Es werden bei Auftreten von Schädlingen, wenn die Schadschwellen überschritten werden, Warnungen gegeben. Auf dieser Basis kann der Landwirt auswählen, mit welchem für den konkreten Bereich zugelassenen Pflanzenschutzmittel er die Schädlinge oder die Krankheiten bekämpft.
Sehr geehrter Staatsminister! Meine Frage ist schon fast zur Hälfte beantwortet. Es geht um den Wirkstoff Dimethoat, der in einigen Insektiziden vorhanden und nicht überall verboten ist, sondern nur im Weinbau. Sie haben gesagt, dass der Sprühnebel bis zu einem gewissen Grade abdriften kann. Nun liegen Weinberge nicht unbedingt neben Maisfeldern oder anderen landwirtschaftlichen Kulturen. Gibt es Vermutungen Ihrerseits, warum Weinbauern diesen Wirkstoff anwenden?
Ja, Vermutungen sind so eine Sache. Sie haben schon recht: Das Mittel ist nicht generell verboten. Es ist in bestimmten Bereichen, im Ackerbau zum Beispiel, zugelassen, und zwar – ich glaube – zur Bekämpfung von saugenden Insekten.
Es kann darüber hinaus über Notfallzulassungen auch im Obstbau angewendet werden. Es geht vor allen Dingen um die im südwestdeutschen Raum vor einigen Jahren stärker aufgetretene Kirschessigfliege, die nicht nur das Obst, sondern auch den Wein befällt. Ich muss allerdings dazu Folgendes sagen: Diese Kirschessigfliege befällt vor allen Dingen rote Beeren, also Kirschen – obwohl die Kirsche eine Nuss ist; nicht dass ich irgendetwas Falsches sage –, aber darüber hinaus ist sie vor allen Dingen auch bei den roten Trauben auffällig.
Soviel ich weiß – ich beziehe mich auf die Pflanzenschutzwarndienste –, war sowohl in diesem als auch im letzten Jahr in unserem Bereich ein verstärktes Auftreten der Kirschessigfliege gar nicht gegeben. Also schließe ich daraus, dass hier etwas vorbeugend getan worden ist, dass es nicht nur Abdrift war. Wie gesagt: Ich will hier nicht zu sehr Vermutungen äußern. Die Ergebnisse, wie stark die Belastung ist, lassen eher den Schluss zu – um es vorsichtig zu erläutern –, dass in den Beständen direkt gespritzt worden ist und es nicht nur eine Abdrift war. Anders könnten diese dort entstandenen hohen Belastungswerte eigentlich nicht begründet werden.
Ist abzusehen, ob die Problematik der Insektizid-Belastung schweren wirtschaftlichen Schaden für die sächsische Winzergenossenschaft bedeutet? Gibt es eventuell Notfallpläne, um die Winzergenossenschaft zu stützen?
Ja, es ist abzusehen, aber es ist nicht auszuschließen, dass es zu wirtschaftlichen Schäden kommt – auf der einen Seite natürlich für die betroffenen Winzer.
Ich weiß nicht, inwieweit Betriebshaftpflichtversicherungen auch einige Schäden abdecken, wenn sie konkret nachgewiesen worden sind.
Auf alle Fälle ist bei diesem massiven Verstoß die Handhabung von Hilfsmaßnahmen etwas schwieriger. Trotzdem gibt es Hilfsmaßnahmen für existenzbedrohte Unternehmen. Wir sind im Gespräch mit der Winzergenossenschaft und versuchen zu prüfen, was in welchem Einzelfall greifen kann. Gleichzeitig laufen parallel dazu juristische Verfahren. Die könnten neben den einfachen Ordnungswidrigkeitsverfahren höherwertig zustandekommen; das schließe ich zumindest nicht aus. Welche Regressansprüche daraus resultieren, muss abgewartet werden. Auf alle Fälle sind wir mit der Winzergenossenschaft im Kontakt, versuchen beratend zur Seite zu stehen und helfen unterstützend dort, wo wir es können.
Wir sind auch an bestimmte Rahmenbedingungen gebunden. Wenn es Möglichkeiten gibt, werden wir auch der Winzergenossenschaft helfen. Wir prüfen darüber hinaus verstärkte Beratungsangebote.
Wir haben die ESF-Richtlinie, die solchen Wissenstransfer für Weinbau und Winzergenossenschaft – das kann man einschließen – ermöglicht. Sie sind antragsberechtigt. Diese Richtlinie ist für landwirtschaftliche Betriebe geöffnet worden. Das war zunächst nicht so.
Auf dieser Basis könnte man etwas tun, aber zum jetzigen Zeitpunkt ist es schwierig, eine abschließende Antwort zu geben. Wir sind mit den Leuten in Kontakt und hoffen, eine Lösung zu finden.
Sehr geehrter Herr Staatsminister! Sie ahnen es: Wir müssen noch einmal zurück zum Thema „Brücken in die Zukunft“. Ich hätte gern gewusst, warum das Budget Bund zu 50 % an die kreisfreien Städte und zu 50 % an die Landkreise geht bzw. nach welchen Kriterien die einzelnen Bewilligungskontingente berechnet wurden. Die Beträge stehen in der Richtlinie, aber es sind keine Grundlagen für den Berechnungs- bzw. Verteilungsschlüssel erkennbar.
Das ist die Basis einer Abstimmung mit den Spitzenverbänden; die verschiedenen Kommunen sind bei der Erarbeitung des Gesetzespakets beratend dabei gewesen. Bei der Verwaltungsvorschrift ist umgesetzt worden, was dort beraten wurde. Wir haben versucht, einen Weg zu finden, den alle akzeptieren. Am Ende ist mit großer Einigkeit entschieden worden, dass komplett 50 % sowohl Bundes- als auch Landesmittel, einschließlich FAG-Mittel, an die kreisfreien Städte gehen.
Dass 50 % an die Landkreise gehen und die Verteilung mit 65 % an die kreisangehörigen Kommunen erfolgt, war das Verhandlungsergebnis mit der kommunalen Ebene.
Herr Staatsminister, Sie sprachen vom Wissenstransfer. Beabsichtigt die Staatsregierung, den abgeschafften staatlich geprüften Weinberater wieder einzubestellen?
Nein, das beabsichtigt die Staatsregierung nicht. Wir werden versuchen, über bestehende Förderprogramme den Landwirten, den Winzern andere Möglichkeiten zu eröffnen.
Ich kann Ihnen versichern: Ich glaube nicht, dass es an einer fehlenden Beratung in diesem speziellen Fall lag, dass ein Mittel, das wirklich jeder, der in der Landwirtschaft, im Wein- oder Obstbau unterwegs ist, kennt, von Betrieben aus Unkenntnis heraus eingesetzt worden ist. Da ist nicht jemand, der zum Beispiel 20 Weinstöcke besitzt und gesagt hat: Das hat immer geholfen, das
nehme ich jetzt wieder. Das hat jemand gespritzt, der auch in anderen Betrieben diese Anwendungen macht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das unwissentlich geschehen ist. Die Beratung, selbst wenn es sie noch gäbe, hätte diesen Verstoß nicht verhindern können. Das Mittel ist lange verboten; das ist jedem bekannt. Es ist auch nicht zu verbergen. Den Geruch, der von dem Mittel kommt, wenn es gespritzt wird – entschuldigen Sie –, den kennt jeder. Das kann man auch nicht im Verborgenen durchführen.
Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich habe eine Frage bezüglich des Förderprogramms „Brücken in die Zukunft“: Sie haben erläutert, dass die Verteilung vom Landkreis an die Kommunen im Verhältnis 65 : 35 erfolgt. Wie erfolgt konkret die Verteilung vom Landkreis in die Kommunen? Gibt es konkrete Kriterien? Nach Einwohnerschlüssel? Wie ist die Aufteilung vorgesehen? Ist das einheitlich in Sachsen oder haben die verschiedenen Landkreise gewisse Spielräume?
Die Verteilung auf die Kommunen hat mindestens zu 65 % zu erfolgen. Es ist nicht festgelegt, dass 65 % die kreisangehörigen Kommunen und 35 % die Landkreise erhalten, sondern das ist das Mindeste. Theoretisch – was niemand machen würde – kann auch der Landkreis sagen: Ich gebe mein ganzes Geld in unsere kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Es ist also ein Austarieren. Als Orientierungszahl werden das die meisten auch so nutzen, denke ich.
Wie dann die Aufteilung auf die Kommunen geschieht, muss in den Landkreisen selbst entschieden werden. Wir geben nur vor, dass es nicht unter 65 % liegen soll, was die Kommunen bekommen. Wir haben auch großen Wert darauf gelegt, dass dann, wenn die Maßnahmenpläne der einzelnen Kommunen an den Landkreis kommen und die Maßnahmenpläne in den Landkreisen abgestimmt werden, dort der Kreisverband des SSG mit zu befassen ist. Wir werden dann, wenn die Maßnahmenpläne bei uns im Haus sind, bei den Maßnahmenkonferenzen auch den SSG und den Landkreistag mit befassen. Es ist nicht möglich, dass wir alle antragstellenden Kommunen zu diesen Maßnahmenkonferenzen einladen. Auch dort wird es am Ende, wenn die Bestätigung bei uns im Hause erfolgt, Kontakt zur kommunalen Ebene geben.
Aber, wie gesagt: Das entscheidet der Landkreis selbst. Es sind mindestens 65 % – wie es dann auf die Kommunen verteilt wird, ist Sache des Landkreises. Es kann auch gemeindeübergreifende Projekte geben, bei denen gesagt wird, wir müssen da etwas tun: beispielsweise in der Wasserversorgung etwas fordern, was laut Siedlungswasserrichtlinie gar nicht möglich ist – das können zwei oder drei Gemeinden gemeinsam lösen. Auch so etwas ist denkbar, und auch so etwas könnte in einem Maßnahmenplan enthalten sein.
Ich springe noch einmal zurück zum Thema Weinbau: Sie haben vorhin selbst gesagt, Herr Staatsminister, das einige Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden. Wie viele sind eingeleitet worden und gibt es schon einen aktuellen Stand dieser Verfahren?
Dafür bin ich jetzt zu wenig Jurist, um das genau sagen zu können. Ich kann Ihnen sagen: Mir ist bekannt, dass zurzeit drei Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden sind. Die schriftlichen Anhörungen
wurden am 15. bzw. 18. Februar versandt. Daraufhin hat der Winzer, wie es üblich ist, 14 Tage Zeit – zuzüglich Postlaufzeit –, darauf zu antworten. Die Antwortschreiben, die Mitte Februar eingegangen sind, werden derzeit ausgewertet, und dann wird entschieden, was am Ende eingeleitet wird. Wie es dann weiterläuft, dafür bin ich zu wenig Jurist. Die erwähnten drei Antworten der Winzer werden derzeit ausgewertet.
Meine Damen und Herren, die Zeitdauer der Befragung des Staatsministers ist abgelaufen. Ich bedanke mich bei Herrn Staatsminister Schmidt für die Beantwortung der Fragen. Damit ist dieser Teil des Tagesordnungspunktes beendet.
Die Fraktionen haben wieder Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Es beginnt Herr Scheel für die einreichende Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Am Montag dieser Woche bin ich fast vom Stuhl gefallen, als ich den Pressespiegel aufschlug und mir die Schlagzeile entgegensprang: „Totgesagte leben länger“. Das ist offensichtlich der Versuch des Herrn Staatskanzleiministers, die Imagekampagne wiederzubeleben. Ich fürchte nur, Sie werden sich in dieser Frage nicht mit Floskeln retten können, Herr Staatsminister – aber es ist schön, dass Sie heute anwesend sind.
Wir reden über diese Imagekampagne, weil es dringend notwendig ist. Wir müssen darüber reden, ob es möglich ist, auf das Gesamtstimmungsbild, das über Sachsen herrscht, mit der Imagekampagne „So geht sächsisch“, die seit 2013 im Freistaat durchgeführt wird, positiv Einfluss zu nehmen. Wir reden davon, dass Images natürlich Verhalten steuern. Sie steuern das Verhalten in der Frage, wer wohin reist, welches Unternehmen sich wo ansiedelt und natürlich auch, welcher Kongress in welcher Stadt stattfinden wird. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass man als Freistaat versucht, auf dieses Verhalten steuernd einzuwirken, nämlich sie positiv für uns zu gewinnen. Aus dieser Grundüberlegung heraus ist diese Imagekampagne wohl auch als Dachmarke entstanden: „So geht sächsisch“ soll in alle Welt hinausgetragen werden und natürlich positiv mit dem Freistaat assoziiert sein.
Es gibt auch viele positive und gute Gründe, die es wert sind, innerhalb und außerhalb von Sachsen beworben zu werden – beispielsweise die reichhaltige Kulturlandschaft, Bibliotheken, Orchester, Museen, Burgen und vieles
mehr. All das wird draußen wahrgenommen und ist natürlich ein Aushängeschild für den Freistaat. Die Wirtschaft, die Wissenschaft und die Kulturlandschaft, die wir haben, sind es wert, nach außen getragen zu werden.
Diese sind aber auch ohne Werbung herausragend, weil sie für sich selbst stehen. Nun haben wir in den letzten Monaten etwas im Freistaat Sachsen erlebt, was wohl niemand von uns erleben wollte, was aber trotzdem Realität ist. Realität ist, dass sich in Dresden mit der Pegida-Bewegung jede Woche aufs Neue eine rassistische und fremdenfeindliche Bewegung trifft, ohne dass eine große zivilgesellschaftliche Gegenbewegung entstanden ist. Es ist auch Realität in Sachsen, dass sich in Freital die Aggression einiger Bürgerinnen und Bürger vor einer geplanten Flüchtlingsunterkunft Bahn gebrochen hat – auch dies ist in die Welt ausgestrahlt worden. Es ist Realität, dass wir in Heidenau mit den dortigen bürgerkriegsähnlichen Zuständen für „So geht sächsisch“ nicht gerade geworben haben. Gleiches gilt auch für die Unterkünfte in Clausnitz und Bautzen sowie die Art und Weise, wie mit Menschen, die vor Krieg und Vertreibung sowie vor Not und Elend flüchten, umgegangen wurde – wie sie in Angst versetzt wurden, ist durch die Welt gegangen. Das muss man so klar sagen.
Das heißt, wir befinden uns in einem Widerspruch – einem Widerspruch zwischen dem, was über Sachsen geredet wird, und dem, was wir versuchen, mit der Imagekampagne zu verkaufen. Wir führen am Ende des Tages einen Kampf um den Ruf unseres Landes, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Nun sagte der Herr Staatskanzleiminister, „So geht sächsisch“ müsse überarbeitet werden. Wir müssten glaubwürdig und authentisch die vorhandenen Problemlagen nach außen kommunizieren. Wir haben nur ein Problem – darum geht es in dieser Debatte heute –: „So geht sächsisch“ geht nicht mehr, weil „So geht sächsisch“ inhaltsleer ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.