Protocol of the Session on March 17, 2016

Abgestimmte Ansätze zum künftigen Umgang mit Bargeld in Europa und in Deutschland fehlen aktuell noch. Eine Bewertung konkreter Maßnahmen ist daher hier und heute seriös nicht möglich, und auch das Bargeld wird uns erhalten bleiben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Prof. Unland. Wir sind jetzt, wenn es keinen weiteren Redebedarf gibt – den kann ich nicht erkennen –, am Ende der 2. Aktuellen Debatte angekommen; sie ist abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 2

Befragung der Staatsminister

Für die Staatsregierung berichtet zunächst der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Herr Thomas Schmidt, zum Thema „Brücken in die Zukunft – das

800 Millionen Euro umfassende Investitionsprogramm stärkt die sächsischen Kommunen“. Hierfür stehen ihm nach § 54 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung bis zu

10 Minuten zur Verfügung und anschließend haben die Fraktionen über eine Dauer von insgesamt 35 Minuten die Möglichkeit, dem Staatsminister Fragen zu seinem Bericht sowie zu einem weiteren Themenkomplex zu stellen.

Als weiteren Themenkomplex hat die Fraktion DIE LINKE das Thema „Landwirtschaftsminister in der Pflicht – Ursachen und Ausmaß der Belastung sächsischer Weine mit Insektizidrückständen aufklären, finanzielle Hilfe für sächsische Winzereien sicherstellen, Verbraucher(innen) über Ursachen informieren“ benannt. Es gilt wieder die Festlegung, dass in der ersten Fragerunde nur Fragen zum Berichtsthema der Staatsregierung gestellt werden; in der weiteren Runde können die Fragen sowohl dieses Thema als auch den von der Fraktion DIE LINKE benannten Themenkomplex betreffen.

Nun erteile ich dem Herrn Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt, das Wort. Bitte, Herr Staatsminister.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gerade einmal drei Monate her, als hier in diesem Hohen Hause ein großes Investitionspaket beschlossen worden ist. Das Programm ist ein starkes Zeichen des Landes für unsere sächsischen Kommunen für ihre finanzielle Stärkung, für ihre weitere erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung.

Sachsens Kommunen erhalten in den nächsten Jahren 800 Millionen Euro. Das ist, als würden wir ein zweites Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum auflegen. Wie Sie wissen, liegen auch dort in der nächsten Förderperiode etwa 800 Millionen Euro drin. Der Vorteil von „Brücken in die Zukunft“ ist: Die 800 Millionen Euro fließen als Sondervermögen in einen Fonds, sind also für die nächsten Jahre gesichert, unabhängig von anderen Begehrlichkeiten, Haushaltsverhandlungen usw. Die

Kommunen können sich darauf verlassen, dass sie dieses Geld in den nächsten Jahren bis 2018 bzw. 2020 investieren können; sie müssen also keine Sorge haben. Die 800 Millionen Euro sind und bleiben voll und ganz für Investitionen der kommunalen Infrastruktur reserviert, und zwar für einen Fördersatz von immerhin 75 %.

Ich kann mich noch an die vergangenen Debatten hier im Landtag erinnern. Ich weiß, dass uns vorgeworfen wurde, dass nicht das gesamte Geld vom Freistaat stammt. Was ist falsch daran, meine Damen und Herren, Mittel zu kombinieren, verschiedene Finanzquellen zu nutzen und zusammenzufassen, um ein starkes Instrument anstelle vieler kleiner Gießkannen zu schaffen? Es wäre angesichts der vielfältigen kommunalen Herausforderungen wenig weitsichtig gewesen, allein die 156 Millionen Euro des Bundes zu verwenden und nicht mit eigenen Mitteln aufzustocken.

Insgesamt kommen 644 Millionen Euro dazu, davon sind 322 Millionen Euro, die der kommunalen Seite über das FAG zur Verfügung zugestanden hätten, und weitere

322 Millionen Euro steuert der Freistaat Sachsen dazu. Man darf auch nie vergessen: Das alles – egal, wie wir es nun nennen und aus welchen Töpfen wir es beziehen – es sind immer Steuermittel, und diese Steuermittel sollten zielgerichtet eingesetzt werden – in diesem Fall für die infrastrukturelle Grundversorgung, und das kommt schließlich allen zugute.

Wir sind uns ja sicher alle darin einig: Unsere Kommunen brauchen Geld für ihre infrastrukturelle Entwicklung. Sie brauchen jeden Euro, auch wenn Sachsens Kommunen gegenwärtig mehr einnehmen als die meisten Kommunen in den alten Bundesländern. Auch das ist eine positive Entwicklung. Ich weiß aber natürlich, dass auch bei uns die Ausgaben nicht gesunken sind.

Der Hauptgrund für das Paket war jedoch, dass unsere finanziellen Spielräume in Zukunft enger werden. Auch das wissen wir alle. Sie wissen, im Jahr 2019 wird der Solidarpakt II auslaufen. Im Jahr 2020 endet die bereits erwähnte derzeitige EU-Förderperiode, eine auch für die Kommunen wichtige Finanzierungsquelle. Wie es danach weitergeht, können wir heute nur erahnen. Auch die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs steht noch an. Wir wissen noch nicht, wie das am Ende ausgehen wird.

Umso wichtiger ist es, dass bis zum Ende des Jahrzehnts die dringendsten Investitionen in die Infrastruktur des Landes und der Kommunen abgeschlossen werden. Deshalb ist es gut, dass der Landtag, die Staatsregierung und die Kommunen jetzt gemeinsam Geld in die Hand genommen haben, um in den nächsten Jahren wichtige Investitionen umzusetzen und damit auch die regionale Wirtschaftskraft, Wertschöpfung und Arbeitsplätze fördern.

Mit den 800 Millionen Euro sollen Investitionen in Höhe von fast einer Milliarde Euro angeschoben werden. Damit ist das Investitionspaket letztlich auch eine große Chance für unsere Wirtschaft, für unsere Baubranche und für das sächsische Handwerk.

Meine Damen und Herren! Wichtig ist es mir, dass die Hälfte sowohl der Bundesmittel als auch der Mittel aus dem Landesbudget den einwohnerstarken kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt wird, Dresden, Leipzig und Chemnitz. Die übrigen 50 % erhalten die Landkreise. Damit haben wir ein Gleichgewicht zwischen den großen Städten und den zum großen Teil im ländlichen Raum liegenden kleineren und mittleren Städten und Gemeinden hergestellt.

Ich habe eingangs gesagt, dass wir vor drei Monaten das Gesetz mit dem zugegebenermaßen etwas sperrigen Namen Investitionsstärkungsgesetz verabschiedet haben. Das SMUL wurde mit der Umsetzung dieses Gesetzes betraut. Darüber haben wir uns wirklich sehr gefreut. Wir haben Erfahrungen. Ich möchte an dieser Stelle die Umsetzung des Konjunkturpakets II oder den Wiederaufbau nach dem Hochwasser im Jahr 2013 nennen. Ich denke, wir werden dieses Paket in guter Zusammenarbeit mit den Kommunen umsetzen.

Innerhalb von eineinhalb Monaten haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Landkreistag und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, also mit dem kommunalen Spitzenverbänden, eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet, diese mit den Ministerien und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und anschließend vom sächsischen Kabinett bestätigt bekommen.

Wer weiß, wie viele Mitspieler daran beteiligt waren und wie viele verschiedene Interessen dabei aufeinandertrafen, der wird mir recht geben, dass das wirklich eine beeindruckend kurze Zeit war, in der wir es auf den Weg gebracht haben. Die Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Kommunen hat sich hierbei wirklich bewährt.

Die Verwaltungsvorschrift wurde mittlerweile, am

10. März 2016, im Sächsischen Amtsblatt und auch auf unseren Internetseiten veröffentlicht. Das Programm ist damit startklar.

Wir haben in den letzten beiden Wochen vier Regionalkonferenzen durchgeführt, in Dresden, Stollberg, Grimma und Löbau, um den Landkreisen und Kommunen die Modalitäten zu erläutern. Das Interesse war wirklich beeindruckend groß. Die Diskussionen waren gut. In den vier Konferenzen konnten wir insgesamt rund

500 Teilnehmer begrüßen. Drei Viertel aller sächsischen Kommunen sind unserer Einladung gefolgt und haben sich über das Programm unmittelbar informiert. Wie gesagt, eine so konstruktive Diskussion, wie sie dort stattfand, war wirklich wohltuend, wenn man einmal darauf blickt, wie an anderer Stelle heutzutage manchmal diskutiert wird.

Wie geht es nun weiter? Die verschiedenen Finanzierungsquellen des Gesetzes bedingen verschiedene Regeln. Die Mittel werden daher über drei verschiedene Blöcke verteilt: erstens die Investitionspauschale in Höhe von 116 Millionen Euro, die an die kreisfreien Städte und Landkreise ausgereicht und von dort an die Städte und Gemeinden weitergereicht wird. Die Verwendungsbreite dieser Mittel ist sehr breit. Sie können sie sowohl für Direktinvestitionen verwenden als auch zur Kofinanzierung anstehender Projekte aus diesem Fonds.

Das zweite Budget ist das Budget Bund mit 171 Millionen Euro und das dritte das Budget Land, das mit 512 Millionen Euro gefüllt ist. Das Budget Bund und das Budget Land werden über die gemeinsame Verwaltungsvorschrift Investkraft abgewickelt.

Bei der Erarbeitung der Verwaltungsvorschrift waren uns die vielfältigen Investitionsprioritäten in den Kommunen sehr wohl bewusst. Wir haben daher keine Einschränkung bei der Verwendungsbreite des Budgets vorgenommen. Allerdings haben sowohl der Bund als auch der Sächsische Landtag Vorgaben gemacht, die letztlich umgesetzt werden mussten. Das unterscheidet die Verwaltungsvorschrift Investkraft von anderen Förderrichtlinien.

Aus dem Budget Bund sind unter anderem Investitionen in Krankenhäuser, Lärmschutzmaßnahmen und Maßnahmen des Städtebaus, der Brachen- und der energetischen

Revitalisierung möglich. Das Budget Land erlaubt unter anderem den Schulausbau und Investitionen in Kindertagesstätten, Sportstätten, den Straßenbau und den ÖPNV.

Neben einer großen Verwendungsbreite der Mittel war uns auch ein möglichst effizientes und schlankes Verfahren wichtig. Das haben wir nun ebenfalls erläutert. Die Kommunen werden in den nächsten Wochen Maßnahmenpläne erarbeiten, in denen sie getrennt für beide Budgets ihre geplanten Maßnahmen unter Beachtung ihres Budgets und der möglichen Fördergegenstände aufführen.

Das Verfahren ist den Kommunen bereits vom Konjunkturpaket II sowie von den Aufbauhilfen nach dem Hochwasser im Jahr 2013 bekannt. Darüber hinaus haben wir das Verfahren in den Regionalkonferenzen noch einmal ausführlich dargelegt. Nach der Bestätigung der Maßnahmenpläne durch die Staatskanzlei kann dann die Förderung für die einzelnen Maßnahmen beantragt werden. Die Maßnahme wird anschließend bewilligt und entsprechend des Mittelbedarfs ausgezahlt. Die koordinierende Stelle, bei der die Maßnahmenpläne vorher eingereicht werden, ist das SMUL, das diese dann mit den Fachministerien und mit dem Städte- und Gemeindetag abstimmt.

Es liegt also eine Menge Arbeit vor uns. Meine Zeit läuft ab.

Ist abgelaufen!

(Lachen der Abg. Janina Pfau, DIE LINKE)

Deshalb möchte ich alles Weitere in der Fragerunde beantworten.

(Dirk Panter, SPD: Das hoffe ich aber nicht, Herr Minister, dass Ihre Zeit abläuft!)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Nun haben die Fraktionen natürlich die Möglichkeit, Fragen in der ersten Runde zum Berichtsthema zu stellen. Die Reihenfolge richtet sich nach der Fraktionsgröße: CDU, DIE LINKE, SPD, AfD und GRÜNE. Jetzt sehe ich die erste Frage von der CDUFraktion. Herr Kollege Mikwauschk, bitte.

Herr Staatsminister, ganz herzlichen Dank, für die Einführung in dieses Thema.

(Zurufe: Mikro!)

Entschuldigung. Bitte noch einmal.

Ja, ganz herzlichen Dank, für die Einführung in dieses Thema. Vielleicht können Sie noch einmal kurz darauf eingehen, wie die Bewilligung der Maßnahmen erfolgt und welcher zeitliche Ablauf vorgesehen ist, vielleicht noch einmal ein bisschen im Detail.

Ich habe schon angedeutet, dass in den Kommunen Maßnahmenpläne erstellt werden. Das Budget wird ja auf die Kommunen verteilt: 50 % an die kreisfreien Städte und 50 % an die Landkreise. Dafür wiederum ist festgelegt, dass mindestens 65 % der Mittel, die an die Landkreise gehen, den Städten und Gemeinden zugutekommen. Dann wird gemeinsam ein Maßnahmenplan erarbeitet, in den Landkreisen und, einfacher, natürlich auch in den kreisfreien Städten. Das wird dann an die Staatsregierung, also an das SMUL weitergereicht. Der Termin hierfür ist der 17. Juni. Die Maßnahmen sollen von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bis zum 13. Mai an die Landkreise gemeldet werden. Am 17. Juni kommt es dann zu uns. Dann stimmen wir das ab. Manche Rückfragen werden noch geklärt. Danach findet die Maßnahmenplankonferenz statt und soll am

31. August die Bestätigung durch die Staatskanzlei vorliegen. Dann gehen die Pläne wieder hinaus und die Vorbereitung der Antragsunterlagen kann vollzogen werden.

Beim Budget Bund müssen die Einzelmaßnahmen bis zum 15. November dieses Jahres beantragt sein und beim Budget Sachsen, weil es bei der Umsetzung etwas länger Zeit hat, am 28. Februar 2017.