Protocol of the Session on April 10, 2014

Dann dürfen Sie das nicht mehr.

Er kann ja eine Kurzintervention machen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Für die FDP Herr Bläsner.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche einmal, obwohl es im Plenum immer etwas schwierig ist, eine sachliche Diskussion zu führen, auch wenn das Thema an sich hoch emotional ist – auf der Grundlage des Urteils, auf der Grundlage dessen, um was es für die einzelnen Schulen geht, und auf der Grundlage dessen, dass wir uns schon in der Vorwahlzeit befinden. Ich denke, wir müssen uns diesem Thema sachlich nähern und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Wir alle haben das Verfassungsgerichtsurteil gelesen und wir kennen die Konsequenzen daraus. Wir alle sind dabei,

zumindest die Bildungspolitiker und die Finanzpolitiker, das neue Gesetz vorzubereiten.

Dass die Situation dieser sieben Schulen sehr unbefriedigend ist, kann man nicht leugnen. Sie sind zu einer Zeit gegründet worden, in der sie in maximal möglichem Ausmaß von den verfassungswidrigen Gesetzgebungen betroffen waren, nicht nur in der Frage der Sachkosten oder in der Frage des Schulgeldersatzes, sondern auch auf der Grundlage der Wartefrist. Es ist schon mal schnell eine halbe Million pro Schule, die das ausmacht. Deshalb sind wir in der Pflicht, uns um diese sieben Schulen zu kümmern.

Nun hat diese Übergangsregelung zwar zu einem gewissen Ausgleich für diese Schulen im vierten Jahr geführt. Dennoch ist das Thema Wartefrist, was für diese Schulen einen sehr starken Anteil ausmacht, dort nicht aufgenommen worden.

Ich sehe es genauso wie mein Kollege Patrick Schreiber, der sagt, jetzt jeden Einzelfall zu betrachten. Es gibt einzelne Problemfälle in der Übergangszeit, die nicht berücksichtigt wurden. Das wissen wir alle. Jetzt aber aufzumachen und auch wieder einzeln zu regeln, wird dem Gesamtanliegen, die Finanzierung der freien Schule auf eine neue Grundlage zu stellen, und dann vielleicht dort genau diese Einzelfälle zu berücksichtigen, nicht gerecht. Ich weiß, das ist für die sieben Schulen, die jetzt ins vierte Jahr gehen, nur ein schwacher Trost. Aber ich glaube, gerade die Neufassung des Gesetzes bietet auch für diese sieben Schulen die Möglichkeit, hier eine Kompensation zu treffen. Diese sieben Schulen dürfen in der Endkonsequenz bei der zukünftigen Wartefristregelung nicht schlechtergestellt werden als alle anderen Schulen.

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Dann sind sie schon fertig!)

Es wurde vorhin das Thema angefragt: Inwieweit sind diese Schulen in finanziellen Schwierigkeiten? Wie läuft denn so eine Genehmigung, dass sie einen Schulbetrieb aufnehmen können? Sie läuft auf der Grundlage eines Finanzierungsplanes, der natürlich auch – damals recht schnell; das war eine Belastung für die Träger – auf vier Jahre zugeschnitten wurde. Das war Genehmigungsvoraussetzung einer solchen Schule. Dass das ganz schwer zu schultern ist, ist klar; aber es ist möglich, im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens eine klare und rechtssichere Regelung für diese sieben Einzelfälle zu finden, und sicherlich gibt es noch den einen oder anderen Einzelfall, den man in diesem Gesetzentwurf betrachten muss. Wir haben den Gesetzentwurf noch nicht vorliegen, aber ich halte es dort für den richtigen Zeitpunkt, genau über diese sieben Schulen zu sprechen.

Jetzt eine Einzelfallregelung innerhalb der Übergangsregelung zu schaffen wäre für alle anderen Einzelfälle, die es noch gibt, nicht zielführend, zumal wir hier, wenn es auch im Nachhinein ist, diese Sache heilen können, wenn wir es wollen. Ich möchte mich persönlich dafür starkma

chen, dass wir diese Einzelfälle in dem jeweiligen Gesetz heilen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Die NPD-Fraktion hatte keinen Redebedarf angezeigt. Damit ist die erste Runde der Aussprache beendet. Ich frage: Wünscht ein Abgeordneter in der zweiten Runde das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung. – Frau Staatsministerin Kurth, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 15. November 2013 festgestellt, dass das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft und die zugehörigen Verordnungen samt und sonders überarbeitungsbedürftig sind. Auch die bislang geltende Regelung zur Wartefrist hielt dieser Überprüfung nicht stand.

Für die Neuregelungen wurde dem Gesetzgeber sehr bewusst eine Frist bis 31.12.2015 gesetzt. Der Verfassungsgerichtshof hat dem Gesetzgeber aus gutem Grund zwei Jahre Zeit eingeräumt, um die umfangreiche Neuausrichtung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft umzusetzen. Die Neufassung kann nicht ohne gründliche Vorarbeit geleistet werden; dennoch ist es mein Ziel, bereits in das Schuljahr 2015/2016 mit dem neugefassten Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft zu starten und nicht erst nach dem 31.12.2015. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung ist die vierjährige Wartefrist ohne finanziellen Ausgleich, aber geltendes Recht, meine Damen und Herren.

Auch eine isolierte Anpassung der Finanzierungsregelungen in Bezug auf das vierte Jahr der Wartefrist könnte nicht ohne Gesetzesänderung erfolgen. Die Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft in nur einem Punkt – in diesem Fall der Wartefrist der vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof beanstandeten Regelung – würde aber erneut zu einem verfassungswidrigen Zustand führen. Die Regelungen, meine Damen und Herren, müssen insgesamt überarbeitet und aufeinander abgestimmt werden, damit ein in sich schlüssiges und angemessenes Finanzierungssystem erreicht wird. Das Vorwegnehmen einzelner Punkte ist im Sinne einer ausgewogenen Gesamtsystematik der Finanzierung nicht zielführend.

Zudem bleiben auch in Bezug auf die Wartefrist nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes viele Fragen offen, die der Klärung bedürfen. Die denkbaren Varianten stehen allesamt in Bezug zu anderen Regelungen im Gesetz. Die Frage, welche Wartefrist angemessen ist, kann nicht ohne Betrachtung der Höhe der später nach Ablauf der Wartefrist einsetzenden staatlichen Finanzhilfe oder eines möglicherweise schon während der Wartefrist

bestehenden Finanzierungsanspruchs beurteilt werden. Jegliche Neuregelung muss den hohen Anforderungen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit – die das Gericht im Urteil gestellt hat – genügen.

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus nimmt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes sehr ernst. Die gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern des SMK und Interessenvertretern freier Schulträger sowie Vertretern der Eltern – so habe ich in der vorigen Woche entschieden – arbeitet bereits an den Grundlagen für eine gesetzliche Neuregelung.

(Dr. Eva-Maria Stange, SPD, steht am Mikrofon.)

Frau Kurth, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

– Ich möchte weiter ausführen.

Die Überarbeitung des Gesetzes wird weite Teile der bisher geltenden Regelungen erfassen, so auch die Regelung der Wartefrist.

Um während des Übergangszeitraums bis zum Inkrafttreten der Neuregelung unbillige Härten zu vermeiden, schafft die Staatsregierung eine Übergangsregelung in Form einer Förderrichtlinie. Herr Schreiber erwähnte diese Übergangsregelung bereits.

Die zusätzliche finanzielle Unterstützung, die für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 erfolgen wird – ab 01.08.2015 wird das neue Gesetz Gültigkeit erlangen –, kommt uneingeschränkt auch den Schulträgern zugute, deren Schulen sich in diesem Zeitraum im vierten Jahr der Wartefrist befinden. Die Schulen erhalten also einen finanziellen Beitrag zum vierten Jahr der Wartefrist und erfahren dadurch eine Entlastung. Im März-Plenum habe ich darauf bereits ausdrücklich hingewiesen.

Das Geld, meine Damen und Herren, das den freien Trägern über die Förderrichtlinie ausgezahlt wird, kann weitgehend frei eingesetzt werden. Das Förderverfahren wird so einfach wie möglich ausgestaltet.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Herr Schreiber, möchten Sie eine dritte Runde oder eine Kurzintervention?

(Patrick Schreiber, CDU: Ich habe es vorhin verschlafen!)

Das macht nichts, dann eröffne ich eine dritte Runde.

(Christian Piwarz, CDU: Wir haben ja genug Redezeit! – Annekathrin Giegengack, GRÜNE: Müsste man nicht irgendwie eine Reihenfolge einhalten?)

Herr Schreiber, Sie haben das Wort.

– Müssen muss man gar nichts. – Entschuldigung, Herr Präsident, ich hatte vorhin mit Kollegen Bienst darüber philosophiert, wann wir den Haushalt 2011/2012 beschlossen haben; und weil ich davon ausgegangen bin, dass es eine zweite Runde gibt und Frau Giegengack anfangen wird und die NPD noch nicht gesprochen hatte, war es völlig an mir vorbeigegangen, und auf einmal stand Frau Kurth vorn. Deswegen bitte ich dafür um Nachsehen.

Es ist natürlich so, dass man ein, zwei Dinge, die hier vor allem von Frau Falken und von Frau Stange gesagt wurden, schon einmal gerade- bzw. ins rechte Licht rücken muss.

Frau Falken, Sie haben zwei Wörter in den Mund genommen: zum einen „Gefährdung“ und zum anderen „Benachteiligung“. Zum Schluss Ihrer Ausführungen sind Sie nur noch bei dem Wort Benachteiligung geblieben und deshalb sage ich Ihnen einmal ganz deutlich, dass es sehr wohl zwischen Gefährdung, also existenzieller Bedrohung, und einer Benachteiligung einen riesigen Unterschied gibt. Dass diese sieben Schulen in freier Trägerschaft im Vergleich zu allen anderen, die die Wartezeit durchschritten haben oder früher nur drei Jahre Wartezeit hatten, in diesem letzten Jahr der Wartezeit benachteiligt sind, ist ganz klar. Aber das heißt noch lange nicht, dass diese Schulen, wie Sie es immer gern darzustellen versuchen, in ihrer Existenz gefährdet sind.

Ich gehe davon aus – sollte es dazu kommen, dass eine dieser sieben Schulen im vierten Jahr der Wartefrist aufgrund dieser Regelungen in irgendeiner Art und Weise tatsächlich in der Existenz bedroht werden sollten – nachweislich wirklich bedroht werden sollten –, dass so betriebsblind oder so sozial kalt oder wie auch immer das Kultusministerium definitiv nicht ist und dass sich das Kultusministerium nicht einfach so anschaut, wie diese Schule stirbt, sondern dass es für den Einzelfall entsprechende Lösungen geben kann, wenn das Konzept funktioniert, wenn nachweislich die Schüler da sind etc. pp. Ich glaube, wir können sehr wohl davon ausgehen, dass wir uns nicht ansehen müssen, dass wegen dieses einen letzten Wartejahres hier eine dieser sieben Schulen sterben muss. Davon gehe ich definitiv aus.

Sie haben kritisiert, dass die beiden Minister ohne Befugnis sich hier hingestellt – also hier haben sie sich sowieso nicht hingestellt –, aber zumindest öffentlich hingestellt und gesagt haben: Wir wollen jetzt einmal eine Lanze für den öffentlichen Raum brechen und sagen ganz deutlich, dass die Entwicklung im ländlichen Raum, wie sie sich weiter vollzieht, nicht mehr dazu führen kann, dass weitere Schulen geschlossen werden.

(Zuruf der Abg. Cornelia Falken, DIE LINKE)

Ich frage mich, Frau Falken, was daran so schlimm ist. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich bin diesen beiden Ministern dankbar, dass sie das, was ich schon seit geraumer Zeit propagiere, nicht von mir aufgegriffen haben, son

dern von selbst auf die Idee bzw. zu dem Schluss gekommen sind,

(Zuruf der Abg. Cornelia Falken, DIE LINKE)

dass wir auch im ländlichen Raum, Frau Falken, keine Schule mehr schließen können, dass es unverantwortlich wäre, im ländlichen Raum weitere Schulen zu schließen. Ich bin sehr froh darüber, dass Mitglieder der Staatsregierung da die Initiative ergriffen haben.

(Zuruf der Abg. Cornelia Falken, DIE LINKE)

Natürlich sind Sie als Politiker und als verantwortliche Minister für den ländlichen Raum und den Bereich Kultus sehr wohl dazu befugt, hier entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, sodass wir als Abgeordnete uns mit solchen Vorschlägen beschäftigen. Diesbezüglich noch einmal ganz herzlichen Dank an beide Minister.

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Wunderbar!)