Protocol of the Session on September 17, 2015

Ich kann Ihren Antrag dem Grunde nach nachvollziehen. Den gewünschten Bericht in Ziffer 1 könnte man sich auch im Ausschuss präsentieren lassen. Im Plenum wäre es ebenso möglich. Von der Bedeutung her könnte es ebenfalls hierher gehören. Es handelt sich erst einmal um eine Berichtsfrage: Wie ist es gewesen? Welche Preise sind erzielt worden? Mit welchen Vorzugskonditionen wurde an wen verkauft?

Ich möchte im Folgenden nüchtern auf Ihren zweiten Antrag eingehen, auch wenn es mich emotional aufgrund meines Wohnortes in Altendorf, Chemnitz, betrifft. Es geht um die Kleingartenanlage „Einigkeit“. Wir wissen, wie der Kaßberg zu DDR-Zeiten vom damaligen Regime bezüglich seiner Altbausubstanz vernachlässigt wurde. Es war die Aufgabe der Menschen, die dort in den wenigen Neubauten oder insbesondere in den Altbauten wohnten, sich eine Oase zu schaffen und die Bau- und Kriegslücken entsprechend zu füllen. Heute handelt es sich um eine wunderbare Anlage. Die Anlage bestand bereits vor dem Krieg.

Der Stadtverband steht mit dem SIB in Verkaufsverhandlungen. Darauf haben Sie, Herr Bartl, hingewiesen. Man vereinbarte am 21. Januar – ich möchte es noch einmal wiederholen, weil uns diese Erkenntnisse auch vorliegen –, aufgrund der Preise und Einbeziehung der Gartenanlage „Einigkeit“, weitere Verhandlungen bis zum Jahresende durchzuführen. Der SIB sollte entsprechend dazu Informationen liefern. Wir müssen den SIB fragen, warum er dies anscheinend nicht getan hat. Wir müssen ihm die Möglichkeit geben, dies darzulegen. Das sehe ich ebenso kritisch. Es haben im Juli und August Gespräche stattgefunden. Ob dies intensive Gespräche waren, kann ich nicht sagen, weil ich nicht dabei war. Herr Bartl, Sie waren ebenfalls nicht dabei.

Überraschend für uns alle ist die öffentliche Ausschreibung. Sie war nicht überraschend, weil die Sächsische Gemeindehaushaltsordnung so etwas nicht vorsähe. Sie war überraschend, weil man eigentlich dem Vernehmen zwischen SIB und Stadtverband der Kleingärten nach etwas anderes besprochen hatte. So wird die Kanzlerstraße 34 a, das ist die Adresse, mit knapp 3 400 Quadratmetern mit ausdrücklich vorhandener Bebauung einer Kleingartenanlage ausgeschrieben – Zitat –: „Nach Auskunft des Stadtplanungsamtes ist in der Kleingartenkonzeption Chemnitz die Fläche mit dem Entwicklungsziel einer Wohnbaufläche ausgewiesen.“

Die Stadtverwaltung Chemnitz, der Stadtrat eingeschlossen, besitzt eine Kleingartenkonzeption. Dort ist die Fläche mit dem Entwicklungsziel Wohnbaufläche ausgewiesen. Das entspricht auch dem ebenfalls in der Stadtverwaltung ausgelegten und bestandskräftigen Flächennutzungsplan. Es besteht Übereinstimmung. Dort ist die Fläche ebenfalls als Wohnbaufläche ausgewiesen. Es wurde jüngst von der Stadtverwaltung eine Überarbeitung der Kleingartenkonzeption in Auftrag gegeben. Darauf müssen wir warten.

(Klaus Bartl, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

Herr Kollege Patt, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich möchte bitte meine Ausführungen zu Ende bringen. Den vorherigen Beitrag konnten wir auch zu Ende hören.

Eine Festsetzung der Fläche im Bebauungsplan als Dauerkleingarten besteht nicht. Es ist die Aufgabe und Verantwortung der Stadt, für Klarheit gegenüber den Kleingärtnern zu sorgen, die zum Teil sehr alt sind und in Ruhe ihr Alter dort in der Kleingartenanlage verbringen möchten. Das gilt nicht nur für die Älteren, sondern auch für die jungen Leute, die sich dort etwas für die Versorgung ihrer Kinder oder sich selbst aufbauen möchten. Es ist die Aufgabe der Stadt.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Das Problem ist, dass der SIB als Staatsbetrieb für die Planungen der Stadt nicht maßstäblich ist. Am

2. März 2010 hat der Planungs-, Bau- und Umweltaus

schuss der Stadt Chemnitz, ein beschließender Ausschuss des Stadtrates und damit der Stadtverwaltung, den Aufstellungsbeschluss 10/04 „Kaßberg Ost“ aufgestellt. Es hat damals keinen Widerspruch der Ratsparteien zu der in diesem Gebiet ansässigen Kleingartenanlage gegeben. Der Auslegungsbeschluss ist am 30. Juni 2015 einstimmig in allen Ratsfraktionen beschlossen worden.

(Jens Michel, CDU: Hört, hört!)

Die „Freie Presse“ meldete letzte Woche, dass zur Jahreswende die Stadtverwaltung den überarbeiteten Plan dem Stadtrat vorstellen möchte, dort wiederum dem zuständigen Ausschuss. Die Stadt geht weiterhin davon aus, dass eine Wohnbebauung erfolgt und keine dauerhafte Nutzung als Kleingartenanlage.

Das muss man einmal rechtlich würdigen, denn unstreitig ist, dass die Kleingartenanlage unter das Bundeskleingartengesetz fällt. Das Finanzministerium sieht es meines Wissens deutlich so. Wenn der SIB das anders gesehen hat, wird man ihn noch einmal entsprechend überzeugen können, aber nicht mit einem großen Theaterdonner, sondern auf einer sachlichen, fachlichen Ebene, bitte.

Aber durch die Bauleitplanung ist der Bestandsschutz der Kleingartenanlage weggefallen. Das bedeutet erstens, sie ist theoretisch verkaufbar, und zweitens, wenn sie verkauft wird, gibt es natürlich in diesem Fall eine Abfindung. Nur diese Abfindung ist nicht das, was die Kleingärtner wollen, sondern sie möchten weiter ihren Garten nutzen können. Dafür müssen wir eine Lösung finden. Aber der Flächennutzungsplan der Stadt sieht derzeit keine dauerhafte Nutzung als Kleingarten vor, sondern eine Wohnbebauung. Daher bitte ich darum, Herr Bartl, dass wir über diesen Antrag jetzt hier nicht abstimmen, sondern ihn zu einer fachlichen, sachlichen Klärung und hoffentlich Lösung an den entsprechenden Ausschuss des Landtages verweisen – wenngleich er eigentlich in die Stadtverwaltung gehört. Das kann man dort auch noch einmal deutlich machen.

Die Stadt ist zuständig. Die Stadt hat die Verantwortung, steht in der Verantwortung für ihre Bürger, und die Stadt weiß auch, was dort zu tun ist. Eine Lösung kann sein, nachdem es in den Ausschuss überwiesen worden ist, dass vielleicht der SIB und/oder auch der Kleingartenverband dort zu Wort kommen. Ob das auch andere Fälle betrifft, von denen wir aber nicht wissen, ist mir nicht bekannt. Wir haben das Vertrauen, dass wir eine Lösung finden, die die Interessen der zumeist älteren, aber auch der anderen Kleingärtner berücksichtigt und trotzdem eine Wohnkonzeption zulässt, wenn es die Stadt wirklich möchte, dann aber zu angemessener später Zeit. Das muss auf Stadtverwaltungsebene gelöst werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Patt. Jetzt spricht zu uns Herr Kollege Vieweg für die SPD.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Patt! Ich werde es etwas kürzer machen.

Lieber Kollege Bartl, ich verstehe dich, du setzt dich für die Kleingärtner seit Jahren ein. Du willst hier wirklich Ergebnisse dokumentieren. Insoweit ist es auch legitim, sich hier im Plenum zum Thema Zukunft der Kleingärten in Sachsen zu unterhalten. Das ist aus meiner Sicht vollkommen in Ordnung.

(Beifall bei der SPD)

Ich wünsche mir, dass wir uns in Chemnitz um unsere Chemnitzer Probleme selbst kümmern.

(Beifall bei der SPD)

Ich kann mich erinnern, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir in der letzten Legislaturperiode an vielen Plenumstagen Dresdner Kommunalpolitik gewälzt haben.

(Unruhe im Saal – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Genau!)

Ich würde mir wünschen, dass wir hier die Kleingartensparte „Einigkeit“ vor dieser Befassung hier im Sächsischen Landtag bewahren könnten.

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrter Herr Kollege Bartl! Liebe Fraktion DIE LINKE! 2010 hat sich der BPU in Chemnitz mit dem Thema befasst. Auch mit Zustimmung der Linkspartei ist aus der Kleingartenanlage eine Vorrangfläche für Wohnbebauung geworden. Auf kommunaler Ebene gibt es eine konstruktive Mitarbeit, da wird konstruktiv diskutiert, und hier auf Landesebene sieht es immer etwas anders aus. Sei es drum!

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir diskutieren auch hier!)

Ich möchte ein Verfahren vorschlagen, das in die gleiche Richtung geht wie in die meines Kollegen Patt. Ich möchte beantragen, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Wir werden im Chemnitzer Stadtrat bzw. im BPU noch einmal darüber sprechen. Das ist klar. Ich glaube, wenn wir das Problem hier im Plenum behandeln und dann darüber noch abstimmen müssen, erweisen wir den Kleingärterinnen und Kleingärtnern in der Kleingartensparte „Einigkeit“ einen Bärendienst. Diesen Bärendienst möchte ich heute nicht erweisen. Deshalb beantrage ich, dieses Problem in den Fachausschuss zu überweisen. Der Minister wird sicherlich zur Kleingartensparte „Einigkeit“ auch etwas sagen. Auch das ist ein gutes Symbol für die Kleingärtner in Chemnitz.

In diesem Sinne möchte ich noch einmal wiederholen, diesen Antrag an den Fachausschuss zu überweisen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Vieweg. Als Nächster spricht für die AfD Herr Wild.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ein offenes Schreiben an alle Fraktionen im Sächsischen Landtag mit dem Hilferuf eines einzelnen Kleingartenvereins „Einigkeit“ hat hier zu diesem Antrag geführt. Eines vorweg, werte Fraktion DIE LINKE. Sie werfen uns ja ständig Populismus vor.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Niemals!)

Was Sie hier tun, das ist nicht nur populistisch, das ist purer Aktionismus, weil dieser Antrag nicht hierher gehört.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wo gehört er denn hin?)

Ich werde jetzt deshalb nicht auf diesen Einzelfall eingehen. Für den könnte man sicher andere Lösungen finden. Herr Patt hat ja auch schon darauf hingewiesen, dass dieser hier im Plenum falsch aufgehoben ist. Vielmehr ist es ein gesamtheitliches Problem, das vom SIB zusammen mit der Staatsregierung gelöst werden muss und auch gelöst werden kann. § 63 Abs. 2 Sächsische Haushaltsordnung besagt: „Vermögensgegenstände dürfen nur veräußert werden, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Staates in absehbarer Zeit nicht benötigt werden.“ Dort steht ausdrücklich „dürfen“ veräußert werden und nicht „müssen“ veräußert werden. Die folgenden Absätze 3 und 4 enthalten die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen zum vollen Veräußerungswert. Davon ist ja auch schon in der Vergangenheit reger Gebrauch gemacht worden. Das heißt, es ist durchaus möglich, diese Flächen preisgünstig an Verbände und Gemeinden abzugeben. Der Verkauf an anonyme Investoren ist zwar nach aktueller Gesetzeslage möglich, aber niemals im Interesse der Pächter und deshalb abzulehnen; denn wenn das Land ohne Not kleingärtnerisch genutzte Flächen meistbietend veräußert, um damit Geld zu machen, könnten auch ganz schnell die Kommunen in ihrer finanziellen Not, die sie ja haben, auf die gleiche Idee kommen.

Circa die Hälfte der kleingärtnerisch genutzten Flächen ist kommunales Eigentum. Lassen Sie mich ausreden, vielleicht verstehen Sie es dann.

(Klaus Bartl, DIE LINKE: Warum ist denn das im Landtag nicht möglich?)

Wenn hier ein Nachahmungseffekt eintritt und Sie sagen, was dem Land recht war, ist uns als Kommune billig, dann sind letztlich die Grundlagen für die kleingärtnerische Nutzung insgesamt gefährdet.

Auch der Aspekt einer preiswerten Selbstversorgung ist ein gutes Instrument, die gesunde Lebensweise zu fördern, da der Schrebergarten frisches Obst und Gemüse bietet. Nicht zuletzt die Kleingärten sind für unsere Senioren ein Ort des Gesprächs und der Ruhe. Gerade bei älteren Menschen ist die Beschäftigung im Kleingarten gesundheitsfördernd und verhindert zudem die Vereinsamung. Deshalb sollte der Freistaat Sachsen aus eigenem Interesse dafür sorgen, dass die Kleingärten als sozialer Erholungsraum erhalten bleiben. Sich zu freuen, eine

neue Einnahmequelle zu haben, die kurzfristig die Landeskasse auffüllt, ist der falsche Weg.

Es bedarf langfristiger Konzepte und Strategien, um die Schrebergartenlandschaft zu erhalten und zu fördern. Dafür steht die Staatsregierung in der Pflicht. Insbesondere die Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu § 63 Sächsische Haushaltsordnung sagen etwas anderes. Hier in Nummer 1.2 ist eine Veräußerung gefordert. Das ist dort zu ändern. Das heißt, der SIB handelt hier nicht auf Grundlage eines Gesetzes, sondern einzig in Berufung auf die Verwaltungsverordnung. Diese sollte nun schnellstmöglich im Interesse der Pächter überarbeitet werden. Unsere Gärten sind Oasen in unseren Städten und Gemeinden. Wir brauchen unsere Kleingärten.

Herr Kollege Kupfer – ich sehe Sie gerade nicht –, aber es war ein Zitat, das von Ihnen als damaligem zuständigem Minister stammt. Es lautet: „Unsere Kleingärten sind Oasen in unseren Städten und Gemeinden. Wir brauchen unsere Kleingärten.“

Das Veräußerungsgebot in der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Haushaltsordnung, nach dem der SIB übrigens schon bei landwirtschaftlichen Flächen seit Jahren verfährt, muss mit der klaren Forderung auf den Prüfstand, dass Pacht den Vorrang vor Verkauf hat, um den Kleingärten und auch den Landwirten wirtschaftliche Sicherheit zu geben, wenn es um die eigenen Flächen geht.

(Beifall bei der AfD)