Protocol of the Session on May 21, 2014

Die Fraktion DIE LINKE. Frau Abg. Lauterbach.

Sehr geehrter Herr Präsident! Auch ich möchte meine Rede zu Protokoll geben und das mit einem Dankeschön an die Besuchskommission verbinden.

(Beifall bei den LINKEN und der CDU)

Vielen Dank, Frau Lauterbach. – Die SPD-Fraktion ist an der Reihe. Frau Abg. Neukirch.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich meinen Vorrednern an und gebe die Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Neukirch. Sie sorgen dafür, dass ich in Bewegung bleibe. – Die FDP-Fraktion, Frau Abg. Schütz.

Vonseiten der FDP-Fraktion schließen wir uns ebenfalls den Vorrednern an, insbesondere den Ausführungen von Herrn Alexander Krauß.

Herzlichen Dank.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP, den LINKEN, der CDU und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich darf mich nicht äußern, aber das war eben sehr unterhaltsam. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abg. Herrmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe meine Rede auch zu Protokoll. Ich äußere aber dazu einen Wunsch, und zwar: Frau Staatsministerin, ich würde gern die Namen der Mitglieder der Besuchskommission von Sachsen erfahren. Ich kann sie nicht finden. Verschiedene Mitarbeiter meiner Fraktion haben heute versucht, die Namen herauszubekommen, jedoch waren sie nicht zu finden. Es ist, denke ich, wichtig, dass man sie im Netz finden kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Herrmann. Die Bitte ist gehört worden. – Die NPDFraktion hat keinen Redebedarf. Meine Damen und Herren, nun frage ich die Staatsregierung. Ich gehe davon aus, dass es aus den Reihen der Fraktionen keine Wortmeldungen mehr gibt. Frau Staatsministerin Clauß, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren und Abgeordneten! Auch ich gebe meine Rede zu Protokoll,

(Beifall bei der CDU)

verbunden mit dem Dank an die Mitglieder der Besuchskommission. Inwieweit das veröffentlicht werden kann oder nicht, werde ich klären lassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Staatsministerin. – Bevor wir nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung kommen, frage ich zunächst Sie, Frau Lauterbach: Wünschen Sie als Berichterstatterin noch das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz in der Drucksache 5/14348 ab. Wer zustimmen möchte, hebt bitte die Hand. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Meine Damen und Herren, damit ist der Beschlussempfehlung entsprochen worden und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten 1994 wurde in § 3 auch der Aspekt der Besuchskommission geregelt. Ihre Aufgabe ist es zu prüfen, ob die Rechte von Patienten in psychiatrischen Einrichtungen gewahrt werden und ob diese Einrichtungen Mindeststandards in der Betreuung und Behandlung erfüllen.

Ausgehend von einer gewissen Skepsis gegenüber psychiatrischen Einrichtungen – gerade auch im Hinblick auf die Erfahrungen in der DDR – soll die Besuchskommission mit ihrem Bericht die Grundlage dafür schaffen, diese Skepsis und Misstrauen abzubauen.

Der vorliegende Bericht umfasst den Zeitraum von September 2007 bis Juli 2013. In dieser Zeit wurden 435 Visitationen in psychiatrischen Krankenhäusern und psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern, an Kliniken und Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Tageskliniken, Einrichtungen des Maßregelvollzugs gemäß §§ 63, 64 StGB, sozialtherapeutische Wohnstätten für chronisch psychisch kranke Menschen, WfbM, Einrichtungen der Altenhilfe sowie ein Wohnpflegeheim für pflegebedürftige Menschen mit geistiger Behinderung durchgeführt.

Im Ergebnis der Visitationen ist festzustellen, dass die besuchten Einrichtungen im Allgemeinen die Mindest

standards der Behandlung und Betreuung erfüllen. Ebenso entsprechen die baulichen Voraussetzungen den geforderten Mindeststandards. Mängel wurden nur wenige angezeigt, diesen wurde aber Abhilfe geleistet. Auch ist festzustellen, dass sich die Versorgung psychisch erkrankter Menschen im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren erweitert und gleichzeitig ausdifferenziert hat.

Der vorliegende Bericht weist aber auch auf ein paar Baustellen hin. So fehlt es in den Krankenhäusern und Abteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie hauptsächlich an Fachärzten, was durch den landesweiten Mangel an Fachärzten für Psychiatrie erschwert wird. In Wohnstätten und Heimen fehlen teilweise Fachkräfte für die Betreuung der Bewohner. Die fachärztliche psychiatrische Versorgung der Bewohner von Wohnstätten und Altenpflegeheimen ist weiterhin entwicklungsbedürftig. Gute Ansätze sind bei der Vernetzung der Leistungserbringer vorhanden, die noch von einer größeren Anzahl von Einrichtungen genutzt und weiterentwickelt werden sollten.

Um eine ganzheitliche Versorgung der Patienten sicherzustellen, ihnen eine schrittweise Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen und um Drehtüreffekten und Langzeitbetreuung entgegenzuwirken, ist eine enge Kooperation zwischen den verschiedenen Versorgungsstrukturen unerlässlich. Besonders Angebote der ambulanten Betreuung treten hierbei in den Vordergrund. Dieser Baustellen muss man sich annehmen und prüfen, wie sie beseitigt werden können.

Abschließend möchte ich den Mitgliedern der Besuchskommissionen für ihre Arbeit und ihre Vorschläge danken.

Die Sächsische Staatsregierung legt einen Bericht der Besuchskommissionen nach § 3 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten vor. Es ist eine Zusammenfassung der Arbeit der Besuchskommissionen und beschreibt somit die Arbeit von 2007 bis 2013. Die Kommissionen legten in diesem Zeitraum 435 Berichte vor. Das ist eine enorme Leistung. Dafür möchte ich persönlich und im Namen meiner Fraktion DIE LINKE danken.

Es werden psychiatrische Krankenhäuser und Abteilungen, Kliniken der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Einrichtungen des Maßregelvollzuges und sozialtherapeutische Wohnstätten geprüft; insgesamt 84 Einrichtungen mit 4 716 Plätzen. Dazu kommen 573 stationäre Einrichtungen der Altenhilfe. Diese wurden zusätzlich besucht.

Natürlich gab es während dieser Zeit auch wiederholte Visiten, da einige aufgetretene Mängel abgestellt werden mussten und eine Nachprüfung verlangten. Das war eher die Seltenheit, dem wurde jedoch sehr konsequent nachgegangen. Und das ist gut so, wollen wir doch, dass es den Menschen, die unsere Hilfe brauchen, gut geht. Gravierende Fälle, in denen die Aufsichtsbehörde, also

die Heimaufsicht, informiert werden musste, gab es nicht. Das ist ein gutes Zeichen.

Eine Aussage des zusammenfassenden Berichtes hat mich dann doch schon etwas beunruhigt. Es heißt wörtlich: „Aus Sicht der Besuchskommissionen erfüllten die visitierten Einrichtungen im Allgemeinen die Mindeststandards der Behandlung und Betreuung psychisch kranker Menschen". Das sehe ich eher als eine kritische Einschätzung. Die Erfüllung des Mindeststandards muss selbstverständlich erwartet werden.

Probleme in den unterschiedlichen Einrichtungen werden im baulichen Zustand mancher Einrichtungen und den Platzkapazitäten einiger Einrichtungen gesehen.

Aber auch das Personal hat Sorgen: Fachpersonal fehlt in einigen Einrichtungen, so entsteht Unterbesetzung, die Arbeitsbelastung des Personals wird größer und zum Problem für das Pflegepersonal und deren Familien.

Es gibt enorme Unsicherheiten bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe beim Umgang mit Demenzkranken.

Die fehlenden Mitarbeiterinnen können natürlich durch die Besuchskommission nicht ersetzt werden, sie können nur darauf aufmerksam machen. Das Problem zu beseitigen ist Aufgabe der Staatsregierung. Und darüber haben wir hier schon des Öfteren diskutiert. Die Anerkennung des Pflegeberufes und deren Wertschätzung, die Ausbildung, die in vielen Fällen bezahlt werden muss, verschärft die Suche nach geeigneten Pflegekräften. Das ist nicht Aufgabe der Besuchskommission.

Was mir sehr gut gefällt an der Besuchskommission – sie hat ein Leitbild. Es sind fünf Punkte, die hier zusammengefasst die Arbeit dokumentieren:

1. Wir vertreten die Belange der Betroffenen.

2. Wir kontrollieren die quantitativen und qualitativen Grundstandards.

3. Wir erfassen die soziale Atmosphäre in den psychiatrischen Einrichtungen.

4. Wir kooperieren mit den Verantwortlichen der Einrichtungen.

5. Wir arbeiten in den Kommissionen kompetenzübergreifend zusammen und erreichen Konsensurteile.

Der Bericht der Besuchskommission oder besser der Bericht der Staatsregierung über die Ergebnisse der Arbeit der Besuchskommission für den Berichtszeitraum September 2007 bis Juli 2013 ist dafür, dass er sechs Jahre umfasst und es in dieser Zeit auch eine organisatorische Änderung der Arbeit der Kommission gab, eher sehr dünn. Das kann man einerseits als gutes Zeichen sehen, dass alles reibungslos funktioniert oder eben wenige Beanstandungen vorliegen. Man kann aber auch sagen, dass die Berichterstattung noch ausbaufähig ist; denn der Umfang der Prüftätigkeit und die Anzahl der Besuche lassen auf ein enormes Pensum der Kommissionsmitglieder schließen. An dieser Stelle sei allen Mit

gliedern der Kommission für ihre Arbeit auch vonseiten der SPD-Fraktion gedankt.

Die Berichterstattung ist also ausbaufähig. Die Aufgabe besteht darin, sowohl grundlegende Merkmale, Entwicklungstendenzen oder Problemfälle aufzuzeigen als auch darauf zu verweisen, welche Konsequenzen Problemanzeigen hatten und welche Verbesserung in der Qualität dadurch erreicht werden konnte. Gerade durch das längere Intervall der Berichterstattung wäre es doch möglich, nachhaltige Effekte besser darzustellen.

Die Aufgabe der Besuchskommission als unabhängige Prüfinstanz besteht in erster Linie in der Qualitätssicherung. Aber durch die Offenlegung der Ergebnisse soll Vertrauen hergestellt werden: Vertrauen in den Bereich der Psychiatrie und der Altenpflege, der eben durch sein Aufgabenspektrum auch viel Vorurteile und Misstrauen bei vielen Menschen hervorruft. Dieses Vertrauen benötigt Information und einen transparenten Umgang auch mit dem Thema: Was passiert nach einer Beanstandung, wie werden die Empfehlungen umgesetzt? Der im Bericht gleich zu Beginn enthaltene Satz: „Aus Sicht der Besuchskommission erfüllten die visitierten Einrichtungen im Allgemeinen die Mindeststandards der Behandlung und Betreuung psychisch kranker Menschen.“ beruhigt nicht wirklich, weil ein extra Hinweis auf die Einhaltung von Mindeststandards eigentlich überflüssig sein sollte.

Ich möchte nicht auf jedes Detail eingehen, sondern die für meine Fraktion drei wichtigsten Ergebnisse zusammenfassen: