Protocol of the Session on May 26, 2016

Ich glaube, es ist auch ein Irrglaube – auch wenn Sie nicht gläubig sind –, dass die Fraktion DIE LINKE meint, dass man menschliche Konflikte mit einer gesetzlichen Regelung verbieten könnte. Letztlich ist das ja der Punkt. Es geht um durchaus unterschiedliche Positionen von Menschen im Auswahlverfahren an der Universität in Leipzig. Das greifen Sie sich jetzt heraus und sagen: Wir müssen deswegen jetzt das Gesetz ändern.

(Beifall der Abg. Aline Fiedler, CDU, und Karin Wilke, AfD)

Ich will noch einmal zitieren, was Hochschulräte eigentlich bedeuten, was sie sind. Ich zitiere § 86 Abs. 2: „Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft oder beruflicher Praxis, die mit dem Hochschulwesen vertraut sind“. Weiter zitiere ich: „Die Mitglieder des Hochschulrates sind in ihrer Tätigkeit im Hochschulrat unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.“

Hochschulräte sind Menschen, die sehr wertvolle Anregungen aus der Wirtschaft, aus der Wissenschaft oder aus anderen Bereichen der Gesellschaft in die Hochschulen hineinbringen. Gerade Sie sind doch diejenigen, die immer wieder fordern, dass es nicht irgendwelche Elfenbeintürme geben sollte, in denen sich gewisse Leute über Entscheidungen Gedanken machen, sondern dass es sehr wichtig ist, gesellschaftliche Strömungen in die Entwicklung einzubeziehen. Ich finde, dafür sind Hochschulräte eine ganz wichtige Institution.

Hochschulräte sind honorige Persönlichkeiten, die im Ehrenamt unsere Hochschulen voranbringen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir die Kompetenzen dieser Persönlichkeiten, die nicht nur aus Sachsen kommen, sondern von bundesweit her und sogar aus dem Ausland, für die Entwicklung unserer Hochschulen im Freistaat Sachsen mit nutzen können.

(Beifall bei der CDU)

Grundsätzlich ist es, wie gesagt, immer schwierig, sich einen einzelnen Punkt aus dem Gesetz herauszunehmen und neu zu regeln. Wenn, dann sollte man schon eine umfassende Untersuchung vornehmen – darüber haben wir schon im Ausschuss diskutiert – und dann ableiten, welcher Änderungsbedarf tatsächlich im Gesetz besteht.

Ich mag auch bezweifeln, dass die Einführung der Einvernehmensregelung die ganzen Probleme in der Praxis beseitigen würde. Wie soll eine konträre Position aufgelöst werden, wenn man ein Einvernehmen im Gesetz zu stehen hat? Das würde letztlich Stillstand bedeuten. Wir hätten eine Blockade. Das Wahlverfahren würde nicht weitergehen und wir hätten auch keine Wahl des Rektors, weil der Erweiterte Senat letztlich keinen Wahlvorschlag auf den Tisch bekommt, wenn kein Einvernehmen hergestellt werden kann.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: So, wie es jetzt ist, ist es viel besser!)

Die Folgen einer solchen Blockade halte ich für viel schwerwiegender, als jetzt mit der Benehmensregelung eine Situation zu haben, in der es im Übrigen – das will ich einmal richtigstellen – nicht so ist, dass der Hochschulrat ganz alleine einen Wahlvorschlag erarbeitet, sondern die Auswahlkommission ist paritätisch besetzt, sodass der Senat von Anfang an in dieses Aufstellungsverfahren, in die Wahl eingebunden ist, und zwar paritätisch. Ich möchte § 82 Abs. 6 zitieren: „Eine Auswahlkommission aus vier Mitgliedern, davon zwei externe Mitglieder des Hochschulrates und zwei Mitglieder des Senates sowie ein Vertreter des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst fertigt eine Vorschlagsliste für den Hochschulrat.“ Sprich, der Senat, also ein Hochschulgremium, ist von Anfang an eingebunden. Demzufolge hat auch der Hochschulrat keine dominierende Rolle, auch wenn er den Vorschlag dann dem Erweiterten Senat unterbreitet. Der Senat ist aber von Anfang an mit eingebunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mögliche Konflikte gelöst würden, weil wir plötzlich ein Einvernehmen haben.

Wir brauchen handlungsfähige Hochschulgremien, die verantwortungsbewusst die Entscheidungsfähigkeit der sächsischen Hochschulen sicherstellen. Dabei ist ein gegenseitiges Blockieren auf keinen Fall zielführend. Ich denke, das SMWK sollte an dieser Stelle gerade in Bezug auf Leipzig noch stärker die Rolle des Moderators übernehmen, um die Konfliktsituation zu entschärfen.

Ich glaube nicht, dass wir es mit einer gesetzlichen Einvernehmensregelung lösen können. Das ist eher etwas, das zwischenmenschlich durch Moderation gelöst werden muss. Deswegen halten wir aus diesem Grund und aus den besagten Gründen einer umfassenderen Untersuchung des Hochschulfreiheitsgesetzes auf Änderungsbedarf daran fest, dass wir heute hier keine Einzeländerung durchführen wollen, sondern zunächst einmal mit der Benehmensregelung fortfahren und dem Gesetzentwurf nicht die Zustimmung erteilen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber wenn die Novelle kommt, dann stimmen Sie zu!)

Meine Damen und Herren! Nun spricht für die SPD-Fraktion Herr Abg. Mann. Bitte sehr, Herr Mann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte nicht ganz so zahlreich vertretene Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE legt uns heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem Sie zum einen in dem komplexen Hochschulfreiheitsgesetz nur ein Wort ändern möchte und der zum anderen offenbar noch nicht einmal den formalen Kriterien genügt hat. Ja, Herr Neubert, Sie haben einen Änderungsantrag vorgelegt, den hätte ich aber auch vorangestellt, wenn er uns hier im Plenum als Tischvorlage präsentiert wird. Ich sage einmal: Das ist nicht ganz gelungen, diese Übung.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hä?)

Ich will aber doch zu der inhaltlichen Frage Stellung nehmen. Es ist richtig, die Prozesse – –

(Rico Gebhardt, DIE LINKE, hält ein Papier nach oben. – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das kannst du nicht nachvollziehen?)

Verteilt am 26. Mai, Herr Gebhardt. Sie können eine Zwischenfrage stellen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein! Um Gottes willen!)

Nein? – Dann nicht. Gut.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: So nicht!)

Richtig ist, dass Prozesse innerhalb von Hochschulen beobachtet werden müssen, dass man schauen muss, ob ein Gesetz funktional ist und dass wir auch bei anstehenden Reformen prüfen müssen, was verbessert werden muss. Der Einzelfall darf deshalb eben nicht Anlass sein, sofort ein Gesetz zu ändern, sondern es muss abgewogen werden, da auch bei der von Ihnen angestrebten Einvernehmensregelung Blockadesituationen entstehen können, wie man es leider im Jahr 2011 an der TU Chemnitz erleben musste.

Wahlverfahren für die Wahl von Rektorinnen und Rektoren an Hochschulen sind hochkomplex, da mehrere Gremien beteiligt sind. In der Mehrzahl der Fälle gelingen diese Verfahren aber, da die Beteiligten vertrauensvoll miteinander arbeiten.

In einigen Fällen gibt es Komplikationen, die unterschiedlicher Natur sind, in der Regel aber auf Kommunikationsdefiziten beruhen, die denn auch gerade bei dem besonderen Anlass einer Wahl zum Ausbruch kommen können. Deswegen sagen wir: Wir werden die Wahlverfahren sowie etwaige Probleme genau analysieren, um bei einer Hochschulgesetznovelle Änderungen im Verbund vorzunehmen. Diese Änderungen werden sich natürlich am Grundsatz des Koalitionsvertrages messen lassen. Ich möchte daraus zitieren:

„Wir wollen den Hochschulen bei der Gestaltung ihrer Grundordnungen mehr Freiheit einräumen und achten auf eine ausgewogene Kompetenzverteilung zwischen den Organen.“ Wichtig: „Partizipation und Mitbestimmung sind für uns wichtige Prinzipien an sächsischen Hochschulen.“

Die SPD hat also logischerweise Sympathie dafür – Sie hören das schon am Text –, die ursprüngliche Regelung aus dem 2009er-Gesetz der damaligen Großen Koalition wiederherzustellen. Das heißt eben, dass Senat und Hochschulrat im Einvernehmen einen Wahlvorschlag erstellen. Eine Reform muss nichtsdestotrotz in den Gesamtkontext passen, da es noch weitere Punkte zum Nachjustieren gibt.

Die Fraktion DIE LINKE versucht jedoch heute aus unserer Sicht, eines von vielen Verfahren – das an der Universität Leipzig – zu instrumentalisieren,

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Was! – Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Mann!)

um plakativ über die Hochschulgesetznovelle zu sprechen. Noch einmal, meine Damen und Herren: Sie wollen ein Wort ändern und nennen das eine Novelle.

SPD und CDU werden sich die Zeit nehmen, über notwendige Änderungen zu beraten.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Wir versuchen es nicht! Wir machen es einfach!)

Auch die Universität Leipzig begibt sich parallel schon wieder auf einen Weg zu einem Neustart des Wahlverfahrens für die Wahl einer Rektorin oder eines Rektors – vielleicht hat sich das schon herumgesprochen. Es gibt eine Dialogrunde. Das sehe ich ähnlich wie Sie, Frau Falken.

Herr Mann.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Unbedingt.

Frau Dr. Maicher.

Danke schön, Herr Kollege. Herr Mann, Sie haben gerade gesagt, die SPD und die CDU würden sich die Zeit nehmen, über notwendige Änderungen zu beraten. Können Sie kurz sagen, was aus Ihrer Sicht die notwendigen Änderungen im derzeitigen Hochschulfreiheitsgesetz sind?

Dafür haben wir jetzt nicht die Zeit.

(Oh! bei den LINKEN)

Ich kann aber gern darauf verweisen, dass wir in der Opposition, als wir in der Opposition waren, Änderungsvorschläge zu einem Hochschulgesetz gemacht haben. Damals hatten wir eine Ausschusssitzung, in der die SPD,

glaube ich, 38 Änderungsanträge gestellt hat. Die Fraktion DIE LINKE hätte es, glaube ich, auch vollbringen können, dort einmal nachzugucken

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Warum denn wir?)

und noch die eine oder andere Sache abzuschreiben.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Wie viele Änderungen haben wir denn vorgeschlagen?)

Dass die Position der SPD nicht automatisch die Position der CDU sein wird und, ich vermute, Herr Kollege Meyer, die Position der CDU nicht automatisch die Position der SPD, das dürfte Allgemeingut sein.

(Dr. Claudia Maicher, GRÜNE: Ich habe nach Ihrem notwendigen Bedarf gefragt!)

Ich habe ja gesagt, wir werden uns die Zeit lassen. Wir haben in diesem Jahr im Hochschulbereich das eine oder andere größere Projekt vor der Brust. Sich nebenbei noch eine Novelle des Hochschulfreiheitsgesetzes vorzunehmen, das überanstrengt dann doch die Kapazitäten und übersieht auch die Notwendigkeiten. Ich hoffe, die Frage ist für den Moment beantwortet, ansonsten haben wir demnächst wieder das Vergnügen im Ausschuss oder auch im direkten Gespräch.

Die SPD und die CDU werden sehen, was an Änderungen gemeinsam vereinbar ist. Ich freue mich erst einmal, dass an der Universität Leipzig wieder ein konstruktiver Dialog eingezogen ist. Eine Dialogrunde aus Vertretern und Vertreterinnen des Rektorats, Hochschulrats, Senats und der Dekane sitzt dort zusammen, um Kriterien für das neue Rektorwahlverfahren zu vereinbaren.