Protocol of the Session on June 10, 2015

Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Herr Lippmann, bitte, für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn lassen Sie mich relativ deutlich sagen: Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Das steht außer Frage.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Die GRÜNEN haben sich immer für eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamten und Richter in Sachsen ausgesprochen. Das ist heute nicht anders.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Anders ist offensichtlich nur die Haltung des Finanzministers. Während er in der letzten Tarifrunde eine zeitlich verzögerte Übernahme durchgesetzt hat, sprach er sich dieses Jahr für die Eins-zu-eins-Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten aus und gab für diesen Gesetz

entwurf grünes Licht. Er begründete diese Eins-zu-einsÜbertragung mit der Anerkennung der Leistungsbereitschaft und Motivation der Beamtinnen und Beamten.

(Christian Piwarz, CDU: Da hat er recht!)

Da kann ich mir die Frage nicht verkneifen, ob bei der letzten Anpassung die zeitlich verzögerte Übernahme dann mit einer mangelnden Leistungsbereitschaft und einer vermeintlich fehlenden Motivation der Beamten aus Sicht des Finanzministers verbunden war. Ich hoffe doch nicht!

Die Frage liegt allein deshalb nahe, weil beim letzten Mal diese verzögerte Anpassung nicht notwendig gewesen wäre. Die entsprechenden Zahlen zeigen es mittlerweile: Allein im Jahr 2013 wurden 168,4 Millionen Euro der im Haushalt für Personal veranschlagten Gesamtmittel nicht ausgegeben, und das trotz eines höheren Tarifabschlusses.

Die Frage liegt auch deshalb nahe, da die bisherige Staatsregierung – so wie die Staatsregierung davor – bislang wohl keine ordentliche, solide und vernünftige Politik für die Landesbediensteten macht.

(Beifall der Abg. Eva Jähnigen und Wolfram Günther, GRÜNE)

Was Sie machen, Herr Staatsminister, ist gewissermaßen eine Politik nach Gutsherrenart: Ist das Geld da, wird die Tarifübernahme als selbstverständliche Großzügigkeit deklariert. Ist das Geld vermeintlich nicht da, wird gekürzt – Stichwort: Weihnachtsgeld –, und das von Herrn Michel bereits genannte Zulagensystem, das wir mittlerweile im Freistaat exorbitant nutzen, ist der Beweis des Ganzen. Wir wissen ja, wie leicht diese Zulagen zur Disposition gestellt werden.

Herr Michel, wir haben im letzten Haushalt beantragt, die entsprechenden Besoldungstabellen zu ändern. Wir sparen es uns heute, dies nochmals zu tun und einen gewissen Grundbetrag des damals gekürzten Weihnachtsgeldes auf die Grundbesoldung umzulegen. Wir wissen, es hat damals keine Mehrheit gefunden, da sich die Koalition nicht dazu durchringen konnte, die Beamtinnen und Beamten im Freistaat endlich vernünftig zu alimentieren, und ich gehe davon aus, dass dies auch heute nicht der Fall ist. Von daher ersparen wir uns, diesen Änderungsantrag nochmals zu stellen.

Was überdies überhaupt nicht stattfindet, ist eine nichtmonetäre Personalpolitik in diesem Freistaat. Wir fordern seit Jahren einen attraktiven öffentlichen Dienst in diesem Freistaat. Dazu gehört, dass wir den öffentlichen Dienst im Freistaat für die nächsten 20 Jahre gut aufstellen, und dazu gehört eine Stellenplanung, die sich an den zu bewältigenden Aufgaben und nicht an verheißungsvoll klingenden Stellenabbauzielen orientiert, genauso wie eine verbesserte Mitbestimmung, familienfreundliche Bedingungen und flexiblere Arbeitszeitmodelle sowie transparentere Aufstiegschancen im öffentlichen Dienst.

(Beifall der Abg. Eva Jähnigen und Wolfram Günther, GRÜNE)

Wenn Sie, werte Koalition, diese Punkte endlich einmal angehen, dann werden wir einen attraktiven öffentlichen Dienst im Freistaat haben, der auch mit dem in anderen Bundesländern konkurrenzfähig ist; denn mittlerweile ist relativ klar: Geld allein bringt uns bei der „Abstimmung mit den Füßen“ relativ wenig, sondern es ist entscheidend, dass die sozialen Rahmenbedingungen und die Ausgestaltung der Beamtenschaft entsprechend sind, damit die Menschen hierherkommen. Mit Geld allein können Sie dieses Problem nicht lösen; aber genau diese Punkte gehen Sie eben nicht an.

Gleichwohl möchte ich mich dem Dank an die Beamtinnen und Beamten im Freistaat Sachsen ausdrücklich anschließen. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall der Abg. Eva Jähnigen und Wolfram Günther, GRÜNE)

Für die CDUFraktion Herr Abg. Pohle, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Um einige Dinge vorwegzunehmen: Mir liegt nichts an einer Neiddebatte zwischen den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und denen in der freien Wirtschaft. Ich möchte sehr wohl, dass Beschäftigte des Freistaates für ihre überwiegend gute Arbeit fair entlohnt werden, und ich weiß, dass wir Einkommenserhöhungen im Haushalt eingestellt haben. Ich weiß auch, dass sich der Freistaat weitaus höhere Gehälter für seine Angestellten und Bezüge für seine Beamten leisten könnte. Wir müssten dafür einfach nur bei der Erledigung anderer Aufgaben einsparen: bei Investitionen, sozialen Aufgaben, der Finanzierung der Kultur, der Sicherheit oder –ganz aktuell – beim Thema Asyl. Wer das will, muss dann auch sehr konkret sagen, welche Aufgaben wir in Zukunft schlechter oder nicht mehr erfüllen wollen.

Die Fragen, die sich mir in diesem Zusammenhang stellen, sind jene nach Angemessenheit und Gerechtigkeit. Das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln errechnete vor zwei Jahren, dass deutschlandweit die Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst die in der privaten Wirtschaft überschritten haben. Betrachten wir Sachsen, so können wir uns darüber freuen, dass wir unsere Steuereinnahmen seit 2011 im Durchschnitt um 3,74 % pro Jahr steigern konnten. Dieses satte, von unseren Bürgern erarbeitete Plus ermöglichte uns, trotz sinkender Einnahmen aus dem Finanzausgleich unsere Gesamteinnahmen um durchschnittlich 0,47 % pro Jahr zu erhöhen.

Vergleicht man diese Zahlen mit den Einkommenszuwächsen im öffentlichen Dienst, so beantwortet sich die Frage der Angemessenheit eigentlich von selbst. Die Personalausgaben des Freistaates sind im gleichen Zeitraum um über 12 % gestiegen. Für diejenigen, die das Institut der Deutschen Wirtschaft für befangen halten, an dieser Stelle ein Zitat: „Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass die Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes, meine Gewerkschaft, in der ich seit 50 Jahren Mitglied

bin, dass die sich einbildet, der öffentliche Dienst solle den Schrittmacher machen in der Lohnerhöhung. Da piept es doch da oben.“ – So der allseits hoch geschätzte Altkanzler Helmut Schmidt bereits im Jahr 2004 beim Erfurter Dialog.

Meine Damen und Herren, eine solche Entwicklung muss einfach überdacht werden. Meiner Meinung nach ist dies eine Frage gesellschaftlicher Verantwortung, insbesondere der Sozialpartner, auch im Hinblick auf die nachfolgenden Generationen, zumal wir hier über den bestbezahlten Bereich in Sachsen sprechen. Kein Bereich der Wirtschaft verspricht in Sachsen eine vergleichbare Bruttovergütung. Im Jahr 2011 – neuere Zahlen liegen mir leider nicht vor – betrug die durchschnittliche Bruttovergütung pro Arbeitsstunde in der Gruppe der öffentlichen und sonstigen Dienstleister einschließlich Erziehung und Gesundheit 19,20 Euro und lag damit um 1,92 Euro bzw. 11,11 % über dem Mittel. Es mag durchaus sein, dass man einen Staat nicht wie ein Unternehmen führen kann; jedes Ding hat seine Eigenarten. Eines ist aber sicher: Wenn die Kosten eines Bereiches schneller wachsen als die Einnahmen, dann geht dies zwangsläufig zulasten anderer Aufgaben. Weitere Verschuldungen haben wir lobenswerterweise im breiten Einvernehmen ausgeschlossen.

Bleibt das Problem der Gerechtigkeit. Mit ständigen linearen Einkommenssteigerungen werden wir den Abstand zwischen Gering- und Gutverdienern immer weiter auseinandertreiben, und wir verzichten auf die Chance, als Staat mit gutem Beispiel bei der Reduzierung der Einkommensschere voranzugehen. Der Passus im Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes – „um 2,3 %, mindestens jedoch um 75 Euro“ – ist angesichts des Gesamtsystems nur noch ein schwacher Versuch zur Verbesserung der Situation der im System vergleichsweise Schlechtgestellten. Ich wiederhole meine Anregung aus der letzten Legislaturperiode zum gleichen Thema, Einkommenssteigerungen in Festbeträgen auszuhandeln oder doch zumindest die Gewichtung zwischen Festbeträgen und prozentualen Steigerungsraten umzukehren.

Darüber hinaus würden die Sozialpartner endlich einmal verantwortungsvoll bereits bei Abschluss ihrer Verhandlungen wissen, was das Paket an Kosten für den jeweiligen Haushalt bedeutet, und – um es mit dem Blick ins Protokoll über unsere letzte zu diesem Thema geführte Debatte vorwegzunehmen; damals war es der Herr Kollege Scheel, heute ist es aktuell der Herr Kollege Tischendorf – es ist wieder gut und richtig, dass es auch in der CDU-Fraktion zu diesem wie zu anderen Themen unterschiedliche Auffassungen gibt. Das zeichnet eben eine große demokratische Volkspartei gegenüber einer Einheitspartei aus.

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Verantwortung hat für mich einen enorm hohen Stellenwert. Auch wenn ich diesem Gesetzentwurf zustimme, werde ich weiterhin bestrebt sein, Sie für dieses Thema zu sensibilisieren.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Dies scheint nicht der Fall zu sein. Damit frage ich die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Prof. Unland, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf beinhaltet die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 28. März 2015 über die Erhöhung der Tabellenentgelte auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger im Freistaat Sachsen.

Die Besoldung und die Versorgungsbezüge werden damit an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst. Rückwirkend zum 1. März 2015 erfolgt eine lineare Erhöhung der Besoldung und der Versorgungsbezüge um 2,1 %. Eine weitere lineare Erhöhung der Besoldung und der Versorgungsbezüge um 2,3 % ist ab dem 1. März 2016 vorgesehen. Die Grundgehaltssätze werden jedoch um mindestens 75 Euro erhöht. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich zum 1. März 2015 und zum 1. März 2016 jeweils um 30 Euro. Die Versorgungsempfänger und Hinterbliebenen werden in die Besoldungserhöhung nach dem jeweiligen Ruhegehaltsatz bzw. den Anteilssätzen des Witwen- und Waisengeldes einbezogen.

Die mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich verbundenen Kosten in Höhe von 34,2 Millionen Euro im Jahr 2015 und 81,4 Millionen Euro im Jahr 2016 können durch die im aktuellen Doppelhaushalt veranschlagten Ausgabenmittel gedeckt

werden.

Die Eins-zu-eins-Übertragung verhindert so ein Auseinanderdriften der Gehaltsentwicklung von Beamten und Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die Staatsregierung befürwortet dieses Vorhaben und hat unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelung die Auszahlung der erhöhten Bezüge zum Zahltag Juli 2015 veranlasst. Somit ist auch im Hinblick auf die Auszahlung der Besoldungserhöhung eine Gleichbehandlung mit den Tarifbeschäftigten gewährleistet.

Ich bin der Ansicht, dass mit diesem Gesetzentwurf die soziale Komponente und der Leistungsgedanke in Einklang gebracht werden. Damit macht Sachsen zugleich von den durch die Föderalismusreform I auf dem Gebiet des Besoldungs- und Versorgungsrechts gewonnenen Kompetenzen verantwortungsvoll Gebrauch; denn die Beamten und Richter im Freistaat Sachsen haben einen großen Anteil an der hervorragenden Positionierung von Sachsen im Ländervergleich.

Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst erfordert aber auch eine angemessene Bezahlung. Dies gilt für Tarifbeschäftigte sowie für Beamte und Richter gleichermaßen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der Abg. Dr. Kirsten Muster, AfD, und bei der Staatsregierung)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Aufgerufen ist das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2015/2016. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 6/1727. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich würde vorschlagen, dass ich die Artikel, wenn Sie einverstanden sind, hintereinander verlese und wir dann über alles abstimmen.

Ich beginne mit der Überschrift, danach folgt Artikel 1 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 2 Weitere Änderungen des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 3 Änderungen des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, Artikel 4 Weitere Änderungen des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, Artikel 5

Inkrafttreten, Anhang 1, Anhang 2.

Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich habe Einstimmigkeit erkannt.

Meine Damen und Herren, dennoch müssen wir jetzt noch einmal den gesamten Entwurf zur Abstimmung stellen. Wer möchte dem Entwurf des Gesetzes die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Stimmverhalten: Einstimmigkeit. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6