Gleiches trifft für eine entsprechende Verwaltungsvorschrift auf Landesebene zu. Diese wäre ebenfalls vor dem Hintergrund des laufenden Gerichtsverfahrens nicht
In den meldepflichtigen sächsischen Brütereien werden ausschließlich Küken der Mastrassen ausgebrütet, bei denen eine Aufzucht beider Geschlechter stattfindet. Stand Januar 2015 wird – entgegen Ihrer Behauptung – in keiner deutschen Brüterei der Legerichtung ein geschlüpftes Küken durch mechanische Zerkleinerung – volkstümlich: „Schreddern“ – getötet. Die Hahnenküken – das haben Sie nicht ausdrücklich gesagt – werden mit CO2 getötet – sprich: erstickt – und danach dem Markt für Tierfutter – Reptilien, Greifvögel, Zoo etc. – zugeführt, also verwertet. Das heißt, das Argument, hier würden Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund getötet, ist falsch.
Im Übrigen lassen die europäischen und die bundesdeutschen Gesetze eine mechanische Zerkleinerung von Küken bis zu einem Alter von 72 Stunden zu. Zur deutlichen Klarstellung: Von dieser Möglichkeit wird in Deutschland überhaupt kein Gebrauch gemacht. Auch wenn das Thema sicherlich etwas sperrig ist, sollten Sie uns doch die gesetzlichen Vorgaben vermitteln.
Um die Tötung von 45 Millionen männlichen Küken pro Jahr wirksam zu beenden, müssen demnach andere Wege gegangen werden. Eine frühe Geschlechtsbestimmung im Ei könnte Abhilfe schaffen; Sie haben darauf hingewiesen. Die Forschung ist auf einem guten Weg, ein solches Verfahren auch für die breite Praxis zu entwickeln. Ergebnisse des Forschungsprojekts zur Geschlechtsbestimmung in Hühnereiern werden voraussichtlich noch in diesem Jahr vorliegen. Nach gegenwärtigem Stand hat sich die Geschlechtsbestimmung am dritten Brütungstag mittels Nah-Infrarot-Raman-Spektroskopie – NIR – als am vielversprechendsten herauskristallisiert. Dieses
Verfahren soll deshalb im Rahmen angewandter Forschung durch Entwicklung eines Geräteprototyps für den breiten Einsatz optimiert werden und das Problem lösen. Vertrauen wir in diesem Punkt dem Know-how unserer sächsischen Hochschulen, namentlich dem der Universität Leipzig, die bei diesem Projekt federführend ist, beispielsweise die Leipziger Tierärztin Krautwald
Nehmen wir aber auch den Landwirtschaftsminister Christian Schmidt beim Wort, der schnellstmöglich – bis Ostern – Ergebnisse vorlegen will. Diese Einschätzung teilten im Übrigen parteiübergreifend seine Länderkollegen auf der Konferenz der Agrarminister in Cottbus, erstaunlicherweise auch die der GRÜNEN.
Auch hinsichtlich der Problematik der Tötung von Ferkeln bei Muttersauen, die mehr Ferkel gebären, als aufgezogen werden können, wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Handlungsbedarf gesehen. Auch bei diesem Thema distanzieren wir uns prinzipiell von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Laut Tierschutzgesetz dürfen Ferkel nicht ohne vernünfti
In dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden wirtschaftliche Erwägungen der sächsischen Nutztierhalter, insbesondere von Betrieben mit größeren Tieren, als Ursache unterstellt. Dies ist Polemik und sachfremd.
Gerade in größeren Sauenhaltungen ist es teilweise leichter möglich, Jungtiere aus überzähligen Würfen bei Sauen mit kleineren Würfen oder Ammensauen anzusetzen. Da viele Muttertiere zur gleichen Zeit werfen, ist dieses Verfahren besonders für Anlagen mit größeren Tierhaltern praktikabel. Aber auch in kleineren Beständen wissen die Bauern damit umzugehen, und das seit Jahrhunderten.
Die angesprochenen Fernsehberichte der Tierrechtsorganisation Ariva sind nicht zu verallgemeinern. Es sind illegale Filmaufnahmen, die bei Stalleinbrüchen außerhalb Sachsens erstellt wurden und offensichtlich ohne jegliche Prüfung auf Plausibilität oder Repräsentativität pauschal verallgemeinern. Statt Verstöße gegen das Tierschutzgesetz umgehend zur Anzeige zu bringen – was rechtlich möglich wäre –, um eine Überprüfung zu ermöglichen, werden diese Filmaufnahmen über einen Fernsehsender vermarktet. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als ein simples Geschäftsmodell, bei dem es um das Einwerben von Spenden geht.
Die Rechtslage für die Nottötung von Ferkeln ist eindeutig: Das EU-Recht in Verbindung mit den nationalen Regelungen, zum Beispiel der Tierschutz-Schlachtverordnung, gibt vor, dass Ferkel bis zu einem Gewicht von 5 Kilogramm in den Einzelfällen, in denen keine Betäubungsmethode zur Verfügung steht, durch einen Schlag auf den Kopf betäubt und durch anschließendes Entbluten getötet werden dürfen. Ferkel, die lediglich schwach oder überzählig sind, weil sie keinen Platz an der Zitze finden, aber ansonsten gesund und überlebensfähig sind, dürfen eben nicht getötet werden. Wie bereits geschildert, muss es für jede Tötung eines Tieres einen vernünftigen Grund geben, der nicht allein aus wirtschaftlichen Überlegungen oder aus Zeitaspekten bestehen darf. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Hierbei verweise ich nochmals auf die besondere Verantwortung der Menschen für die Tiere als Mitgeschöpfe.
Die gesetzlich vorgegebenen Anleitungen geben den Veterinären bei Vor-Ort-Kontrollen eindeutige Ansatzpunkte zur Prüfung der Frage, ob die Tiere tierschutzgemäß getötet wurden. Die im Freistaat Sachsen dabei angewendete Form der risikoorientierten und anlassbezogenen Überwachung hat sich bewährt und sollte nicht, ohne konkrete Anhaltspunkte vorzugeben, verschärft werden. Sich dabei allein auf Fernsehberichte und allgemeine Wahrnehmungen zu beziehen stellt alle Landwirte
gleichsam unter Generalverdacht. Genau das tun Sie, und zwar bezogen auf konventionell und auf ökologisch wirtschaftende Tierhalter, die in Ihren Augen anklagbar sind. Das wird mit uns, der CDU, nicht geschehen. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Herr von Breitenbuch hatte gerade das Wort für die CDU-Fraktion. Frau Dr. Pinka spricht jetzt für die Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! Die Untersagung der
Tötung unerwünschter Jungtiere, wie im Antrag gefordert, löst nicht die Ursache des Problems, sondern bekämpft lediglich die Auswirkungen der aktuellen Tierproduktion. Das möchte ich Ihnen gern am Beispiel von Hühnern aufzeigen.
Statistisch gesehen werden zu 50 % männliche Tiere geboren bzw. erbrütet. Unter heutigen Produktionsbedingungen ist ein sogenanntes Zweinutzungshuhn – das ist ein Huhn, das sowohl zur Fleisch- als auch zur Eierproduktion geeignet ist und damit nicht als Küken getötet werden müsste – nicht rentabel. Die herrschende Lehrmeinung in den Hochschulen geht derzeit immer noch von einer weiter steigerungsfähigen Spezialisierung aus und rät deshalb aus logistischen Gründen davon ab, Zweinutzungshühner zu halten.
Angesichts dessen habe ich mir die Frage gestellt, was eigentlich mit den männlichen, nicht getöteten Küken geschehen würde? Sicherlich würden sie zu minimalen Kosten unter grenzwertigen Bedingungen gehalten und eben drei Monate später getötet werden. Das ist aus meiner Sicht ebenfalls weder ethisch noch wirtschaftlich in irgendeiner Weise vertretbar.
Zudem haben wir das Problem der Überzüchtung. Die Tiere – wir als LINKE treten immer wieder für bessere Haltungsbedingungen ein, die die Ausübung arteigenen Verhaltens ermöglichen – weisen durch den Züchtungsfortschritt kaum noch Verhaltensmuster auf, die als arteigen bezeichnet werden können. Ich kenne Beispiele von aus der Masthaltung geretteten Hühnern, die nicht einmal in der Lage waren, auf einer Stange zu sitzen oder sich normal fortzubewegen.
Heute gezüchtete Schweine haben deutlich mehr Wirbel als Wildschweine, damit mehr Fleisch dran ist. Das Herz konnte bei dieser Entwicklung nicht mithalten. Wenn diese Tiere erschreckt werden, bekommen sie oftmals einen Kreislaufzusammenbruch.
Rinder sollen möglichst alles Futter gleich im Labmagen verarbeiten und nicht mehr im Pansen „verschwenden“. Ein mir bekannter Tierarzt brachte das Dilemma anhand eines Beispiels auf den Punkt: Wenn du heute eine Hochleistungsmilchkuh auf die Weide stellst, tötest du sie.
Die Züchtung hat aus Tieren mittlerweile nahezu Fressmaschinen zur Proteinproduktion gemacht, und das unter verheerenden Begleiterscheinungen. Knapp 60 % der Landwirtschaftsfläche in Deutschland werden für die Futtermittelproduktion genutzt. Fleisch, Wurst, Milch und Eier werden in erhöhtem Maße mit importierten Futtermitteln erzeugt.
Dabei handelt es sich in erster Linie um Kraftfutter wie Soja, das zur Mast von Schweinen, Rindern und Geflügel verwendet wird. Das Statistische Bundesamt stellte dazu fest: „Für den Inlandsverbrauch von Ernährungsgütern wurde im Jahr 2010 insgesamt eine Fläche von 20,1 Millionen Hektar benötigt. Bereits 65 % dieser Fläche lagen im Ausland. Nur knapp 35 % waren landwirtschaftliche Flächen im Inland.“ Was das noch mit heimischer Landwirtschaft zu tun hat, ist mir persönlich schleierhaft. Diese Praxis ist zudem klimaschädlich, weil die verfütterten Pflanzen auch direkt verzehrt werden könnten. Zudem nimmt es der dortigen Bevölkerung Entwicklungschancen. Ich nenne nur das Stichwort „Land Grabbing“; aber das nur am Rande.
Ich möchte gern noch eine Fallkonstellation hinzufügen, die die GRÜNEN in ihrem Antrag möglicherweise vergessen haben: die Tötung tragender Rinder. Der eben schon von mir zitierte Tierarzt erzählte mir, dass in einem ihm bekannten Fall – außerhalb von Sachsen allerdings – etwa die Hälfte der zur Schlachtung anstehenden Rinder in einem Schlachthof tragend waren. Die fast geborenen Kälber erstickten im Mutterleib, als die Rinder getötet wurden. Die rechtlichen Möglichkeiten in der Bundesrepublik sind in diesem Fall sehr schwach. Zu DDR-Zeiten war das Töten tragender Rinder im Übrigen verboten und mit Strafzahlungen belegt. Heute regelt das alles die Wirtschaft und verfehlt dabei ethische Grundsätze deutlich. Tierärzte, die bei den Tötungen im Schlachthof zugegen sein müssen, werden ausgetauscht, wenn die Schlachtzahlen in den Schlachthöfen aufgrund von Mängelanzeigen zurückgehen. Denn hier geht es um Arbeitsplätze, die durch kritische Tierärzte gefährdet werden. Das sind die Berichte aus der Praxis. Sie zeigen, dass hier etwas komplett schief läuft.
Ich fasse noch einmal zusammen. Erstens: Eine Untersagung der Tötung unerwünschter Jungtiere löst nicht die Ursache des Problems, sondern bekämpft lediglich die Auswirkung der aktuellen Tierproduktion. Zweitens: Wirtschaftlich orientiertes Denken und eine Orientierung am Weltmarkt ist keine Gewähr für ethisch vertretbare Haltungsbedingungen und Zuchtziele hier bei uns. Drittens: Unser Fleischverbrauch ist zu hoch und beschneidet die Entwicklungsmöglichkeiten in anderen Ländern.
Das alles, liebe Fraktion GRÜNE, wird von diesem Antrag nicht bewältigt. Wir bewegen uns auf dem Niveau reiner Symptombekämpfung. Warum haben Sie nicht vorgeschlagen, eine Kennzeichnungspflicht für den informierten und mündigen Bürger einzuführen, wie „Eier mit produktionsbedingter Kükentötung“, so wie beim Rauchen, wo Krebslungen auf der Tabakschachtel abge
Nach Frau Dr. Pinka von der Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Frau Kollegin Lang für die SPD-Fraktion.
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihr Antrag befasst sich mit zwei Tierarten, erstens der Tötung von männlichen Küken und zweitens der Tötung von nicht überlebensfähigen Ferkeln. Der dritte von Ihnen benannte Punkt, die Tötung von Zuchttieren aufgrund von Schönheitsidealen, ist verboten. Das wissen auch die Veterinärämter.
Lassen Sie mich daher zunächst zu männlichen Küken kommen. Schon die bisher bekannten Zahlen der nach dem Schlüpfen geschredderten Küken ist erschreckend. Man spricht von jährlich 21 Millionen, wahrscheinlich sind es mehr. Es ist ethisch nicht hinnehmbar, wenn männliche Küken getötet werden, weil sie keine Eier legen können und damit unwirtschaftlich sind. Es ist im Sinne des Tierschutzes nicht hinnehmbar, dass Tiere wie Abfall eines Industrieprozesses behandelt werden. Wir sehen in der Tötung männlicher Küken einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
In dem Zusammenhang begrüßen wir das Vorgehen von Nordrhein-Westfalen, wo das Töten von männlichen Küken untersagt ist. Gern würde ich an dieser Stelle sagen, dass wir dies auch für Sachsen fordern, auch wenn in Sachsen derzeit keine Tötung von männlichen Küken stattfindet, da die meldepflichtigen Brütereien ausschließlich Küken der Mastrassen erbrüten; so war zumindest die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage. Die Frage bleibt dennoch: Entspricht die Tötung von männlichen Küken den ethischen und tierschutzrechtlichen Werten unserer Gesellschaft?
Damit sind wir beim Kern der gesellschaftlichen und rechtlichen Diskussion, ob die über die Jahre gewandelte Bewertung des Tierschutzes im Grundgesetz höher einzuschätzen ist als die ökonomischen Interessen der Inhaber der Brütereien. Das Verwaltungsgericht Minden hat den Erlass in Nordrhein-Westfalen untersagt. Begründung: Eine Abwägung zwischen den sich entgegenstehenden Grundrechten Tierschutz und Freiheit der Berufswahl kann nicht über einen Erlass geregelt werden, der sich ausschließlich auf eine Generalklausel im Tierschutzgesetz bezieht. Unter der aktuellen rechtlichen Situation kann Sachsen keine Verwaltungsvorschrift erlassen, wie von den GRÜNEN unter Punkt 2 gefordert. Wenn die gerichtliche Prüfung ergibt, dass die Generalklausel des Tierschutzgesetzes nicht ausreichend ist, dann muss das Tierschutzgesetz geändert werden. Dies ist aber praktisch
An der Uni Leipzig werden momentan Forschungen durchgeführt, wie das Geschlecht des Kükens bereits im Ei bestimmt werden kann. Somit können dann die Eier und nicht die Küken vernichtet werden.
Ich will an dieser Stelle klar sagen, dass wir als SPDFraktion den Wert vertreten, dass sich eine Tötung von Jungtieren aus rein wirtschaftlichem Interesse ohne triftigen Grund verbietet. Tiere sind keine Abfallprodukte.
Sehr geehrte Damen und Herren! Etwas anders ist die Sachlage bei der Tötung von Ferkeln. Hier geht es zum einen darum, wann eine Nottötung von Jungtieren erfolgen darf. Das ist dann der Fall, wenn Tiere nicht überlebensfähig sind. Eine Tötung aus wirtschaftlichen Erwägungen ist grundsätzlich untersagt, ja strafbar. Die Lebensmittel- und Veterinärämter sind verpflichtet, bei Verdachtsmomenten eine Überprüfung durchzuführen. Zum anderen geht es darum, wie die Tötung der nichtüberlebensfähigen Ferkel erfolgt. Die GRÜNEN haben in ihrem Antrag zu Recht darauf hingewiesen, dass mit dem oft praktizierten Boxenkantenschlag keine sichere Tötung erfolgen kann. Der entscheidende Punkt ist, dass die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter, die
Amtstierärzte und vor allem die Tierhalter tatsächlich wissen, was erlaubt ist und was nicht. Das kann man über einen Erlass wie in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern machen, wie die GRÜNEN es fordern.
Man kann aber auch den Weg gehen, die Tierhalter direkt anzusprechen, zu informieren und aufzuklären, auch über rechtliche Konsequenzen. Auf die Schulung der Amtstierärzte hat das SMS in seiner Antwort verwiesen. Die Tierhalter wurden über das LfULG in Schulungen darüber aufgeklärt, wie die Arbeitsabläufe für eine rechtskonforme Tötung auszusehen haben. Das ist verbindlich. Insofern würde ein Erlass zunächst keine andere Situation schaffen. Auch ein Erlass schützt nicht davor, dass es sogenannte schwarze Schafe gibt.