Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über diesen Antrag abstimmen. Wer möchte dem Antrag die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist dennoch der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe auf die Drucksache 6/2089, Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, und bitte um Einbringung; Frau Abg. Zais.
Hier geht es, wie bereits in meiner Rede dargestellt und vom Kollegen Schreiber gesagt – dass es ihm auch nahegeht –, um die Personalkostenzuschüsse. Es geht um den Absenkungsfaktor von 0,9. Diesen möchten wir auf 1,0 erhöhen, und wir haben zusätzlich die Regelung für berufsbildende Förderschulen, was den Faktor 1,7 anbelangt.
Weiter möchten wir mit diesem Änderungsantrag regeln, dass bei Verzicht auf Schulgeld explizit auf Antrag den Trägern ein Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Monat und Schüler gewährt wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe bereits in meiner Rede ausgeführt, warum wir diesem Absenkfaktor von 10 % zustimmen. Ich möchte noch einmal betonen, dass das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes nicht verlangt, dass wir eine hundertprozentige Finanzierung durchführen. Ich sage noch einmal, das Dreisäulenmodell sollte bei den Schulen in freier Trägerschaft auch eingehalten werden. Dazu gehört der Eigenbeitrag des Schulträgers. Dazu gehören auch ein Stück weit Elternbeiträge und die Kofinanzierung durch den Freistaat. Gleichermaßen möchte ich nochmals betonen – deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen –, dass aus dem Urteil keine Pflicht zu sehen ist, freie Träger gleichzustellen. – Danke schön.
Wir werden uns bei diesem Änderungsantrag enthalten. Ich hatte bereits in meinem Redebeitrag darauf hingewiesen, dass wir uns vorstellen können, dass die Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern bei 90 % oder mehr sein kann. Wir können uns auch 100 % vorstellen. Wir finden die Regelung für die beruflichen Förderschulen in Ordnung, aber man muss über den Antrag komplett abstimmen.
Zu der Problematik Lernmittel und Schulgelderstattung sind wir der Auffassung, dass wir keine Pauschale festlegen wollen. Dazu haben wir auch einen Änderungsantrag gestellt. Schulen, die das Schulgeld nicht erheben, sollen das im Freistaat Sachsen beantragen können und die Differenz der Mittel gewährleistet bekommen. Wir werden uns hier enthalten.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das kann ich nicht erkennen. Deshalb lasse ich jetzt abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich weiß nicht, was Herr Schreiber in diesem Augenblick jetzt möchte. Eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten? – Na klar.
erklären. Frau Zais hat es angesprochen. Ich will noch einmal betonen, dass es mir nicht grundsätzlich darum geht, alle Träger bei den Personalkosten mit dem Faktor 1,0 auszustatten. Das System, das wir jetzt in der Finanzierung haben, lässt nur eine Pauschalierung zu. Ich habe in allen Verhandlungen verschiedene Vorschläge gemacht, wie man das ändern könnte, Stichwort: Spitzabrechnung. Das würde aber bedeuten, dass die freien Träger an dieser Stelle mitziehen müssen.
Ich bin sehr dankbar, dass das Kultusministerium einmal exemplarisch fünf freie Träger angeschrieben hat, um dieses System einer Spitzabrechnung zu prüfen, darüber nachzudenken, analog dem staatlichen System zu bezahlen. Was ist tatsächlich an Geldern da? Was ist bei den Trägern an finanziellen Mitteln verfügbar? Leider haben sich von fünf angeschriebenen Trägern nur zwei zurückgemeldet bzw. ihre Bereitschaft erklärt, dort mitzuwirken. Die zwei, die sich zurückgemeldet haben, haben leider nur rudimentär geliefert. Das heißt, wenn man es wirklich konkret machen will, müssen wir noch sehr viel und sehr hart daran arbeiten. Deshalb kann ich momentan einem pauschalen Faktor von 1,0 nicht zustimmen.
Ich rufe die Drucksache 6/2090 auf, Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, und bitte wieder Frau Abg. Zais um Einbringung.
Dieser Änderungsantrag befasst sich mit der Einfügung eines separaten § 15 a, und zwar geht es hier um die Mitwirkungsrechte der Eltern und der Schülerinnen und Schüler. Wir schlagen vor, dass das nicht über die von Herrn Bienst und Frau Kurth benannte Mitwirkungsverordnung bis zum Inkrafttreten eines neuen Schulgesetzes im Jahr 2017, sondern im Gesetz geregelt wird.
Wir sehen auch keinen Grund, warum das nicht möglich sein soll. Die Argumente, die Herr Bienst hier vorgetragen hat, waren, dass man im Gesetz recht sparsam sein und nur das unbedingt Nötige regeln sollte. Umso weniger verstehe ich, warum Sie das nicht aufnehmen. Wir haben nun einmal ein separates Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft. Es gibt – das habe ich heute auch in der Debatte nicht gehört – keinen vernünftigen Grund, diesem Änderungsantrag nicht zuzustimmen, in dem lediglich geregelt ist, dass sich die Mitwirkung der Eltern nach §§ 45 bis 49 des Schulgesetzes regelt und die Mitwirkung der Schüler entsprechend §§ 51 bis 55.
Das ist übrigens ein Änderungsantrag, der uns als Abgeordnete auch vom Landesschülerrat und den Vertretungen der freien Schulen nahegelegt wurde. Er kostet fast kein Geld. Es geht um Mitwirkungsrechte. Ich bitte Sie, dass Sie dieser Forderung heute hier Ihre Zustimmung nicht verweigern. Die dagegen vorgebrachten Gründe waren nicht logisch und nicht inhaltlich. Sie waren de facto schwer zu verstehen, Herr Bienst.
Ich verstehe, Sie sind inhaltlich bei dem, wohin wir wollen. Wir sind ganz nah beieinander. Es ist ein rein formaler Grund. Wir regeln das, wie Sie ja in Ihrem Antrag auch Bezug nehmen, grundsätzlich im Schulgesetz. Sie haben darauf hingewiesen, dass vor der Schulgesetzänderung auch noch einmal mit den Kreisen zu reden ist, weil dort noch Kosten entstehen und die auch mitspielen müssen. Verstehen Sie daher bitte, dass wir es hier ablehnen.
Ich habe mir gedacht, wir sind auch unserem Gewissen verpflichtet. Aber na gut, das lassen wir jetzt. – Wir werden diesem Antrag zustimmen. Er ist zwar nicht so weitgehend wie der, den wir nachher einbringen werden, weil wir dort noch die Lehrer mit den Betriebsräten drin haben. Trotzdem sind wir der Auffassung, dass wir hier unbedingt eine Klammer brauchen zu dem Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft, und uns ist der Wert dessen, dass es Mitwirkungsrechte für Eltern und Schüler auf den entsprechenden Ebenen gibt, sehr wichtig und entscheidend.
Es gibt keinen Redebedarf mehr. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer möchte dem Antrag die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist dennoch der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe auf die Drucksache 6/2091, Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, und bitte wieder um Einbringung. Frau Abg. Zais.
In unserem Änderungsantrag zu § 17 – auf den möchte ich mich jetzt konzentrieren – geht es insbesondere um die Frage der Schulaufsicht. Man muss sagen, vonseiten der Koalition ist viel an diesem Paragrafen 17 herumgedoktert worden. Es ist das Bemühen, das gebe ich ehrlich zu, erkennbar, etwas von der ursprünglichen Schärfe aus diesem Paragrafen herauszunehmen, die im ersten Entwurf noch viel deutlicher zutage trat. Allerdings müssen wir feststellen, dass es nicht wirklich gelungen ist, diesem Anliegen Rechnung zu tragen. Zwar darf die Schulaufsicht nur noch nach Ankündigung die Räumlichkeiten freier Schulen betreten. Außerdem müssen schulbezogene Unterlagen und Dateien nicht mehr ständig in einem prüffähigen Zustand vorgehalten werden, sondern nur noch vierteljährlich. Dennoch – und das ist unsere Hauptauffassung – bleibt in diesem vorgeschlagenen Paragrafen viel von dem erkennbar, das wir als GRÜNE als eine Form des Misstrauens gegenüber den freien Schulen bezeichnen würden. Inso
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Zais! Es ist richtig, wir haben sehr intensiv darüber nachgedacht, wie wir gerade dieses Gesetz auch anders hätten fassen können. Ein Verweis auf die §§ 58 und 59 Schulgesetz ist nicht notwendig, da in Abs. 1 klargemacht wird, was Schulaufsicht umfasst: einmal die Beratung sowie Einhaltung des freien Trägergesetzes, betreffende Regelungen im Schulgesetz sowie weitere einschlägige schulrechtliche Bestimmungen. Regelungen der nachfolgenden Absätze sind nicht zu weitgehend, sondern legen erstmals Umfang, Befugnisse und Pflichten fest. In der Praxis ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Unsicherheiten bei Rechten und Pflichten der SPA gekommen – deshalb diese Veränderung in der Form.
Auch in den Stellungnahmen der Schulträger wurden die Regelungen der Schulaufsicht grundsätzlich begrüßt. So, wie wir es vorliegen haben, wollen wir das Gesetz auch beschließen und werden Ihren Antrag ablehnen.
Wir halten die in der Regelung der GRÜNEN enthaltene Überlegung, eine ähnliche Behandlung durchzuführen wie im staatlichen Schulgesetz, für richtig und sinnvoll, um bezüglich der schulbehördlichen Überprüfung in ähnlicher Art und Weise zu verfahren. Deshalb möchten wir diesem Antrag zustimmen.
Es gibt keinen weiteren Redebedarf. Daher lasse ich jetzt abstimmen. Wer gibt dem Antrag die Zustimmung? – Und die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe auf die Drucksache 6/2092, Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, und bitte um Einbringung. Frau Abg. Zais.
Wir nähern uns dem Ende des Gesetzeswerkes. Es geht in unserem Ansinnen im § 20, den wir gern ändern wollen, um die Frage der sieben Schulen, die sich zu diesem Zeitpunkt im vierten Jahr der Wartefrist befunden haben und für die es keinen Ausgleichsanspruch gibt. Wir haben von Herrn Bienst heute gehört, dass dieser Ausgleichsanspruch nicht gesetzlich geregelt ist, aber es hätte die Möglichkeit bestanden, dieses zu tun.
Ich habe in Vorbereitung dieser Debatte das Plenarprotokoll aus der letzten Legislatur vom April 2014 angesehen. Da haben Sie schon einmal über einen Antrag der GRÜNEN debattiert, genau für diese sieben Schulen eine Lösung zu finden. Es ging um 1,2 Millionen Euro. Es ging um die Frage Recht und Gerechtigkeit und ob man hier eine Lösung finden kann. Wir sind der Auffassung, dass es eine unangemessene Benachteiligung gegenüber diesen sieben Schulen ist, sie schlechterzustellen gegenüber allen anderen Trägern, die eine Schule neu gründen wollten und sich in der Wartefrist befinden bzw. sich jetzt in der Wartefrist befinden und nicht mehr vier, sondern künftig nur noch drei Jahre warten müssen. Insofern bitte ich Sie, dieser Regelung, die vielleicht nicht unbedingt rechtlich erforderlich ist, die aber Gerechtigkeit herstellen würde, zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Mir ist eine Zahl von 3,8 Millionen Euro in Erinnerung. Aber darüber möchte ich gar nicht sprechen.
Ich denke, zum einen hat das sächsische Verwaltungsgericht nicht ausgesagt, dass wir eine Rückwirkungspflicht haben – ich hatte es vorhin in meiner Rede schon einmal gesagt –, zum anderen kann ich nicht richtig erkennen, warum gerade sieben Schulen – ich kenne den Hintergrund – einer Ausnahme bedürfen und die anderen Schulen, die evtl. auch Rückwirkungspflichten hätten,
weiß ich ja, aber andere haben auch Forderungen –, warum die nicht im Zuge der Gleichbehandlung beachtet werden sollten. Das sehe ich nicht ein. Aus diesem Grunde werden wir den Antrag ablehnen. Danke.