Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich ja immer, wenn seitens der Opposition die ImageKampagne „So geht sächsisch“ gelobt wird. Leider sind die meisten Kollegen Ihrer Fraktion – das habe ich verstanden – eher dabei, auch diese Kampagne in den Dreck zu ziehen.
Ich möchte einmal auf zwei Dinge eingehen. Über das Thema Vorausdenken müssen wir hier, so glaube ich, nicht diskutieren.
Wir müssen nicht darüber diskutieren, welchen Datumsstempel die Anfrage trägt und wann dieser Entschluss bzw. Beschluss gefallen ist, eine Enquete-Kommission einzusetzen.
Was mich aber ein wenig verwundert, Frau Schaper – beim Weiterlesen Ihres Entschließungsantrages hat sich das dann wieder etwas relativiert –: Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, einen Entschließungsantrag vom 11. März 2009 herauszusuchen: „Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE – Situation und Perspektive der Altenpflege in Sachsen“.
Dieser Entschließungsantrag von 2009, unterschrieben noch von André Hahn, beginnt so: „I Der Landtag stellt fest: 1. In Sachsen sind gegenwärtig circa 130 000 Menschen pflegebedürftig …“ Wenn ich dies einmal mit dem Entschließungsantrag vergleiche, der Ihnen heute gereicht worden ist, würde ich sagen: Der Entschließungsantrag von heute ist weiterentwickelt worden. Allerdings, um fair zu bleiben, verstehe ich das nicht ganz, weil Sie selbst vorhin ausgeführt haben, dass wir inzwischen 150 000 pflegebedürftige Menschen im Freistaat Sachsen haben, nicht 130 000. Aber egal, das sind so die kleinen Schmankerln am Rande.
Ich möchte einen Punkt noch einmal herausgreifen, und zwar in Ihrem Entschließungsantrag Punkt II.1, wo es um die Schulgelderstattung geht, die Sie selbst gerade angesprochen haben. Der Wille, das Schulgeld im Bereich der Altenpflegeausbildung zu streichen, ist und war bei uns die ganze Zeit vorhanden. Im Koalitionsvertrag ist er für die fünf Jahre ab 2014 ausgesetzt. Der Punkt ist nur, dass das, rein rechtlich gesehen, gar nicht so einfach ist. Deswegen musste der Weg gewählt werden, wie er jetzt gewählt worden ist, nämlich dass alle, die diese Ausbildung bei freien Trägern machen und Schulgeld bezahlen müssen, dies auf Antrag im Nachgang erstattet bekommen. Es liegen mittlerweile unheimlich viele Anträge vor,
Wenn wir aber einfach gesagt hätten, für den Bereich der Pflege streichen wir jetzt das Schulgeld, legen wir also gesetzlich fest, dass die freie Schule, die die Ausbildung für die Pflege macht, kein Schulgeld mehr erheben darf, wäre uns das eventuell bei anderen Berufsgruppen rechtlich auf die Füße gefallen. Ich freue mich, dass Herr Gebhardt nickt.
Aus diesem Grund mussten wir den Weg so wählen, wie er jetzt ist. Ich suche immer noch den Juristen, der uns bestätigt, dass es auch anders gehen könnte. Wir hatten nur keine Lust, uns dies nach einer Klage Ihrerseits vom Verfassungsgerichtshof diktieren zu lassen. Daher ist der Weg so gewählt worden. Dass er angenommen wird, zeigt die Praxis.
Frau Schaper, der Antrag ist eingebracht. Wir sind jetzt bei der Erwiderung, und damit ist erst einmal keine Gelegenheit zu weiteren Ausführungen. Sie können intervenieren, wenn Sie das wollen.
Wir im Präsidium sind der Ansicht, dass wir in einer Debatte über den Entschließungsantrag sind, weswegen wir die Kurzintervention ermöglichen. In zwei Minuten, bitte, Frau Schaper.
Aber selbstverständlich. Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte einfach nur sagen, dass die Weiterentwicklung dieses Antrags nicht darin begründet ist, dass ich zu faul wäre, neue Dinge aufzuschreiben, sondern dass darin unsere Vorausschau wieder zum Tragen kommt und dieses Thema nach wie vor aktuell ist. Man muss das Fahrrad ja nicht neu erfinden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Es wurde blockweise Abstimmung bzw. punktweise Abstimmung zu Block II verlangt.
Wer dem Punkt I seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dem Punkt I jedoch nicht entsprochen worden.
Wir kommen nun zu den Abstimmungen zu Punkt II. Wer dem Punkt 1 zu II seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür, aber ohne Stimmenthaltungen ist dem Punkt 1 zu II dennoch nicht entsprochen worden.
Wer dem Punkt 2 zu II seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch nicht die erforderliche Mehrheit erreicht worden.
Punkt 3 zu II ist aufgerufen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Danke. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür und ohne Stimmenthaltungen ist dennoch nicht die erforderliche Mehrheit erreicht worden.
Nun kommen wir zur Abstimmung über Punkt 4 zu II. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch nicht die erforderliche Mehrheit erreicht worden.
Meine Damen und Herren, da keiner der Bestandteile des Entschließungsantrages die erforderliche Mehrheit gefunden hat, erübrigt sich die Schlussabstimmung. Ich sehe Bestätigung, weswegen ich keine rhetorische Frage zu stellen brauche.
Ich rufe zur Aussprache in folgender Reihenfolge auf: die Fraktionen CDU, SPD, DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Für die CDU beginnt Frau Abg. Fiedler die Aussprache. Sie haben das Wort, Frau Fiedler.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2014 begannen 21 395 Studenten ihr Studium an einer sächsischen Hochschule. Jeder von ihnen, der sein Studium nicht erfolgreich beendet, ist ein Verlust. Zum einen stellt der Staat viel Geld für die Hochschulen und das kostenfreie Studium zur Verfügung. Andererseits kann ein Studienabbruch für den Einzelnen zu einer sehr schwierigen, manchmal hochdramatischen Lebenssituation führen. Deshalb ist es wichtig, in dem Bemühen und dem Willen nicht nachzulassen, die Abschlussquote weiter zu erhöhen.
Nun weiß jeder, der sich mit dem Thema beschäftigt: Die Gründe, ein Studium nicht zu beenden, können vielfältig sein. Daher ist es wichtig und notwendig, die Ursachen genauer zu analysieren und zu systematisieren. Nur so können passgenaue Maßnahmen entwickelt werden, die Abbrüchen entgegenwirken und damit zu mehr erfolgreichen Abschlüssen führen.
Die Hochschulen sind in diesem Themenbereich bereits aktiv. In unserem Antrag fordern wir deshalb die Staatsregierung auf, deren unterschiedliche Konzepte und Maßnahmen darzustellen und Aussagen zu treffen, welche weitergeführt oder auch ausgebaut werden sollen.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Studenten deutlich angestiegen, seit 2005 um 7 %. Damit sind auch
die Biografien und Lebensläufe der Studienanfänger deutlich vielfältiger geworden. Das fordert unsere Hochschulen heraus, auf diese entsprechend einzugehen.
Lassen Sie mich besonders drei Überlegungen aus unserem Antrag ausführlicher darstellen. Erstens. Das Studium beginnt bereits vor der Einschreibung mit einer guten Vorbereitung. Die persönliche Entscheidung, die bisherige verschulte Wissensvermittlung zu verlassen, muss bewusst erfolgen und darf nicht aus Mangel oder Unkenntnis von Alternativen fallen.
Ein Studium kann glücklich machen und zum beruflichen Erfolg führen, muss es aber nicht. Manchmal passt besser das praxisnahe Studium an der Berufsakademie oder eine berufliche Ausbildung. Deshalb ist die Beratung in den Schulen auch so wichtig und verdient noch einmal den vertieften Blick, ob es nicht an dieser Stelle noch ungehobene Potenziale gibt.
Die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss ist die Motivation oder der Wille der jungen Menschen, weil sie eine Ausbildung absolvieren, die sie begeistert. Die Grundlage dafür kann bei der guten Berufs- und Studienberatung gelegt werden, die klare Vorstellungen zu Ausbildungsinhalten und Berufsbildern vermittelt.
Zweitens. Es wird auch zukünftig Situationen geben, in denen junge Menschen ihr Studium beenden werden, und zwar aus ganz unterschiedlichen Gründen. Wenn ein Student sein Studium frühzeitig abbrechen oder beenden muss, dann liegt oft eine schwierige Zeit hinter ihm. An diesem Punkt ist es wichtig, dass er klug und auf seine
Lebenslage eingestellt Beratungen in Anspruch nehmen kann. Dabei ist dann nicht immer das nächste Studium der richtige Weg, sondern vielleicht eine praxisnähere Berufsausbildung oder das Erlernen eines Handwerks. Denkbar sind gemeinsame Beratungsangebote direkt auf dem Campus, die dann bekannt sein müssen.
Wir wollen den engen Kontakt und die stärkere Vernetzung zwischen potenziellen Studienabbrechern und den Kammern sowie dem Handwerk. Dabei muss auch besprochen werden, wie bisherige Studienleistungen in der zukünftigen Ausbildung anerkannt werden können. Daraus kann eine Wir-Win-win-Situation für alle entstehen: ein Ausweg für die Studierenden, die frustriert ihr Studium beenden, für die Hochschulen, die mit hohen Abschlussquoten zu kämpfen haben, oder für die Kammern, die dringend qualifizierte Berufsanfänger brauchen.
Drittens. Neben konkreten Maßnahmen lohnt es sich aber auch, den Blick auf die Erhebung der Statistik zu werfen. Diese hat so ihre Tücken. So tauchen Studenten, die aufgrund eines Ortswechsels ihr Studium an einer anderen Hochschule fortsetzen, an der ersten Hochschule als Abbrecher auf. Diese Zahl ist interessant, hat aber mit dem Thema Studienabbrecher wenig zu tun. Deshalb regen wir an, dass die Faktoren der Erhebung diskutiert und gegebenenfalls auch geändert werden.