Protocol of the Session on November 19, 2015

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Frau Kollegin Meier hat für die Fraktion GRÜNE die erste Rederunde abgeschlossen, und wir können jetzt eine zweite Rederunde eröffnen.

(Uwe Wurlitzer, AfD: Na unbedingt!)

Das werden wir auch tun. Herr Wendt, Sie sprechen erneut für die einbringende AfD-Fraktion.

(Christian Piwarz, CDU: Ist ja kaum noch jemand von ihnen da!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kritik musste folgen, das war klar. Es gibt ja keinen Antrag, der nicht kritisch betrachtet wird.

(Christian Piwarz, CDU: Tja!)

Ich möchte noch auf einige Punkte eingehen, die mir wichtig sind.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Zum einen sei in Richtung der CDU zur Richtigstellung kurz gesagt: Wir fordern keine Überarbeitung des Landesaktionsplanes, sondern eine Überprüfung der Wirksamkeit der Umsetzungen. Da dieser Landesaktionsplan erstmalig im Jahr 2006 initiiert worden ist, ist es an der Zeit zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Punkte wirksam sind.

(Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE)

In die Richtung der Fraktionen DIE LINKEN, der SPD und der GRÜNEN sei gesagt: Häusliche Gewalt hat meines Erachtens nichts mit Gleichstellung zu tun.

(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Das steht aber im Aktionsplan drin!)

Zudem sind im Lenkungsausschuss nicht nur Gleichstellungsbeauftragte, sondern auch viele andere Akteure, die wir nicht unter den Tisch fallen lassen sollten, und Träger vertreten. Es sind eben nicht nur in erster Linie Gleichstellungsbeauftragte, sondern auch andere Akteure, die in erster Instanz als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. So viel Zeit muss sein, um das hier einmal vorzutragen. Es ist die Polizei bzw. sind es die Opferschutzverbände.

Bezug nehmend auf Ihre Gegenargumentation kann ich nur noch einmal betonen, dass dieser Antrag zwingend notwendig ist. Beispielsweise – das habe ich eruiert – finden Weiterbildungsmaßnahmen der Polizei, die durch die Interventions- und Koordinierungsstellen durchgeführt werden sollen, in einigen Städten einfach nicht statt, da die Polizei aus zeitlichen bzw. personellen Gründen nicht in der Lage ist, Beamte für diese Weiterbildungsmaßnahmen freizusetzen.

Zum anderen klagen Opferschutzverbände über fehlende finanzielle Ressourcen, auch wenn das Ganze im Haushalt

aufgestockt worden ist. Auf kommunaler Ebene gibt es bei der Kofinanzierung sehr große Probleme.

Des Weiteren möchte ich die Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenschutzeinrichtungen und Interventionsstellen in Sachsen zitieren, die sich im MDR heute folgendermaßen geäußert hat: „Inhaltlich gesehen würde ich das schon unterstützen, was die AfD da einbringt: dass noch einmal geprüft werden muss, was erreicht und was noch zu tun ist.“ Sprich: Wir bekommen auch fachliche Unterstützung aus den Bereichen des täglichen Lebens.

Aufgrund dessen sollte dieser Antrag meines Erachtens von allen Fraktionen positiv beschieden werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Kollege Wendt hat für die einbringende AfD-Fraktion die zweite Rederunde eröffnet. In der Rednerreihenfolge könnte die CDU das Wort ergreifen. – Sie schütteln den Kopf, Frau Kollegin Kuge. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Bedarf für eine dritte Rederunde? – Damit hat die Staatsregierung das Wort. Für die Staatsregierung ergreift unser Innenminister das Wort. Bitte, Herr Staatsminister Ulbig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass das Thema „Häusliche Gewalt“ hoch emotional ist, haben soeben die Diskussion und die Debatte deutlich zum Ausdruck gebracht.

Wir sprechen hier über eine Vielzahl verschiedener Straftaten mit häufig schweren Schäden für die Opfer. Die Bandbreite reicht von Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch über Nötigung und Freiheitsentzug bis hin zu sexueller Gewalt oder auch Mord. Deshalb sage ich für die Staatsregierung ganz klar: Wir werden uns wie bisher weiter konsequent für den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt einsetzen und die Täter entschieden verfolgen. Dazu brauchen wir den Antrag von Ihrer Fraktion, Herr Wendt, nicht.

Im Kampf gegen häusliche Gewalt sind wir natürlich alle gefordert. Das will ich an dieser Stelle betonen: Jeder von uns ist angehalten, bei Gewalt in der Familie oder im Umfeld nicht wegzuschauen – egal, ob es Verwandte, Freunde oder Lehrer sind. Die Gesellschaft als Ganzes ist gefordert und muss an dieser Stelle klare Kante zeigen.

Polizeilich ist die Strafverfolgung und die Intervention von besonderer Bedeutung. Klar, die eigenen vier Wände dürfen kein Schutz vor Recht und Gesetz sein. Uns muss dabei auch klar sein: Unsere Beamten sind darauf angewiesen, dass Opfer oder Zeugen entsprechend Anzeige erstatten. Genau dafür sind Prävention und Sensibilisierung das A und O.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, die Fallzahlen im Bereich häuslicher Gewalt sind seit dem Jahr 2011

angestiegen: von 2 800 in jenem Jahr auf über 3 100 im letzten Jahr. Etwa zwei Drittel davon sind Körperverletzungsdelikte. Nach der Einschätzung meiner Experten zeigt dieser Anstieg vor allem eines: Immer mehr Menschen bringen Straftaten wirklich zur Anzeige. Die Sensibilisierung wirkt. Meine Fachleute gehen davon aus, dass nicht die Fälle insgesamt ansteigen, sondern dass die höhere Zahl, über die ich gerade sprach, Ausdruck dafür ist, dass uns mehr Straftaten in diesem Bereich bekannt werden.

Herr Wendt, das könnte dann auch ein Indiz dafür sein, dass der Landesaktionsplan tatsächlich wirkt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb gilt es hier nicht nachzulassen und die gute Arbeit entsprechend fortzuführen. Wir müssen alles daransetzen, dass diese Dunkelziffer weiter verkleinert wird. Ich erinnere daran: Der Landesaktionsplan hat die Entwicklung genommen, die hier im Plenum von mehreren, auch von Frau Kuge, schon angesprochen worden ist. Hier arbeiten Kolleginnen und Kollegen aus fünf Ressorts der Staatsregierung Hand in Hand mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Experten aus den Beratungsstellen und den zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie dem Kinderschutzbund, der Opferhilfe Sachsen, dem Weißen Ring und vielen mehr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Zusammenarbeit hat sich in den letzten Jahren bewährt. Mittlerweile haben wir im Freistaat Sachsen an 17 Standorten Schutz- und Beratungseinrichtungen wie Frauen- und Kinderschutzhäuser, Interventions- und Koordinierungsstellen sowie Täterberatungsstellen. Unsere Polizei ist in dieses Präventionsnetzwerk natürlich fest eingebunden. Wir haben in jeder Polizeidirektion einen Opferschutzbeauftragten, und im Landeskriminalamt gibt es schon seit längerer Zeit die Zentralstelle Prävention. Wichtig sind hier auch die Kooperationsvereinbarungen aller Polizeidirektionen mit den sieben Interventionsstellen in Sachsen.

Herr Wendt, ich will gerade auf Ihre Einlassung noch einmal klar und deutlich sagen: Schon mehrfach wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Interventionsstellen im Zuge eines Sicherheitstrainings durch die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) geschult.

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich mich am Ende meines Beitrages ganz herzlich bei allen bedanken, die sich bei diesem Thema engagieren – neben denen, die das hauptberuflich machen –, ganz besonders auch bei den vielen Ehrenamtlichen, die sich hier engagieren, die in ihrer jeweiligen Funktion wichtige Anlaufstellen für die entsprechenden Opfer sind. Sie helfen einerseits, dass Straftaten zur Anzeige gebracht werden, und sie sensibilisieren die Menschen vor Ort allein durch ihr Wirken andererseits, bei häuslicher Gewalt nicht wegzuschauen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Das Schlusswort hat die AfD-Fraktion; Herr Abg. Wendt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich ebenfalls bei allen bedanken, die sich engagieren; und deshalb ist unser Antrag umso wichtiger; denn dies sind wir nun mal denen, die sich engagieren, und den Opfern schuldig.

Wichtig ist dieser Antrag im Hinblick auf eine zukünftige Fortschreibung des Landesaktionsplanes und die Bekämpfung der häuslichen Gewalt. Wichtig, um festzustellen, ob der Landesaktionsplan wirksam ist und welche Auswirkungen er auf die getroffenen Maßnahmen hat; wichtig, um darzustellen, wie sich die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Interventions- und Koordinierungsstellen entwickelt hat; wichtig, um zu ergründen, wie sich die Arbeit zwischen den Sonderdezernaten bei den Staatsanwaltschaften mit den anderen Akteuren darstellt; wichtig, um die Effizienz der Empfehlungen und Umsetzungen zu prüfen. Zudem ist es wichtig, dass die Staats

regierung über die Erfolge der anvisierten Zielsetzungen bzw. Empfehlungen berichtet und dabei auf bestehende Probleme und Lücken eingeht.

Die bereits begonnenen Maßnahmen sollen auch in Zukunft fortgeführt, optimiert und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Deshalb bitten wir um Zustimmung, damit den Opfern auch in Zukunft effektiv geholfen werden kann oder diese erst gar nicht zu Opfern werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich stelle nun die Drucksache 6/3221 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür und keinen Stimmenthaltungen ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 11

Transparenz bei Sachsens Personalplanung –

Zwischenergebnisse der Kommission zur umfassenden Evaluation

der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung veröffentlichen

Drucksache 6/2558, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen; es beginnt die einreichende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, AfD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Abg. Lippmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Transparenz scheint der Koalition wichtig zu sein. In Ihrem 117-seitigen Koalitionsvertrag, der uns gern mal als wesentliches Werk oder gar als Bibel angepriesen wird, kommt das Wort Transparenz insgesamt 17-mal vor; das ist doppelt so viel wie noch im schwarz-gelben Koalitionsvertrag zuvor.