Protocol of the Session on April 27, 2015

Das ist ein völlig unbefriedigender Zustand, der mich persönlich betroffen macht. Dieser Zustand berechtigt gerade nicht zu einem Schlussstrich. Wir sind es den Opfern des NSU und den Hinterbliebenen schuldig, so präzise wie möglich herauszuarbeiten, unter welchen – auch politischen – Bedingungen der NSU in Sachsen entstehen und im ganzen Bundesgebiet morden konnte. Diese Bedingungen müssen geändert werden, wenn wir nicht wollen, dass so etwas wieder geschieht.

Der Staatsrechtler Martin Möllers, der immerhin an der Hochschule des Bundes lehrt, warnt in diesem Zusammenhang vor einer „stellenweisen Verwahrlosung der Sicherheitsbehörden“. Man muss diese drastische Diagnose nicht teilen, aber wir haben doch allen Grund, genau solche Tendenzen zu verhindern. Zu den Bedingungen, die nach wir vor zur Besorgnis einladen, gehört nicht nur die Arbeit mancher Behörden, es geht hier auch weniger um eine Schuldzuweisung; was wir im vergangenen Untersuchungsausschuss auch erlebt haben, sind hoch motivierte Fachermittler, die eine unersetzliche Arbeit leisten, wenn man sie lässt.

Ich sage Ihnen gar nichts Neues, wenn ich betone, dass das nötig ist, denn der Freistaat Sachsen ist nach wie vor eine Bastion der extremen Rechten. Am aktuellen Demonstrationsgeschehen in Dresden und in weiteren Orten beteiligen sich restlos alle organisierten Bestrebungen der extremen Rechten.

(Uwe Wurlitzer, AfD: Und der extremen Linken!)

Auf der Seite der demokratischen Akteure gibt es leider nicht annähernd so viel Einigkeit, wenn es darum geht, den Betroffenen rassistischer Hetze oder den Opfern rechter Gewalt solidarisch beizustehen.

Meine Damen und Herren! Es soll Leute geben, die einen Untersuchungsausschuss für eine „Beschäftigungstherapie“ halten. Wir dagegen halten einen Untersuchungsausschuss für sachlich geboten und auch geeignet, die Aufklärung weiter voranzutreiben. Es war das Verdienst unseres früheren Ausschusses, auch Verdachtsmomenten zur Involvierung mancher Behörden nachzugehen, die sich schließlich als unhaltbar erwiesen haben. Solche Verdächtigungen auszuräumen, eröffnet den Blick auf wesentliche Fragen, die uns weiter beschäftigen müssen. Dieser Aufgabe wollen wir uns stellen.

Das betreiben wir nicht als Selbstzweck. Wir tun es im Gedenken, im Gedenken an Enver Şimşek, getötet am 9. September 2000 in Nürnberg, an Abdurrahim

Özüdoğru, getötet am 13. Juni 2001 in Nürnberg, an Süleyman Taşköprü, getötet am 27. Juni 2001 in Hamburg, an Habil Kılıç, getötet am 29. August 2001 in München, an Mehmet Turgut, getötet am 25. Februar 2004 in Rostock, an İsmail Yaşar, getötet am 9. Juni 2005 in Nürnberg, an Theodoros Boulgarides, getötet am 15. Juni 2005 in München, an Mehmet Kubasik, getötet am 4. April 2006 in Dortmund, an Halil Yozgat, getötet am 6. April 2006 in Kassel, und im Gedenken an Michèle Kiesewetter, getötet am 25. April 2007 in Heilbronn.

Das war Frau Köditz. Sie sprach für die einbringende Fraktion LINKE. Für die miteinbringende Fraktion GRÜNE spricht jetzt Herr Kollege Lippmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ziemlich genau drei Jahren, im März 2012, ist in diesem Haus

schon einmal erläutert worden, warum die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses notwendig ist. Der denkwürdige 4. November 2011 lag wenige Wochen zurück, und alle Versuche der Opposition, die Staatsregierung zu einer Aufklärung in den eigenen Behörden zu bewegen, etwa durch die Einsetzung einer sächsischen Schäfer-Kommission oder durch die Erweiterung des Sachsensumpf-Untersuchungsausschusses, waren fehlgeschlagen.

Am Ende der Versuche, Licht ins Dunkel zu bringen – Licht ins Dunkel einer abscheulichen Mordserie! –, stand die Entscheidung dreier Oppositionsfraktionen, zu den Fragen, die Sachsen betrafen, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Damals wie heute stellt sich uns die Frage, wie es möglich sein konnte, dass drei gesuchte Neonazis vor den Augen der sächsischen Behörden untertauchen, Sachsen mehr als zehn Jahre lang als Ruhe- und Rückzugsort nutzen und von hier aus eine grausame Mordserie planen und durchführen konnten.

Der NSU-Untersuchungsausschuss der letzten Legislaturperiode konnte auf diese Fragen keine abschließende Antwort geben; im Gegenteil: Das, was am Ende als Abschlussbericht vorlag, war nur ein faktischer Zwischenbericht. Insgesamt hat der letzte NSU-Untersuchungsausschuss in insgesamt 36 Sitzungen sechs Sachverständige und 34 Zeugen vernommen. Im Gegensatz dazu wurde seinerzeit die Einvernahme von zwölf Sachverständigen und insgesamt 120 Zeugen verlangt.

Von den acht gebildeten Themenkomplexen, um den Untersuchungsgegenstand zu strukturieren, wurden

lediglich zu fünf Komplexen überhaupt Zeugen und dabei bei Weitem nicht alle gehört.

Zum Agieren der Sicherheitsbehörden nach dem

4. November 2011 hat der Untersuchungsausschuss der letzten Legislaturperiode nur wenige Feststellungen treffen und nur einzelne Zeugen vernehmen können. So ist etwa der V-Mann-Führer von „Piato“, heute Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes, Herr Meyer-Plath, noch nicht als Zeuge vor dem sächsischen Untersuchungsausschuss vernommen worden, obwohl er, wie wir es in den letzten Wochen wieder erfahren durften, wohl Kenntnisse von dem Aufenthalt des Trios hätte haben können.

Die Mitglieder des letzten Untersuchungsausschusses waren sich daher einig – eines der wenigen Male –, dass der Untersuchungsgegenstand nicht abschließend aufgeklärt wurde. Aus diesem Grund ist es nun an der Zeit, den NSU-Untersuchungsausschuss erneut einzusetzen, um die notwendige Aufklärungsarbeit voranzubringen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir GRÜNE haben in der vergangenen Legislaturperiode immer unser Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass es den demokratischen Fraktionen des 5. Sächsischen Landtags nicht gelungen ist, gemeinsam einen NSUAusschuss einzusetzen.

Auch bei dem wieder einzusetzenden Untersuchungsausschuss zum NSU in dieser Legislaturperiode hätten wir uns eine gemeinsame Einsetzung mit der Koalition vorstellen können. Dazu ist es leider nicht gekommen.

(Christian Piwarz, CDU: Sagen Sie aber auch, warum, Herr Lippmann!)

Es wäre ein gutes und wichtiges Signal auch in Richtung der anderen NSU-Untersuchungsausschüsse gewesen.

Mittlerweile geht die Aufklärung mit Untersuchungsausschüssen in anderen Bundesländern voran. In NordrheinWestfalen, Baden-Württemberg und Hessen sind im Lichte vieler neuer Erkenntnisse über die Verstrickungen des NSU, über mögliche Unterstützer und über das Versagen von Sicherheitsbehörden weitere Untersuchungsausschüsse etabliert worden. Auch im Bund wird mittlerweile sehr laut über die Wiedereinsetzung eines NSU-Untersuchungsausschusses nachgedacht. Thüringen hat bereits einen solchen eingesetzt. Dies zeigt, die Aufklärung ist nicht abgeschlossen. Die Fragen werden eher immer mehr als weniger.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir sind den Opfern und Angehörigen eine rückhaltlose Aufklärung schuldig. Das ist unsere moralische Verpflichtung, zu der auch der Sächsische Landtag seinen Beitrag leisten muss.

Lassen Sie es mich an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit sagen: Wer einen NSU-Untersuchungsausschuss als Beschäftigungstherapie abtut, der versetzt den Angehörigen, die teils unendliches Leid erfahren habe, einen Schlag ins Gesicht. Es ist auch ein Schlag ins Gesicht aller Bürgerinnen und Bürger, die eine Aufklärung erwarten, und ein Schlag ins Gesicht des Rechtsstaats, der in der Lage sein muss, Fehler aufzuarbeiten.

Der heute vorgestellte Auftrag für die parlamentarische Untersuchung des Versagens sächsischer Behörden bei der Verfolgung des NSU entspricht dabei weitestgehend dem Auftrag in der letzten Legislaturperiode. Uns GRÜNE war jedoch eine Ausweitung des Untersuchungsgegenstands wichtig. Der neu einzusetzende Untersuchungsausschuss soll erstens auch untersuchen, inwieweit sächsische Behörden in ihrem Handeln oder Unterlassen die Bildung, die Entwicklung und das Agieren organisierter neonazistischer Gruppen und Netzwerke in Sachsen begünstigt, unterstützt, gefördert und möglicherweise die Aufklärung von Straftaten solcher Gruppen und Netzwerke verschleppt haben, und zweitens wollen wir untersuchen, inwieweit sächsischen Behörden ein Versagen bei der Aufklärung des Bekanntwerdens des NSU nach dem November 2011 vorzuwerfen ist. Ich denke vor allem an die bekannt gewordenen Aktenvernichtungen in Sicherheitsbehörden und an die mangelnde und unzureichende Zuarbeit an Untersuchungsgremien.

Gerade der zweite Punkt konnte durch den letzten Untersuchungsausschuss nicht bearbeitet werden. Wir sind auch in der Pflicht, das behördliche Agieren nach dem Be

kanntwerden des NSU zu untersuchen. Es ist nicht auszuschließen, dass nach Lage der Dinge die Ermittlungsarbeit durch das Agieren von Sicherheitsbehörden nach dem November 2011 erheblich erschwert wurde. Es gilt, diese Umstände rückhaltlos aufzudecken.

Ich hoffe, dass dieser NSU-Untersuchungsausschuss die Erkenntnis über die Hintergründe und den behördlichen Umgang mit dem NSU-Komplex voranbringen wird. Das kann das Verfahren gegen Beate Zschäpe in München und das können die Untersuchungsausschüsse in anderen Ländern für Sachsen nicht leisten.

Es liegt in unserer Verantwortung, diese Aufklärung nach besten Kräften in diesem Hause zu leisten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Der Abg. Lippmann sprach für die miteinbringende Fraktion GRÜNE. Jetzt ergreift Kollege Hartmann für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle erinnern uns an das, was im November 2011 zur Aufdeckung des Nationalsozialistischen Untergrunds führte und in der Folge eine sehr intensive Diskussion, Prüfung und Bewertung von kriminellen, terroristischen und strafrechtlichen Handlungen nicht nur in Sachsen, sondern vor allen Dingen in ganz Deutschland zur Folge hatte.

Es waren viele Morde, die quer durch die Republik stattgefunden haben. Es waren Beschaffungsdelikte, die auch in Sachsen in Form von Raub- und Banküberfällen stattgefunden haben, aber auch in Brandenburg, in Mecklenburg-Vorpommern und vor allem auch ein Agieren in Thüringen. Nicht zuletzt kamen von dort mit dem letzten Banküberfall die Folgereaktion und die Feststellung dessen, was hier in Chemnitz und im sächsischen Raum durchaus über viele Jahre seinen Rückzug gefunden hat. Daraus entstand die Diskussion über die notwendige Aufklärung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war sehr schnell ein erheblicher Aufklärungswille von allen Seiten erfasst. Wir reden eben nicht über ein sächsisches Thema, sondern über ein Thema, das die gesamte Bundesrepublik erschreckt, aber vor allem in Verantwortung genommen hat, und über die Frage der notwendigen Aufklärung. Insoweit war es aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion folgerichtig, dass die Steuerung über den Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag erfolgte, aber auch eine Vernetzung der entsprechenden Aufklärungsstrukturen der Bundesbehörden zu verzeichnen war.

Natürlich war es richtig, dass sich die einzelnen Bundesländer im Rahmen ihrer Sicherheitsarchitektur mit diesen Themen beschäftigten. Das hat die Staatsregierung hier in Sachsen sehr schnell getan. Es gab in der Tat die Diskussion über die Bildung eigener Untersuchungsausschüsse,

die wir eher skeptisch gesehen haben. Im Ergebnis haben wir uns dem nicht verschlossen. Ich glaube, dass wir drei Jahre sehr konstruktiv innerhalb dieser Gremien zusammengearbeitet und die Fragen aufgearbeitet haben.

Dabei wurde aber auch eines deutlich: dass die Bedenken, die wir damals geäußert haben, den Untersuchungsausschuss an seine Grenzen geführt haben. Frau Köditz hat es gerade selbst thematisiert: Wenn es um die Frage geht, wie sich beispielsweise Berliner oder Thüringer Sicherheitsbeamte gegenüber einem sächsischen Untersuchungsausschuss einzulassen haben, dann passiert das in sehr engen Grenzen, weil eben der Freistaat Sachsen und dieses Hohe Haus, dieser Sächsische Landtag, eine ausschließliche Zuständigkeit für den Freistaat Sachsen und seine Sicherheitsbehörden hat. Insoweit liegt es in der Natur der Sache, dass es Grenzen gibt, wenn es um die Frage der übergreifenden Aufklärung und Verarbeitung geht. Gleichwohl haben wir uns natürlich auch mit dem Handeln unserer Sicherheitsbehörden, unserer Sicherheitsarchitektur und vor allem mit der Frage des Informations- und Kommunikationsaustauschs zwischen den Behörden beschäftigt.

Lassen Sie mich – das gehört der Vollständigkeit halber dazu – auf den Abschlussbericht unseres Untersuchungsausschusses der 5. Legislatur verweisen. In diesem sind wir zu der Feststellung gelangt, dass es kein Versagen der Sicherheitsbehörden des Freistaates Sachsen und auch keine Mitwirkung der Behörden des Freistaates Sachsen gegenüber dem NSU gegeben hat.

Insbesondere die Frage nach der Informationsweitergabe der ermittelnden Stelle hat uns beschäftigt. Ich möchte durchaus noch einmal darauf verweisen, dass die Zuständigkeit des Verfahrens beim Landeskriminalamt in Thüringen lag, weil von dort aus die erforderlichen Informationen zum Teil nur sehr unzureichend – so hat es auch unsere Vernehmung ergeben – weitergeleitet wurden. Natürlich – das sind die Ergebnisse der letzten Monate – hat uns neben der Informationsweitergabe auch die Vernetzung der Berliner Sicherheitsarchitektur in das, was hier in Sachsen zu bewerten war, beschäftigt.

Wir verschließen uns auch heute nicht der Frage der Fortsetzung dieses Untersuchungsausschusses in diesem Hohen Hause. Wir weisen gleichwohl auf seine Grenzen hin. Das ist immer dann der Fall, wenn er die Zuständigkeiten des Freistaates Sachsen verlässt. Wir sehen es aber durchaus als sinnvoll und geboten an. Insoweit ist es auch das Ergebnis des Abschlussberichts des letzten Untersuchungsausschusses, dass es – den Unterton würde ich gern etwas herauskorrigieren – insbesondere aufgrund des Zeitfensters – der Untersuchungsausschuss hat sehr viele Sondersitzungen durchgeführt – nicht möglich war, alle 120 benannten Zeugen zu vernehmen und in der Tat einige weitere Themenkomplexe zu behandeln. Ich verweise insbesondere auf den Themenkomplex der Staatsanwaltschaften, der nicht bearbeitet werden konnte. Deswegen kam der Untersuchungsausschuss zu der

Empfehlung, diese entsprechende Bewertung gegebenenfalls fortzusetzen.

Schade ist nur, dass es nicht möglich war – insoweit möchte ich das Bedauern, welches insbesondere Herr Lippmann geäußert hat, etwas zurückweisen –, einen gemeinsamen Untersuchungsausschuss des 6. Sächsischen Landtags herbeizuführen. Meine Fraktion wäre bereit gewesen, einem Einsetzungsbeschluss zu folgen, den alle Fraktionen dieses Hohen Hauses hätten mittragen können. Dieser Weg wurde jedoch durch die Einreicher nicht gewählt. Man muss Folgendes deutlich sagen: Entweder ist es die Aufgabe und die Verantwortung des gesamten Hohen Hauses zumindest gemeinschaftlich darüber zu entscheiden, einen solchen Einsetzungsbeschluss zu tragen, das betrifft dann aber auch alle Fraktionen dieses Hohen Hauses, oder aber es ist das Recht der Opposition, entsprechend dem Minderheitenquorum zu prüfen, wie das Handeln der Staatsregierung zu bewerten ist. Wir hätten uns dem ersten Weg nicht verschlossen. Wir bedauern dies sogar. Wir akzeptieren aber auch den zweiten Weg. Ich finde es nur nicht ehrlich, das zu beklagen. Es war eine bewusste Entscheidung, die durch die Einreicher getroffen wurde und die zu respektieren ist.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sächsische Staatsregierung und insbesondere das Innenministerium, ich möchte stellvertretend dem Sächsischen Staatsminister des Innern, Herrn Markus Ulbig, danken, waren in der letzten Legislatur immer bemüht, konstruktive – soweit es im rechtlichen Verfahren möglich und geboten war – Zuarbeit und Unterstützung zu gewähren.

Wir haben eine ganze Reihe von Maßnahmen schon vor den vorliegenden Ergebnissen des Untersuchungsausschusses ergriffen. Ich verweise noch einmal auf das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus und die Gesamtkonzeption zur Bekämpfung von Rechtsextremismus. Ich verweise auf die gemeinsamen Verbunddateien, die gemeinsamen Informations- und Analysestellen von LKA und Landesamt für Verfassungsschutz, die verstärkte Internetbeobachtung, die kontinuierliche Fortsetzung von Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen sowie die Überprüfung von legalem Waffenbesitz und ähnlichen Maßnahmen. Es wurde also schon eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen.

Ein letzter Punkt sei mir noch gestattet anzumerken. Gerade wenn der Punkt der Aktenvernichtung thematisiert wird, die in der letzten Legislatur angeblich unter nicht ganz klaren Umständen erfolgt sei, verweise ich auf die bestehende Rechtslage und die entsprechenden Vorgaben, die es erforderlich gemacht haben, so zu handeln und unter Berücksichtigung der rechtlichen, auch datenschutzrechtlichen Belange diese Aktenbeseitigung vorzunehmen. Ich kann Sie nur einladen, sich im Rahmen der Diskussion zu der derzeit geführten Bundesinitiative von SPD und CDU über die Frage von Datenspeicherung in besonders schweren Fällen intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.