Protocol of the Session on April 10, 2014

Zum Innovationsbegriff. Herr Mann, Sie hatten es angesprochen: In der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen wird der Innovationsbegriff so weit gefasst, dass ausdrücklich Prozessinnovationen im Unternehmen, aber auch Dienstleistungsinnovationen von diesem Innovationsbegriff umfasst werden. Die Innovationsstrategie haben wir uns ja auch im Zusammenhang mit dem EUFörderverfahren als Ex-ante-Konditionalität quasi erarbeitet. Dieser weite Innovationsbegriff ist tatsächlich Grundlage für die Förderung im Rahmen der kommenden Strukturfondsperiode.

Bedauerlich ist die Mittelausstattung in der Region Leipzig, auch wenn sie besser ausgefallen ist, als wir es uns anfangs vorgestellt hatten. Ich bitte aber, darauf zu achten – wie es auch in der Beschlussempfehlung des Ausschusses bereits ausgeführt ist –, dass der Bund im Bereich des ESF einen erheblichen Vorwegabzug gemacht

hat. Circa 50 Millionen Euro an ESF-Geldern muss der Bund in der Region Leipzig tatsächlich ausgeben. Ich halte es für wichtig, dass wir relativ schnell Klarheit darüber bekommen, welche Schwerpunkte der Bund in diesem Zusammenhang setzt, damit wir unsere Aktivitäten mit denen des Bundes gut verzahnen können und es nicht zu Förderlücken oder Doppelförderungen kommt. Das wäre im Interesse des Freistaates Sachsen.

(Beifall der Staatsministerin Christine Clauß)

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Bereich des EFRE fließen deutlich über 800 Millionen Euro in den Bereich Wirtschaft und Infrastruktur. Im Bereich Wirtschaft sind es im Wesentlichen die Gebiete der Investitionsförderungen und 400 Millionen Euro im Bereich der FuE-Förderungen. Hier sind im Rahmen des Diskussionsprozesses 270 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt worden. Das ist eine ganz klare Schwerpunktsetzung im Bereich Forschung und Entwicklung, im Bereich Kooperation zwischen Wissenschaft und Unternehmen.

Wir wollen auch die Infrastruktur im Freistaat Sachsen weiter verbessern. Schwerpunktsetzung in diesem Bereich ist das Thema umweltfreundliche Verkehrsträger, aber auch die Breitbandförderung, schnelles Internet im ländlichen Raum, ist eine zentrale Aufgabe. Sie wird immer wichtiger, gerade auch für kleine und mittelständische Unternehmen, für Dienstleistungsunternehmen im ländlichen Raum. Mit über 300 Millionen Euro wollen wir die Wissenschaft, die Universitäten für Ausrüstungen und Anlagen, aber auch für die Modernisierung von Gebäuden unterstützen.

Aus dem ESF fließen circa 100 Millionen Euro in den Bereich Wirtschaft. Mikrodarlehen ist dazu ein Stichwort, aber auch die entsprechende Kooperation zwischen Forschung und Wirtschaft. Über 200 Millionen Euro fließen in das Themenfeld Integration, wo es um die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt geht. Das Thema ist bereits angesprochen worden. Es geht aber auch um Beschäftigung und soziale Integration in den Arbeitsmarkt und um das Thema Alphabetisierung.

Über 300 Millionen Euro aus dem Bereich des ESF fließen in Bildung, Aus- und Weiterbildung. Stichworte hierfür sind der Weiterbildungsscheck und die im Haus schon oft diskutierte bessere Berufsorientierung im Freistaat Sachsen – wo wir sicherlich noch Handlungsbedarf haben –, aber auch wiederum Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, wenn es darum geht, Nachwuchswissenschaftler im Freistaat Sachsen zu unterstützen.

Hinsichtlich der Frage der Bürokratie mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass es mit Brüssel nicht einfacher geworden ist. Weil dem so ist, sollten wir zumindest die Dinge, die wir im Freistaat Sachsen selbst lösen können, wenn es um Bürokratie geht, in Angriff nehmen. Deshalb wurde die Initiative initiiert, ein eigenes Regelwerk für die EU-Förderprogramme zu schaffen, weil wir immer die Kofinanzierung mit EU-Geld und Landesgeld haben.

Das Nebeneinanderhergelten von EU-Förderrichtlinien, Förderprogrammen und der Sächsischen Haushaltsordnung führt dazu, dass gleiche Sachverhalte teilweise nur in Nuancen unterschiedlich geregelt sind. Das führt wiederum dazu, dass beide Regularien beachtet werden müssen.

Meine Damen und Herren, wenn wir von Brüssel überprüft werden, wenn es darum geht, ob wir unsere Richtlinien im Rahmen der Förderung einhalten, gibt es gelegentlich – das lässt sich gar nicht vermeiden – einen Fehler. Interessant ist aber, dass die Fehler nicht dabei auftreten, dass wir gegen EU-Richtlinien verstoßen, sondern gegen unsere eigenen, zusätzlich geltenden Richtlinien. Auch das ist ein Fingerzeig dafür, dass wir in diesem Bereich eine Vereinfachung erreichen sollten. Hierzu gibt es entsprechende Gespräche mit den Häusern, aber auch mit dem Sächsischen Rechnungshof, der in einigen Punkten natürlich eine andere Sichtweise der Dinge hat. Ich hoffe, dass wir hier zu vernünftigen Lösungen kommen werden.

Bezüglich des weiteren Verfahrens werden wir die entsprechenden Operationellen Programme, wie angekündigt, Ende des Monats in Brüssel einreichen. Wir hoffen, dass wir relativ zügig zu einer Einigung kommen. Bei der Frage, ob wir die Fachförderrichtlinien schon in der Schublade haben, habe ich mit dem Kopf geschüttelt, weil die fertigen Förderrichtlinien zum jetzigen Zeitpunkt natürlich noch nicht existieren können.

Selbstverständlich wird in allen Ministerien, innerhalb der Staatsregierung parallel zum Prozess an Förderrichtlinien gearbeitet. Je weiter der Erkenntnisprozess fortschreitet, desto konkreter werden die Förderrichtlinien. Es ist auch notwendig, dass wir nicht erst mit der Genehmigung der Operationellen Programme anfangen, die Richtlinien zu erarbeiten, sondern dass wir sie dann fast fertig haben, damit möglichst schnell das entsprechende Fördergeld fließen kann.

Ich denke, wir haben insgesamt mit dem ESF und dem EFRE durch die Unterstützung der Europäischen Union eine Möglichkeit erhalten, den Freistaat Sachsen in der Geltungsperiode dieser Förderprogramme weiter voranzubringen –

(Holger Mann, SPD, steht am Mikrofon.)

Herr Morlok, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

– und nachhaltiges Wachstum im Freistaat Sachsen zu realisieren. – Gern.

Herr Mann, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister Morlok, ich hatte es ja in meiner Rede gesagt und Sie haben es jetzt angedeutet: Sie selbst haben im Ausschuss darauf hingewiesen, dass insbesondere beim

EFRE im Landesdirektionsbezirk Leipzig ein deutlicher Schwund der Mittel vorherrschen wird. Sie haben die Zahl von 32 % der Mittel der Fondsförderperiode angegeben, sicherlich noch nicht einmal inflationsbereinigt. Das Problem ist erkannt.

Trotzdem würde ich der Staatsregierung – also Ihnen oder auch dem Ministerpräsidenten – noch einmal Gelegenheit geben zu sagen, in welchen Bereichen die Staatsregierung durch eigene Landesmittel einspringen will bzw. wie die Linie der Staatsregierung insgesamt zu diesem Problem aussieht.

Herr Mann, darauf will ich gern antworten. Sie haben auf die vielen Konjunktive in meinen Ausführungen im Fachausschuss hingewiesen. Diese Konjunktive lassen sich nun einmal nicht ganz vermeiden. Dafür gibt es zwei Gründe.

Zum einen ist der Einsatz der Landesmittel insbesondere davon abhängig, wie wir im Rahmen der weiteren Haushalte die entsprechenden Schwerpunkte setzen und wie sich der Sächsische Landtag dazu tatsächlich positioniert. Zum anderen können wir nicht in allen Bereichen eine Kompensation durch Geld erreichen.

Ich möchte zum Beispiel auf die Gebiete der Investitionsförderung oder FuE-Förderung hinweisen, wo neben der Mittelausstattung der Operationellen Programme auch das Beihilferecht limitierend wirkt. Wenn aufgrund dieses Beihilferechtes zum Beispiel eine bestimmte Förderquote in einem Unternehmen nicht überschritten werden darf, dann kann ich dieses EU-Geld nicht durch Landesgeld ergänzen, sondern diese Förderquote darf nicht überschritten werden. Deshalb auch die Formulierung, „wo es eben möglich ist“. In dem Bereich ist es beispielsweise nicht möglich.

In anderen Bereichen ist es möglich. Einen Bereich in meinem Hause habe ich im Rahmen des Ausschusses schon angesprochen: die Breitbandförderung. Hier wissen wir, dass Landesgeld zur Verfügung steht, weil der Gesetzgeber sich bereits entsprechend positioniert hat. Wir können es realisieren, weil die Entscheidung hier im Landtag gefallen ist, dass 80 Millionen Euro für Breitband zur Verfügung stehen. Darum konnte ich zu dem Punkt eine klare Aussage treffen. In den anderen Punkten müssen wir leider noch bis zur Beschlussfassung des Doppelhaushaltes im Herbst dieses Jahres mit den Konjunktiven leben.

(Holger Mann, SPD: Danke schön!)

Ich denke aber, dass wir – das ist sicherlich eine Aussage, die ich für die Staatsregierung insgesamt treffen kann, sehr geehrte Damen und Herren – versuchen werden, auch weiterhin eine gleichmäßige Entwicklung des Freistaates Sachsen zu erreichen, das heißt, sowohl die Regionen Dresden und Chemnitz auf der einen Seite als auch die Region Leipzig auf der anderen Seite. Das heißt aber auch, städtische Gebiete wie Dresden, Chemnitz, Leipzig gleichmäßig zu entwickeln sowie insbesondere

ländliche Gebiete, die noch gewisse Infrastrukturnachteile haben. Das ist das Ziel der Staatsregierung. Ich denke, wir können das Ziel, wie in der Anlage „Operationelles Programm“ ausgewiesen, auch gemeinsam erreichen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren! Als Erstes stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Drucksache 5/14070 ab. Ich bitte Sie bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Drucksache 5/14070 zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Drucksache 5/14071 ab. Ich bitte Sie bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist damit mehrheitlich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Drucksache 5/14071, zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Mir liegen jetzt noch vier Entschließungsanträge vor. Ich rufe zuerst den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/14189, zur Drucksache 5/13982 auf. – Wollen Sie das noch einmal einbringen, Frau Kallenbach? – Bitte.

Danke, Herr Präsident! Ist es möglich, dass gleich beide Entschließungsanträge von uns eingebracht werden können?

Das können Sie tun, das spart uns Zeit. Aber ich werde darüber getrennt abstimmen lassen.

Vielen Dank. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Neben der in meiner Rede bereits vorgenommen ausdrücklichen Würdigung zum Verfahren bleibe ich Optimistin und möchte der Staatsregierung noch einige Hinweise zur Optimierung auf den Weg geben. Herr Morlok, Sie haben es gerade gesagt, dass Ende April die Programme eingereicht werden. Ich denke, es wäre sehr gut, wenn Sie hier und da noch etwas verändern würden.

Zu dem EFRE-Programm – das ist der Antrag Drucksache 5/14188 – habe ich bereits in meiner Rede einige Hinweise gegeben, unter anderem zum Hochwasserschutz und zur Flächenversiegelung. Ich möchte Sie dringend bitten, den integrierten Mitteleinsatz, diese Multifondsprogramme und den verstärkten Einsatz der Finanzinstrumente, also revolvierende Fonds, zu überprüfen.

Für den Entschließungsantrag, Drucksache 5/14189, zum Programm Europäischer Sozialfonds möchte ich bei aller Anerkennung der Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner und der Verbände daran erinnern, das Sie bei der Erstellung der Förderrichtlinie auch auf deren Know-how setzen.

Das Thema der Übergangsfinanzierung wurde jetzt noch einmal genannt. Gestern Abend war es schon ein Thema. Erfreulich war, dass Frau Ministerin Kurth gesagt hat, dass manche Projekte mit einer Übergangsfinanzierung rechnen können. Das würden wir uns auch in allen anderen davon direkt betroffenen Projekten wünschen.

Meine werten Kolleginnen und Kollegen, seien Sie wie ich optimistisch und stimmen Sie unseren zwei Entschließungsanträgen zu!

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Wünscht noch jemand das Wort zu den Entschließungsanträgen? – Frau Meiwald, bitte.

Herr Präsident! Liebe Frau Kallenbach, es gibt einige Dinge in den Entschließungsanträgen, die wir inhaltlich nicht teilen können, nicht nur, weil wir zwei eigene Entschließungsanträge haben. Richtlinien zu erlassen zum 01.07.2014 finde ich mutig, auch wenn schon das eine oder andere Gerüst in der Schublade liegt. Ich würde mir wünschen, dass die Operationellen Programme so schnell wie möglich in der vorliegenden Fassung eingereicht werden. Je mehr Zeit vergeht, desto später wird das Geld im Freistaat Sachsen ankommen. Insofern können wir uns bei ihren Entschließungsanträgen nur enthalten.

Herr Präsident! Wenn Sie gestatten – unsere eigenen Entschließungsanträge habe ich mit meiner Rede bereits eingebracht –, muss ich das nicht noch einmal tun.

Danke. Sehr gut. Ich gehe davon aus, dass es keine Wortmeldungen mehr gibt. Damit stimmen wir einzeln über die vier Entschließungsanträge ab.

Der erste Entschließungsantrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/14189, bezieht sich auf die Drucksache 5/13982, ESF. Wer dem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist mehrheitlich der Entschließungsantrag nicht angenommen.

Jetzt kommen wir zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/14228; er bezieht sich auch auf die Drucksache 5/13982. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür

Stimmen ist mehrheitlich die Drucksache 5/14228 nicht beschlossen.

Wir kommen jetzt wieder zu einem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/14188; er bezieht sich auf EFRE, das ist die Drucksache 5/13983. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist mehrheitlich die Drucksache 5/14188 nicht beschlossen.

Wir kommen zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/14229, EFRE; er bezieht sich auf die Drucksache 5/13983. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen DafürStimmen ist mehrheitlich die Drucksache 5/14299 nicht beschlossen.