Protocol of the Session on September 16, 2015

Bitte schön.

Frau Staatsministerin, das, was Sie gerade ausgeführt haben, dass Sie noch ständig dabei sind, Einstellungen durchzuführen, ist ja löblich. Aber eigentlich geht das gar nicht. Das wissen Sie auch. Das Einstellungsverfahren ist bereits beendet, der Einstellungserlass ist nach meinem Erkenntnisstand abgeschlossen, es sei denn, Sie haben einen neuen auf die Wege gebracht. Der Einstellungserlass hatte ein Datum mit einem Enddatum, das längst vorbei ist. Also hier zu erklären, wir machen ja alles noch schön weiter, so einfach geht das nicht, denke ich.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war die Kurzintervention von Frau Abg. Falken. Frau Staatsministerin, möchten Sie erwidern? – Nein. Es gibt noch einen weiteren Redebedarf. Am Mikrofon 7 Frau Kersten.

Ich habe auch eine Kurzintervention.

Bitte sehr.

Vielen Dank. Frau Staatsministerin, ich möchte Sie dahin gehend korrigieren, dass diese Einschätzung, dass der Unterricht bis zu den Weihnachts

ferien ausfallen wird, keine Einschätzung von mir ist, sondern das bekamen die Schüler von ihrem Klassenlehrer zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt.

Frau Staatsministerin, möchten Sie hierauf erwidern? – Auch nicht. Damit ist die

2. Aktuelle Debatte abgeschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Mehrgenerationenhäuser im Freistaat Sachsen

Drucksache 6/1270, Antrag der Fraktionen CDU und SPD

Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: CDU, SPD, DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Die CDUFraktion ist aufgerufen. Für die Fraktion spricht die Abg. Frau Dietzschold. Sie eröffnen die Aussprache.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu unserem Antrag Mehrgenerationenhäuser im Freistaat Sachsen sprechen. Kommunen und Zivilgesellschaft werden durch die demografische Entwicklung, die veränderten Familienstrukturen, aber auch durch aktuelle Herausforderungen vor neue Aufgaben gestellt. Die Mehrgenerationenhäuser leisten einen bedeutenden

Beitrag, um dieser Entwicklung zu begegnen. Sie setzen wichtige Gestaltungsimpulse, die zur Sicherung der sozialen Infrastruktur und zum sozialen Zusammenhalt, man kann auch sagen Generationenzusammenhalt, in den Kommunen beitragen.

Der Sächsische Landtag hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit dieser Thematik beschäftigt, mit den Mehrgenerationenhäusern auseinandergesetzt und deren Wichtigkeit betont. Für uns war und ist es außerdem wichtig, dass die Finanzierung aller beteiligten Mehrgenerationenhäuser fortgeschrieben und gesichert wird. Daher freut es mich, dass auf der diesjährigen Jugend- und Familienministerkonferenz eine Rahmenvereinbarung zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser unterzeichnet wurde.

Der wesentliche Inhalt der Rahmenvereinbarung besteht darin, dass sich die Beteiligten hierin erstmals zu einem gemeinsamen Engagement für die Verstetigung der Mehrgenerationenhäuser bekennen. Die Vereinbarung enthält Aussagen zur Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser, der Begleitstruktur und – vorbehaltlich der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber – der Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen an einer Förderung der bereits im Rahmen der Bundesprogramme etablierten Mehrgenerationenhäuser.

Darüber hinaus wurde ein Prüfauftrag an die Vereinbarungspartner dahingehend formuliert, ob ein weiterer Ausbau entsprechender quartier- oder sozialraumorientierter Angebote je nach regionalen Bedarfslagen erforderlich ist und wie dieser gemeinsam realisiert werden kann.

Das Bundesfamilienministerium plant vor diesem Hintergrund, bis Ende des Jahres 2016 die Voraussetzung für die Absicherung der Arbeit der Mehrgenerationenhäuser ab dem Jahr 2017 zu schaffen. Um einen möglichst nahtlosen Anschluss gestalten zu können, ist daher zunächst eine Verlängerung der Arbeit aller derzeit geförderten Mehrgenerationenhäuser im Jahr 2016 vorgesehen. Im Bundeshaushalt 2016 sind derzeit 14 Millionen Euro für das kommende Jahr und 17 Millionen Euro als Verpflichtungsmittel für das Jahr 2017 vorgesehen. Das ist ein wichtiger Schritt für uns, und das soll die heutige Befassung des Antrags mit sich führen, denn es geht uns um die Absicherung danach.

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag sieht daneben noch weitere Schwerpunkte vor. So soll zum einen über die Ergebnisse des Landesmodellprojektes „Familien profitieren von Generationen“, welches in 16 Mehrgenerationenhäusern des Freistaates Sachsen im Zeitraum 2012 bis 2014 durchgeführt wurde, berichtet und dargelegt werden, welche Schlussfolgerungen daraus für eine künftige Entwicklung der Häuser gezogen werden.

Ich selbst war Mitglied im Projektbeirat, und unser Landtagspräsident, Dr. Rößler, war Vorsitzender des Beirats. Wir haben uns in mehreren Häusern informiert und waren davon beeindruckt, was die Häuser leisten. Ich möchte hier einmal einen Dank an die Mehrgenerationenhäuser und an die Ehrenamtlichen für die Arbeit aussprechen, die sie dort leisten.

(Beifall bei der CDU, der SPD, den LINKEN und der AfD)

Mit dem Aktionsprogramm II des Bundesfamilienministeriums zur Förderung der Mehrgenerationenhäuser wurden vier Schwerpunkte genannt: Alter, Pflege und unter anderem auch das wichtige Thema Integration und Bildung. Dazu fand im ersten Quartal dieses Jahres eine Umfrage in den Häusern statt. Im Punkt 3 unseres Antrags bitten wir die Staatsregierung zu berichten, welche Begegnungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund bestehen und wie diese genutzt werden. Unter Punkt 4 unseres Antrags möchten wir erfahren, ob eine Teilnahme von Menschen mit Behinderung an den Angeboten möglich ist und wenn nicht, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um diese zu ermöglichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Antrag macht deutlich: Die Mehrgenerationenhäuser sind ein wichtiger Partner in den Kommunen. Sie sind zentrale Orte, die passgenaue Angebote für alle Altersgruppen nach dem lokalen Bedarf organisieren. Sie sind Orte der Begegnung, an denen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Das Zusammenspiel der Generationen bewahrt Alltagskompetenzen sowie Erfahrungswissen, fördert die Integration und stärkt den Zusammenhalt zwischen den Menschen.

Aktuell gibt es im Freistaat 40 Einrichtungen, von denen 16 an dem Landesmodellprojekt beteiligt waren. Diese verlässliche Grundstruktur gilt es zu erhalten und weiterzuentwickeln. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abg. Pfeil. Sie haben das Wort, Frau Pfeil.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In unseren Mehrgenerationenhäusern in Sachsen wird ein wichtiger Beitrag für das Miteinander der Generationen vor Ort geleistet. Durch vielfältige Veränderungen unserer immer älter und bunter werdenden Gesellschaft werden generationenübergreifende Orte immer bedeutender. Mehrgenerationenhäuser sind somit auch – Frau Dietzschold sagte es eben – eine Antwort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels im Freistaat.

Auch im Koalitionsvertrag haben sich CDU und SPD das Ziel gesetzt, die Mehrgenerationenhäuser im Freistaat zu sichern und mit Angeboten der Familienbildung und anderer Leistungen für Familien vor Ort zu bündeln. Natürlich muss dazu stets die Frage der Finanzierung geklärt sein.

Als die Bundesregierung im Jahr 2006 das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ aufgelegt hat, wurden dabei zwei Ziele verfolgt: das Miteinander der Generationen zu beleben und Orte der Begegnung für Menschen zu schaffen. Nahezu in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in Deutschland gibt es ein Mehrgenerationenhaus. Bundesweit sind es rund 450 Standorte.

Vor dem Hintergrund, dass das entsprechende Aktionsprogramm auslaufen soll, hat das Bundeskabinett am 2. Juli den Entwurf für den Bundeshaushalt 2015 beschlossen und dabei auch die Weiterführung der Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser. Geplant ist, vor diesem Hintergrund bis Ende 2016 die Voraussetzungen für eine längerfristige Arbeit der Mehrgenerationenhäuser zu schaffen. Die genaue Ausgestaltung der Modalitäten zur längerfristigen Förderung von Mehrgenerationenhäusern soll nun unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Rahmenvereinbarung in enger Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden besprochen werden. Auf konkrete Finanzie

rungszusagen müssen wir daher wohl noch warten, und wiederum warten damit die Mehrgenerationenhäuser in Sachsen auf eine Zusage zur Fortführung ihrer Arbeit. Aber die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser erfolgt nur zum Teil über Mittel des Bundes, zum Teil über Projektmittel, über die Finanzierung aus Landesmitteln, Landkreismitteln und Zuschüsse der Kommunen.

Im Endbericht der Studie zur Einbindung der Mehrgenerationenhäuser in die soziale Infrastruktur des Freistaates Sachsen wurde ein Verständigungsprozess hinsichtlich der finanziellen Absicherung zwischen allen finanziell Beteiligten empfohlen. Als wichtigster Schritt der Zukunftssicherung wurde dabei die Verständigung auf Planungskennzahlen und die Einbindung in die lokale und regional integrierte Sozialplanung angeregt.

Diese Anregung wurde im aktuellen Doppelhaushalt aufgenommen und ein Modellprojekt „Integrierte Sozialplanung“ verankert. Dafür stehen im Jahr 2015 80 000 Euro und im Jahr 2016 100 000 Euro zur Verfügung. Im Rahmen dieses Modellprojekts sollen in der Praxis verschiedene Möglichkeiten erprobt werden, wie Mehrgenerationenhäuser eine integrierte Sozialplanung in der Kommune unterstützen können. Geplant ist, das Modellprojekt in zwei Landkreisen durchzuführen. Der Start des Projektes ist für Oktober avisiert.

Es lohnt sich, einmal einen tieferen Blick in die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser zu werfen. Die Koalition möchte mit diesem Antrag einen Anstoß für die Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser geben und zugleich eine Stärkung der Infrastruktur im Bereich Inklusion und Integration ermöglichen. Die durch den Bund geschaffene Infrastruktur der Mehrgenerationenhäuser ist für den Freistaat eine wichtige Ressource. Schaut man die Arbeit näher an, kann man das auch in Zahlen ausdrücken; denn im Benchmarking der sächsischen Mehrgenerationenhäuser vom Dezember 2014 findet man eine sehr gute Übersicht.

So wird 2014 ausgeführt, dass 3 172 Menschen täglich die Häuser nutzen, dass es 2 605 Kooperationspartner aus Wirtschaft, Kommune, Bildung und Beratung gibt und dass sich 804 freiwillig Engagierte in die Häuser einbinden. Das sind durchschnittlich 25 in jedem Haus. Über 1 280 Ehrenamtsstunden pro Tag werden geleistet. Täglich werden sachsenweit 1 780 Angebote für alle Generationen angeboten. 59 % der Arbeit werden durch Freiwillige geleistet. Auch hier zeigt sich wieder, wie wichtig die Stärkung des Ehrenamtes ist. 62 % der Häuser arbeiten mit dem großen demografischen Wandel in ländlichen Gebieten, nur 38 % in mittelgroßen Städten oder Großstädten. Die zentralen Orte sind für durchschnittlich 47 Stunden pro Woche geöffnet. Das ist ein wichtiger Beitrag, gerade in unseren ländlichen Regionen für einen wirklichen Ort der Begegnung zu sorgen.

Frau Dietzschold hat vorhin bereits ausgeführt, dass es Anfang des Jahres eine Befragung der Mehrgenerationenhäuser gab. Damals hat man angegeben, dass elf der 34 Häuser bereits mit Flüchtlingen zusammenarbeiten.

Auf Nachfrage beim Vorstand des Interessenverbandes gab man mir an, dass nun fast alle der 34 Mehrgenerationenhäuser aktiv in der Flüchtlingsarbeit sind, sei es mit Sprachkursen, mit niedrigschwelliger Beratung, mit Logistik, zum Beispiel Spendensammlungen oder Patenprojekten. Für die durch den Freistaat angedachten Integrationsmaßnahmen bieten sich die Mehrgenerationenhäuser besonders an, weil sie als niedrigschwellige Anlaufstelle mit breitem Angebot und einer implementierten Willkommenskultur bereits grundlegende Voraussetzungen für die kommende Arbeit haben.

Mit diesem Antrag stellen wir auch Ansprüche an die Häuser in Sachsen. Um diese Ansprüche zu erfüllen, muss zunächst geprüft werden, welche Voraussetzungen geschaffen werden, wie etwa die Barrierefreiheit beim Thema Inklusion oder die Sprachbarrieren beim Thema Integration.

Unser Ziel ist es, die Mehrgenerationenhäuser als zentrale Anlaufstelle zu stärken, ihre Vielfältigkeit zu nutzen und sie in ihrer Vernetzung vor Ort weiter zu unterstützen.

Ich bitte um Zustimmung zum Antrag.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Meine Damen und Herren! Nun die Fraktion DIE LINKE, Frau Abg. Schaper. Bitte sehr, Frau Schaper, Sie haben das Wort.

Danke. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich denke, wir sind uns alle einig – das haben die Vorredner auch schon bestätigt und das macht auch der vorliegende Antrag der Regierungskoalition deutlich –, dass Mehrgenerationenhäuser einen wichtigen Anteil in der sozialen Infrastruktur der Kommunen einnehmen können.

Gegenwärtig gibt es im Freistaat rund 32 Mehrgenerationenhäuser, die im Interessenverbund Sächsische Mehrgenerationenhäuser zusammengeschlossen sind. Sie leisten einen wertvollen Beitrag, um das Miteinander der Generationen aktiv leben zu können. Das Mehrgenerationenhaus ist Treffpunkt für alle Generationen und für jeden Menschen zugänglich, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, sozialem Status und Lebenslage. Das macht sie so besonders. Sie sind ein Ort, an dem Jüngere und Ältere generationsübergreifend und generationsverbindend

agieren.

In dem kürzlich vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Endbericht zur Einbindung der Mehrgenerationenhäuser in die soziale Infrastruktur des Freistaates wurden 121 umfangreiche Erhebungsergebnisse dokumentiert.

Nebenbei bemerkt wünsche ich mir persönlich in sozialen Belangen des Öfteren ein solches Engagement seitens der Staatsregierung und vor allem auch solche Auskunftsbereitschaft wie in diesem Bericht. Das Ergebnis des Endberichts macht deutlich, dass ohne eine nachhaltige Verstetigung der Finanzierung auf längere Zeit die Zukunft der