Vielleicht erinnern Sie sich noch an die letzte Debatte zur Tarifangleichung. Man könnte sie heute – das trifft auch auf die SPD-Fraktion zu – nennen: Was stört mich mein Geschwätz von gestern?! – Diesbezüglich genügt der Blick zurück. Im Jahr 2013 ging es an gleicher Stelle um die Tarifanpassung. Die SPD-Fraktion stellte einen Antrag, der sich mit der zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses beschäftigte.
Sehr geehrter Herr Michel, Sie werden sich wahrscheinlich kaum noch daran erinnern, denn Ihre Halbwertzeit ist immer sehr schnell um,
um sich an die eigenen Reden zu erinnern. Ich will Ihnen einmal vorhalten, wie Sie damals in großer Übereinstimmung mit der hier schon verloren gegangenen FDP vehement gegen die Übernahme des Tarifabschlusses polemisiert haben. Sie begründeten die Ablehnung damals damit, dass ein solcher Antrag keine Verantwortungspolitik, sondern nur übliche Oppositionsreflexe seien.
Ich will mal einen wegweisenden Ausspruch aus der Debatte zitieren, den Sie damals nahezu pathetisch in die Runde geworfen haben. Ich zitiere Herrn Michel: „Wir dürfen es uns nicht so einfach machen: ein sicherer Arbeitsplatz, pünktlich das Geld auf dem Konto, Pensionen und Beihilfe sind Punkte, die man nicht an jedem Arbeitsplatz im Freistaat Sachsen vorfindet.“ – So weit Ihre Wertschätzung gegenüber dem öffentlichen Dienst.
(Jens Michel, CDU: Habe ich heute auch gesagt! – Christian Piwarz, CDU: Ist doch nichts Schlimmes dabei!)
Na ja, Herr Michel, dazu kann ich nur sagen: Da hat es die CDU eben mal erwischt. Heute zeigen Sie ebenfalls solche Oppositionsreflexe, die Sie uns immer vorwerfen. Die Frage ist aber, was das für die CDU in Zukunft bedeutet.
Auch die SPD – jetzt tut es mir aber leid – scheint das Geschwätz von gestern nicht sonderlich zu interessieren.
Vor zwei Jahren hatten die Sozialdemokraten diesen Änderungsantrag, vorliegend in Drucksache 5/11487, eingebracht. Der beinhaltete die Forderung der Gewerkschaften, die Sie aufgegriffen hatten, die für die Beamten gestrichenen Sonderzahlungen – sprich: das Weihnachtsgeld – besoldungswirksam wieder einzuführen. Ich habe das Gefühl, als hätten Sie das heute vergessen; Sie hatten es nur kurz angedeutet.
Ja, ja. Die zweite Frage, zu der Sie heute ebenfalls nichts gesagt haben – auch das hatten Sie damals beantragt –, betrifft die damalige Forderung, den jährlichen Selbstbehalt bei der Beihilfe ersatzlos zu streichen. Wir haben sie bei der Dienstrechtsreform nur halbiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! So bleibt nur übrig, was man eigentlich in der Öffentlichkeit schon ahnte: Der öffentliche Dienst soll nach vorn gestellt werden und aufzeigen, was SPD und CDU gemeinsam tun.
Für mich, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD, bleibt die SPD beim Beamtenrecht ein wirkungsloser Bittsteller der CDU – das hat sie jetzt wieder gezeigt – und weit hinter ihrem selbst behaltenen Gestaltungsanspruch im öffentlichen Dienst zurück.
Die nächste Chance, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten, endlich zu zeigen, dass Sie auch in der Koalition ein eigenes Profil im öffentlichen Dienstrecht entwickeln, ergibt sich mit dem von meiner Fraktion eingebrachten Antrag zur amtsangemessenen Besoldung von Richtern und Staatsanwälten. Sie kennen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Darin geht es – diesbezüglich werden wir Sie beim Wort nehmen – um mehr, als die von Herrn Michel gefundenen Oppositionsreflexe, um noch einmal die CDU zu zitieren.
Dass wir der heute vorgeschlagenen Übernahme des Tarifabschlusses für die sächsischen Beamten zustimmen, dazu hätte es aus unserer Sicht eines solchen Schaulaufens von CDU und SPD nicht bedurft.
(Christian Piwarz, CDU: Entschuldige bitte, dass wir darüber abstimmen lassen! Entschuldige bitte! Wir machen es beim nächsten Mal einfach so, wenn’s recht ist! Wir lernen wieder: Ohne maulen geht es nicht!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf soll der Sächsische Landtag die zeit- und inhaltsgleiche Besoldung der Beamten entsprechend der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vom 28.03.2015 beschließen. Damit sollen die Besoldung und die Versorgungsbezüge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden. Die AfD-Fraktion wird der notwendigen Neuregelung zustimmen.
Schon die einstimmige Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, dem Landtag die Zustimmung zu empfehlen, spricht eine sehr deutliche Sprache. Dieses deutliche politische Zeichen kann ich selbst nur begrüßen.
Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, den Angestellten im öffentlichen Dienst und den Beamten meinen Dank für ihre bisher geleistete Arbeit auszusprechen. An dieser Stelle seien stellvertretend für alle Staatsdiener Lehrer, Polizisten und Justizvollzugsbeamte genannt, die in den letzten Jahren nicht gerade verwöhnt worden sind.
Die Verschiebung von fälligen Erhöhungen, von Besoldungen und die Kürzung von Zusatzleistungen standen in der Vergangenheit auf der Tagesordnung.
Herr Michel, sächsische Polizisten arbeiten kommisarisch auf höher dotierten Planstellen und warten jahrelang auf eine Besoldung entsprechend der ausgeübten Tätigkeit. Auch das ist eine Wahrheit.
Zusätzlich gab es Stellenabbau. Beispielhaft dafür sind die Polizeireform 2020 und eine damit einhergehende höhere Belastung für jeden einzelnen Beamten. Folgen hieraus sind gewesen immer mehr Krankschreibungen, Dienstausfall und eine daraus resultierende Negativspirale.
Meine Damen und Herren! Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gehören im Freistaat Sachsen beim besten Willen nicht zu einer überprivilegierten Gruppe. Im Gegenteil, Sie werden oft öffentlich gescholten, Polizisten werden beispielsweise Opfer von Aggressionen bei Demonstrationen oder Polizeiwachen und Gerichte werden mittlerweile angegriffen. Lehrer haben es mit Schülern und Eltern auch nicht immer leicht.
Im Namen der AfD-Fraktion möchte ich all diesen Staatsdienern für ihre schwere, aber zumeist gewissenhafte Arbeit danken, denn diese Anerkennung wird viel zu selten ausgesprochen.
Die finanzielle Würdigung, die durch dieses Gesetz sichergestellt werden soll, ist somit nur folgerichtig.