Protocol of the Session on March 17, 2016

Der vorliegende Gesetzentwurf greift deshalb genau diesen Gedanken auf. Der Fokus des im Jahr 1992 verabschiedeten Gesetzes lag in der Offenlegung der bis dahin verdeckten Arbeit des Staatssicherheitsdienstes. Zentral für die Menschen und vor allem für die Opfer war die Frage, wie das MfS funktionierte und wie die Strukturen

waren. Vor allem standen die Beratung, die Hilfe und die Rehabilitation der Opfer im Mittelpunkt der Arbeit der Landesbeauftragten.

Alle bisher in Sachsen tätigen Landesbeauftragten haben hier eine wichtige Arbeit geleistet, für die ihnen unser aller Dank gebührt.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Doch der gesetzliche Auftrag setzte ihnen auch Grenzen. Richtig ist, dass die Stasi das selbst ernannte Schild und Schwert der Partei war. Das MfS war aber nur Teil eines großen Repressionsapparates, zu dem die SED und ihre Funktionäre genauso gehörten wie die Massenorganisationen FDJ, FDGB und nicht zuletzt auch die Blockparteien.

Um das Ausmaß systematischen Unrechts zu erkennen, brauchen wir den Blick über die Stasi hinaus. Diesen Weitblick hatte im Jahr 1992 schon Martin Böttger und die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion. In der letzten Legislaturperiode hat Karl-Heinz Gerstenberg im Jahr 2011 versucht, eine fraktionsübergreifende Novellierung zu initiieren. Vor allem die CDU-Fraktion zeigte sich damals sehr kooperationsbereit.

Dennoch kam es zu keiner Einigung, sodass die GRÜNEN-Fraktion im Jahr 2014 allein einen Gesetzentwurf in den Landtag einbrachte.

In der damaligen Anhörung sind alle wichtigen Änderungen, die wir vorgeschlagen haben, von den Expert(inn)en votiert worden. Das Scheitern des damaligen Entwurfs lag also weniger am Inhalt des Gesetzes, und ich denke, auch nicht an CDU und SPD.

Zwei Jahre und eine Koalition später dürfen wir uns heute glücklich schätzen, einen Gesetzentwurf vorliegen zu haben, der von einer über Koalitionsgrenzen hinweg getragenen Mehrheit eingebracht wird. Grundlage dieses Entwurfes ist der „grün“ formulierte Gesetzentwurf. Auf die zentralen Punkte wird Hanka Kliese gleich eingehen.

Mir bleibt zu danken für die konstruktiven Gespräche und das gute Klima. Ich danke vor allem Hanka Kliese von der SPD, Herrn Modschiedler und Herrn Schiemann von der CDU und natürlich Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, ohne dessen Vorarbeit und Unterstützung wir heute das gemeinsame Anliegen nicht vorbringen könnten.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

Nun setzt fort Frau Abg. Kliese für die SPD-Fraktion.

Vielen Dank. – Ich schließe gleich an mit dem Dank wiederum an Frau Meier, Herrn Dr. Gerstenberg und die Genannten sowie an unsere beiden Fachreferenten von CDU und SPD, Herrn Schenderlein und Frau Marschall.

Da ich nicht mehr viel Zeit habe, möchte ich ganz kurz, bevor es hier zu einhellig wird, auf einen Kritikpunkt eingehen. Da es ja in der 1. Lesung nicht üblich ist, dass es eine Gegenrede gibt, möchte ich ganz kurz etwas dazu sagen, dass die Fraktion DIE LINKE beklagt hat, es sei ein sehr schlechter Stil, dass wir diesen Gesetzentwurf hier zu dritt einbringen würden.

(Martin Modschiedler, CDU: Die haben immer was zu meckern!)

Aus meiner Sicht ist es das Zeichen eines sehr, sehr guten Stils, wenn Regierungsfraktionen sich mit einer Oppositionsfraktion bei einem Thema einig sind und gemeinsam etwas einbringen.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Machen Sie das nur!)

Ja, das tun wir hiermit und wir haben uns trotzdem mit Ihren inhaltlichen Positionen zu diesem Thema befasst.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie hätten uns ja mal fragen können!)

Ich habe mich mit Ihren inhaltlichen Positionen befasst und möchte aus der letzten Legislaturperiode, als wir mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN bereits in der 2. Lesung waren, ein Zitat vortragen, was die Fraktion DIE LINKE in der 2. Lesung des Gesetzentwurfes in der letzten Legislaturperiode zu diesem Thema zu sagen hatte. Ich zitiere Herrn Prof. Gerhard Besier: „Wir haben Geld genug hineingesteckt. Wir werden es auch nicht ändern können, dass gerade junge Menschen das Interesse an diesem Thema verlieren.“

(Christian Piwarz, CDU: Hört, hört!)

Sehen Sie, hierin unterscheiden sich einfach unsere Positionen. Wir – und ich denke, das gilt auch für die GRÜNEN und die CDU – sind überzeugt davon, dass junge Menschen Interesse an solchen Themen haben.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Unwissenheit und Desinteresse sind zwei sehr unterschiedliche Dinge. Gegen Unwissenheit können wir arbeiten, und genau darauf zielt der Gesetzentwurf.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Deshalb geben Sie auch mehr Geld in das System!)

Durch die Erweiterung um den Themenschwerpunkt Politische Bildung setzen wir einen wichtigen, zeitgemäßen Akzent, der übrigens teilweise schon längst gängige Praxis im realen Arbeitsleben des LStU ist. Wer schon einmal erleben durfte, wie die wildeste Oberschulklasse andächtig schweigt, wenn eine Zeitzeugin berichtet, wie sie wegen Graffitis mit der Botschaft „Wir wollen die Wiedervereinigung“ als noch Jugendliche zu drei Jahren Gefängnis verurteilt wurde, der weiß, dass politische Bildung wirkt.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Leider fehlt mir die Zeit, alle wichtigen Punkte noch einmal herauszugreifen. Ein ganz besonderer Punkt ist der Einbezug der Opfer aus der sowjetischen Besatzungszeit. Dieses Kapitel ist so düster, dass es dringend ans Licht gerückt werden muss. Die Opfer dieser Zeit waren oftmals jahrzehntelang zum Schweigen verdammt. Sie durften über ihre Haftzeit, zum Beispiel in Sibirien, nicht einmal mit ihren Ehepartnern oder Kindern sprechen. Dass sie nun besondere Erwähnung finden, kommt für manche zu spät, aber eben nicht für alle und vor allem nicht für diejenigen, die daraus noch lernen sollen.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Aufgefallen sein dürfte bei der Lektüre des Gesetzentwurfes die Verankerung beim Landtagspräsidenten. Es war uns besonders wichtig, deutlich zu machen, dass es sich eben nicht um ein Nischenthema oder um ein rein rechtliches Thema handelt, sondern vielmehr um eines, das unsere Gesellschaft in vielerlei Hinsicht geprägt hat.

Es liegt nun in unserer Hand, aus dieser Prägung etwas Positives zu machen, nämlich die Schärfung des Bewusstseins für Demokratie und für Prozesse, die unsere Demokratie gefährden. Das ist eine sehr, sehr große Aufgabe, und wir haben das Zutrauen, dass sich gerade dieses

Thema – die Aufarbeitung der jüngsten Diktatur – besonders gut dafür eignet, das Bewusstsein dafür voranzutreiben.

Bitte zum Schluss kommen.

Deshalb wollen wir den Landesbeauftragten und die Menschen, für die er arbeitet – die Opfer –, stärken und hoffen, dass uns das mit diesem Gesetzentwurf gut gelungen ist.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Landesbeauftragtenge- setz) und zur Änderung weiterer Gesetze an den Verfassungs- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, hebt jetzt die Hand. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 6

Naturschutzförderung und Agrarumweltmaßnahmen in Sachsen

Drucksache 6/3023, Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

und die Antwort der Staatsregierung

Mit der Aussprache beginnt die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, AfD und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abg. Günther. Sie haben das Wort, Herr Günther.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eine Große Anfrage zur Naturschutzförderung und den Agrarumweltmaßnahmen in Sachsen gestellt und daraufhin einen Entschließungsantrag formuliert, der heute hier zur Abstimmung kommt.

Ausgangspunkt ist die neue Förderperiode, die zu einigen Neuerungen geführt hat. Wir haben auch schon einmal im Rahmen einer Aktuellen Debatte einiges angesprochen. – Ich sehe Herrn Piwarz herzhaft gähnen. Es geht bei uns GRÜNEN natürlich wieder um Naturschutz und das wird dauerhaft so bleiben.

(Christian Piwarz, CDU: Ich vermute, Sie kommen gleich mit den Bäumen!)

Auch Bäume sind unser Thema. Das ist richtig, aber diese kommen heute nur am Rande vor.

Ich beginne mit ein paar Beispielen, was schiefgelaufen ist. Es war eine Große Anfrage und es sind eine Menge von Themen aufgerissen worden. Auch das sind jeweils Schlaglichter.

Erstes Thema, die Kulissenbildung und die Korrekturpunkte. In der neuen Förderperiode wurden Grünlandmaßnahmen auf bestimmte, vorab festgelegte Kulissen beschränkt. Das hat zu einigen Problemen geführt, da die Kulissen in der Praxis nicht so richtig funktioniert haben, wie man es sich gedacht hatte. Wie wir durch eine Nachfrage herausbekommen haben, stehen dort 5 566 beantragten Grünlandmaßnahmen 12 100 Änderungsanliegen gegenüber. Dort hat also irgendetwas nicht gepasst. Wenn man es direkt überträgt, ist das eine Fehlerquote von 217 %. Das muss jetzt alles abgearbeitet werden.

Das heißt, erstens, die Antragsteller müssen auf diese Fehler hinweisen und haben einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Zweitens betrifft es die Behörden, in diesem Fall das LfULG, die es abarbeiten müssen.