Zu den Fehlerquoten, was herausgekommen ist: EUkompatibel – wunderbar! Ich hatte es schon gesagt: Die Ländliche-Raum-Förderung ELER funktioniert nur nicht, weil Naturschutz dort nicht wirklich vorkommt. Man hat sich etwas ausgedacht, was an Fördermaßnahmen und praktischen Möglichkeiten machbar sein soll. Das hatte aber nichts mit der Realität zu tun, was die Landwirte, die Naturschützer überhaupt machen können und wessen die Flächen naturschutzfachlich bedürfen. 5 566 Förderkulissen für Grünlandpflege, Biotoppflege stehen im Korrekturpunktverfahren 6 225 Korrekturpunkten gegenüber.
Das führt dazu, dass man für bestimmte andere Flächen bei einigen Überzeichnungen gar nichts mehr beantragt, weil man gar nicht weiß, wie man das mit diesen Förderrichtlinien hinbekommen soll. Für 870 Biotoppflegeflächen, die noch in der alten Förderung drin waren, –
– gibt es jetzt gar keine Anträge mehr. Ein Großteil befindet sich im dreistelligen Bereich, auch in FFH-Gebieten.
Kernbiotope – das führt dann dazu, dass wir dort keine Förderung mehr haben und dass diese Flächen kaputtgehen. – Gut.
Das war Kollege Günther für die einbringende Fraktion GRÜNE. Jetzt spricht erneut Kollege Hippold für die CDU-Fraktion. Er hat noch deutlich mehr Redezeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Günther, eine Kurzintervention können wir uns sparen. Ich habe noch genügend Redezeit, sodass ich auf einige Dinge eingehen werde.
Herr Günther, nicht, dass Sie mich falsch verstehen: Ich will das nicht schönreden, was in den letzten Wochen und Monaten passiert ist. Darum geht es nicht. Ich hatte in meinem ersten Redebeitrag bereits gesagt, dass es bei der Förderperiode 2007 bis 2013 bei bestimmten Fördergegenständen ähnlich gelagert war.
Es geht darum, dass es am Anfang einer neuen Förderperiode durch unterschiedliche oder andere, neue Regularien, die von der Europäischen Union kommen, schon zu Startschwierigkeiten – so kann man es bezeichnen – kommen kann. Dass das hier im Bereich des Naturschutzes bei diesen einzelnen Fördergegenständen gebündelt vorgekommen ist, ist nicht schön. Das ist unbestritten. Aber ich denke, das SMUL arbeitet mit Hochdruck daran. Der von mir vorhin vorgetragene Zeitplan zeigt ja, dass – zumindest sollte man davon ausgehen – die Dinge bis zu diesen Terminen in kurzer Zeit abgearbeitet werden.
Zum Thema bürokratischer Aufwand. Wir beklagen ja in vielen Lebensbereichen, dass wir aufgrund der Vorgaben, die aus Brüssel kommen, zum Teil bürokratischen Aufwuchs haben, obwohl wir vielleicht an anderer Stelle versuchen, die Bürokratie zurückzufahren.
Ich selbst kann ein Lied davon singen, denn ich bin ja der Präsident des Anglerverbandes, und wir haben schon unterschiedliche Projekte in unterschiedlichen Förderprogrammen beantragt. Ich denke an regionsübergreifende bzw. länderübergreifende Förderprojekte, bei denen ein sehr großer bürokratischer Aufwand vorhanden ist. In irgendeiner Art und Weise muss man letztlich damit zurechtkommen – es sei denn, man kann an diesem Punkt irgendetwas ändern. Aber was aus Brüssel kommt, ist eben unglaublich schwierig zu ändern.
Zu Ihrer Anmerkung zu den Anmeldetranchen: Ich denke, unser Staatsminister wird nachher sicherlich noch einmal darauf eingehen. Sie hatten ja gesagt, es sollte mehrere geben. Ich will es einmal so sagen: Solange die eine nicht abgearbeitet ist, macht es aus meiner Sicht relativ wenig Sinn, eine weitere Anmeldetranche, also einen weiteren Call, zu starten. Ich gehe davon aus, wenn die erste abgearbeitet ist, wird es in absehbarer Zeit einen weiteren Call geben.
Nun zu der Frage, Herr Günther, was die Finanzierung dieser Maßnahmen betrifft: Wenn meine Information richtig ist, wie ich es auf der Seite des SUML gelesen habe, gibt es inzwischen schon die Möglichkeit einer Zwischenfinanzierung für die Naturschutzmaßnahmen. Bei der SAB-Bank kann ein Darlehen beantragt werden, wie auf dieser Seite des SMUL steht. Das sollte auf jeden Fall erst einmal bis zu diesem Zeitpunkt, der in nicht allzu ferner Zukunft liegt, etwas Erleichterung verschaffen.
Zum Schluss noch zu Ihrer Frage, was den Run auf die einzelnen Fördergegenstände betrifft. Sicherlich ist es schwierig abzusehen, bei welchen Fördergegenständen welcher Bedarf nachgefragt wird, gerade mit Blick darauf, dass 2013 die letzten Anträge gestellt werden
konnten. Das ist natürlich ein relativ langer Zeitraum, der zwischen diesen Terminen liegt. Wir sollten das aber beobachten und jetzt nicht in einen vorschnellen Aktionismus verfallen und sagen, in diesem Förderprogramm ist jetzt zu wenig drin, und woandershin umschichten. Man sollte das zumindest für ein bis zwei Jahre beobachten, und wenn sich tatsächlich abzeichnen sollte, dass in bestimmten Fördergegenständen größerer Bedarf besteht, dann ist es legitim, darüber nachzudenken, in diesen Fördergegenständen eine Mittelausstattung zu verändern. Aber das wäre jetzt zu früh.
Grundsätzlich – das ist das, was ich mit Blick auf Ihren Debattentitel ausdrücken wollte – denke ich nicht, dass der Naturschutz in Sachsen durch diese Problematik bei der Förderung vor dem Aus steht.
Das war Kollege Hippold. Jetzt sehe ich am Mikrofon 3 eine Kurzintervention von Herrn Günther. Er hat dann auch zusätzliche Redezeit für diese Kurzintervention zur Verfügung. Sie bezieht sich auf den vorhergehenden Redebeitrag von Herrn Kollegen Hippold. Bitte.
Ganz exakt. – Herr Kollege Hippold, Sie sagen, wir müssen das beobachten. Ist Ihnen klar, dass es nicht ausreicht, wenn seit 2013 in gewisser Hinsicht nichts passiert ist, weil es Vereinsstrukturen mit Angestellten gibt und sie irgendwie kalkulieren müssen und nicht wissen, welche Maßnahmen jemals genehmigt werden, wann jemals Geld kommt – diese also auch vorfinanzieren müssen – es ist kein Wirtschaftsbetrieb –, sodass auch so ein Darlehen der SAB nicht wirklich der Knüller ist? Wir brauchen jetzt einfach sofort ein Abarbeiten dieser Anträge, wir brauchen ganz klare Aussagen für die Leute, wie es weitergeht.
Vor allen Dingen stellen wir gemeinsam fest, dass das mit dieser EU-Bürokratie verpufft, wenn Programme über 300 % überzeichnet sind und 17 Arbeitswochen Antragstellung drinstecken, aber noch keiner auf der Fläche gewesen ist. Das ist ein absoluter Irrsinn. Können Sie sich vorstellen, dass die Forderung nach einem eigenen Landesprogramm, das wieder funktioniert, das wir alle schon einmal hatten und was andere Bundesländer auch machen, vielleicht sinnvoller ist, als die Angelegenheit jetzt ruhig zu beobachten?
Grundsätzlich kann ich mir schon vorstellen, dass das Probleme verursacht; das kann ich auch relativ gut bewerten. Sicherlich ist es auch wünschenswert, sofort irgendwelche Umsteuerungen vorzunehmen. Aber es sind ja nicht alle; Sie haben es so darge
stellt, als wenn es fast alle Fördergegenstände gewesen seien. Es ist ja faktisch nur einer, der diese extreme Überzeichnung hat. Den einen mit den 300 % hatten Sie benannt und ich hatte in meinem ersten Redebeitrag ausgeführt, dass es in Summe etwas über
6 Millionen Euro sind, über die wir dort sprechen. Sicherlich ist es richtig, dass dort eine schnelle Umsteuerung wünschenswert ist.
Aber ich habe davor gewarnt, zum jetzigen Zeitpunkt – wir haben vorhin über Februar 2016 gesprochen, also über diesen Monat – in vorschnellen Aktionismus zu verfallen, irgendwie umzuschichten und, bevor die ersten Anträge bewilligt worden sind, eine grundlegende Veränderung des Programms vorzunehmen.
Eine weitere Kurzintervention wollen Sie jetzt nicht machen, Herr Günther? – Gut. Jetzt geht es weiter mit der LINKEN. Herr Böhme, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe in meinem ersten Redebeitrag auf verschiedene Probleme zum Thema Naturschutz hingewiesen und darauf, dass es vor allem die ehrenamtlich tätigen Menschen sind, die hier Naturschutz aktiv betreiben. Ich würde dazu gern ein Beispiel aus der Praxis bringen, aber erst einmal voranstellen, dass es mich etwas wundert, dass wir zwar gerade zwei Anträge zum Thema Naturschutzstationen im Geschäftsgang haben – einen von den GRÜNEN und einen von der Koalition –, aber keiner darüber spricht.
Deshalb will ich auch nicht ausführlich darüber sprechen, aber anmerken, dass es mich freut, bei der Koalition zu lesen, dass zumindest im letzten Satz der Begründung ausgeführt ist – ich zitiere –, dass es als notwendig angesehen wird, dass die Arbeit der Naturschutzstationen in den kommenden Jahren einen höheren Stellenwert erhalten soll.
Deshalb hoffe ich, dass bei den Haushaltsverhandlungen konkrete Vorschläge eingebracht werden, die mit finanziellen Mitteln untersetzt sind, denn umsonst bekommt man das nicht.
Aber dazu sprechen wir anscheinend erst bei der Antragsdebatte, wenn die Anträge im Ausschuss behandelt werden.
Zu meinem Beispiel aus der Praxis: Ich habe noch vor wenigen Jahren selbst bei einem unentgeltlichen
zwölfwöchigen Praktikum in einem Umweltverein Biotope gepflegt – es stand vor allem Wiesenmahd auf der Tagesordnung.
Wir hatten vorhin das Thema Ehrenamt, und es ist auch alles in Ordnung, dass das so gehandhabt wird. Trotzdem ist Naturschutz nicht nur Freiwilligenarbeit. Man braucht auch professionelle und damit finanzielle Unterstützung. Die professionellen Menschen gibt es ja auch in den Umweltvereinen und -verbänden, und man braucht sie, um die Freiwilligenarbeit zu unterstützen und die Menschen anzulernen und zu entscheiden, welche Maßnahmen getroffen werden, aber auch, um sich mit den Behörden auszutauschen, was wo, wann und wie passieren soll.
Dafür gibt es verschiedene Fördertöpfe auf Bundes-, Landes- sowie kommunaler Ebene. Zumindest auf Landesebene bedarf es einiger Veränderungen; vieles wurde schon angesprochen. Konkret ist es so, dass ein Umweltverband einen Vertrag eingeht, wenn er zum Beispiel ein Biotop pflegt, und dort finanzielle Leistungen und entsprechende Maßnahmen, zum Beispiel Wiesenmahd, ausgemacht werden und der Fördermittelgeber dann natürlich Kriterien erfüllt sehen will, damit das Geld auch kommen kann.
Bei meinem damaligen Praktikum in der Wiesenmahd ging es um die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, eine sogenannte GL-1-Förderung, wobei ich mir habe sagen lassen – das haben wir vorhin schon in einem anderen Beispiel gehört –, dass es sehr kompliziert war, dies zu beantragen, dass sehr viel Zeit aufgewendet werden musste, um zu wissen, was man wie und wo beantragen kann, und dass die Zahlung dann auch erst jahresweise, nachdem die Maßnahme vollzogen wurde, erfolgte. Die Umweltvereine müssen also in Vorleistung gehen, was oft zu finanziellen Schwierigkeiten führt, zumal diese Verträge mit mindestens fünf Jahren Pflege abgeschlossen werden müssen – und das stellt ein Problem dar.
Bei den Kriterien, die ich vorhin angesprochen hatte, gibt der Fördermittelgeber verschiedene Schutzziele heraus, zum Beispiel, dass sich die und die Art in dem Biotop am Anfang der Pflegemaßnahme befindet und die und die Art am Ende dort entstanden sein oder eine höhere Population aufweisen oder dieselbe immer noch dort sein soll.
Das klingt erst einmal nicht problematisch, aber die Art der Prüfung, wie die Arten nach viereinhalb Jahren geprüft werden, ist schon ziemlich problematisch. Dann kommen also staatliche Prüfer, die sich zwei Wochen vorher ankündigen und mit ausgestrecktem Arm über das 10 000 Hektar große Feld laufen und die Arten zählen; und alles, was nicht gefunden wurde, aber zu finden sein müsste, weil es vor fünf Jahren dort gewesen ist, wird aufgeschrieben und führt dazu, dass der Umweltverein im Zweifelsfall die gesamte Förderung von fünf Jahren zurückzahlen muss.