Protocol of the Session on June 19, 2014

Die Große Anfrage zeigt nicht nur, dass die notwendige Neufassung in der Richtlinie Wirkung entfaltet. Sie zeigt auch Folgendes: Gesundheitspolitik ist ein wesentlicher Schwerpunkt der Koalition. Mit zahlreichen Maßnahmen hält der Freistaat Sachsen die Versorgung auf einem hohen Niveau. Besonders wichtig ist dabei auch die Sicherung des ärztlichen Nachwuchses.

Von der Bundesrepublik sind im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes hierbei die richtigen Anreize gesetzt worden, nicht nur im Rahmen der bereits erwähnten Bedarfsplanungsrichtlinie. Ein Beispiel hierfür – dies wurde schon mehrfach angedeutet – ist: Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen fördert gemeinsam mit den Krankenkassen jene 20 Studenten, die ein deutschsprachiges Medizinstudium an einer ungarischen Universität absolvieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Freistaat selbst hat ein ähnliches Stipendienprogramm aufgelegt. Das soll dazu dienen, die Versorgung im ländlichen Raum langfristig zu sichern. Ab dem Wintersemester 2013/2014 gewährt der Freistaat eben jenes Stipendium für unsere Studenten. Diese verpflichten sich, nach Abschluss ihrer Ausbildung als Facharzt für Allgemeinmedizin in unterversorgten Gebieten in unserem Freistaat tätig zu werden. Das Programm gilt für drei Jahrgänge bis zum Wintersemester 2015/2016. Es hat ein Gesamtvolumen von 4,5 Millionen Euro.

Ebenso wurde ein Portal für Ärzte eingerichtet. Es bietet eine breite Übersicht und Lösungen für alle Fragen der Ärzte. Ärzte für Sachsen, so ist die Bezeichnung des Netzwerkes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich an dieser Stelle noch auf einen weiteren Baustein eingehen, der bereits angesprochen wurde. Medizinische Versorgungszentren sind ein wesentlicher Baustein der gesamten Gesundheitsversorgung. Mit ihnen können jene Leistungen aus verschiedenen Händen erbracht werden. Sie sind besonders attraktiv, weil unterschiedliche Fachärzte in der ambulanten Versorgung den Auslastungsgrad der Fachärzte erhöhen und sich Investitionen eher rechnen. Ich möchte an dieser Stelle wieder auf Folgendes hinweisen: Kein Arzt wird für den ambulanten oder den stationären Sektor ausgebildet. Unsere Ärzte können und sollten in beiden Bereichen aktiv werden.

Die medizinischen Versorgungszentren ermöglichen

darüber hinaus auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist ein wichtiges Anliegen unserer Fraktion.

Sie stellen einen besonders attraktiven Arbeitsplatz dar, auch im ländlichen Raum. Einzelne Universitäten sind, was die Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten anbelangt, schon weit vorangegangen. Beispielhaft dabei ist das Miniuniversum der Universität Leipzig, das eine Kinderbetreuung auch analog des Bedarfes der Betreuungszeiten gewährleistet.

Ein weiterer Eckpunkt ist der Abbau der Bürokratie. Unsere Ärzte sollen am Patienten arbeiten und keine Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Sie sollen frühzeitig damit beginnen, nachfolgende Ärztegenerationen in ihren Praxen in die Thematik des Hausarztes einzuarbeiten. Es geht um die Attraktivität des Berufsbilds.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ausreichende finanzielle Ausstattung ist eine weitere wesentliche Bedingung. Unsere Universitäten müssen eben jene erhalten. Der öffentliche Gesundheitsdienst, Frau Neukirch hatte es angesprochen, darf nicht in den Hintergrund gelangen. Prävention, öffentliche Vorsorge und Ansprechpartner müssen dauerhaft gewährleistet werden.

Im Gesamtblick auf die Große Anfrage lässt sich aus Sicht unserer Fraktion Folgendes feststellen: Wir müssen die Menschen für diesen Beruf gewinnen, ohne dass immer nur die Frage nach dem Geld im Vordergrund steht. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Bürokratieabbau sind die Eckpunkte. Wir stellen fest, dass wir gut aufgestellt sind. Es gibt weiterhin viel zu tun. Wir sind aber auf einem guten Weg.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)

Nun ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der Reihe. Frau Abg. Giegengack, Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Vorfeld zu dieser Debatte habe ich noch einmal nachgelesen, worin das Ziel der Bedarfsplanung bestanden hat, als man diese einführte. Damals war das Ziel die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. Über die Jahre ist dieses eher in den Hintergrund getreten. Ein anderes Ziel ist viel deutlicher geworden, nämlich folgendes: Bei dem sich abzeichnenden Ärztemangel soll es inzwischen darum gehen, eine flächendeckende hausärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung der Patienten zu gewährleisten.

Die Bedarfsplanung soll ein Instrument sein, um das Versorgungsgeschehen besser zu erfassen, die Versorgung zu steuern und ein ausgewogenes, am regionalen Bedarf orientiertes Versorgungsangebot zu schaffen. Die Bedarfsplanung soll dazu dienen, Versorgungsdefizite rechtzeitig zu erkennen, um geeignete Fördermaßnahmen zu ergreifen und Konzentrationsprozesse bei haus- und fachärztlicher Grundversorgung zu vermeiden. Wenn in der Stellungnahme aber mitgeteilt wird, dass einem

beginnenden Ärztemangel nicht mit der Bedarfsplanung begegnet werden kann, ist meiner Auffassung nach ein Widerspruch vorhanden oder das Eingeständnis erfolgt, dass die Bedarfsplanung einfach an ihre Grenzen gekommen ist.

Mit der Novellierung der Bedarfsplanungsrichtlinie waren große Hoffnungen verbunden, weil es hieß, dass regionale Besonderheiten besser abgebildet werden können. Das ist hier mehrmals – vor allem vonseiten der Koalition – erwähnt worden. Das Resultat – ich teile die Auffassung von Frau Jonas dezidiert nicht – ist etwas ernüchternd, wenn man sich die Zahlen einmal anschaut. Das hat die Staatsregierung bereits vor längerer Zeit eingeräumt. In der Stellungnahme zum CDU-Antrag vom letzten Juni heißt es – ich zitiere –: „Nach dem neu aufgestellten Bedarfsplan, der ab dem 1. Juli 2013 Gültigkeit erlangen wird, werden weniger offene Stellen zu verzeichnen sein, da ein anderer Planungsbereichszuschnitt erfolgt und der neue Demografiefaktor in einer anderen Wichtung eingehen wird.“ Ich bin zu der Auffassung gekommen, auch als ich mir die Zahlen konkret angeschaut habe, dass man unter Umständen in bestimmten Bereichen sogar von einer Verschlimmbesserung sprechen kann.

Ich komme auf die Ergebnisse zu sprechen: Viele Dinge sind schon von meinen Vorrednerinnen gesagt worden. Es ist ein leichter Anstieg der ambulant tätigen Ärzte zu verzeichnen. Es ist aber ebenso ein Rückgang zum Beispiel bei den Kinderärzten oder eine Stagnation bei anderen Arztgruppen zu erkennen. Werden wir einmal konkret: Ich bin auf eigenwillige Ergebnisse gestoßen. Wenn man sich die Planungsblätter der Bedarfsplanung in Sachsen einmal anschaut, wird zum Beispiel bei annähernd gleichen Behandlungsfällen je Arzt ein stark unterschiedlicher Versorgungsgrad ausgewiesen. Es ist für mich nicht rational zu erklären.

Vergleichen wir zum Beispiel einmal Chemnitz-Stadt mit Chemnitz-Land im Bereich der Hautärzte. Das sind keine Ärzte, zu denen einfach jemand aus „Dumdiedeldei“ hingeht. Die Behandlungsfälle je Arzt sind annähernd gleich: Es sind um die 6 000 Fälle im Jahr. Wir weisen aber einen Versorgungsgrad in Chemnitz-Stadt bei 97 % und in Chemnitz-Land bei 160 % aus. Hier kann doch irgendetwas nicht stimmen. Es besteht in Chemnitz-Land angeblich eine sehr große Überversorgung. Die Hautärzte in Chemnitz-Land absolvieren aber genauso viele Fälle wie in Chemnitz-Stadt, wo wir unter 100 % versorgt sind.

Andersherum geht es auch: Bei gleichem Versorgungsgrad haben wir eine stark differierende Anzahl von behandelten Fällen. Schauen wir uns Bautzen und Dresden an. Dort haben wir bei den Urologen – auch keine Ärzte, bei denen man einfach mal so vorbeischaut – einen Versorgungsgrad von etwas über 100 %, aber die von den Ärzten behandelten Fälle sind in Bautzen fast doppelt so hoch wie in Dresden. Da stimmt irgendetwas nicht, da haut mit der Bedarfsplanung etwas nicht ganz hin.

Ein letzter konkreter Fall: Kinderärzte in Leipzig. Hier haben wir angeblich eine sehr große Überversorgung. Alle

Abgeordneten aus Leipzig, die Kinder haben, werden das anders empfinden. Wir müssten eigentlich, wenn wir auf 100 % kommen, dort 20 Kinderärzte auf lange Sicht abbauen. Das würde bedeuten, dass die übrig bleibenden 20 Kinderärzte in Leipzig dann nicht mehr 4 000 Fälle im Jahr haben, sondern 8 000. Das ist absurd, da haut etwas nicht hin. Man kann nicht davon ausgehen, dass wir auf einem guten Weg sind, Frau Jonas.

Viele Dinge sind gesagt worden, auch in Bezug auf die Sicherung des Bedarfs. Ich unterstütze ausdrücklich, dass den Sicherstellungsauftrag die KV hat. Deshalb warne ich davor, immer und immer wieder zu sagen, dass wir die Kliniken mehr ins Boot holen müssen. Für die stationäre Versorgung ist das Land zuständig. Da müssen wir schon deutlich sagen, dass die KV hier einen wichtigen Auftrag zu erfüllen hat und das Land nachrangig ist.

Ich möchte zuletzt noch über die Vorsorge sprechen. Schauen wir uns die Situation im Erzgebirge an. Dort wird von der gesetzlichen Krankenkasse aufgefordert, Vorsorgeuntersuchungen gegen Hautkrebs wahrzunehmen. Die Erzgebirger wären große Vorsorgemuffel, wird gesagt. Ja, wenn in Annaberg die letzte dort noch praktizierende Ärztin mittlerweile nur noch Privatpatienten bedient, kann man als gesetzlich Versicherter dort nicht mehr zur Vorsorge gehen. Da kommt die KV ihrem Sicherstellungsauftrag definitiv nicht nach. Es muss noch einiges passieren, denn eine Stadt in der Größenordnung und ohne Hautarzt ist nicht tragbar. Dafür wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die NPD-Fraktion, bitte. Herr Abg. Dr. Müller, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage zur medizinischen Versorgung zeigt wieder einmal, dass Statistiken und Zahlen in der Gesundheitspolitik, falsch aufbereitet, mit der Realität der Menschen und der Ärzte im ländlichen Raum nicht viel zu tun haben. Ein gutes Beispiel ist die in bestimmten Regionen dargestellte angebliche Facharztüberversorgung, die weder ich noch meine Kollegen werden bestätigen können.

Nehmen wir als Beispiel wieder einmal die Sächsische Schweiz, in der ich selbst praktiziere. Hier ließen sich viele Beispiele finden, aber greifen wir nur einmal die Bereiche Kinderärzte und Psychotherapeuten heraus. Beide Fachgruppen sind laut dem Zahlenwerk der Staatsregierung hier in dieser Großen Anfrage in der Sächsischen Schweiz deutlich überversorgt. Meine Erfahrungen zeigen, dass ein Patient auf einen ambulanten Termin beim Psychotherapeuten mindestens ein Vierteljahr warten muss.

Ähnliche Probleme gibt es auch im Bereich der Kinderärzte, zwar weniger mit Terminen in der Grundversorgung, jedoch durch die fehlende Arztwahl und durch

Fehlen eines spezifischen Bereitschaftsdienstes, der bei uns schon längere Zeit abgeschafft wurde. Von Überversorgung kann also keine Rede sein.

Ich möchte damit sagen, dass die angegebenen Zahlen einen falschen Eindruck von der tatsächlichen Situation vermitteln und mit Vorsicht zu genießen sind.

Oft wurde bereits hier in diesem Raum die sprichwörtliche Kuh bemüht, die durch das durchschnittlich knietiefe Wasser des Sees gehen sollte und dann doch ertrunken ist. So ist es auch im ländlichen Raum mit der Ärzteversorgung, denn von der Überversorgung durch Ärzte, speziell Fachärzte, werden die wenigsten Sachsen etwas haben. Die Kassenärztliche Vereinigung hat hier wenigstens erkannt, dass es im ländlichen Raum mehr zu differenzieren gibt, als es bisher war, und hat die Berechnungskriterien geändert.

Was die der Großen Anfrage der Staatsregierung zugrunde liegende Statistik nicht erfasst, ist die wirkliche Versorgung und Verteilung in der Fläche. Hier ist das bisher vorgelegte Datenmaterial aus meiner Sicht wenig wert. Die KV ist nach Berechnungen ihrer Richtzahlen wieder zurückgegangen auf die Ebene der alten Landkreise, wie sie bis 1994 existierten, und dadurch nun deutlich näher an der Realität.

Was bedeutet das mit der Unterversorgung? Sie hat aus meiner Sicht weniger finanzielle, als vielmehr sehr praktische und pragmatische Gründe. Da die Staatsregierung die Strategie der Leuchtturmpolitik betreibt, und zwar auf Kosten des ländlichen Raumes, verlieren viele dieser Regionen an Attraktivität für junge Kollegen; denn mit Geld allein kann man junge Ärzte nicht nach Sachsen und, noch besser, möglichst in dessen Fläche locken. Hier spielen viele weitere Faktoren wie die vorhandenen Lebensbedingungen und die weichen Standortfaktoren eine entscheidende Rolle. Ich sage dazu: Schulstruktur, Kulturlandschaft und das allgemeine gesellschaftliche Leben in den Regionen. Diese sind mindestens gleichbedeutend wie die finanziellen und logistischen Arbeitsbedingungen, die natürlich im ländlichen Raum teilweise auch schlechter sind, zumindest die logistischen Arbeitsbedingungen. Genau diese weichen Standortfaktoren sind seit Jahren auf der Streichliste der Staatsregierung.

Weitere Punkte beim Thema Unterversorgung sind die ausufernde Bürokratie und die Gängelung durch die Politik, da immer mehr Ärzte das eigenwirtschaftliche Risiko scheuen und in eine Anstellung flüchten. Wenn Sie, meine Damen und Herren der Regierung, etwas gegen das Landarztsterben tun wollen, sollten Sie diese Probleme beseitigen und nicht verwundert bei jeder parlamentarischen Auseinandersetzung mit den Schultern zucken.

Eine der entscheidendsten Fragen zur Zukunft der Gesundheitspolitik, die hier von der Linksfraktion angesprochen wurde, wurde übrigens durch die Staatsregierung nicht beantwortet. Diese Frage ist für mich die nach der zukünftigen Trägerschaft des Versorgungsauftrages, der derzeit von der Kassenärztlichen Vereinigung ausgeübt

wird – aus meiner Sicht mit gutem Recht – und wo die Linksfraktion fragt, ob diese an die Kassen abgetreten werden soll – in der Frage III/4. Dazu gab es von der Staatsregierung gar keine Antwort. Deshalb würde ich gerne noch einmal hören, ob die Staatsregierung zukünftig auch beim Sicherstellungsauftrag bei der KV bleibt oder ob sie andere Pläne hat. Eine solche Entscheidung würde nämlich nicht nur die sächsische Gesundheitspolitik grundlegend verändern.

Ich sage hier deutlich, die Krankenkassen als Träger des Sicherstellungsauftrages würden keinerlei Probleme

lösen, da diese Versicherungsunternehmen sind und in ihrem Blick in erster Linie monetäre Vorstellungen haben. Die KV ist als Schutzmacht der Ärzte gegenüber der Allmacht der Kassen in den Zwanzigerjahren gegründet worden. Diese Notwendigkeit besteht auch noch heute. Deswegen ist der Sicherstellungsauftrag bei den Kassenärztlichen Vereinigungen auch heute noch richtig und gerechtfertigt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war in der Aussprache die erste Runde. Gibt es aus den Reihen der Fraktionen weitere Wortmeldungen? – Die kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Bitte, Frau Staatsministerin Clauß, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Thema Sicherstellung der medizinischen Versorgung ist einer der Schwerpunkte unserer Arbeit. Es war in der Vergangenheit immer wieder Thema in diesem Hohen Haus. Fakt ist – auch ich betone es sehr gern –, dass Sachsen über eine gute, flächendeckende medizinische Versorgung mit Leistungen auf hohem Niveau verfügt. Aber – das sage ich deutlich – unsere demografische Entwicklung stellt uns dennoch immer wieder vor neue Herausforderungen. Dies spiegelt sich sehr wohl auch in der Bedarfsplanung wider.

Es ist Ihnen bekannt, dass der Sicherstellungsauftrag für die ambulante ärztliche Versorgung – um die geht es ja in der Großen Anfrage – bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegt. Die Menschen in Sachsen können darauf vertrauen, dass die Kassenärztliche Vereinigung gemeinsam mit allen Verantwortlichen im Gesundheitswesen alles tut und tun wird, damit die flächendeckende medizinische Versorgung sichergestellt ist. Ich betone auch gern, dass wir hier im Freistaat Sachsen eine sehr hohe Kommunikation und Umsetzungskultur dieser gemeinsamen Verantwortungsträger nicht nur auf dem Papier stehen haben, sondern auch praktizieren. Das sucht seinesgleichen in den anderen Bundesländern. Dazu trägt nicht zuletzt die Umsetzung der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie bei.

Sie hat auch ihre Genese. Sie greift die Entwicklung der vergangenen Jahre auf und erlaubt auch zukünftig, flexibler auf die geänderten Anforderungen der ambulanten Versorgung zu reagieren. Der neue sächsische Bedarfsplan gemäß neuer Richtlinie – auch das haben wir schon gehört – gilt seit dem 1. Juli 2013. Durch die eingeräumte Abweichungsbefugnis konnte die Kassenärztliche Vereinigung auf regionale Besonderheiten und territoriale Spezifik besser reagieren und so auch die Bedarfsplanung punktuell gezielter vornehmen.

Außerdem wurden die Ziele des Landesentwicklungsplanes aufgegriffen. Nicht zuletzt erfolgt die wohnortnah zu planende hausärztliche Versorgung auf der Versorgungsebene der Mittelbereiche. Den detaillierten aktuellen Stand der ambulanten ärztlichen Versorgung sowie die Umsetzung der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie hier in unserem Freistaat können Sie in den Antworten auf die Große Anfrage im Detail nachvollziehen.

Die Umsetzung der Bedarfsplanungsrichtlinie ist kein abgeschlossener Prozess. Übrigens gilt sie bundesweit, und da gibt es wahrlich große Unterschiede, gerade was die Arztdichte anbelangt. Es ist auch historisch begründet.

Ich nehme noch einmal das Beispiel der Kinder- und Jugendärzte auf. Bei uns in den neuen Ländern ist es gelungen, dass die Eltern mit ihren Kindern zu den Kinder- und Jugendärzten gehen. In den Altbundesländern gehen sie sehr häufig zu ihren Hausärzten. Aus dem Grund gibt es hier auch die Differenz.

Dass es kein abgeschlossener Prozess ist, können wir auch an der aktuellen Diskussion um das Ob und Wieviel der Anrechnung der psychiatrischen Institutsambulanzen ablesen, die zur vertragsärztlichen Tätigkeit ermächtigt sind. Erst gestern hat die „Freie Presse“ darüber berichtet. Es ist gut, dass sich der unparteiische Vorsitzende, Josef Hecken, zur bundesweit geäußerten Kritik ausführlich zu Wort gemeldet hat. In seinem Brief an die Bundespsychotherapeutenkammer hat er ausführlich erläutert: Die Vertreter der Leistungserbringer und der Kostenträger sowie die mitberatenden Patientenvertreter und die Ländervertreter haben eine gerechte und vor allem passende Lösung gefunden. Das war wirklich kompliziert und auch anstrengend; denn hier geht es um Menschen, um Patientinnen und Patienten, die letzten Endes diese Konsultationen, auch diese Therapien brauchen. Wir können das aus unserer mitberatenden Sicht nur bestätigen.