zweitens den Kommunen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu erstatten.“ In der Begründung steht das, was ich vorhin vorgetragen habe. Ich kann nichts anderes erkennen als genau dieselbe Intention, fast sogar denselben Wortlaut, wie er in unserem Gesetzentwurf steht.
Meine Damen und Herren! Ihre Argumentation, lieber Benjamin Karabinski, ist einfach fadenscheinig, so etwas von vorgeschoben. Noch einmal: Wenn Sie in der Opposition sind, werden Sie wieder mit einem solchen Antrag kommen.
Alle Kollegen, die Angst haben, dass es deswegen länger wird, seien beruhigt, wir haben im Rahmen der Redezeit sowieso ein Endkontingent, das irgendwann erschöpft ist. Also, irgendwer muss daran glauben. Ich versuche, das bei der nächsten Debatte, die ich halte, wieder hereinzubringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie war denn 2009 die Situation? Wir hatten eine Regierung, die noch Schulen geschlossen hat.
2005 hat Herr Dulig erklärt: Wir haben rund 300 Schulen zu viel im Land. Das Zitat kann ich dann gern bringen.
Jetzt haben wir eine andere Situation. Mir ist es lieber, wenn es kurze Schulwege gibt, als wenn sie lang und kostenfrei sind.
Deswegen brauchen wir auch keine kostenfreie Schülerbeförderung. Damals war das nicht abzusehen. Zum damaligen Zeitpunkt haben wir gesagt: Wer Schulen schließt, der muss bezahlen. Das ist völlig richtig. Die Argumentation ist Gott sei Dank überfällig geworden. Mir ist es viel lieber so, wie es ist, nämlich kurze Schulwege. Deswegen stehen wir dazu, wie wir uns heute positioniert haben, nämlich gegen eine kostenfreie Schülerbeförderung. Sie können sicher sein: Wir werden auch im kommenden Landtag keinen Antrag dazu beschließen.
Das reizt mich doch zu einer kleinen Kurzintervention. Auch wenn man immer wieder etwas Falsches sagt, bleibt der Eindruck immer wieder der gleiche, dass es dadurch nicht richtiger wird. Insofern ist das, was der Kollege gerade vorgetragen hat, erneut der Beweis dafür, dass man versucht, sich zu drehen und irgendwie darzustellen, warum man damals einen Antrag gestellt hat, dem man heute nicht mehr zustimmen kann.
Fakt ist: Die Behauptung, dass 2009 Schulen geschlossen worden sind, ist falsch. Da kann ich mich an meinen damaligen Koalitionspartner erinnern, der gemeinsam mit uns darauf hingewiesen hat, dass es 2007 zum letzten Mal dazu gekommen ist – was, wie ich gern einräume, in vielen Bereichen schlimm genug gewesen ist –, dass die letzten Schulen geschlossen worden sind. Insofern ist das, was der Kollege gerade gesagt hat, einfach nur falsch. Das wollte ich richtigstellen.
Kollege Bläsner, das Problem mit wachsenden Kosten ist, dass sich dieses Wachstum zeitlich versetzt vollzieht. Das mag sich Ihnen nicht erschließen, ist aber so. Deshalb verhandelt das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vor den Haushaltsverhandlungen bzw. vor dem Ausbildungsverkehrsfinanzierungsgesetz mit den Landkreisen über den Ausgleich für den entsprechenden Kostenaufwuchs. Das ist ein übliches Verfahren.
Wenn Sie heute sagen, dass die Schulen damals geschlossen worden sind und wir deshalb heute nicht mehr zahlen müssen, ist das vor allem für die Eltern eine so hinterhältige Argumentation, dass Sie sich eigentlich in Grund und Boden schämen müssten, wenn Sie so etwas hier äußern.
Fakt ist, dass die Kosten weiter wachsen werden. Das sagen Ihnen die Träger der Schülerbeförderung. Das sagen Ihnen die Verkehrsunternehmen. Das, was Sie hier ablassen, ist unter aller Kanone.
Erstens haben wir die Mittel aufgestockt. Zweitens können wir ganz konkret sagen, welche Schulen nicht schließen mussten. Es war damals völlig klar, dass die Schulen, die geschlossen worden sind, nicht mehr zu retten sind. Bis 2009 hatten wir etwa 50 Schulen, die einen Beobachtungsstatus hatten. Da war ganz klar, dass sie geschlossen werden, wenn kein Moratorium oder etwas Ähnliches erfolgt. 50 Schulen – Frau Falken, Sie haben es vorhin gesagt – haben keinen Mitwirkungsentzug bekommen. Das zeigt, dass das Moratorium wirkt. Die Schulschließungen sind gestoppt. Deswegen ist die Argumentation hinfällig geworden.
Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich nun der Staatsministerin das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Freistaat Sachsen ist ein Sozialstaat. Er garantiert nicht nur die Grundrechte und persönlichen und wirtschaftlichen Freiheiten, sondern er ergreift auch rechtliche, finanzielle und materielle Maßnahmen, um soziale Gegensätze und Spannungen bis zu einem gewissen Maß auszugleichen. Das geschieht in den vielfältigsten Lebensbereichen. Auch die Schülerbeförderung zählt hierzu.
Grundsätzlich obliegt es den Eltern, für den Transport zu und von der Schule zu sorgen und die damit verbundenen Kosten als Teil des allgemeinen Lebensführungsaufwandes zu tragen. Eine verfassungsrechtliche Pflicht des Landesgesetzgebers, die Schülerbeförderung unentgeltlich zu regeln, lässt sich aus den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht herleiten. So gewähren weder das Recht der
Eltern, den Bildungsweg ihrer Kinder bestimmen zu können, noch das Sozialstaatsprinzip einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung. So, meine Damen und Herren, sah es das Bundesverwaltungsgericht.
Um aber gerade soziale Gegensätze und Spannungen bis zu einem gewissen Maß auszugleichen, werden in Sachsen die Lasten der Beförderungskosten zwischen Beförderungsträger und Eltern angemessen geteilt. Auch dies ist von der Rechtsprechung anerkannt.
Der Freistaat unterstützt die notwendige Schülerbeförderung – das Wort „notwendige“ möchte ich hierbei unterstreichen – mit dem Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr mit aktuell 57 Millionen Euro. Ja, Herr Stange, ich weiß, dass in diesen 57 Millionen Euro Bundesmittel in Größenordnungen enthalten sind. Das wurde oft genug erwähnt und muss nicht noch einmal wiederholt werden.
Meine Damen und Herren! Die Schülerbeförderung muss kindgerecht sichergestellt sein. Dazu wurden die Schulwegszeiten zuletzt im vergangenen Jahr im Landesentwicklungsplan bestätigt. Angestrebt sind maximal
Zweifelsohne, meine Damen und Herren, führten die Schulschließungen der vergangenen Jahre vielfach zu längeren Schulwegen. Aber auch das Wahlverhalten vieler Eltern bei der Bestimmung des Bildungsweges und die Differenzierung unseres Schulwesens, die dankenswerterweise vorhanden ist und eine sehr hohe Qualität bei uns im Freistaat Sachsen sichert, tragen zu längeren Schulwegen bei. Die Schülerbeförderung ist unter diesen Umständen so zu organisieren, dass die zum Teil größeren Entfernungen zwischen Wohnort und Schule nicht zu unzumutbaren finanziellen Belastungen führen.
Meine Damen und Herren! Die Zuständigkeit für den Schülerverkehr liegt klar bei den Landkreisen und bei den kreisfreien Städten. Diese Zuweisung ist unserer Meinung nach sachgerecht. Sie knüpft an Kenntnisse über die Beförderungsbedürfnisse und über die örtlichen Gegebenheiten an. Landkreise und kreisfreie Städte entscheiden eigenverantwortlich aufgrund ihrer regionalen Gegebenheiten.
Zur Landrätekonferenz im Februar 2014 haben die Landräte per Beschluss eindeutig festgestellt, auch künftig an der Erhebung von Elternbeiträgen zum Schülerverkehr im Freistaat Sachsen festzuhalten. Zudem hat der Kreistag des Vogtlandkreises – der Kreis wurde schon mehrfach erwähnt – auf seiner Sitzung vom 8. Mai 2014 Änderungen der Schülerbeförderungssatzung beschlossen. Danach sind nicht mehr alle Fahrten kostenfrei, sondern nur noch die zur jeweils nächstgelegenen Schule.
Meine Damen und Herren! Haben Sie nicht erst im letzten Plenum die geltende Schülerbeförderungsregelung mehrheitlich für sachgerecht und angemessen gehalten und im Ergebnis auch bestätigt?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Staatsministerin, ich möchte, erstens, nur richtigstellen, dass es gerade einmal 3 Millionen Euro sind, die der Freistaat im Rahmen der Regionalisierungsmittel zum Thema Schülerbeförderung beisteuert. Die restlichen 54 Millionen Euro sind Bundesmittel. Dies nur zur Klarstellung und für das Protokoll.
Zweitens. Hier sitzt ja auch der Landesrechnungshof. Woraus leiten denn das Land und der Bund überhaupt ab, dass sie Geld in die Schülerbeförderung hineingeben, wenn doch nach Auffassung der Koalition eigentlich die Kommunen bzw. die Landkreise selber dafür zuständig sind, diese Schülerbeförderung zu finanzieren und zu organisieren? Woraus leiten Sie das ab? Der Bundesrechnungshof und der Landesrechnungshof müssten einschreiten, wenn das tatsächlich der Fall wäre.
Drittens. Der Landkreistag hat ja an einer Anhörung bei uns teilgenommen. Natürlich werden die Landkreise auch weiterhin die Erhebung von Eigenbeiträgen von den Eltern einfordern müssen, wenn sie vom Land oder vom Bund keine Mittel für die Schülerbeförderung bekommen. Was sollen sie denn anderes antworten? Natürlich hat das Vogtland das – leider! – zum Anlass genommen, im Gegensatz zu seinem Umfeld – Bayern, Hessen, Thüringen – die Schülerbeförderungskosten von den Eltern zu verlangen. Ich finde, das ist eine traurige Entwicklung aufgrund der Diskussion, die sicherlich den Mehrheitsverhältnissen dort im Landkreis geschuldet ist.
Möchten Sie reagieren? – Sofern es keinen weiteren Bedarf für Kurzinterventionen gibt, kommen wir zur Abstimmung.
Aufgerufen ist das Gesetz zur Regelung der Kostenfreiheit der Schülerbeförderung für Eltern und Schüler in Sachsen, Drucksache 5/14109. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.