Protocol of the Session on April 10, 2014

Das, meine Damen und Herren, ist ein politischer Skandal unerhörten Ausmaßes, eine regelrechte Sabotage gegen die Interessen unseres Freistaates und seiner Menschen. Woran liegt das? Ganz offensichtlich an einem Mangel an funktionierenden demokratischen Strukturen. Den deutschen Volksvertretungen auf allen Ebenen ist zum Beispiel sowohl die Budgethoheit als auch die echte legislati

ve Kompetenz zur strukturpolitisch-ökonomischen

Gestaltung unseres Landes mittlerweile abhandengekommen bzw. sie haben sich dieser Kompetenzen einfach selbst entledigt.

Nichts zeigt uns das deutlicher als die Operationellen Programme, über die wir heute debattieren sollen. Es sind Hausaufgaben, die unsere vom Landtag gewählte und eigentlich nur dem Landtag gegenüber verantwortliche Regierung für die nicht gewählten Brüsseler Kommissare zu erledigen hat, um nachzuweisen, wie sie deren Ziele mit deutschen Steuergeldern fördern will. Völlig absurd das Ganze!

Sie haben richtig gehört, meine Damen und Herren, unser Steuergeld, nicht etwa Geld, das uns die EU schenkt. Die NPD-Fraktion hat das in einem anderen Zusammenhang hier im Plenum schon einmal festgestellt, und ich wiederhole es gern: Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland über 200 Milliarden Euro netto an die EU gezahlt, also nach Abzug der Gelder, die wir zurückbekommen. Im Jahr 2010 zahlte Deutschland zum Beispiel 23,8 Milliarden Euro und erhielt ungefähr die Hälfte zurück, nämlich 11,8 Milliarden Euro. Das ist eine Nettozahlung von 12 Milliarden Euro.

Bei den Geldern, die die Deutschen zurückerhalten, sind insbesondere auch die sächsischen Strukturfondsmittel dabei, also jene Gelder, über die wir heute reden. Es reicht offenbar nicht, dass Deutschland die Größenordnung von 12 Milliarden Euro pro Jahr an andere Länder zahlt – neben den Rettungsschirmen und den kumulierten Hunderten Milliarden größtenteils unwiederbringlich verlorenen Targettransfers. Nein, zusätzlich müssen wir jährlich noch weitere 12 Milliarden Euro geben, die wir dann mit Auflagen von der EU-Kommission zurückbekommen, damit diese mit unserem eigenen Geld als Hebel die Wirtschafts-, Sozial- und Bildungs- und Strukturpolitik im eigenen Land fremdbestimmen kann.

Für die Umsetzung der Auflagen in Sachsen ist der sächsische Wirtschaftsminister verantwortlich. Er muss zu diesem Zweck wie ein Schuljunge vorab der von den sächsischen Wählern nicht legitimierten EU-Kommission detaillierte Berichte vorlegen, wie er gedenkt, im Rahmen der sächsischen Wirtschafts- und Strukturpolitik die von der EU-Kommission festgelegten Ziele umzusetzen. Wir reden heute über diese Operationellen Programme. Erst wenn diese von der EU-Kommission genehmigt sind, wozu sich die Kommission reichlich Zeit nimmt, gibt es sogenanntes EU-Geld, in Wirklichkeit also deutsches Geld, zurück. Erst dann kann dieses nach strengen Brüsseler Kriterien in Sachsen eingesetzt werden; aber, wie gesagt, politisch fremdbestimmt und unter Auflagen.

Niemand braucht sich aber einzubilden, dass die nach genauen Brüsseler Vorgaben erstellten Operationellen Programme zum Ziel haben, die gewaltigen Ungleichgewichte zwischen Stadt und Land zu beseitigen, eine gleichmäßige Verteilung der Wirtschaftsaktivitäten und damit der Einkommen innerhalb Sachsens zu begünstigen, den katastrophalen Geburtenrückgang zu stoppen

oder die Rückwanderung in die schönen sächsischen Regionen zu fördern – nein, weit gefehlt!

Die thematischen Schwerpunkte der EU-Kommission gelten in erster Linie der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft im Sinne des Funktionierens der europäischen und globalen Märkte. Ob Sachsen dabei aber deutsch und sächsisch bleibt, ob alte Siedlungskulturen und Industrielandschaften wie das Erzgebirge oder die Oberlausitz reanimiert werden oder aber weiter verfallen, ob sächsische Fachkräfte, die in Rente gehen, durch junge Sachsen oder durch Migranten ersetzt werden, die wiederum in ihren Herkunftsländern fehlen, ist der EU alles egal. Das wäre aber die ureigene Aufgabe der nicht gegenüber der EU-Kommission, sondern nach der Sächsischen Verfassung und dem Grundgesetz gegenüber dem Landtag verantwortlichen Sächsischen Staatsregierung, insbesondere des sächsischen Wirtschaftsministers – eine Aufgabe, die ihm nun einmal keiner abnehmen kann, am allerwenigsten eine bürokratische, nicht vom deutschen Volk legitimierte Kommission in Brüssel.

Diese will das auch gar nicht, meine Damen und Herren, weil sie ganz andere Ziele hat, nämlich Sachsen zu einem passenden Baustein eines imperialen EU-Staates zu machen. Das eigentliche Problem ist aber auch, dass sich die Staatsregierung und der Behördenapparat nicht in erster Linie dem Land, sondern der EU verpflichtet fühlen und von ihr im Zuge der zunehmenden Fremdbestimmung auch zunehmend verpflichtet werden.

So sind etwa seit Ende 2012 im sächsischen Wirtschaftsministerium ganze Stäbe und etliche externe Evaluatoren und Berater damit beschäftigt, nach den Regeln der einschlägigen EU-Verordnungen zum Zwecke der Erfüllung der von der EU-Kommission vorgegebenen Ziele die Operationellen Programme vorzubereiten und zu erstellen. Ihrem nach unserer Überzeugung verfassungswidrigen Wesen entsprechend ist dabei die Vorgehensweise völlig unklar.

Schon am 10. Oktober 2012 schrieb die Fraktion der GRÜNEN in einem Antrag zum Thema „Operationelle Programme 2014 bis 2020“ Folgendes – ich zitiere –: „Es ist davon auszugehen, dass seitens der Staatsregierung die Arbeiten an den Programmvorschlägen abgeschlossen sind. Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft und Sozialpartner sind dem Vernehmen nach bereits in die redaktionelle Arbeit involviert. Der Landtag hingegen wird nicht unterrichtet. Das ist nach Auffassung der Antragstellerin nicht hinnehmbar.“ An diesen Feststellungen sind zwei Dinge bemerkenswert, erstens, dass nach Beobachtung der Fraktion der GRÜNEN im Oktober 2012, also vor anderthalb Jahren, die Arbeiten der Staatsregierung an den Programmvorschlägen schon abgeschlossen gewesen seien, und zweitens der Hinweis, dass der Landtag nicht unterrichtet werde und dass dies auch nicht hinnehmbar sei, was vor diesem Hintergrund nur allzu nachvollziehbar ist und von uns als NPDFraktion geteilt wird.

Meine Damen und Herren! So beschämend die Degradierung der Regierung zu einem ausführenden Organ fremder, demokratisch nicht legitimierter Machtzentren ist, so verfassungswidrig ist es, das Parlament seiner für die Demokratie notwendigen Kontrollfunktion zu berauben. Genau das trifft in der Tat zu. Ganz abgesehen vom Sinn oder Unsinn der vor uns liegenden Abstimmung an sich verfügen wir nicht einmal über die für eine qualifizierte Meinungsbildung erforderlichen Informationen und

Unterlagen.

Wenn Sie einen Blick in den von der EU-Kommission herausgegebenen Leitfaden für die Ex-ante-Evaluierung für die europäische Kohäsionspolitik, Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020, werfen, werden Sie feststellen, dass mit der Erstellung der Operationellen Programme ein ganzer Wust von Vorgängen und zusätzlichen Dokumenten einhergeht, die möglicherweise für die tatsächlichen Vereinbarungen mit Brüssel genauso relevant sind wie die Dokumente, die uns heute als eigentlichem Gesetzgeber vorliegen.

Meine Mitarbeiter und ich haben uns das im Vorfeld der heutigen Debatte etwas genauer angesehen und dabei festgestellt, dass die uns vorliegenden Operationellen Programme tatsächlich nur ein Teil der Vereinbarungen mit Brüssel ausmachen und dass der Rest bei noch so intensiven Recherchen einfach nicht auffindbar ist. Um diese Lücke zu schließen, wandten wir uns zunächst an das sächsische Wirtschaftsministerium mit der Bitte, uns die fehlenden Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir wiesen dabei ausdrücklich darauf hin, dass wir sonst kaum eine Möglichkeit für den Landtag sähen, eine seriöse und zugleich angemessen kritische Debatte über die Operationellen Programme zu führen. Überraschenderweise oder auch wenig überraschenderweise erhielten wir am Telefon die lapidare Antwort, die erbetenen Informationen würden den Abgeordneten nicht zur Verfügung gestellt. Daraufhin kündigten wir eine schriftliche Eilanfrage an den Wirtschaftsminister an, die inzwischen verschickt und auch beantwortet wurde.

Meine Damen und Herren! Um Ihnen mitzuteilen, was uns hier an Informationen als Sächsischem Landtag insgesamt vorenthalten wird, werde ich die Fragen der NPD und einige Antworten kurz vortragen. Ich zitiere aus meinem Brief und aus der Antwort des Ministeriums.

Ich schrieb: „Sehr geehrter Herr Minister, bei der Vorbereitung für die Plenardebatte über EFRE und ESF ist mir aufgefallen, dass ich für die Erfüllung meiner Abgeordnetenpflichten im Hinblick auf eine kritische Würdigung Ihrer Vorlagen bzw. der entsprechenden Beschlussvorlagen des Wirtschaftsausschusses zusätzlich zu den eigentlichen Operationellen Programmen noch folgende Informationen benötige:“. Beispielsweise habe ich gefragt nach Informationen zu laufenden interaktiven Beteiligungen der EU-Kommission, ihrer Beauftragten oder Berichterstatter an der Entstehung der Operationellen Programme des Freistaates Sachsen, das heißt, nach Angaben

zu bereits erfolgten faktischen Abstimmungen mit der EU-Kommission.

Das Haus von Minister Morlok schickte mir folgende Antwort: „Bisher haben informelle Sondierungsgespräche ohne Bindungscharakter stattgefunden.“

(Staatsminister Sven Morlok: Genau!)

„Die formelle faktische Abstimmung erfolgt ab Einreichung der OP-Entwürfe bei der EU-Kommission.“

Die NPD-Fraktion stellt hierzu fest: Der NPD-Fraktion geht es darum, festzustellen, ob die Sächsische Staatsregierung den Einsatz deutscher Steuergelder für existenziell wichtige Strukturmaßnahmen in Sachsen zuerst mit der demokratisch legitimierten sächsischen Volksvertretung abstimmt und dann der EU-Kommission zur Prüfung vorlegt, wobei schon Letzteres absurd und verfassungswidrig wäre, oder aber ob auch sie sich zunächst mit dieser Kommission abstimmt und dann dem Landtag diese abgestimmten Pläne zur Scheinlegitimation vorlegt.

Wenn ich die Antwort von Herrn Morlok richtig verstehe, dürfte Letzteres, also die schlimmstmögliche Vermutung, der Fall sein.

Meine Damen und Herren! Sie wissen es alle ganz genau, es wird nur nicht so offen ausgesprochen wie von der NPD: Diese gesamte sogenannte EU-Integration ist zutiefst undemokratisch und verfassungswidrig.

(Beifall bei der NPD)

Die EU will sich erklärtermaßen zu einem staatsähnlichen Gebilde entwickeln. Das bedeutet zwangsläufig eine erhebliche Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland als souveräner Staat. Parteien, die dies unterstützen, sind nach Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz verfassungswidrig. Die NPD gehört jedenfalls nicht dazu.

(Lachen der Abg. Gisela Kallenbach, GRÜNE)

Die EU maßt sich Gesetzgebungsbefugnisse an und ist bereits Urheberin des überwiegenden Teils der heute in der Bundesrepublik beschlossenen Gesetze. Das verstößt in krassester Weise gegen Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz, in dem es heißt – ich zitiere –: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Parteien, die eine solche Entwicklung unterstützen, –

Herr Schimmer, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

– beeinträchtigen die freiheitlichdemokratische Grundordnung und sind damit gemäß Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz verfassungswidrig. Auch dazu gehört die NPD nicht.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das war die erste Runde der allgemeinen Aussprache. Mir lag noch eine Wortmeldung von der SPD-Fraktion vor. Frau Köpping war gemeldet. – Das fällt aus. Damit frage ich die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Morlok, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte aufgrund des gerade eben gehörten Redebeitrages seitens der Staatsregierung ausdrücklich deutlich machen, dass wir die hier in der Debatte von verschiedenen Vertretern geäußerte Auffassung, wonach die Europäische Union weit mehr ist als das Verteilen von Finanzmitteln, ausdrücklich teilen.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)

Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade für ein Bundesland in Ostdeutschland war es von enormem Vorteil, nach der deutschen Einheit Bestandteil des vereinigten Europas zu werden, und zwar schnell zu werden. Wir freuen uns, dass im Rahmen der EU-Osterweiterung auch weiteren Staaten dieser Vorteil zuteil geworden ist. Wir als Freistaat Sachsen, als Bundesland mit langen Außengrenzen zur Tschechischen Republik und zur Polnischen Republik profitieren insbesondere von der Integration dieser Staaten in das vereinigte Europa, in die Europäische Union. Die Vorteile der Europäischen Union, der Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn in Europa sind weit mehr als die Gelder, die wir aus Brüssel erhalten.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)

Sehr geehrte Damen und Herren! Dennoch sind die Gelder aus Brüssel natürlich wichtig für die Weiterentwicklung des Freistaates Sachsen. Ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, wie Sie in den Debattenbeiträgen die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Haus, in den Verwaltungsbehörden, aber auch in den anderen Ministerien gewürdigt haben. Sie haben das bei Ausschussberatungen auch schon getan. Das ist bei den Kollegen auch so angekommen. Sie nehmen wahr, wie ihre Arbeit hier im Sächsischen Landtag gewürdigt wird. Ich werde auch den Dank, der heute geäußert wurde, an die Kolleginnen und Kollegen weitergeben.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ich möchte mich auch für die – bis auf eine Ausnahme – sehr konstruktive und sachliche Debatte bedanken, die wir heute zu diesem Thema geführt haben.

(Zuruf des Abg. Arne Schimmer, NPD – Zuruf des Abg. Holger Mann, SPD)

Ich denke, es ist klar, dass man in einem Parlament, das das gesamte Meinungsspektrum in einem Bundesland widerspiegelt, zu Operationellen Programmen und deren Schwerpunktsetzung keine Einigkeit in allen Fragen

herstellen kann. Es ist aber, meine ich, bei allen Unterschieden im Einzelfall deutlich geworden, dass in der Zielrichtung, die wir im ESF und im EFRE vorgenommen haben, eine große Übereinstimmung besteht.

Ich habe mich bereits im Ausschuss ausdrücklich bei den EU-Abgeordneten aus Sachsen bedankt, insbesondere bei Frau Dr. Krehl. Herr Dr. Martens, der Europaminister, und ich haben persönlich mehrere Gespräche mit Frau Krehl geführt, und ohne diese enge, gute Abstimmung wäre sicherlich das Ergebnis, das wir für den Freistaat Sachsen erzielt haben, nicht möglich gewesen.

Wir haben weniger Mittel aus der Europäischen Union erhalten als in der letzten Strukturfondsperiode. Das ist auch nicht besonders überraschend, da wir uns als Freistaat Sachsen weiterentwickelt und verbessert haben. Deshalb ist es normal, dass die Fördermittel in einem solchen Förderprozess sinken.

Wir als Staatsregierung des Freistaates Sachsen haben nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass uns insbesondere die Mittelausstattung für den EFRE für die weitere Entwicklung des Freistaates Sachsen wichtig ist. Wir haben – das wurde in der Debatte bereits angesprochen – die Möglichkeit genutzt, nachdem die starren Bindungen der EU hinsichtlich der Aufteilung zwischen ESF und EFRE weggefallen waren, eine klare Schwerpunktsetzung im Bereich EFRE vorzunehmen.

Es ist in der Debatte bereits angesprochen worden: Die EU-Strukturfondsmittel sollen dazu dienen, Defizite, die ja in bestimmten Regionen vorhanden sind, zu beseitigen. Deshalb haben wir hinsichtlich der zusätzlichen, aber auch der umgeschichteten Mittel einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich Forschung und Entwicklung und im Bereich Innovation gesetzt.

Es ist bereits heute im Rahmen der Aktuellen Debatte zur Automobilwirtschaft im Freistaat deutlich geworden, dass gerade im Bereich FuE und im Bereich Innovationen noch Defizite im Freistaat Sachsen vorhanden sind. Deshalb ist es wichtig, dass wir Gelder auf diesen Bereich konzentrieren.

Zum Innovationsbegriff. Herr Mann, Sie hatten es angesprochen: In der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen wird der Innovationsbegriff so weit gefasst, dass ausdrücklich Prozessinnovationen im Unternehmen, aber auch Dienstleistungsinnovationen von diesem Innovationsbegriff umfasst werden. Die Innovationsstrategie haben wir uns ja auch im Zusammenhang mit dem EUFörderverfahren als Ex-ante-Konditionalität quasi erarbeitet. Dieser weite Innovationsbegriff ist tatsächlich Grundlage für die Förderung im Rahmen der kommenden Strukturfondsperiode.