Ja, das ist unser Problem, das wir hier im Parlament haben, Frau Zais. Sie werden das an verschiedenen Stellen noch feststellen, verehrte Abgeordnete: Nur das, was das Gericht wirklich benennt,
wird durch die Staatsregierung und die Regierungsfraktionen auch wirklich umgesetzt. Darüber hinaus – so wie Sie es vorhin schon versucht haben darzustellen – ist eine Regierung mit der CDU im Freistaat Sachsen nicht bereit – natürlich könnte man das tun für diese sieben Schulen. Es gab die Diskussion, die davon ausging, dass man schon in der Übergangszeit eine Regelung hätte treffen
Das heißt, wir werden dem Antrag zustimmen, dass eine ganz begrenzte Anzahl von Schulen den Anspruch haben sollten, eine Finanzierung zu erhalten. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, wenn man einen Fehler gemacht hat und den vom Verfassungsgerichtshof bestätigt bekommt, dann diesen wenigen Schulen auch das zu geben, was ihnen zusteht – ob dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder nicht. Wir werden dem Antrag also zustimmen. Danke schön.
Es gibt keinen Redebedarf. Deshalb lasse ich jetzt über den eingebrachten Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dafür. Damit ist dennoch der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe die Drucksache 6/2102, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, auf, der mehrere Paragrafen umfasst. – Bitte, Frau Abg. Falken.
Ich werde gleich alle Änderungsanträge in einem Stück einbringen. Ich möchte Sie bitten, Frau Präsidentin, dass wir nach Punkten einzeln über die Anträge abstimmen, so wie ich sie jetzt auch einbringe, damit wir nicht im Block abstimmen müssen.
Ja, das wäre sehr schön. – Ich möchte kurz auf die Änderungsanträge eingehen. Im § 4 haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Hier geht es uns hauptsächlich um die Klarstellung. In dem Gesetzentwurf ist der Begriff Einzugsgebiet benannt. Das ist ein unbestimmter Begriff.
Was heißt das? Welche Größenordnungen betrifft das usw.? Es existiert ein Urteil eines Dresdner Gerichts vom September 2014. Der unbestimmte Rechtsbegriff wird darin klar formuliert. Diese Formulierung haben wir in den Gesetzentwurf entsprechend übernommen.
Im § 5 gehen wir noch einmal auf die Sonderung von Schülern und das Sonderungsverbot ein. Wir sind der Auffassung, dass die jetzige Formulierung des Gesetzentwurfs sehr kurz und knapp gehalten ist. Deshalb haben wir einen Vorschlag für eine Konkretisierung unterbreitet.
Im § 5 Punkt 2 unseres Änderungsantrages gehen wir noch einmal auf die Gehälter und die Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer ein. Ich hatte dies in meinen vorherigen Ausführungen schon dargestellt. Wir möchten
mindestens 90 % des Gehalts der Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen gewährleisten. Das Geld muss vor allen Dingen auch bei den Lehrerinnen und Lehrern ankommen.
Weiterhin geht es uns in unserem Antrag auch um die Mitwirkung von Eltern und Schülern. Ebenso ist der Begriff Personalvertretungsgesetz genannt. Dieser führt zu Betriebsräten, wenn es um die Schulen in freier Trägerschaft, bezogen auf die Lehrerinnen und Lehrer, geht. Wir halten es für wichtig, dass es eine Klammer zwischen den Gesetzen gibt, die nun beschlossen werden sollen, vorliegen oder zukünftig zu verabschieden sind.
Wir möchten im Punkt 3 unseres Antrags im Falle des § 14 eine Regelung treffen: Wenn ein freier Träger auf das Schulgeld verzichtet, dann ist eine Differenzzahlung durch den Freistaat Sachsen mit Blick auf den Schülerausgabesatz durchzuführen. Unser Antrag ist anders als der Antrag der GRÜNEN gelagert. Es ist ein ähnlicher Antrag. Wir fordern jedoch keine Pauschalfestlegung pro Schüler.
Im § 14 haben wir noch die Förderschulen für die berufliche Ausbildung im Hinblick auf die Sinnesbeeinträchtigung angesprochen. Darüber haben wir schon lang und breit gesprochen.
Aus unserer Sicht ist es notwendig, dass im Gesetz Folgendes vorgesehen ist: Wenn ein Bericht über die Erhöhung oder die Situation erhoben wird, dann ist dieser Bericht im Landtag einzubringen, über diesen zu debattieren und dieser zu beschließen. Es soll keine einzelne Handlung des Kultusministeriums sein. Vielmehr soll etwas im Parlament beschlossen werden, genauso wie wir dieses Gesetz behandeln. Die Schulnetzplanung ist uns ebenfalls wichtig. – Danke.
Meine Damen und Herren! Wer möchte sich zu diesem umfangreichen Änderungsantrag äußern? – Herr Abg. Mann, bitte.
Wir würden, wenn die Unterpunkte aufgerufen werden, Stellung dazu nehmen, sofern dies möglich ist. Wir können aber auch in Summe darüber sprechen. Das wird jedoch unüberschaubar.
Ich komme auf § 4 Abs. 2 Nr. 4 zu sprechen. Wir werden diesen Punkt ablehnen. Wir haben eine eigene Regelung eingebracht. Sie ermöglicht freien Schulen im Falle eines Schulgebäudewechsels einen Wechsel ohne erneute Genehmigung. Das halten wir für die sinnvollere Lösung. Wir lehnen deswegen diesen Punkt des Änderungsantrags ab.
Ich bitte Sie darum, dass Sie punktweise Ihre Ausführungen abarbeiten. Ansonsten wird es schwierig. Ich hoffe, Herr Mann, dass Ihnen das möglich ist. Ich kann die Runde nicht immer wieder neu beginnen.
Deswegen fragte ich, ob es möglich sei, wenn es um die einzelnen Abstimmungen geht, zu den einzelnen Punkten zu sprechen.
Wir haben eine Regelung, die aus unserer Sicht kostendeckend ist. Auf Basis des Dreisäulenmodells ist es möglich, Schulgeld bis zu einer bestimmten Grenze zu erheben. Die GRÜNEN haben uns in ihrem Änderungsantrag vorgerechnet, dass sie diese Grenze bei 60 Euro sehen. DIE LINKEN möchten dies ganz ausschließen. Der Änderungsantrag beinhaltet teilweise eine Kostenerstattung des Schulgelds, das nicht gedeckelt ist. Wir sehen das kritisch. Wir werden dies ablehnen.
Zu guter Letzt komme ich zu Punkt 4 Ihres Änderungsantrages zu § 16. Hier geht es noch einmal um die Frage, ob die Träger der Schulen in freier Trägerschaft der Schulaufsichtsbehörde Daten für die Schulnetzplanung liefern müssen. Das machen sie schon. Quartalsweise müssen Daten vorgehalten werden. Es müssen ebenso Daten an das Statistische Landesamt geliefert werden. Dies werden wir gesetzlich insbesondere im Schulgesetz regeln, da wir dort einen direkten Zugriff auf die Schulnetzplanung haben. Wir lehnen deshalb die Änderungen an dieser Stelle ab.
Wird das Wort weiterhin gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Deshalb rufe ich jetzt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf und werde eine punktweise Abstimmung durchführen. Wir beginnen mit Punkt 1 zu § 4. Wer gibt seine Zustimmung? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch Punkt 1 mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe Punkt 2 des Antrages auf. Wer gibt seine Zustimmung? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Hierbei liegt ein gleiches Abstimmungsverhalten vor. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe Punkt 3 auf. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gibt Stimmenthaltungen und Stimmen dafür. Dennoch ist Punkt 3 des Antrages mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe Punkt 4 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Es liegen
Ich komme nun zum letzten Punkt und somit zu Punkt 5. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist auch Punkt 5 mit Mehrheit abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, dass wir abschnittsweise weiter beraten. Ich rufe die Überschrift auf. Wer möchte der Überschrift die Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Kann ich die Gegenstimmen bitte noch einmal sehen. Es gibt einige Verwirrungen. Ich habe zwei Gegenstimmen erkennen können. Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gibt eine ganze Reihe von Stimmenhaltungen und zwei Gegenstimmen. Dennoch ist der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt worden.
Ich rufe den Abschnitt 1 „Allgemeine Vorschriften“ auf. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Es gibt keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gibt eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen. Dem Abschnitt 1 wurde dennoch mit Mehrheit zugestimmt.
Wir kommen nun zu Abschnitt 2 „Ersatzschulen“. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt eine Reihe von Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen. Dem Abschnitt 2 wurde mit Mehrheit zugestimmt.
Wir kommen nun zu Abschnitt 3 „Ergänzungsschulen und freie Unterrichtungseinrichtungen“. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Trotz Stimmenthaltungen und einer ganzen Reihe von Gegenstimmen ist dennoch dem Abschnitt 3 mit Mehrheit zugestimmt worden.
Wir fahren mit Abschnitt 4 „Staatliche Finanzhilfe“ fort. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Es gibt Stimmenthaltungen und Gegenstimmen, dennoch wurde dem Abschnitt 4 mit Mehrheit zugestimmt.
Wir kommen nun zu Abschnitt 5 „Schulaufsicht, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen“. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dennoch Abschnitt 5 mit Mehrheit zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Ich stelle den Entwurf „Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) “ in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich frage nach den Gegenstimmen. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen wurde dennoch der Entwurf als Gesetz mit Mehrheit beschlossen.