Wir haben gesagt, sechs Wochen Bewilligungszeit bei der SAB, damit das relativ zügig geht. Das klingt jetzt vielleicht etwas kompliziert, dieses ganze Verfahren. Wir haben aber bei der Hochwasserschadensbeseitigung gute Erfahrungen gemacht, mit Maßnahmenplänen zu arbeiten. Damit werden die zur Verfügung stehenden Mittel gut ausgeschöpft, aber auch sehr konkret beantragt. Dieses zweistufige Verfahren hat auch bei der Hochwasserschadensbeseitigung, denke ich, sehr gut funktioniert.
Deshalb haben wir das wieder aufgegriffen. So kompliziert es auch klingt, es ist ein Instrument, womit die Kommunen bereits gearbeitet haben, also nichts Neues. Sie kennen diese Verfahren und müssen nicht learning by doing erarbeiten, wie das umzusetzen ist. Die Regionalkonferenzen haben gezeigt, dass darin keine Problematik liegt, ganz im Gegenteil: Die Spitzenverbände haben uns gebeten, ein straffes Verfahren durchzuführen, damit möglichst viel Zeit für die Umsetzung bleibt, also schnelle Genehmigungsverfahren, auch wenn es am Anfang bis 17. Juni anspruchsvoll klingen mag. Die Kommunen können damit umgehen. Ich habe wenig Bedenken, dass es dort zu großen Problemen kommt.
Nichtsdestotrotz steht unser Ministerium als Ansprechpartner die ganze Zeit zur Verfügung, um bestimmte Fragen zu erläutern. Ich denke, das wird so gut funktionieren wie beim Hochwasser selbst.
nen, auch mit den kommunalen Spitzenverbänden, tritt immer wieder eine Frage auf, die ich heute gern im Plenum an Sie richten möchte. Die Staatsregierung beabsichtigt nach derzeitigem Stand neben dem sogenannten Programm Brücken in die Zukunft die Fachförderung, die es bereits gab, auf dem bisherigen Niveau fortzuführen. Dazu wüsste ich gern Näheres.
Mir ist nichts anderes bekannt, als dass diese Fachförderung auf diesem Niveau fortgeführt wird. Ganz im Gegenteil, es ist ja ein Stärkungsgesetz. Man kann die hier zur Verfügung stehenden Mittel mit verschiedenen Fördermaßnahmen, die es bereits gibt, kombinieren oder kumulieren. Die Zielrichtung bei diesen Maßnahmen sind finanzschwache Kommunen. Gerade bei den Kommunalkonferenzen ist das Echo aus finanzschwachen Kommunen gekommen, endlich bestimmte Maßnahmen umsetzen und Fachförderprogramme nutzen zu können, was vorher – je nachdem, wie hoch der Fördersatz ist – nur schwer möglich war. Die Investitionspauschale können sie ja frei verwenden und auch verschiedene Programme von Bund und Land kombinieren. Man kann nur nicht Bund mit Bundesmitteln und Land mit Landesmitteln kombinieren; auch gemeinsam mit europäischen Mitteln kann man es nicht kombinieren.
Ansonsten gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Mittel zu kombinieren. Man kann Maßnahmen in mehrere Bauabschnitte teilen, indem man sagt: Für den ersten Bauabschnitt nehme ich ein Fachförderprogramm, um es umzusetzen, für den zweiten Bauabschnitt nehme ich die Mittel aus dem Programm Brücken in die Zukunft zur Umsetzung, wo ich vorher vielleicht gar nicht in der Lage gewesen wäre, eine komplette Baumaßnahme umzusetzen. Das etwas sperrige Wort Investitionsstärkungsgesetz ist wirklich so angelegt, dass es zur Stärkung der Investitionen in den Kommunen kommen soll, vor allem mit der Zielrichtung auf finanzschwache Kommunen.
Aus den Diskussionen, die wir bisher erlebt haben, schließe ich, dass es funktioniert. Im Detail wird es immer noch das eine oder andere Problem geben – das ist überhaupt keine Frage, da bin ich mir sicher. Die bisherigen Rückmeldungen sind aber sehr positiv, weil Kommunen sagen, dass sie jetzt Fachförderprogramme in Anspruch nehmen können, was vorher nicht möglich gewesen wäre. Es gibt Grund zu Optimismus, dass das gut funktionieren wird.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatsminister, zunächst vorab für meine Fraktion – und ich denke auch für die Koalitionsfraktion – ein herzlicher Dank an Ihr Haus, dass Sie so zügig nach der Gesetzesbefassung eine Fachförderrichtlinie auf den Weg gebracht haben, die aus meiner Sicht durchaus praktikabel ist.
Jetzt beziehe ich mich auf diese Fachförderrichtlinie. Vielleicht können Sie dem Hohen Haus noch einmal
erläutern – Sie haben die Zeitschiene genannt: bis Juni einreichen, dann die entsprechende Genehmigung bis November bzw. Februar –, welche Möglichkeiten die Kommunen haben, gegebenenfalls Projekte auszutauschen bzw., so noch Ressourcen vorhanden sind, nachzureichen. Der Zeitraum des Programms läuft in Ausnahmefällen bis 2022. Die Erde ist rund und bunt und dreht sich weiter, Dinge ändern sich. Können Sie das bitte noch einmal erläutern?
Ich muss am Anfang sagen, dass diese schnelle Umsetzung nur funktioniert hat, weil auch die Kommunen konstruktiv mitgearbeitet haben. Das war ein Angebot von Anfang an, aber es war nicht gewährleistet, dass das Verfahren so schnell läuft. An der Stelle muss ich den Dank an die kommunale Ebene weitergeben. Das hat in der Abstimmung sehr gut funktioniert.
Sie haben gefragt, ob man Projekte austauschen kann – ich nehme an, das bezog sich auf das Verfahren und nicht auf bereits schon laufende Projekte. Wir geben den Kommunen ein gewisses Budget vor, und zwar neben der Pauschale getrennt nach dem Budget Bund und nach dem Budget Land, weil der Umsetzungszeitraum beim Budget Bund bisher der 31.12.2018 ist. Es gibt Bestrebungen, das auch noch zu verlängern, aber davon dürfen wir nicht ausgehen. Beim Land gilt der 31.12.2020, begründet auch noch etwas länger.
Die Maßnahmenpläne werden jetzt aufgestellt. Wenn in begründeten Einzelfällen Projekte ausgetauscht werden, weil sich die Prioritäten verschieben oder sich Notwendigkeiten ergeben, dann werden das Einzelfallentscheidungen sein. Das muss in dem beantragten Budget liegen. Wenn eine Gemeinde eine Änderung will, muss das begründet sein. Man kann einen Antrag stellen und es gibt eine Einzelfallentscheidung. Alles, was darüber hinausgeht, muss im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets liegen. Wenn wir die Maßnahmenpläne von den Kommunen bekommen, bei denen die Umsetzung Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres beginnt, und Maßnahmen zurückgezogen werden, bleibt ein Restbudget übrig. Dann kann man auch neue Maßnahmen beantragen, aber das wird sicher eher die Ausnahme sein.
Wir haben bei den 156 Millionen Euro des Bundes ein sogenanntes Überbewilligungskontingent. Viele wissen, 171 Millionen Euro beträgt das Budget Bund, obwohl wir nur 156 Millionen Euro vom Bund bekommen. Das ist dafür gedacht, dass die Bundesmittel komplett ablaufen. Sollte am Ende tatsächlich ein kleines Delta von Maßnahmen bleiben, die nicht umgesetzt wurden, kann man die Bundesmittel in vollem Umfang abrufen. Wie gesagt, es sind Einzelfallentscheidungen: Sollte am Ende Budget übrig bleiben, kann man aufstocken, und zwar auch wieder getrennt nach kreisfreien Städten und Landkreisen. Es gilt die 65-%-Regelung. Das muss die Zeit bringen. Das ist eine Aufgabe, bei der wir als SMUL die Koordinierung übernehmen werden.
Es ist vielfach diskutiert worden: 478 Millionen Euro des Investitionspaketes sind Mittel der Kommunen, die 322 Millionen Euro investiv zweckgebunden aus dem FAG und die 156 Millionen Euro vom Bund für die finanzschwachen Kommunen. Ich hätte gern gewusst, warum jetzt nicht kommunale Träger antrags- und zuwendungsberechtigt sind und wie die Staatsregierung diese Regelung in der vorliegenden Verwaltungsvorschrift vor der kommunalen Familie begründet und vertritt. Sie finden das in der Verwaltungsvorschrift jeweils bei den Budgets unter Zuwendungsempfängern.
Es ist so, dass nicht kommunale Antragsteller nur dann antragsberechtigt sind, wenn es sich um Infrastruktur handelt, die für die Kommune von Bedeutung ist. Sie muss Bestandteil der Maßnahmenpläne werden. Am Ende muss in den Maßnahmenplänen, die von den Kommunen erarbeitet und mit dem Landkreis abgestimmt werden, auch die Maßnahme des nicht kommunalen Trägers bestätigt werden. Es ist kein Selbstlauf, dass ein nicht kommunaler Antragsteller direkt bei uns einen Antrag stellt und eine Maßnahme genehmigt bekommt. Auch das ist Bestandteil der Maßnahmenpläne, die erst in der Kommune und dann im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt – je nachdem, wo es stattfindet – bestätigt werden müssen.
Unser Ansatz war folgender: Wenn es sich zum Beispiel um einen Kindergarten handelt, den ein nicht kommunaler Träger betreibt, und es im Interesse der Kommune ist, dass dieser saniert wird oder ein Neubau stattfindet, und die Kommune sagt, das Objekt wird zwar für die Kinder in unserer Kommune genutzt, aber von jemand anderem betrieben und ist auch Eigentum von jemand anderem, aber es ist uns wichtig, dass dieses Objekt gefördert wird, dann entscheidet die Kommune selbst, dass es in den Maßnahmenplan hineinkommt.
Wie gesagt, noch einmal: Abstimmung im Landkreis, dann bei uns. Wir werden das auch noch einmal überprüfen. Es ist nicht so, dass man, ohne Bedarf nachzuweisen, eine weitere Schule bauen kann. Das wird vielleicht in einer großen Stadt eher notwendig sein als im ländlichen Raum. Auch das muss noch bestätigt werden.
So ist es letztendlich eine Antragstellung eines kommunalen Maßnahmenplanes, in dem ein nicht kommunaler Träger in die Förderung einbezogen wird. Das halte ich für durchaus sinnvoll.
Meine Damen und Herren! Wir gehen jetzt in die zweite Runde. Damit ist auch das zweite Thema aufgerufen. Es beginnt die Linksfraktion mit Frau Dr. Pinka.
Ich stelle jetzt die Frage dazu: Aus welchen Gründen und auf wessen Veranlassung sind die betroffenen Winzer bzw. die betroffene Winzergenossenschaft nicht bereits im September 2015, also dem Zeitpunkt, als die zuständige untere Kontrollbehörde die Kontamination der Weine mit Dimethoat festgestellt hat, über diese informiert worden, um gegebenenfalls rechtzeitige Vorkehrungen für die Nichtweiterverarbeitung dieser Weine zu treffen, sondern erst im Januar 2016, nachdem die Weine bereits kostenintensiv verarbeitet wurden? Wann sind Sie persönlich als Minister von dieser unteren Überwachungsbehörde informiert worden?
Ich möchte vielleicht einleitend zu diesem Thema sagen: Es ist eine ganz schwierige Situation, die hier entstanden ist. Wir sind zu diesem Thema nicht nur mit der Winzergenossenschaft, sondern auch mit dem Weinbauverband und den Winzern im engen Kontakt. Ich halte das für ein sehr sensibles Thema. Ich hätte mir gewünscht, dass man diese Themen vielleicht im Ausschuss diskutiert. Ich weiß nicht, ob diese öffentliche Debatte dem sächsischen Weinbau helfen wird oder nicht.
Nichtsdestotrotz möchte ich Ihnen sagen, dass in meiner fachlichen Zuständigkeit nur ein kleiner Teil davon liegt. Die LÜVÄ und die LUA sind nicht unserem Ressort unterstellt. Unser Part ist LfULG, also die Anwendung der Mittel zu kontrollieren, was wir auch tun.
Der Verstoß wurde bei einer planmäßigen Kontrolle – so hat man mir gesagt – am 10. September durch die LÜVÄ bei Keltertrauben der Rebsorte Riesling festgestellt, die ein Winzer bei einer anderen Weinkellerei abgeliefert hat. Es ist so, dass dort nicht bewusst dieses eine Pflanzenschutzmittel oder dieser eine Wirkstoff Dimethoat kontrolliert wurde, sondern es war eine allgemeine Probe, bei der sehr viele Bestandteile dieses Weines kontrolliert wurden. Deshalb ist – so schätze ich ein – ein etwas längerer Überprüfungszeitraum gerechtfertigt, dass man diesen einen Stoff am Ende feststellt.
Unser zuständiges LfULG wurde informiert – am 22. Oktober telefonisch und am 29. Oktober schriftlich –, dass es dort zu unzulässigen Pflanzenschutzmittelanwendungen gekommen ist. Das LfULG hat am 9. November
bei dem in Verdacht stehenden Winzer eine Betriebskontrolle durchgeführt. Wir müssen sagen, dass wir dort unvollständige bzw. nicht nachvollziehbare Aufzeichnungen von Pflanzenschutzmaßnahmen festgestellt haben. Das ist der Fall. Es konnte allerdings im Wein noch kein Nachweis einer direkten Anwendung eines dimethoathaltigen Pflanzenschutzmittels festgestellt werden.
Der Winzer hat argumentiert, es kann nur Abdrift sein. Wir haben umfangreiche Kontrollen – jetzt im Frühjahr noch einmal – durchgeführt. Wir haben uns die Frage gestellt, wie man trotzdem feststellen kann, dass dort dieses Pflanzenschutzmittel angewendet wurde. Wir haben deshalb die Pflanzenschutzspritzen überprüft. Wir haben, was es bisher so noch nicht gab, Proben aus der Rinde der Rebstöcke genommen. Bei beiden sind Proben positiv getestet worden. Jetzt sind wir in puncto Pflanzenschutzmittelanwendung dabei, einen korrekten Nachweis zu führen, dass es zu einer direkten Anwendung gekommen ist.
(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Warum hat das so lange gedauert? – Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Die Gründe hätten mich interessiert, warum vom September bis Januar!)
Wir haben aufgrund dieses Verdachtes bereits am 9. November in den betroffenen Betrieben Betriebskontrollen durchgeführt.
(Christian Piwarz, CDU: Sehr richtig, Frau Präsidentin! – Zuruf des Abg. Sebastian Scheel, DIE LINKE)
Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich habe die Frage: Welche Möglichkeiten der Information über Krankheiten und Schädlinge sowie deren Bekämpfung haben sächsische Winzer?
Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, braucht einen Sachkundenachweis. Das ist eine Voraussetzung, um überhaupt Pflanzenschutzmittel anwenden zu dürfen. Diese Sachkundenachweise können erworben und müssen bei Kontrollen vorgelegt werden, damit man überhaupt erst einmal Pflanzenschutzmittel anwenden darf. Das ist eine Grundvoraussetzung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Es gibt umfangreiche Informationen über die herkömmlichen Pflanzenschutzmitteldatenbanken, in denen alles genau aufgelistet ist. Es ist auch online verfügbar – man muss nicht durch irgendwelche Verzeichnisse blättern –, welche Wirkstoffe in welchem Bereich eingesetzt werden dürfen. Das ist eine ganz einfache Suche. Bevor man ein Pflanzenschutzmittel einsetzt, kann man sich dort durchklicken und weiß ganz genau, wo welches Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden darf. Es kann zum Beispiel sein, dass bestimmte Pflanzenschutzmittel für das gleiche Anwendungsgebiet im privaten Bereich nicht, aber im landwirtschaftlichen Bereich durchaus zulässig sind. Dafür gibt es spezielle Vorschriften.
Wir informieren darüber hinaus die Landwirte, die Winzer, die Gärtner über unseren Pflanzenschutzmittelwarndienst, der durch das LfULG erstellt und den Abonnenten zur Verfügung gestellt wird. Er ist kostenpflichtig und kostet für das gesamte Jahr 20 Euro.