Protocol of the Session on November 20, 2015

Das war Herr Kollege Panter, der nicht auf Fragen antwortete, sondern auf den Redebeitrag seines Vorredners intervenierte. Sie könnten jetzt, Herr Kollege Schollbach, auf diese Kurzintervention reagieren. – Sie verzichten.

(Heiterkeit)

Die nächste Kurzintervention kommt von Herrn Kollegen Kupfer.

Herr Kollege Schollbach, ich verwahre mich dagegen, dass Sie die verbrecherische SED mit der Sächsischen Union vergleichen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Schollbach, möchten Sie reagieren?

Herr Präsident, das lasse ich mir natürlich nicht entgehen. Sehen Sie, das Problem ist, dass Ihre Verhaltensweisen und die der Staatspartei SED erkennbare Parallelen aufweisen. Das ist nun einmal so.

(Frank Kupfer, CDU: Sie sind ein Demagoge!)

Eine zweite Bemerkung: Die Haltung, die ich vorgetragen habe, ist nicht nur die Haltung der Fraktion DIE LINKE – nein, nein. Der Beigeordnete für Finanzen und Liegenschaften der Landeshauptstadt Dresden, Hartmut

Vorjohann, CDU, hat genau diese Position öffentlich

vertreten. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Dirk Hilbert, FDP, hat diese Position vertreten.

(Zwischenrufe von der CDU)

Ich bin nicht allein mit meiner Haltung, und das sollte Ihnen zu denken geben.

(Beifall bei den LINKEN)

Das waren zwei Kurzinterventionen. Die eine davon erfuhr eine Reaktion. Wir fahren mit der Rednerrunde fort. Das Wort hat Herr Barth von der AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unser Bundesland ist ein schrumpfendes Bundesland. Lebten im Jahr 1990 4,8 Millionen Sachsen in unserem Freistaat, sind es heute wenig mehr als vier Millionen. Es fand ein Abwanderungsprozess statt vor allem von jungen, gut gebildeten Menschen, die in westliche Ballungsräume verzogen sind. Dort haben sie Familien gegründet, Kinder bekommen und sich vor Ort integriert. Alle vorangegangenen Regierungen haben mehr oder weniger gut diesen Schrumpfungsprozess begleitet. Erinnern wir uns: Der Personalbestand der sächsischen Verwaltungsangestellten und Beamten sollte ursprünglich durch die schwarz-gelbe Koalition auf einen Gesamtbestand von 70 000 Beschäftigten reduziert werden.

(Frank Kupfer, CDU: Bis 2020!)

Neueinstellungen bei Lehrern, in der Justiz oder bei der Polizei wurden über Jahre verzögert, meine Damen und Herren. Schulen und Vereine im ländlichen Raum wurden geschlossen. Die Investitionen in Krankenhäuser waren unzureichend, ein erheblicher Investitionsstau ist die Folge.

(Zuruf des Abg. Mario Pecher, SPD)

Ich komme gleich dazu, meine Damen und Herren: nur ein kleiner Rückblick. Zur Lösung des Problems hat unsere Fraktion in der letzten Haushaltsdebatte Anträge unter anderem im Schul- und Krankenhausbau gestellt. Sie sind jedoch damals von der Regierungskoalition vom Tisch gewischt worden; sie werden mit diesem Gesetzentwurf erneut aufgegriffen.

In jüngster Zeit, meine Damen und Herren, wurden vor allem Kommunen und Landkreise vor erhebliche Belastungen gestellt. Täglich entstehen neue Asylunterkünfte, die Kostenbelastung der Landkreise und kreisfreien Städte für die Bereitstellung der Unterkünfte ist erheblich. Eine Verwaltungsanweisung ermöglicht es Landkreisen und kreisfreien Städten, selbst beim Vorliegen einer Haushaltssperre neue Kredite aufzunehmen, sofern ein Bezug zum Asyl vorliegt.

Und nun, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, legen Sie einen Gesetzentwurf im Haushaltsausschuss vor – das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitions- und Finanzkraft. Durch das Gesetz sollen die

Kommunen in die Lage versetzt werden, insgesamt 800 Millionen Euro zu investieren und 300 Millionen Euro im Bereich des Asyls zu tätigen. Von den 800 Millionen Euro, das haben wir mehrfach gehört, kommen jedoch nur 322 Millionen Euro selbst vom Freistaat. Weitere 322 Millionen Euro werden aus der Finanzausgleichsmasse der kommunalen Ebene entnommen. 156 Millionen Euro stellt der Bund bereit. Wird berücksichtigt, dass der Beitrag der Kommunen zum Sondervermögen eigene Mittel sind, so erhalten sie jährlich lediglich 77 Millionen Euro fremdes Geld. Berücksichtigt man nur den Anteil des Freistaates, so erhält der gesamte kommunale Bereich lediglich 54 Millionen Euro.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion befürwortet, dass die Investitionskraft der Kommunen gestärkt wird. Das ist eine gute Sache. Die Kommunen benötigen jeden Euro. Aber, meine Damen und Herren, die Nachholbedarfe werden außerdem wegen Eingliederung vieler Asylbewerber, insbesondere bei den Schulen und Krankenhäusern, noch stark steigen.

(Zuruf von der CDU: Was hat das mit dem Thema zu tun?)

Angesichts dieser Aufgaben reichen die vorgesehenen Investitionsmittel bei Weitem nicht aus, den Investitionsrückstau, der sich in den letzten Jahrzehnten angesammelt hat, zu beseitigen. Dazu muss die Landesregierung dem Mittelbedarf in ausreichendem Umfang Rechnung tragen.

Meine Damen und Herren der Regierungskoalition! Bauen Sie daher keinen Steg, sondern eine Brücke in die Zukunft.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der AfD)

Herr Barth sprach für die AfD-Fraktion. Frau Schubert ergreift jetzt das Wort für die GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass es wieder eine finanzpolitische Debatte ist, die Leben in dieses Hohe Haus bringt. Ich glaube, dass das für die heutige Plenarsitzung gut ist.

Wir haben uns als GRÜNE angeschaut, was mit „Brücken in die Zukunft“ gemeint ist. Der Kollege Michel hat es gestern treffend formuliert: Manchmal verfallen wir in Exzesse, dieses Mal nicht in einen Kontrollexzess, sondern in einen Prüfexzess. Kollege Panter hat sachlich begründete Kritik eingefordert und diese möchte ich im Namen unserer Fraktion zu dieser Aktuellen Debatte beisteuern – in der Hoffnung und aus der Motivation heraus, dass sich an dem Gesetzentwurf zielorientiert und zielführend etwas ändert.

Wir haben geschaut: Woher kommen die Mittel? Was wird handwerklich getan? Wird in Sachsen das umgesetzt,

was der Bund vorgibt? Was heißt das für die Kommunen? Was bedeutet letztendlich Investition?

Wir denken, dass die mediale Darstellung als eine reine Wohltat des Freistaates zu dem jetzigen Zeitpunkt aus sachlich begründeter Kritik nicht vollumfänglich berechtigt ist. Es wurde bereits referiert, wer was zu diesem Investitionspaket beisteuert. Ich möchte mich daher zunächst einmal auf die Sache konzentrieren, wie handwerklich vorgegangen wird.

Als wir uns das erste Mal in der Haushaltsklausur mit diesem Thema beschäftigt haben, war das Sondervermögen noch kein Thema. Sie wissen: Seit Beginn dieser Legislaturperiode reiten wir dieses Pferd, indem wir sagen, nicht noch mehr in Nebenhaushalte zu verschieben. Wir denken, dass die Einrichtung der geplanten Sondervermögen nicht alternativlos ist. Wir sagen dazu ganz deutlich: Es würde anderes gehen und eine weitere Auslagerung von Haushaltsmitteln sorgt nicht für mehr Transparenz und erschwert die parlamentarische Kontrolle, die unsere Pflicht als Abgeordnete ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit dem Gesetzentwurf verschieben Sie weitere

1,22 Milliarden Euro in Sondervermögen. Das ist nicht nötig. Die Finanzierung, also auch der Eigenanteil, den Sachsen beisteuert, gibt uns einige Fragen auf. Diese möchte ich auch stellen.

Ich frage mich, wieso zur Finanzierung gesagt wird, wir nehmen Mittel aus 2014. Wieso nehmen wir Mittel aus 2014? Ist das noch nicht abgeschlossen? Buchen wir jetzt komplett durch? Das ist eine der Fragen. Ich kann auch nicht so richtig glauben, dass der Eigenanteil aus Steuermehreinnahmen kommt. Ich glaube eher – aber vielleicht überzeugen Sie mich vom Gegenteil –, dass das die eingesparten Mittel aus der vorläufigen Haushaltsführung sind. Sie wissen: „Vorläufige Haushaltsführung hilft sparen.“ Ich hätte diese Mittel lieber im Ausgaberesteverfahren gesehen. Ganz zu schweigen von den pauschalen 20 Millionen Euro für den Fördervollzug durch die SAB. Hier liegt dem Landtag noch keine Berechnungsgrundlage vor. Ich glaube, es wäre gut, diesen 20 Millionen Euro pauschal eine Berechnungsgrundlage zugrunde zu legen.

Eine weitere Frage für mich ist, warum der Fonds „Brücken in die Zukunft“ zeitlich nicht befristet ist. Das steht noch nicht im Gesetzentwurf. Ebenso finde ich eine Doppelung von Förderschwerpunkten zum Zukunftssicherungsfonds. Eine Doppelung für Förderschwerpunkte ist ersichtlich im Bereich Schulhausbau, Straßenbau, ÖPNV. Für uns Parlamentarier wird es immer schwerer zu erkennen, aus welchem Fonds welcher Schwerpunkt gefördert wird. Auch hier brauchen wir eine Klarheit.

Der letzte Punkt, den ich ausführen möchte, ist das Thema Investitionen in den Kommunen. Die Doppik rechnet mit. Wir müssen uns dringend darüber unterhalten, was eine gesunde Investitionsquote ist – eine gesunde Investitionsquote auf Landesebene, aber auch eine gesunde Quote für die Kommunen. Wir müssen uns auch darüber unterhal

ten, worin der Unterschied zwischen Investitionen und den Auswirkungen nicht investiver Mittel besteht; denn auch die Förderung nicht investiver Maßnahmen ist extrem wichtig für dieses Land, wenn es darum geht, Ideen und Konzepte für die Zukunft zu entwickeln.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn man sich die kommunale Doppik anschaut, dann ist deutlich zu sagen, dass es für die Kommunen schwierig ist, wenn sie investieren, denn sie haben in der Erwirtschaftung der Abschreibungen durchaus eine große Herausforderung. Ob das im Konzept enthalten ist, wage ich im Moment zu bezweifeln. Wir müssen uns auch anschauen und prüfen, ob das Anliegen und die Grundsätze des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes – wie der Bund es sich gewünscht hat – ordnungsgemäß umgesetzt werden und ob es tatsächlich so ist, dass wir finanzschwache Kommunen bevorteilen.

Gestern wurde zu unserem Transparenzantrag Personal gesagt, dass er noch nicht die entsprechende Reife habe; der geforderte Bericht zum Personal könne noch nicht vorgelegt werden. Ich denke, dass das Projekt „Brücken in die Zukunft“ eine gute Idee ist, aber noch nicht vollumfänglich in der Reife, dass all unsere Fragen geklärt sind. Dazu haben wir heute Fragen vorgetragen. Aber wir haben noch einen langen Prozess vor uns, darüber zu diskutieren. Ich erwarte mit großem Interesse die Anhörung am 2. Dezember und hoffe auf eine lebhafte und zielorientierte Diskussion, damit wir den Kommunen dann transparent erklären können, was dieses Paket tatsächlich für sie bedeutet.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir sind nun am Ende der ersten Rederunde angekommen mit der Rednerin der Fraktion GRÜNE, Frau Schubert, und eröffnen jetzt eine weitere Rederunde. Die einbringende Fraktion wird jetzt vertreten durch den schon viel gelobten Herrn Kollegen Michel. – Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Projekt „Brücken in die Zukunft“ liegt ein beispielhaftes Zusammenwirken von Regierung, Kommunen und Koalitionsfraktionen vor. Wir übernehmen damit Verantwortung für den gesamten Freistaat, weit über das eigene Kirchturmdenken hinaus. Ich glaube, die Bedeutung des Vorhabens ist wesentlich größer. Sie ist vielleicht sogar im ganzen Land nicht so bekannt, wie es der knapp Zwei-MinutenBeitrag des MDR erscheinen lässt. Wir werden in der Zukunft noch einiges darüber hören, und vor allem werden wir es im Land wachsen sehen.

Das war der Ansatzpunkt des Ministerpräsidenten, als er gefordert hat, die Bundesmittel zu veredeln und langfristige Lösungen zu finden. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Denn es ist kein Einzelwerk, sondern braucht viele politische Akteure. Ich möchte mich deshalb