Protocol of the Session on April 20, 2016

(Andreas Nowak, CDU: Lassen Sie doch die Kirche im Dorf!)

Unsere Prioritäten sind ganz klar auf die Elektrifizierung Chemnitz – Leipzig und Dresden – Görlitz gerichtet. Die Neubaustrecke Dresden – Prag ist für uns eher ein langfristiges Projekt, vor allem wenn man bedenkt, dass im Moment allein schon 12 Milliarden Euro durch Bahnprojekte gebunden sind und jährlich nur 1,2 Milliarden Euro tatsächlich für den Bahnverkehr zur Verfügung stehen.

Dann wissen wir, über welche Zeithorizonte wir hier reden.

Also, Herr Dulig sollte – er ist leider nicht anwesend – meines Erachtens vor allem eine Priorität setzen, was er jetzt konkret will, dann sollte er Geld in die Hand nehmen und nach Berlin fahren, sich dafür einsetzen und dafür werben, dass Sachsen doch ein Bahnland ist und dass es sich lohnt, hier zu investieren. Aber dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD, braucht es Ihren Antrag sicher nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine weitere Runde aus der AfD-Fraktion? – Das ist nicht der Fall. Aus der CDU-Fraktion? – Bitte, Herr Abg. Heidan.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich schon etwas gewundert über den Antrag der AfD, die normalerweise kein gutes Haar an der EU lässt, die Europa nicht will und ausgerechnet in ihrem Antrag vom Ausbau grenzüberschreitender Verbindungen nach Polen im gesamteuropäischen Interesse spricht. Also vielleicht haben Sie neue Leitlinien in Ihrem Parteiprogramm festgeschrieben, die ich noch nicht kenne. Aber es sind ganz neue Töne, die Sie hier anschlagen. Jetzt auf einmal brauchen Sie die EU, um die transeuropäischen Netze umzusetzen. Das ist ein Widerspruch in sich, den Sie hier vorführen. So verbiegen kann man sich eigentlich gar nicht, wie Sie es hier machen. An anderer Stelle, wenn Sie an Europa deutlich Kritik üben, sollten wir Sie einmal daran erinnern.

Herr Heidan, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, gern.

Bitte, Frau Wilke.

Herr Heidan, wir unterscheiden zwischen Europa und der EU.

(Zurufe: Und die Frage!?)

Ihre Frage? – Die AfDFraktion muss noch lernen, zwischen Frage und Meinungsäußerung zu unterscheiden.

(Frank Heidan, CDU: Sie müssen noch mehr lernen! – Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Herr Heidan, bitte.

Ich kann nur Herrn Gauland vom 23.12.2015 zitieren – Sie werden ihn sicherlich kennen –, er sagte: „Wir wollen dieses Europa nicht“, in der „Welt“ nachzulesen, unter dem Aspekt: Sie können sich nicht einfach immer nur die Rosinen aus dem Kuchen herauspi

cken, sondern Sie müssen eine Politik machen, die entweder Ja oder Nein zu Europa sagt. Sie sagen nach der Lesart, wie ich es von Ihnen bisher immer gehört habe – außer bei diesem Antrag –, Sie wollen dieses Europa nicht. Dann begründen Sie das doch auch nicht so in Ihrem Antrag zum Bundesverkehrswegeplan, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Stellen Sie eine Zwischenfrage, dann beantworte ich sie Ihnen gern. Ich meine, es ist aber wichtig, dies einmal deutlich zu sagen – wenn Sie wissen, was eine Zwischenfrage ist.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie geben gerade Nachhilfeunterricht!)

Nein, ich bin ja kein Oberlehrer, Herr Gebhardt.

(Allgemeine Heiterkeit)

Wir haben in der vergangenen Woche als CDU-Fraktion – mein Kollege Nowak hat schon darauf hingewiesen – eine klare Positionierung zum Bundesverkehrswegeplan

verabschiedet; das können Sie gern nachlesen.

Wir meinen, es ist nicht nur die Bahn wichtig, die zu priorisieren ist. Es ist durchaus richtig, wie Sie das beschrieben haben, und wir fordern auch, den potenziellen Bedarf aufzulösen. Es muss eine Einstufung geben, die nach den objektiven Kriterien zu erfolgen hat – entweder im Vordringlichen Bedarf oder im Weiteren Bedarf. Wir möchten aber nicht, dass dieser potenzielle Bedarf, der im Bundesverkehrswegeplan festgehalten ist, dort weiter aufrechterhalten wird.

Und – das hat etwas mit der zeitlichen Abfolge zu tun und ist ja auch beschrieben, und wenn Sie das vielleicht einmal gelesen hätten, dann wäre Ihnen das sicherlich auch aufgefallen – die Verkehrsprojekte, die vom SMWA eingereicht wurden, sind noch gar nicht nach dieser neuen Matrix – das ist eine neue Qualität im Bundesverkehrswegeplan – eingeschachtelt oder neu bewertet worden. Das ist auch deshalb eine Forderung von uns im Punkt 5 – ich zitiere –: „Im Bereich der Schienenwege des Bundes sind eine Vielzahl von Projekten noch nicht priorisiert worden. Diese Einstufung muss noch vor der Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 erfolgen mit dem Ziel, Planungssicherheit herzustellen und die Kategorie Potenzieller Bedarf aufzulösen.“

Wir haben uns deutlich positioniert zu den wichtigen Dingen im Schienenverkehr, aber auch im Straßenbau und bei den Bundeswasserstraßen. Wir sollten nicht ganz vergessen, dass die Elbe als Wasserstraße ebenfalls zum Bundesverkehrswegeplan gehört.

Ich denke, wir haben gute Gründe, Ihren Antrag abzulehnen.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Aus den Reihen der Fraktionen liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht dennoch jemand das Wort zu ergreifen? – Das ist nicht der Fall. Nun frage ich die Staatsregierung. – Das Wort wird gewünscht. Frau Staatsministerin Dr. Stange, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD sieht leider nur auf den ersten Blick gut aus. Das haben, glaube ich, die Redebeiträge schon gezeigt: Er ist in der vorliegenden Form nicht nur überflüssig, sondern auch nicht hilfreich, streng genommen sogar kontraproduktiv. Er ist daher – und das wurde auch schon deutlich – zumindest aus unserer Sicht abzulehnen.

Der Antrag der AfD greift lediglich Selbstverständlichkeiten auf, die die Staatsregierung und vor allem das SMWA als Fachministerium bereits erkannt haben und für den Freistaat einfordern werden. Da hilft es auch nicht, mit der Faust auf den Tisch zu hauen, wie wir gerade gehört haben. Ich glaube, da muss mehr getan werden.

Staatsminister Dulig hat bereits am 16. März 2016 mitgeteilt, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes im Teil Schiene den sächsischen Interessen nicht hinreichend gerecht wird und dass Nachbesserungen im Bundesverkehrswegeplan durch den Bund notwendig sind. Die Verpflichtung, sich für Nachbesserungen am gegenwärtigen Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes einzusetzen, ergibt sich für die Staatsregierung unter anderem aus dem Koalitionsvertrag, dem Landesentwicklungsplan 2013 und dem Landesverkehrsplan 2025. Der Antrag ist allein deswegen schon überflüssig.

Der Antrag ist zudem wenig hilfreich, streng genommen sogar kontraproduktiv, weil er alle noch nicht in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommenen Bahnprojekte in Sachsen pauschal auf dieselbe Stufe stellt sowie nach außen hin öffentlich dokumentieren würde, dass der Freistaat für alle Projekte hilfsweise damit zufrieden wäre, wenn die Projekte lediglich in den Weiteren Bedarf, wie es darin heißt, aufgenommen würden.

Ein Beschluss des Sächsischen Landtags auf Grundlage des vorliegenden Antrages würde die Handlungsmöglichkeiten der Staatsregierung zugunsten der in Rede stehenden Projekte erheblich einschränken, und zwar vor allem in einer späteren Phase des Bundesverkehrswegeplanprozesses nach der derzeit laufenden öffentlichen Anhörung – denn dort befinden wir uns erst –, wenn um jedes Einzelprojekt gerungen wird. Die Staatsregierung könnte sich nämlich bei keinem einzelnen Projekt beim Bund nachdrücklich für den vordringlichen Bedarf einsetzen, wenn der öffentlich dokumentierte Auftrag des Sächsischen Landtags vorab schon auf „hilfsweise weiterer Bedarf“ lautet. Die Lebensweisheit „Wer alles fordert, bekommt meistens nichts“ gilt auch hier.

Die Staatsregierung setzt sich natürlich für die Aufnahme aller sächsischen Projekte in den Bundesverkehrswegeplan ein. Dennoch unterliegt sie nicht der Illusion – da kann ich Ihnen nur zustimmen, Frau Meier –, dass der Bund dem so ohne Weiteres folgt. Denn auch die anderen 15 Länder werden sich natürlich nachdrücklich für ihre Projekte einsetzen. Trotz unserer Mitwirkung über den Bundesrat sind die Titelansätze im Bundeshaushalt natürlich begrenzt. Irgendwann ist die Grenze des für den Bund finanziell Leistbaren erreicht. Spätestens dann ist eine Priorisierung von Projekten notwendig.

Der vorliegende Antrag würde der Staatsregierung alle Möglichkeiten nehmen, im Zuge der weiteren Schritte des Bundesverkehrswegeplanes gegebenenfalls eine Priorisierung einzelner Projekte vorzunehmen. Deswegen ist der Antrag kontraproduktiv und muss aus unserer Sicht abgelehnt werden.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ausdrücklich betonen möchte ich an dieser Stelle, dass Priorisierung hier nicht heißt, dass der Freistaat bzw. die Staatsregierung von vornherein einzelne Projekte aufgeben würde. Vielmehr bedeutet dies, dass sich die Staatsregierung sehr genau anschauen wird, welche Optionen und gegebenenfalls Rückfallebenen es für welche Projekte gibt. Da unterscheiden sich die von uns angemeldeten Projekte durchaus. Dazu gehört auch die bereits in der Öffentlichkeit vorgetragene Forderung, dass sich der Freistaat an der Finanzierung einzelner Projekte beteiligen soll. Der Gedanke ist natürlich berechtigt. Ihn hat die Staatsregierung auch aufgegriffen. Er muss zu gegebener Zeit natürlich vertieft werden. Allein der jetzige Zeitpunkt ist eben falsch. Was wäre denn das für ein Signal an den Bund und an andere Länder,

(Zuruf von den GRÜNEN: Dass es uns wichtig ist!)

dass der Freistaat eigentlich alles allein finanzieren kann und die Projekte gar nicht in den Bundesverkehrswegeplan müssen? Die Staatsregierung wird diesen und andere Gedanken natürlich aufgreifen, aber erst dann, wenn es soweit ist.

Unser gemeinsames Ziel ist und bleibt, dass alle vom Freistaat Sachsen angemeldeten Eisenbahnvorhaben im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 verankert werden. Dafür setzen sich die Staatsregierung und der Staatsminister ein. Genau wie Staatsminister Dulig rufe auch ich die Regionen, die Landkreise, die Kommunen, die Kammern und Sie als Mitglieder des Sächsischen Landtags auf, sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bis 2. Mai 2016 – das ist nicht mehr viel Zeit – an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu wenden und sich mit guten Argumenten für die sächsischen Projektanmeldungen einzusetzen sowie auf die Aufnahme aller Projekte in den Vordringlichen Bedarf zu drängen. Ich denke, hier bedarf

es vor allen Dingen noch Anstrengungen. Dies hilft deutlich mehr als ein populistischer Antrag.

Vielen Dank

(Beifall bei der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das Schlusswort hat die Fraktion der AfD. Es spricht Frau Abg. Grimm. Frau Grimm, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sie haben den Antrag nicht richtig gelesen,

(Christian Piwarz, CDU: Sie haben nicht richtig geschrieben! – Zuruf von den GRÜNEN: Sie haben ihn nicht richtig geschrieben!)

wenn Sie sagen, wir wollen entweder den Vordringlichen Bedarf – – Der potenzielle Bedarf ist unserer Meinung nach überhaupt nicht akzeptabel. Deswegen haben wir überall dahinter geschrieben „Vordringlicher Bedarf, hilfsweise wenigstens Weiterer Bedarf“. Der potenzielle Bedarf ist inakzeptabel.