Protocol of the Session on February 4, 2016

Es bedarf dazu eines Handlungskonzeptes im Freistaat Sachsen für diese Aufgaben. Dessen Erarbeitung befindet sich bereits in einer finalen Phase.

Ziel muss es sein, Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang bzw. Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge an den deutschen Arbeitsmarkt heranzuführen, ihre berufsfachlichen

Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten festzustellen sowie ihnen berufsfachliche Sprachkenntnisse zu vermitteln bzw. diese zu erweitern. Dabei ist natürlich der Kontakt mit Berufsberatern der Agentur für Arbeit, den Jobcentern, den Eigenbetrieben, den Ausländerbehörden, den Kammern, den Berufsschulen und weiteren Experten des regionalen Arbeitsmarktes zu fokussieren und entsprechend auszubauen.

Mit Blick auf den ersten Arbeitsmarkt gilt es, die Potenziale jedes Einzelnen frühzeitig zu erfassen und dabei neueste zum Beispiel handwerklich-technologische

Kenntnisse für eine marktgerechte, teilnehmerorientierte und qualitativ hochwertige berufliche Integration zu erschließen und strategisch umzusetzen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Allen in Betracht kommenden Personen sollen Job- und Ausbildungsangebote unterbreitet werden mit dem Ziel, vorhandene Qualifikationspotenziale zu nutzen und Arbeits- und Ausbildungsplätze passgenau und effizient zu besetzen.

Die Hintergründe der Flucht und die Hoffnung auf ein besseres Leben in der westlichen Welt gilt es dabei sensibel zu berücksichtigen. Ganz konkrete persönliche Herausforderungen in diesem Bereich können vor allem am Arbeits- und Ausbildungsplatz durch verlässliche soziale Beziehungen zu neuen Arbeitskollegen, Vorgesetzten, Ausbildern und Lehrern überwunden werden. Einstiegschancen, Entwicklungswege und Perspektiven

können dabei durch örtliche Betriebe für die Betreffenden aufgezeigt werden. Vorliegende Sprachbeeinträchtigungen und die sich daraus ergebenden Einschränkungen, aber auch die besonderen Chancen und individuellen berufsbezogenen Entwicklungsmöglichkeiten müssen berücksichtigt werden.

Gestatten Sie mir bitte, dass ich die konkreten Herausforderungen an der Schnittstelle zwischen berufsbezogener Deutschsprachenförderung und Arbeitsmarkteintritt kurz skizziere. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurde die berufsbezogene Deutschsprachenförderung geregelt, um den Eintritt in den Arbeitsmarkt weiter zu erleichtern. Der Bund schätzt den Bedarf an berufsbezogener Sprachförderung für 2016 auf rund 100 000 Personen. Der Bedarf liegt somit etwa doppelt so hoch wie die Kapazitäten des bestehenden ESF-Programms, das sich der Umsetzung dieser Frage widmet. Deshalb stellt der Bund zusätzliche Mittel bereit, um Mitte des Jahres 2016 das neue Programm parallel zu den bestehenden zu starten.

Die berufsbezogene Deutschsprachenförderung steht neben Leistungsberechtigten des SGB II, SGB III und Geduldeten mit Arbeitsmarktzugang auch jenen offen, die sich noch im Asylverfahren befinden und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Die Bundesregierung plant hier, die beiden gesetzlich verankerten Sprachprogramme, also Integrationskurs einerseits und berufsbezogene Deutschsprachenförderung andererseits, im Rahmen eines Gesamtprogrammes Sprache zu einem modularisierten System zu entwickeln. Darin sollen sowohl allgemeine als auch berufsbezogene Sprachkenntnisse vermittelt werden, die auch spezifische Bedarfe, zum Beispiel bei der Anerkennung von Abschlüssen oder der Erteilung von Berufserlaubnissen bzw. Approbationen, abdecken sollen.

Die spezifischen Sprachbedarfe für eine Arbeitsmarktintegration sollen berücksichtigt und durch betriebliche bzw. berufliche Phasen praktischer Erprobung oder Förderung integriert, ergänzt oder begleitet werden. Orientiert am jeweiligen individuellen Bedarf soll künftig entschieden werden, welches Sprachniveau für die jeweilige Arbeitsmarktintegration notwendig ist. Parallelstrukturen und Doppelförderungen sollen dabei möglichst vermieden werden.

Darauf muss auf Landesebene bei der strategischen Ausrichtung von Steuerungsmaßnahmen und der Verzahnung vorhandener Strukturen und Angebote reagiert werden. Es geht also in unserem Antrag darum, verfahrenstechnische Prozessketten bei der Arbeitsmarktintegra

tion zu optimieren, Entbürokratisierung voranzutreiben und im Integrationsprozess vernetzte Akteure weiter zu vernetzen, intelligente Übergabemanagementmodelle

zwischen verschiedenen Rechtskreisen zu entwickeln, individuelle Integrationspläne zu erstellen, Spracherwerb im Zusammenhang mit Ausbildung und Beschäftigung zu steuern und Betreuung und Führung durch den Integrationsprozess zu ermöglichen.

Dies sind beispielhaft einige Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Dazu dient unser Antrag. Ich bitte deshalb herzlich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Für die SPDFraktion spricht Frau Abg. Pfeil.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der SPD-Fraktion muss man ein wenig auf die Zeit schauen. Ich freue mich natürlich, dass zumindest vier der fünf Fraktionen Einigkeit in der Frage zeigen, dass Integration im Arbeitsmarkt ein wichtiger Bestandteil der Integration in die Gesellschaft ist und eben nicht etwa Produktqualität am Migrationsanteil im Unternehmen berechnen möchte. Aber gut, das haben wir auch in Sachsen.

Die Teilhabe am Arbeitsmarkt – das haben alle Redner bereits bestätigt – schafft nicht nur ökonomische Unabhängigkeit, sondern sie gibt den Asylsuchenden eine erfüllende Aufgabe. Die Anerkennung eigener Arbeit und der Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen erzeugt auch das Gefühl, Teil einer Gesellschaft zu sein. Dies erleichtert es den Asylsuchenden, unsere Kultur besser kennenzulernen, sich in unserer Gesellschaft besser zurechtzufinden, und es schafft gegenseitige Akzeptanz.

So muss es auch unsere Aufgabe sein, diesen Zugang zu gestalten, zu ermöglichen und zu fördern und an dieser Stelle auch – die Opposition hat dies ebenfalls getan – kritische Fragen zu stellen. Auch wir wissen, dies ist ein Anfang, es ist noch kein Endprozess, und ich bin mir sicher, unser Herr Staatsminister Martin Dulig wird ebenfalls bestätigen, dass er mit diesem Antrag einen Auftrag bekommen hat, den er sehr gern erfüllen wird. Wir müssen die kritischen Fragen stellen und genau auf die Akteure eingehen, sei es auf die Asylsuchenden selbst, die mit ihren Fähigkeiten, Abschlüssen und Qualifikationen zu uns kommen, seien es die Unternehmer, die Kammern oder aber auch die Bundesagentur für Arbeit.

Auch vonseiten der Wirtschaft häuft sich momentan die Unzufriedenheit mit den unsicheren, sich ständig ändernden Rahmenbedingungen. Die Bereitschaft der Unternehmen ist vorhanden, ihren Beitrag für eine gelingende Integration zu leisten, ganz aktiv, ganz praktisch, zum Beispiel mit einem Arbeitsvertrag. So können wir etwa auch im Positionspapier der IHK Chemnitz lesen, dass die Wirtschaft die Zuwanderung als eine unmittelbare Chance für die Weiterentwicklung des Wirtschaftsraumes sieht. Die IHK macht auch klar, dass Ausgrenzung und Frem

denfeindlichkeit im Umgang mit Geflüchteten und Asylbewerbern eben die falsche Antwort auf diese Herausforderung ist. Dies steht dem Ziel einer weiteren erfolgreichen, den globalen Märkten zugewandten wirtschaftlichen Entwicklung der Region entgegen. Ich denke, allein diese Aussage der IHK sollte uns Warnung und Aufforderung zugleich sein.

Die Zielstellung, die Unternehmen für die Integration von Migrantinnen und Migranten zu sensibilisieren, für einen verbesserten interkulturellen Umgang zu werben und interessierte Unternehmen zu beraten, zeigt uns, dass es nun an uns ist, dies mit einer klaren Konzeption – so sieht es der Antrag auch vor – zu versehen. Es genügt aber nicht, nur die Initiativen und Angebote der Wirtschaft aufzugreifen und ihnen zu erklären, was sie gefördert bekommen. Vielmehr müssen wir die Rahmenbedingungen, wie Sprache, Aufenthaltsdauer und Anerkennung der Qualifikation, klar und verlässlich regeln.

Unsere Forderung auf Bundesebene, die Aufnahme einer Berufsausbildung als ausdrücklichen Duldungsgrund in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen, gibt den Unternehmen nun endlich Rechtssicherheit. Die Einigung, jungen Flüchtlingen bis 25 Jahre ein sicheres Aufenthaltsrecht für die Ausbildung und für eine Weiterbeschäftigung von zwei Jahren zu geben, ist der richtige Schritt. Auch die jährliche Neugenehmigung des Aufenthaltes und die damit verbundene stete Angst, die Behörde mit einer Weigerung zu verlassen und damit auch dem Unternehmen verloren zu gehen, entfällt.

Eine weitere wichtige Weiche, die wir jedoch noch stellen müssen, ist, die Vorrangprüfung endlich für mindestens zwei Jahre auszusetzen. Schaffen wir dies, kann der Zugang zum Arbeitsmarkt nicht nur schneller und unbürokratischer erfolgen, sondern es entlastet zudem auch die Bundesagentur. Das ist keine Entscheidung dieses Hauses, aber wir können die klare Forderung nach außen senden.

Heute gehen wir mit diesem Antrag einen weiteren wichtigen Schritt. Ich verstehe die Kritik der Opposition; das ist vielleicht auch immer ein wenig das Unvertrauen in die Regierung. Ich habe das Vertrauen in unser Staatsministerium, also kann ich an dieser Stelle nur für Zustimmung werben und freue mich, diese heute erhalten zu haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Wird von der Fraktion DIE LINKE noch einmal das Wort gewünscht? – Das sieht nicht so aus. Gibt es noch eine Fraktion, die Redebedarf hat? – Dann bitte ich nun Herrn Staatsminister Dulig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über das Thema Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen haben wir im letzten Jahr in diesem Haus bereits intensiv diskutiert. Meinen

Aufruf von damals möchte ich heute wiederholen: Lassen Sie uns gemeinsam Integration riskieren! Ja, ich sage bewusst „riskieren“, denn es gibt weder eine Garantie noch einen fertigen Bauplan dafür, wie wir diese große Zukunftsaufgabe bewältigen können. Riskieren heißt, die Realität anzunehmen und sich dem Wandel mutig zu stellen. Nur so können wir auch den Wandel gestalten.

In den vergangenen Monaten ist bereits einiges in Bewegung geraten, was die Integration von Flüchtlingen anbelangt. Die vorhandenen Strukturen passen sich Schritt für Schritt den neuen Herausforderungen an. Dabei kommt auch die von Kanzlerin Merkel geforderte „deutsche Flexibilität“ zum Tragen.

Nun will ich meinen Redebeitrag weniger nutzen, um die wichtige Bedeutung der Integration zu beleuchten und die aktuelle Situation zu bewerten, sondern ich möchte jetzt eher auf die konkreten Maßnahmen eingehen.

Was wurde in den vergangenen Monaten erreicht? So hat die Bundesagentur für Arbeit Sondermittel für Einstiegssprachkurse bereitgestellt. Mit bis zu 100 000 Kursteilnehmern hatte man gerechnet. Tatsächlich sind bundesweit über 220 000 Eintritte zu verzeichnen. In Sachsen nahmen und nehmen rund 11 000 Personen an diesen Kursen teil.

Im Dezember 2015 ist zudem das Modellprojekt „Wegweiserkurse“ des SMGI angelaufen. Damit bieten wir Asylsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen einen

Spracheinstieg. Außerdem vermitteln wir in diesen Kursen Informationen über grundlegende Werte und das Leben in Deutschland. Vielen Dank, Petra Köpping, für diese wichtige Initiative. Ich möchte an dieser Stelle ergänzen: Für mich sollten diese Wegweiserkurse eine höhere Bedeutung bekommen. Denn das ist eine Möglichkeit, genau das zu vermitteln, was wir an kulturellen Werten als Voraussetzung für Integration verlangen können.

Integration heißt ja Fördern und Fordern. Das heißt, dass das nicht voraussetzungsfrei ist, sondern dass die Spielregeln, die zu unserem Land gehören – zum Beispiel die 20 ersten Artikel des Grundgesetzes – einfach bekannt sind und bewusst gemacht werden. Deshalb sind für mich diese Wegweiserkurse sogar verpflichtend zu gestalten, um hier eine höhere Bedeutung für diesen Wert zu bekommen.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Angebote zum Erwerb von Deutschkenntnissen sind in Planung; das ist auch wichtig. Denn eine Grundvoraussetzung für Integration ist nun einmal, dass Menschen miteinander ins Gespräch kommen können. Aktuell schnüren wir in der Staatsregierung dazu ein Integrationspaket.

Um Flüchtlinge möglichst rasch in Ausbildung und Beschäftigung bringen zu können, müssen wir wissen, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten sie mitbringen. Die Bundesagentur für Arbeit erprobt daher zusammen mit der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz seit September

2015, wie ein frühzeitiges Qualifikationsscreening erfolgen kann.

Mit den Maßnahmenpaketen „Perspektive für Flüchtlinge“ und „Perspektive für junge Flüchtlinge“ hat die Bundesagentur zudem ein Instrument aufgelegt, mit dem auch berufsfachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten festgestellt werden sollen. Auch was die Berufsausbildung von Asylbewerberinnen und -bewerbern und Geduldeten anbelangt, sind wir im vergangenen Jahr ein gutes Stück weiter gekommen.

Das SMWA hatte sich bereits Anfang 2015 mit einer Bundesratsinitiative dafür starkgemacht, dass die Ausbildungsbetriebe mehr Rechtssicherheit erhalten, wenn sie einen Flüchtling ausbilden – und das mit Erfolg. Die Berufsausbildung wurde als ausdrücklicher Duldungsgrund ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen. Laut dem Beschluss der Vorsitzenden der Koalitionsparteien vom 28. Januar soll die Rechtssicherheit noch weiter verbessert werden, auch für die Anschlussbeschäftigung.

Damit wird die Realisierung des 3+2-Modells, das auch seitens der Wirtschaftsverbände gefordert wird, angegangen. Wer einen Flüchtling ausbildet, will zu Recht die Sicherheit haben, damit sich seine Investition auch auszahlt. Wer bei uns erfolgreich eine Ausbildung abschließt, soll bei Übernahme in den nächsten zwei Jahren auch hier arbeiten dürfen.

Wie Sie sehen, stellen sich die betroffenen Akteure den neuen Herausforderungen. Dabei ist es wichtig, die bestehenden Aktivitäten gut miteinander zu verzahnen. Das, was wir für die Integration von Flüchtlingen machen, muss gut abgestimmt und koordiniert sein. Hierfür arbeiten wir eng zusammen mit den zentralen Akteuren im Bereich der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration, insbesondere mit der Regionaldirektion Sachsen, der BA, den Kammern, den Sozialpartnern und sehr vielen Unternehmen, um nur einige zu nennen.

Für diese gute Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle, insbesondere bei der Regionaldirektion, herzlich bedanken. Das ist eine sehr konstruktive Zusammenarbeit.

Ein Ergebnis dieser engen Zusammenarbeit ist die Gemeinsame Erklärung zur besseren Integration von Flüchtlingen, die wir Ende des vergangenen Jahres zusammen mit der BA, den sächsischen Industrie- und Handelskammern, den sächsischen Handwerkskammern, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft und Silicon Saxony auf den Weg gebracht haben.

Die enge Abstimmung mit den wichtigsten Arbeitsmarktakteuren spiegelt sich auch im Konzept des Programms „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“ wieder, das wir nun auf den Weg bringen werden. Es wurde in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung, den Kammern, den Sozialpartnern und den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet. Die Idee für das Arbeitsmarktmentoren-Programm ist aus der Erkenntnis erwachsen, dass die einzelnen Akteure jeweils in ihrem Bereich einen

wichtigen Beitrag zur Integration leisten, dass es aber bislang an Partnern für Flüchtlinge und Arbeitgeber fehlt, die diesen eine ganzheitliche Orientierung und Begleitung durch den Integrationsprozess bieten können. Genau hier sollen unsere Arbeitsmarktmentoren ansetzen. Ausgehend vom individuellen Bedarf der betreuten Flüchtlinge sollen sie die vorhandenen Regelangebote und Förderinstrumente nutzen und optimal miteinander verzahnen.

Wie muss man sich das praktisch vorstellen? Der Arbeitsmarktmentor setzt sich intensiv mit dem einzelnen Menschen auseinander, gleicht dessen Berufswünsche mit dem tatsächlich Machbaren ab, erarbeitet gemeinsam mit dem Flüchtling einen Fahrplan auf dem Weg in die Ausbildung und Beschäftigung und weist den Weg in erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen, Praktika, Sprachkurse oder Ähnliches. Er steht dem sächsischen Neubürger auf dem gesamten Weg der Arbeitsmarktintegration beratend zur Seite; denn diese Aufgabe können wir weder den Unternehmen auflegen, noch können wir die Flüchtlinge unserem komplexen Arbeitsmarktsystem aussetzen.