Protocol of the Session on April 9, 2014

Nehmen wir als Beispiel die Flächenmaßnahmen. Inwiefern es hier einen Aufwuchs der Mittel gibt, kann man anhand der Zahlen nicht sagen, da es in beiden

Förderperioden unterschiedliche Inhalte gibt. Mit den geplanten Mitteln werden in der neuen Förderperiode nun auch flächenbezogene Naturschutzmaßnahmen gefördert, für die vorher Landesmittel ausgegeben wurden. Das heißt, dass das, was Herr Staatsminister Kupfer als verlässliche Politik bezeichnet, nichts anderes ist, als es von der linken Tasche in die rechte Tasche zu stecken.

Zu den Flächenmaßnahmen zählt auch der ökologische Landbau. Dieser hat in der EU-Agrarpolitik eine generelle Aufwertung erfahren. Diese Aufwertung drückt sich bereits darin aus, dass der ökologische Landbau in einem eigenen Artikel erwähnt wird. Für Sachsen zeigte die SWOT-Analyse, dass der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen im gesamtdeutschen Vergleich unterdurchschnittlich ist. Es ist also nicht Herr Staatsminister Kupfer, der den ökologischen Landbau mit dem EPLR gestärkt hat, sondern es war die EU.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Herr Kupfer setzt nur die Maßnahmen um, die er umsetzen muss. Gleichwohl – das möchte ich nicht unter den Tisch fallen lassen – gibt es in Sachsen keinen Bruch in der Finanzierung, wie es bei der letzten Förderperiode der Fall gewesen ist. Das ist gut. Ebenso begrüßen wir die Veränderungen bei der Förderung von Investitionen in Nutztierhaltungsanlagen als einen Schritt in die richtige Richtung. Bislang kann in Sachsen jeder Stallneubau eine Förderung erhalten, wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Zukünftig wird durch eine differenziertere Investitionsförderung ein Anreiz geschaffen, mehr in tiergerechte Haltungsformen zu investieren, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.

Allerdings ist auch das weniger auf eine Initiative Sachsens zurückzuführen, sondern geschieht in Umsetzung der in der EU-Verordnung zum ELER festgeschriebenen Vorgaben.

(Martin Dulig, SPD: Richtig!)

Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatsminister, die Integrierte Ländliche Entwicklung ist ohne Frage ein Erfolgskonzept, für das Sie die Übergangsfinanzierung sichergestellt haben. Es ist gut, dass dieser positive Ansatz weiterentwickelt wurde und nunmehr der vollständige LEADER-Ansatz vorgesehen ist. Wir begrüßen es auch, dass die Regionen ihre Förderinhalte selbst bestimmen können; denn die Menschen vor Ort, die Bürgerinnen und Bürger, die Verantwortlichen in den Kommunen und die Wirtschaft wissen am besten, welche regionalen Probleme mit welchen konkreten Projekten zu lösen sind.

Die Frage ist aber, ob auch die Rahmenbedingungen stimmen, die Bereiche, in denen der Freistaat die Verantwortung hat. Wenn man sich die Leitlinien der Staatsregierung zur Entwicklung des ländlichen Raumes anschaut, findet man zwar einige gute Ansätze.

Dort, wo es wirklich ans Eingemachte geht, wo der Freistaat etwas tun muss, um Infrastruktur zu sichern und entsprechend dem demografischen Wandel umzugestalten, dort kneifen Sie aber. Ich denke beispielsweise an den ÖPNV, an Schulen, die Gesundheitsvorsorge oder auch an die Kultur.

Meine Damen und Herren! Was ist der CDU/FDPRegierung der ländliche Raum wirklich wert?

(Uta Windisch, CDU: Ja, viel!)

Im Bereich des Umweltministeriums sind es ganze 7,3 Millionen Euro, die als freie Landesmittel laut sächsischem Förderprofil für die Entwicklung des ländlichen Raumes eingeplant sind.

(Uta Windisch, CDU: 450 Millionen Euro!)

Das ist übrigens die Zahl von 2013. Bei 2014 müssen Sie von den 7,3 Millionen Euro noch einmal 2 Millionen Euro abziehen. Diesen 7,3 Millionen Euro freien Landesmitteln stehen 90 Millionen Euro EU-Mittel und 10 Millionen Euro Bundesmittel gegenüber.

Damit diese 100 Millionen Euro EU- und Bundesunterstützung überhaupt in Sachsen ankommen, braucht der Freistaat lediglich 27 Millionen Euro einzusetzen.

Zusammenfassend kann man das auf eine Formel bringen: ohne EU keine Entwicklung des ländlichen Raumes.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und teilweise bei den GRÜNEN)

Nach Frau Kollegin Dr. Deicke von der SPD-Fraktion ergreift jetzt für die FDP Herr Kollege Hauschild das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kollegen! Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum ist eine Verpflichtung. Wir verpflichten uns, weiterhin alles daranzusetzen, die ländliche Region attraktiv zu halten, Familien eine Heimat zu bieten, Arbeitsplätze zu sichern und das besondere Flair zu erhalten.

Es ist auch ein Bekenntnis. Der Freistaat bekennt sich zum Schutz der Ressourcen, zur biologischen Vielfalt und zur Hege aller Tiere und Arten, die hier heimisch sind und es durch viele weitere Anstrengungen auch wieder werden.

Aber schließlich ist das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum vor allem eine Zusage: Auch in Zukunft bleibt der ländliche Raum wichtiger Bestandteil in der Politik des Freistaates. Er ist nicht nur Erholungsgebiet und Rückzugsstätte. Die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, die Fischerei, der Ökolandbau und die Winzer sichern die Versorgung mit heimischen Produkten.

Der ländliche Raum ist nicht zuletzt Wirtschaftsfaktor. 38 % der Bevölkerung leben hier, und sie erwirtschaften dort fast 40 % des sächsischen Bruttoinlandsproduktes. Regionale Wertschöpfungsketten sorgen für Arbeitsplätze und für Einkommen. Einige der schönsten Städte finden sich im ländlichen Raum; Sie wissen ja, ich komme aus Bautzen.

Er bietet Lebensqualität abseits verdichteter Räume, ohne im Abseits zu stehen. Wer einmal die Ruhe erlebt hat, die man dort findet, kann verstehen, warum kaum jemand, der im ländlichen Raum lebt, seine Heimat verlassen will. Diese Lebensqualität zu erhalten ist uns wichtig. Heute sprechen wir über ein Programm, das genau das ermöglicht.

Doch lassen Sie uns ganz kurz einen Blick zurück werfen, einen Blick auf die vergangenen fünf Jahre und darauf, was die Politik für den ländlichen Raum tun konnte.

Über 180 Millionen Euro flossen in Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung. 5 Millionen Euro wurden an Zuschüssen für die pflanzliche Erzeugung ausgereicht. Knapp 7 Millionen Euro flossen in die Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen.

Die Zuschüsse zu den Investitionstätigkeiten in den Betrieben des ländlichen Raumes sind ein Hauptfaktor für die hohe Investitionsquote des Freistaates. Das Gesamtvolumen lag im Jahre 2013 bei über 280 Millionen Euro und wird 2014 wohl mehr als 330 Millionen Euro betragen.

Der Freistaat investiert nicht allein in Produktionsanlagen oder Technik; da ist mehr. Es sind Investitionen in die Wertschöpfung und damit in Arbeitsplätze vor Ort, für den Erhalt der schönsten Regionen Sachsens. Mit diesen Geldern werden die neuesten Anlagen errichtet, die alle Ansprüche an die Tiergesundheit erfüllen. Das Entwicklungsprogramm ist gleichzeitig ein Programm für den Tierschutz. Die Investitionsmittel fließen in die höchsten Standards. Manche Debatte um die Tiergesundheit könnte man einfach dadurch beenden, dass man einmal die Betriebe des ländlichen Raumes besucht. Abwertende Begriffe wie „Tierfabrik“ oder gar Kampagnen gegen industrielle Tierhaltung würde dann wohl niemand mehr führen.

(Zuruf des Abg. Michael Weichert, GRÜNE)

Der Freistaat unterstützt die vielfältigen Produktionszweige der pflanzlichen Erzeugung ebenso wie die Landschaftspflegeverbände. Im Förderzeitraum 2009 bis 2013 erhielten die sächsischen Weinerzeuger für Umstrukturierung und Ernteversicherung Unterstützung in Höhe von 775 000 Euro. Ergänzt wurde diese Hilfe durch die Förderung der Instandsetzung von Weinbergstrockenmauern in den Steillagen besonders des Elbtales.

(Beifall bei der CDU)

Im Zeitraum von 2007 bis 2013 konnten für diese Zwecke rund 7,5 Millionen Euro bewilligt werden. Diese Gelder fließen in den Landschaftsschutz. Sie sichern den Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft. Sachsen hat eine wunderschöne Landschaft zu bieten. Die Raumplanung hat diese Bedeutung für Sachsen festgehalten, indem der Schutz und die Gestaltung der Kulturlandschaft als Ziele in den Landesentwicklungsplan aufgenommen wurden.

Wer sich moderne Betriebe im ländlichen Raum anschaut, sieht den hohen Grad an Technik, der Einzug gehalten hat. Im Agrarbereich hat eine Automatisierung Einzug gehalten, die überwältigend ist.

Ebenso hat das Internet im ländlichen Raum eine genau so hohe Bedeutung wie in den Städten, und das nicht nur für die Vermarktung der Produkte und Kommunikationswege. Wichtig ist uns die Breitbandversorgung im ländlichen Raum. Über ILE wurden von 2009 bis 2013 insgesamt 103 Breitbandanalysen von vier Landkreisen und 89 Gemeinden gefördert. Dort, wo durch Breitbandanbieter kein Ausbau vorgesehen war, wurden in einem zweiten Schritt 97 Projekte des Breitbandausbaus unterstützt. Darunter fallen Vorhaben von drei Landkreisen und 66 Gemeinden sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Insgesamt kommen mit dieser Förderung in Höhe von 46,8 Millionen Euro über 200 000 Haushalte, 1 800 öffentliche Einrichtungen sowie mehr als 32 000 Unternehmen im ländlichen Raum zu einer Breitbandversorgung. Mit einem Erschließungsgrad von 97,9 % ist die Grundversorgung in Sachsen weitgehend erreicht.

Wir wollen mit dem Ausbau der WLAN-Verbindung den Ansprüchen vieler Besucher an touristische Einrichtungen gerecht werden. Sachsen als Kulturreiseland Nummer eins soll sich durch die Einrichtung von Hotspots und WLAN an den entsprechenden Orten als modernes Reiseziel präsentieren.

(Beifall bei der FDP)

Schließlich soll der Anreiz für Unternehmen des Gastgewerbes und touristischer Freizeiteinrichtungen geschaffen werden, um leistungsfähige Internetverbindungen für ihre Gäste und Besucher bereitzustellen. Auch der Zukunftssicherungsfonds stellt dafür entsprechende Gelder bereit.

Das heute im Rahmen der Fachregierungserklärung vorgestellte Programm zeigt, dass sich an dieser Politik auch in Zukunft nichts ändern wird. Im EPLR 2014 bis 2020 werden für diesen Zeitraum die Rahmenbedingungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen gesetzt. Es umfasst Maßnahmen für Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und ländliche Entwicklung, die aus dem ELER unterstützt werden. Den finanziell größten Anteil machen wieder Flächenmaßnahmen, die Investitionen in die landwirtschaftlichen Betriebe und das Programm LEADER aus.

Doch das Entwicklungsprogramm ist nur ein Aspekt für die Fortentwicklung des ländlichen Raumes. Nehmen wir das Beispiel Schulen. Wenn wir Familien im ländlichen Raum unterstützen wollen und wenn wir den ländlichen Raum weiterhin für Familien attraktiv halten wollen, dann müssen wir uns Gedanken machen, was wir ihnen bieten können. Die Sanierung der Schulen über das Entwicklungsprogramm ist vielleicht ein Aspekt. Doch wir müssen das um weitere Maßnahmen ergänzen. Was wirklich zählt, ist eine Planungssicherheit und Perspektive für die Erziehung bis in das Erwachsenenalter.

Deswegen ist unser Schulschließungsmoratorium, das wir Liberale 2010 auch gegen harte Widerstände erkämpft haben, sehr wichtig. Bis zur Novellierung des Schulgesetzes werden keine Grund- und Oberschulen geschlossen, wenn die Eingangsklassen 20 Schüler zählen.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Lothar Bienst, CDU – Zuruf der Abg. Cornelia Falken, DIE LINKE)

Seit die FDP mitregiert, haben Familien im ländlichen Raum die Sicherheit, dass die Schulen ihrer Kinder nicht in ihrer Existenz bedroht sind. Dann bleiben die Familien vor Ort oder dann kommen sie wieder zurück. Das Schulschließungsmoratorium ist ein zentraler Entwicklungsimpuls für den ländlichen Raum. Wenn die Familien gehen, weil ihre Kinder keine Ausbildung erhalten, dann nutzt alles andere auch nichts.

(Beifall bei der FDP)

Deswegen haben wir als Koalitionsfraktion das Schulschließungsmoratorium bereits Ende 2010 beschlossen.

Ebenso müssen wir die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sichern. Wenn wir über ein Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum reden, dann können wir nicht allein auf ÖPLR abstellen. Wir müssen den ländlichen Raum mit einem Gesamtkonzept bedenken. Das Landesärztestipendium ist hierzu eine Maßnahme, Investitionszuschüsse für den Erhalt und den Neubau von Praxen eine weitere. Es gilt, eine ganzheitliche Versorgungsstruktur für die Familien zu schaffen. Die Ärzteversorgung im ländlichen Raum ist hierfür ein wichtiger Pfeiler.

Auch der weitere Ausbau des flächendeckenden Breitbandinternets wird den ländlichen Raum attraktiv halten. Ab Mitte 2010 kommen die Haushaltsmittel des Freistaates aus der digitalen Offensive Sachsen zusätzlich zum Einsatz. Die Planung sieht hier einen Ansatz von zukünftig 20 Millionen Euro jährlich vor. Hinzu kommen EFRE-Mittel von noch einmal 80 Millionen Euro in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020.

Weitere Mittel stammen aus der GRW. Diese fließen in die Erschließung der Gewerbegebiete. Wenn wir den ländlichen Raum attraktiv halten wollen, wenn wir gemeinsam und mit großem Aufwand für seine Belange einstehen, dann müssen wir auch darauf achten, dass

der ländliche Raum nicht allein die Kosten der Energiewende trägt.

Wir reden hier von Landschaftsschutz, wir reden von Lebensqualität. Deswegen haben wir einen Windkrafterlass, der die Abstände zwischen den Windkraftanlagen zur Wohnbebauung regelt. Im Landesentwicklungsplan wurde der Bau von Windkraftanlagen im Wald verboten.

Um den ländlichen Raum zu unterstützen, ist es notwendig, den Hochwasserschutz auszubauen. Auch das ist ein Bekenntnis zum ländlichen Raum. Wir unterstützen die Menschen dort bei ihren Anstrengungen um den Wiederaufbau. Gleichzeitig erhalten wir die Strukturen. In den letzten Debatten wurden hierzu Vorschläge gemacht, etwa die Menschen umzusiedeln. Aber die Menschen wollen ihre Heimat nicht verlassen. Deswegen erhalten wir die Stadtkerne im ländlichen Raum und schützen sie.