Protocol of the Session on April 20, 2016

Nichtsdestotrotz ist Wissenschaft dynamisch. Das heißt, Studienangebote, die Lehre müssen sich auch an neuen Entwicklungen der Forschung orientieren. Sie unterliegen der internen Qualitätssicherung der Hochschulen und werden von den Hochschulen fortlaufend angepasst. Hochschulen sind aber dabei keine Elfenbeintürme, sondern Institutionen in der Gesellschaft. Das heißt, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedarfe müssen berücksichtigt werden.

Die mit dieser Hochschulentwicklungsplanung eröffnete dritte Mission zielt deshalb auf die Rolle der Hochschulen in den Regionen, insbesondere beim Thema Fachkräftesicherung, aber auch bei der Stärkung von Demokratie und Zivilgesellschaft. Wir alle müssen uns die Frage stellen: Wie sichern wir Fachkräfte in Sachsen? Wie schaffen wir es, sie in Sachsen zu halten, damit sie nicht nach Süddeutschland abwandern? Wie sollen sich Hochschulen als Leuchttürme in die Gesellschaft einbringen, auch Orientierung geben?

Auch aus diesem Grund erhält die Daseinsvorsorge eine größere Bedeutung. Wir reklamieren mit dieser Hochschulentwicklungsplanung nicht weniger als den Anspruch, dass die sächsischen Hochschulen in essenziellen Bereichen der staatlichen Daseinsvorsorge einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten müssen. Dazu zählen aus unserer Sicht mindestens das Lehramt, Pflege, Medizin, Jura und Pharmazie. Ich kann hier wegen der Redezeit nur auf einige kurz eingehen. Die Vorrednerin hat es schon getan.

Es gibt die klare Botschaft: Die Lehramtsausbildung wird bis 2025 weiterhin an drei Standorten erfolgen, und wir wollen zur Sicherung des Lehrernachwuchses die Kapazitäten auf 2 000 Studienplätze erhöhen. Auch im Bereich der Medizin und Pflege stabilisieren wir die Ausbildungskapazitäten oder bauen sie – wie bei neuen Studienangeboten an den Fachhochschulen – sogar aus.

Der regionale Fachkräftenachwuchs wird mit der Stärkung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften gesichert, der Anteil der Studierenden dort sogar erhöht. Der Erhalt aller 14 Hochschulen und deren Fortentwicklung ist deshalb auch eine Solidaritätsleistung. Vor allen Dingen für die schrumpfenden Regionen können die fünf Fachhochschulen und die nicht minder um Studierende kämpfenden Standorte der Berufsakademie ein Anker sein.

Aus Sicht der SPD ist es ebenso wichtig, gute Lehre zu bieten; denn ein abgestimmtes Studienangebot funktioniert nur dann. Wir wollen deshalb Studienerfolgsstrategien fortschreiben und die Qualität der Lehre kontinuierlich verbessern. Für diese gute Lehre braucht es aus unserer Sicht aber auch motiviertes wissenschaftliches Personal. Unser Augenmerk richtet sich deshalb in der Hochschulentwicklungsplanung auf gute Arbeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde schon gesagt: Dieser Prozess läuft im Dialog. Dieser Prozess ist kein Diktat. Die Hochschulleitungen sind erste Ansprechpartner und Verhandlungspartner für das SMWK, und das schon seit über einem Jahr.

Die Redezeit, Herr Kollege!

Ich komme gleich zum Schluss. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte um die Zukunft der sächsischen Hochschulen ist eröffnet. Wir sollten sie nicht isoliert als eine über einzelne Studiengänge an einzelnen Standorten führen. Es geht um nicht weniger als um die Rolle aller Hochschulen für Daseinsvorsorge, die Sicherung des Fachkräftenachwuchses, die Stärkung der Zivilgesellschaft, gute Lehre und gute Arbeit in den Hochschulen. Darüber lassen Sie uns gerne streiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Damit haben die beiden beantragenden Fraktionen gesprochen. Wir kommen jetzt in die Rednerreihung. Sie kennen die Abfolge: DIE LINKE, AfD, GRÜNE und Staatsregierung, wenn gewünscht. Für DIE LINKE spricht jetzt Herr Kollege Neubert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der neue Entwurf des Hochschulentwicklungsplanes liegt noch nicht vor. Die Eckpunkte, die das Kabinett zum Hochschulentwicklungsplan beschlossen hat, liegen noch nicht vor. Worüber wir aktuell diskutieren können, ist eine dreiseitige Pressemitteilung und eine Pressekonferenz der Staatsministerin.

Das ist aus meiner Sicht eine unbefriedigende Situation und ziemlich ungeeignet, hier über einen Hochschulent

wicklungsplan eine Debatte zu führen, wobei der letzte etwa 200 Seiten umfasste.

Gestartet wurde die Diskussion um den neuen Hochschulentwicklungsplan mit einer Erpressung im Koalitionsvertrag. Darin steht: Hochschulen und das – – Schreibt einen neuen Hochschulentwicklungsplan – – Dann werden die Kürzungen mit über 1 000 Stellen im Jahr 2017, die bis 2020 geplant waren, nicht fortgesetzt. In diesem Jahr werden noch 82 Stellen an sächsischen Hochschulen gestrichen. Das ist keine Verhandlung auf Augenhöhe, die da angestoßen wurde und die jetzt zum neuen Hochschulentwicklungsplan führen soll.

Zum Inhalt der Pressemitteilung oder der aktuellen Eckpunkte kann man sagen: Es ist kein großer Wurf. Das Ministerium nimmt lediglich Feinjustierungen vor. Das überdurchschnittliche Profil der MINT-Fächer bleibt erhalten, und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sollen gestärkt werden. Was wir vermissen, ist eine Bilanz des alten Hochschulentwicklungsplanes, eine Evaluation, die geeignet wäre, die Diskussion für den neuen Hochschulentwicklungsplan zu führen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte fünf Punkte benennen, die wir kritisch sehen bzw. an denen wir inhaltlich den neuen Hochschulentwicklungsplan messen werden. Erstens seine formale Kritik. Der Hochschulentwicklungsplan wird zwischen dem Staatsministerium und den Rektoraten verhandelt. Eine Beteiligung von Gruppen aus den Hochschulen existiert nicht. Erst gestern hat die Mittelbauinitiative in Leipzig eingefordert, an dem Prozess und auch an der Entscheidung beteiligt zu werden. Ich finde das angemessen. Eine Beteiligung des Parlaments bei der Entstehung des Hochschulentwicklungsplanes ist nicht vorgesehen.

Staatsministerin Dr. Stange hat im Dezember des letzten Jahres auf meine Anfrage im Plenum gesagt, dass das Parlament nicht involviert sei. Es wäre doch aber einen Tagesordnungspunkt wert, wenn der erste Entwurf vorläge und wir darüber und nicht über eine Pressemitteilung der Staatsministerin diskutieren würden, wie wir es heute tun.

(Beifall bei den LINKEN, den GRÜNEN und vereinzelt bei der AfD)

Der zweite Punkt ist folgender: die Anzahl der Studierenden. Es wurde schon erwähnt. Das Ziel der Studierendenzahlen beträgt 95 000. Das sind 11 000 weniger. Bis zum Jahr 2020 bleibt die Studierendenzahl gleich. Danach müssen pro Jahr über 2 000 Studierende abgebaut werden. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Allein die Technische Universität Dresden muss in der Zeit bis zum Jahr 2025 5 000 Studierende abbauen. Dabei gibt es aber gegenläufige Trends. Die Absolventen mit allgemeiner Hochschulreife in Sachsen steigen. Die Studierendenanfängerinnen und -anfänger aus dem Westen und dem Ausland steigen, wie das Statistische Landesamt in der letzten Woche erklärt hat. Im Moment

ist das bei der aktuellen Entwicklung in Sachsen noch der Fall.

Zukünftig werden auch Geflüchtete die Möglichkeit haben, ein Studium aufzunehmen. Nach 15 Monaten bekommen sie BAföG. Wenn sie Deutsch gelernt haben, können wir davon ausgehen, dass eine große Anzahl an Geflüchteten erstmals im Wintersemester 2017 an unsere Universitäten kommen wird.

Wir brauchen eine höhere Grundfinanzierung der Hochschulen und eine Kompensation des Wegfalls der Hochschulpaktmittel. Das haben wir hier schon häufig diskutiert und werden es beim Haushalt wieder tun. Es bedarf für den Mittelbau attraktiver und verlässlicher Beschäftigungsformen im Hochschulentwicklungsplan. Das Thema Mittelbau ist im Moment zu wenig im Hochschulentwicklungsplan verankert. Das muss gestärkt werden. Es bedarf einer Verpflichtung zu Personalentwicklungskonzepten für die Hochschulen. Wir brauchen insgesamt einen Zuwachs an unbefristeten Mittelbaustellen für verlässliche Beschäftigung an Hochschulen.

Des Weiteren bedarf es zukünftig einer Gleichstellungsoffensive. Lediglich 20 % der Beschäftigten an den Hochschulen sind Frauen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme zu meinen einführenden Worten zurück. Wir führen heute eine Debatte ohne inhaltliche Grundlage. Das ist nicht sonderlich zielführend. Wenn der erste Entwurf vorliegt, dann lassen Sie uns im Parlament diskutieren und ausführlich darüber streiten. Wir wissen dann auch, worüber wir reden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Kollege Neubert sprach für seine Fraktion. Für die AfD-Fraktion ergreift Frau Kollegin Dr. Muster das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nun liegt der Hochschulentwicklungsplan auf dem Tisch. Es ist der Entwurf. Das Kabinett hat ihn im März 2016 verabschiedet. Frau Wissenschaftsministerin Dr. Stange wird 14 Vereinbarungen mit den Hochschulen treffen.

Herr Kollege Neubert machte eine Kleine Anfrage, um nachzufragen, in welcher Art und Weise das Parlament bei diesem Diskussionsprozess beteiligt sein sollte. Er hat dies heute etwas länger ausgeführt. Frau Dr. Stange antwortete wie folgt: im Rahmen der parlamentarischen Regeln. Wir sind somit an dem Entwurf und der Diskussion nicht beteiligt.

Es gehört zu den Tatsachen, dass die Landtagsabgeordneten des Sächsischen Landtages eifrige Zeitungsleser sind. Oft gibt es aus dem Ministerium erst Pressemitteilungen und dann im Ausschuss die Informationen.

(Beifall bei der AfD)

Die „Sächsische Zeitung“ hat in ihrer Wochenendausgabe auch gerügt, dass zunächst die Pressemitteilung der Ministerin kam und erst heute die Aktuelle Debatte stattfindet. Sehr geehrtes Kabinett! Ich möchte Sie ausdrücklich auffordern, die Landtagsabgeordneten als gewählte Volksvertreter ernst zu nehmen!

Ich komme nun zum Inhalt des Hochschulentwicklungsplans. Es ist schon sehr viel erläutert worden. Ich möchte mich deshalb auf die Streichungen beschränken. Es gibt Streichungen an der Hochschule Zittau/Görlitz bei dem Grundlagenfach Chemie, an der Hochschule Mittweida bei den Grundlagenfächern Biologie, Mathematik und Allgemeine Sprachwissenschaften und an der Universität Dresden bei den Rechtswissenschaften. Ich werde auf die letzte Streichung näher eingehen.

Es ist schon etwas Besonderes, dass an einer Exzellenzuniversität ein Studienfach gestrichen wird. Das ist in Deutschland wohl einmalig. Das Kabinett hatte bereits im Jahr 2004 beschlossen, den rechtswissenschaftlichen Studiengang in Dresden abzuschaffen. Die Konzentration der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig und damit die Einstellung des Studiengangs an der TU Dresden war ein Bestandteil des Hochschulvertrages, den die Hochschulen und der Freistaat Sachsen im Juni 2003 unterschrieben hatten. Es kam zum öffentlichen Eklat. Die Juristische Fakultät der Universität Dresden klagte und unterlag vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Ab dem Wintersemester 2004/2005 gab es keine Erstimmatrikulationen im Fach Rechtswissenschaften an der Universität Dresden mehr. Die letzte Lehrveranstaltung der Rechtswissenschaften an der Universität Dresden erfolgte im Sommersemester 2008.

Gleichzeitig hatte die Universität Dresden im Jahr 2004 den Bachelorstudiengang Law and Context und den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht aus der Taufe gehoben. Das bedeutete, dass der größte Teil der Juraprofessorinnen und -professoren in Dresden verblieb. Das hochschulpolitische Ziel der Konzentration der juristischen Ausbildung am Standort Leipzig schlug damit fehl. Die Universität Dresden hat nicht unrecht gehandelt. Sie handelte rechtmäßig. Sie hat ihre Hochschulautonomie genutzt: Die Universität bestimmt über die Studiengänge und das Ministerium über die Studienfächer.

Wir dürfen gespannt sein, welche Vereinbarung jetzt zwischen der Universität Dresden und dem Ministerium entstehen wird. Wie viel Personal tatsächlich letztendlich mit mehr als zehn Jahren Verspätung in Leipzig ankommen wird, bleibt fraglich. Es ist interessant, ob im Wintersemester 2016/2017 am Standort Dresden noch der Bachelorstudiengang Law and Context und der Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften angeboten und es Erstzulassungen geben wird. Die Juristische Fakultät der Universität Dresden hat jedenfalls auf ihrer Internetseite darauf hingewiesen, dass es eine große Nachfrage gibt und hat dies bejaht.

Die Redezeit nähert sich dem Ende.

Es wird also spannend, ob es in diesem Zusammenhang juristisch geklärt wird, ob die Rechtswissenschaften ein Studiengang oder ein Studienfach sind. Insgesamt werden wir sehr interessiert auf die Vereinbarungen schauen und sie untersuchen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Frau Dr. Muster sprach für die AfD-Fraktion. Jetzt folgt die Fraktion GRÜNE. Frau Kollegin Maicher, Sie erhalten das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt es immer, wenn wir hier im Parlament über entscheidende Zukunftsthemen sprechen und über die richtigen Wege streiten. Deshalb sind Debatten über eine nachhaltige Hochschulfinanzierung, die Situation der Studierenden, gute Arbeitsbedingungen für unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Stärkung der Forschung und Forschungsinstitute immer wichtig.

Ich frage mich aber bei der Aktuellen Debatte, was wir heute hier eigentlich besprechen. Haben wir einen Hochschulentwicklungsplan vorliegen, über den wir heute reden können? Nein, diesen haben wir noch lange nicht. Uns liegen lediglich die Eckpunkte des Kabinetts vor, die zudem über ein halbes Jahr zu spät kommen. Dabei hatte die Ministerin im März 2015 Folgendes gesagt – ich zitiere –: „Wir haben nicht Zeit bis Ende 2016, um bis dahin einen Hochschulentwicklungsplan auf den Tisch zu legen, denn an einen Hochschulentwicklungsplan, den wir gemeinsam mit den Hochschulen aufstellen, ist eine Zuschussvereinbarung geknüpft. Zudem wird eine Zielvereinbarung auf den Weg zu bringen sein mit jeder einzelnen Hochschule. Weil es dabei auch um Geld geht, haben wir nur bis zum Ende des Jahres 2015 Zeit. Bis dahin muss der Hochschulentwicklungsplan stehen, danach bis Mitte 2016 die Zuschussvereinbarung unterschrieben sein.“

Vielleicht sollten wir in der heutigen Aktuellen Debatte lieber darüber reden, warum wir im April 2016 immer noch keinen Hochschulentwicklungsplan haben, der von Ministerium und Hochschulen unterschrieben ist. Aber Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, haben für die Debatte diesen vollmundigen Titel gewählt. Er klingt gut, aber er entspricht eben nicht dem Stand der Dinge. In diesem Zusammenhang will ich auf drei Punkte eingehen: erstens auf die Stellenkürzungen, zweitens auf die Profilierung der Wissenschaft und drittens auf den Entwicklungsrahmen für die Hochschullandschaft.

Zu den Stellenkürzungen: Sie alle wissen, sie sind nicht vom Tisch, denn erst dann, wenn die Hochschulen dem Hochschulentwicklungsplan zugestimmt haben, wäre das der Fall. Sie rühmen sich also heute hier der Erfolge, die Ihre Regierung noch gar nicht erreicht hat. Für diese Zustimmung der Hochschulen aber bedürfte es erst

einmal der Verhandlungen auf Augenhöhe. Hier ist gerade von Frau Fiedler und Herrn Kollegen Mann gesagt worden, wir seien im Dialog, und der Dialog gehe weiter; aber wenn ich mir die PM der offenbar sehr verwunderten TU Dresden zum geplanten Aus ihrer Juristenstudiengänge anschaue, kommen mir Zweifel, wie die Hochschulen bisher eigentlich mit ins Boot geholt wurden. Das würde mich sehr interessieren.

Zur Wahrheit gehört natürlich auch: Wenn die Stellenkürzungen wirklich ausbleiben sollten, werden wir mit dem Wegfall der Mittel des Hochschulpaktes bis 2020 über weitere 900 Beschäftigungsverhältnisse sprechen, die wegfallen. Das erste Überlastpaket läuft ja in diesem Jahr aus; damit sind die ersten 200 Beschäftigungsverhältnisse weg. Ich habe bisher von der Regierung noch nichts dazu gehört, wie sie diese eigentlich auffangen möchte.

Ich komme zum zweiten Punkt, der Profilierung der sächsischen Wissenschaft. Die Eckpunkte, die jetzt vorliegen, sehen einige Fächerabschaffungen vor. Aber das ist doch noch keine Profilierung! Echte Profilierung von Wissenschaft, so wie es im Titel der Aktuellen Debatte steht, stärkt die Stärken und identifiziert die Schwächen, und zwar in Lehre und Forschung. Das Hochschulgesetz verknappt dies allerdings schon, indem das Ziel nur das abgestimmte Fächerangebot ist. Aber auch dort bräuchte es für eine wirkliche Profilierung erst einmal eine grundlegende, gute Datenbasis, eine Erfassung über verschiedene Punkte, die dann die Basis für ein abgestimmtes Fächerangebot sind. Meine Fraktion hat dazu einen Antrag zum Fächermonitoring eingebracht. Ich freue mich sehr auf die Anhörung, die dazu ja demnächst im Wissenschaftsausschuss stattfindet.

Profilieren würden Sie die sächsische Wissenschaft aber eben auch – das wurde ebenfalls schon gesagt –, wenn es endlich ordentliche Arbeitsbedingungen und planbare Karrierewege für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gäbe und Sie dafür sorgten, dass es damit vorangeht. Aber wie die Antwort auf meine Kleine Anfrage gezeigt hat, ist der sogenannte Rahmenkodex für gute Arbeit immer noch nicht fertig, geschweige denn mit den Hochschulen umgesetzt. Somit werden die im Haushalt eingestellten Mittel für das Programm „Talente für Sachsen“, auf das Sie ja so stolz waren, Frau Ministerin, wohl erst am Ende des Haushaltsjahres 2016, also am Ende des aktuellen Doppelhaushaltes, fließen können, sofern Sie sie dafür ausgeben wollen.