Meine Damen und Herren, gemäß § 4 Abs. 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes leisten die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtags einen Amtseid. Gleiches gilt nach § 2 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes für die stellvertretenden Mitglieder.
Der Amtseid hat folgenden Wortlaut: "Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“ Der Eid kann auch mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Ich bitte nun das gewählte Mitglied sowie die gewählten stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, in das Rund des Plenarsaals zu treten, und ich bitte alle Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben, bitte auch auf der Tribüne.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Vereidigung eines Mitgliedes und drei stellvertretender Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Nach § 4 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen haben die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Aufnahme ihres Amtes einen Amtseid zu leisten. Ich bitte also Herrn Schurig, Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf, Herrn Thuge und Herrn Strewe nacheinander vorzutreten und einzeln den Amtseid zu sprechen. Sie können ihm die Beteuerung hinzufügen: „So wahr mir Gott helfe.“
Klaus Schurig: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu
Stephan Thuge: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
Stefan Strewe: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem
Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
(Starker Beifall des ganzen Hauses – Die Abgeordneten Dirk Panter und Harald Baumann-Hasske, SPD, sowie Volkmar Zschocke und Valentin Lippmann, GRÜNE, überreichen den Gewählten einen Blumenstrauß.)
Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 25 Minuten, SPD 18 Minuten, AfD 14 Minu
Als Antragsteller haben zunächst die Fraktionen CDU und SPD das Wort; es folgen DIE LINKE, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort ergreift für die einbringende Fraktion CDU Frau Kollegin Springer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine hochverehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir vor den Landtag schauen, ist Niedrigwasser angesagt – scheinbar ein Gegensatz und ein Widerspruch zu unserer heutigen Aktuellen Debatte Hochwasserschutz und Wiederaufbau würdigen.
Genau vor zwei Jahren, am 3. Juni, hatten wir hier das letzte große Hochwasser. Es ist so: Solche Schadereignisse treten schnell in den Hintergrund, wenn die Sonne scheint, wenn alles wieder gerichtet ist, wenn es draußen wieder schön ist.
Um daran zu erinnern, dass solche Ereignisse jederzeit wieder eintreffen können und – was noch viel wichtiger ist – welche enorme Aufbauleistung in den zurückliegenden Jahren vollbracht worden ist, debattieren wir heute hier im Landtag.
Es war schlimm für die Betroffenen, aber das Hochwasser 2013, zumindest die Bewältigung der Schäden beim
Hochwasser 2013, hat gezeigt: Wir alle haben aus den Hochwasserereignissen 2002, 2006 und 2010 gelernt.
Nicht zu vergessen ist auch: Unsere tschechischen Nachbarn haben sich sehr professionell verhalten und durch ihr gutes Eingreifen und ihre gute Arbeit verhindert, dass bei uns Schlimmeres passierte.
Beeindruckend im Jahr 2013 war die Tatsache, dass die Organisation der erforderlichen Hilfe über soziale Netzwerke in einer ganz besonderen Form stattgefunden hat.
Wenn wir uns mit dem Thema Lernen aus zurückliegenden Schadereignissen auseinandersetzen, dann kann ich dazu nur sagen: Wir haben auch gelernt, wie wir bei der Umsetzung der Schadensbeseitigung und der Hochwasserschutzmaßnahmen vorgehen. In den zurückliegenden Jahren wurden die Gelder zuerst ausgezahlt und dann abgerechnet – dieses Verfahren haben wir ab 2013 umgekehrt. Wir haben Gelder von der EU, vom Bund, von den Ländern und vom Freistaat Sachsen in der Verantwortung. Es hat sich gezeigt, dass bei der Abrechnung von Hochwasserschäden aus den Jahren 2002, 2006 und 2010 die SAB noch heute mit Rückforderungen zu kämpfen hat. Und – das wiederhole ich an dieser Stelle richtig gern – wir haben aus diesem Grund das Verfahren geändert.
Ich glaube, wenn wir heute die Menschen dafür sensibilisieren, ist es genau der richtige Weg; denn zwischen den vollbrachten Wiederaufbauleistungen und der Tatsache, dass am 30.06., also in wenigen Tagen, die Frist für die Beantragung nach der „Richtlinie Hochwasserschäden 2013“ endet, sollten wir noch einmal mit einer ganz besonderen Vehemenz diskutieren.
Es hat natürlich die Kommunen eine erhebliche Anstrengung gekostet, dass sie zuerst planen und Hochwasserschutzmaßnahmen bewerten mussten, dass neben den Kommunen auch die Privaten ihre Schäden zuerst im Ausgleich bezahlen mussten und dann das Geld nach Rechnungslegung bekommen haben. Diese Regelung hat aber dazu geführt, dass es weniger Streit und weniger Diskussionen gab.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch eine Ausführung zu der Tatsache machen, dass wir die Überprüfung und ein Fortschreiben der Wiederaufbaupläne – –