geht selbstverständlich viel weiter als diese Gerichtsbarkeit, die CETA liefert. Das heißt, die nationale Gerichtsbarkeit wird überhaupt nicht beschränkt. Deshalb verstehe ich den Ansatz überhaupt nicht, warum man nicht ein Gericht zulassen sollte, das von zwei Vertragsparteien – auf der einen Seite von der EU und auf der anderen Seite von Kanada – ins Leben gerufen wird.

Zum Abbau von tarifären Handelshemmnissen – zu den nichttarifären Handelshemmnissen habe ich gerade einiges gesagt –: Es werden 99 % der Zölle abgebaut. Das schafft völlig neue Absatzmöglichkeiten für Waren und Dienstleistungen auf beiden Seiten des Atlantiks und ermöglicht entsprechende Beschäftigung und Wohlstand. Zum öffentlichen Beschaffungswesen: Es war bisher für ausländische Unternehmen kaum möglich, Zugang in Kanada zu finden, während in der EU Zugang zu öffentlichen Aufträgen für Kanadier möglich war. Man wird doch nachvollziehen können, dass die Europäische Union diese Asymmetrie ausmerzen bzw. beseitigen wollte. Das ist hier auch gelungen. Dieser ganze Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens umfasst ein Volumen von fast 70 Milliarden Euro im Jahr.

Ich gehe davon aus, dass die Rechtsförmlichkeitsvereinbarungen und auch die entsprechenden Vorschriften zur Regulierung eher hilfreich als schädlich sind. Wenn man sich nämlich diese Abkommen – ich rede jetzt einmal bewusst nicht von TTIP – anschaut, etwa CETA oder auch andere Verfahren, die zuvor vereinbart wurden, dann sehen Sie, dass dort Standardbildungen stattgefunden haben, ohne jeweils die nationalen Regulierungen oder die nationale Rechtsetzung zu beschränken. Neben dem Abbau von Handelshemmnissen ist es nämlich insbesondere wichtig, auf regulatorischer Basis enger zusammenzuarbeiten, zum Beispiel auf technischer Ebene, um Unternehmen von Klein- und Mittelständlern auf techni

scher Ebene Hinweise zu geben, was ihre Produkte leisten können müssen und was nicht. Deregulierungen haben nichts mit geringeren Standards zu tun, sondern mit weniger Normen und Vorschriften und damit mit weniger staatlichen Eingriffen.

Am Ende werden also nach meiner Einschätzung Bürokratie abgebaut und Doppelstandards vermieden. Die Zusammenarbeit in der Regulatorik erfolgt übrigens auf freiwilliger Basis. Interessant ist, dass sich in diesem Abkommen die Branchen dazu verständigen und vereinbaren, in der Frage der Regulierung gemeinsam zusammenarbeiten zu wollen. Wenn eine der Parteien das nicht machen möchte, dann geht es in diesem Vertragsthema auch nicht weiter.

Es wurde ferner kritisiert, dass Länder und Kommunen nicht mehr die Möglichkeit haben, sich die Bereitstellung von Dienstleistungen selbst vorzubehalten. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich habe nachgesehen: Die hohen Standards und die Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben ausdrücklich weiterhin Ländern und Kommunen vorbehalten, und damit werden auch die Interessen der europäischen und deutschen Bürger hinreichend berücksichtigt.