Protocol of the Session on April 9, 2014

Regelmäßige Nachfragen im Schulausschuss und zuletzt auch hier im letzten Plenum nach der Vorlage dieses fortgeschriebenen Maßnahmenplans werden ausweichend oder gar nicht beantwortet. Jedenfalls bekommen wir nicht gesagt, wann der Maßnahmenplan vorgelegt wird.

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ärgert eigentlich nicht nur die Opposition, sondern das müsste Sie als Koalitions-Abgeordnete ebenso ärgern, denn wir haben den Antrag gemeinsam auf den Weg gebracht. Das ärgert natürlich auch das Expertengremium, denn das hat Zeit zur Verfügung gestellt, um diese Empfehlungen zu erarbeiten.

Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Moment ist Schulinklusion in Sachsen kein Hoffnungsmodell, sondern im Gegenteil geeignet, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler zu verunsichern und, wie mich, auf die Palme zu bringen.

So müssen Eltern immer noch die lernzieldifferenzierte Beschulung ihrer Kinder in einer Mittelschule oder in einem Gymnasium auf dem Klageweg erstreiten. Die Schulbescheide werden in der Regel erst so kurz vor Beginn des Schuljahres ausgegeben, dass es unmöglich ist, Leistungen bei anderen Behörden, etwa dem Sozial- und dem Jugendamt, zum Beispiel zur Schulassistenz zu beantragen bzw. diese rechtzeitig bewilligt zu bekommen. Das ist mir auch bei Besuchen in Frühförderzentren immer wieder gesagt worden.

Eine frühere Entscheidung sei unmöglich, weil alle Kinder gleichbehandelt werden müssen. Das ist die Antwort der Sächsischen Bildungsagentur. Das ist schon ein Stück weit eine Frechheit. Wenn Kinder bei integrativer Beschulung auf Unterstützung angewiesen sind, dann muss eine Entscheidung natürlich so zeitig fallen, dass sie diese Unterstützung auch noch bekommen können.

Weiterhin gibt es momentan keine Beratungsstelle, jedenfalls keine unabhängige Beratungsstelle, an die sich Eltern wenden können, um in diesem Dschungel von Schulintegrationsmöglichkeiten eine unabhängige Schullaufbahnberatung zu bekommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Lehrerwochenstunden für die integrative Unterrichtung wurden von Ihnen, Frau Kurth, in diesem Schuljahr auf 2,5 Stunden je integrierte Schülerin und integrierten Schüler gekürzt. Das ist eine Lehrerwochenstunde weniger als im Schuljahr davor. Auf dem Weg zur Inklusion mit weniger Integrationsstunden, das kann ja nicht funktionieren. Die Schulintegrationsverordnung sieht im Gegenteil fünf Stunden vor. An den Förderschulen fiel über die Hälfte des Unterrichts aus, der wegen Krankheit einer Lehrkraft oder anderen Gründen nicht planmäßig stattfinden konnte. Planmäßiger Unterricht ist dort die Ausnahme.

Und noch schlimmer: Der Grundbereich wird seit Jahren nur mit höchstens 90 % – manchmal noch wesentlich weniger – der nach Lehrplan notwendigen Lehrerstunden geplant. Diese Entwicklung an den Förderschulen geht nicht nur zulasten der Kinder, die an Förderschulen unterrichtet werden, sondern eben auch zulasten der Kinder, die in Regelschulen integriert werden, weil die Förderschullehrer fehlen, die dort die Integrationsstunden erbringen sollen. Frau Kurth, Sie tragen die Verantwortung für diese fatale Lage der inklusiven Bildung in Sachsen.

Diese von mir beschriebene Situation veranlasste meine Fraktion und die SPD-Fraktion zu diesem Ihnen heute vorliegenden Antrag. Die darin enthaltenen Forderungen nehmen die Empfehlungen dieses Expertengremiums auf und sollen dazu beitragen, die beschriebenen Missstände zu beheben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Monitoring-Stelle legte vor 14 Tagen die Vorabfassung der Studie „Inklusive Bildung – Schulgesetze auf den Prüfstand“ vor. Ich kann Ihnen sagen, der Freistaat Sachsen kommt darin nicht gut weg, was bei dem eben Gesagten auch nicht verwundert. Die Studie liegt auf meinem Platz. Es sind ungefähr 25 Klebezettel dran, die die Stellen zu Sachsen markieren. Davon sind zwei Stellen positiv.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kurth! Inklusion heißt ohne Zweifel Anstrengung für alle Beteiligten. Sie setzt aber eben auch die Bereitschaft voraus, das Schulsystem im Spiegel der UN-Behindertenrechtskonvention zu betrachten, neu zu denken und neu zu ordnen. Uns allen ist klar, dass wir nicht von heute auf

morgen zu einem inklusiven Schulsystem kommen werden. Dahinter steckt ein über Jahre dauernder Prozess. Diesen Weg muss man mit einem Maßnahmenplan beschreiben und fortschreiben. Man muss die Meinung der Experten, die man berufen hat, auch aufnehmen. Im Moment, liebe Kolleginnen und Kollegen, stecken wir in einer Sackgasse. Im Antrag werden die Punkte benannt, die geeignet sind, wieder auf die Spur zu kommen in Richtung inklusive Bildung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Für die miteinreichende SPD-Fraktion spricht Frau Abg.

Dr. Stange.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht haben gestern in der Presse, es stand in mehreren Regionalzeitungen, einige das Beispiel von einem Kind mit Downsyndrom gelesen, dessen Eltern darum gekämpft haben, dass das Kind in der Lerngemeinschaft in ein Gymnasium aufgenommen werden kann, weil es schon erfolgreich in der Grundschule mit den Kindern aus der näheren Wohnumgebung seinen Weg gegangen ist und gebildet wurde. Die Mutter sagte ganz klar, natürlich wird das Kind nie ein Abitur machen, aber für das Kind und seine Freunde rundherum ist es ganz wichtig, dass diese Gemeinschaft zusammenbleibt. Bis jetzt war noch nicht entschieden, ob es möglich ist, dass dieses Kind am Gymnasium beschult werden kann.

Warum erzähle ich dieses Beispiel? Weil es genau dieses Beispiel ist, das wir in den nächsten Jahren in zunehmendem Maße immer wieder im politischen Raum diskutieren werden. Wie weit gehen wir in der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention? Da geht es nicht um das Kind im Rollstuhl, da geht es nicht unbedingt um das Kind mit einer Hör- oder einer Sehschädigung, sondern um solche Integrationsleistungen, die für uns scheinbar in unserem Denken unmöglich erscheinen. Man kann nur hoffen, dass es den Eltern und dem Kind gelingt, sich durchzusetzen und in dieser Lerngemeinschaft zu bleiben. Das ist die Idee der UN-Behindertenrechtskonvention.

An diesem Beispiel wird auch etwas anderes deutlich. Das steht in unserem Antrag ganz am Anfang. Wenn wir über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich reden, dann reden wir nicht nur über die Schulen oder die Kindertagesstätten, sondern wir müssen die Gesellschaft als Ganzes mitnehmen. Wir müssen die Öffentlichkeit mitnehmen. Die „Aktion Mensch“ hat eine wunderbare Plakatkampagne gemacht, um auf die Integration und gemeinsames Leben von Menschen mit und ohne Behinderung aufmerksam zu machen: Was sind Barrieren in unserem Leben? All das vermisse ich zurzeit in unserem Land. Wo ist die Plakatkampagne? Wo ist die Imagekampagne für die UNBehindertenrechtskonvention? Wo ist die öffentlichkeits

wirksame Werbung für die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention hier in Sachsen? Das ist nicht allein Aufgabe von Frau Kurth, sondern Aufgabe der Landesregierung. Das ist Aufgabe des zentral koordinierenden Sozialministeriums, das bis heute keinen Aktionsplan dafür auf den Tisch gelegt hat.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Horst Wehner, DIE LINKE)

Er richtet sich eben nicht nur allein an den Bildungsbereich, denn wir müssen die Eltern, die Großeltern und die Kinder mitnehmen in diesen Prozess.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch etwas kam heute aktuell rein. Die Bertelsmann-Stiftung hat ihren Datenreport fortgeschrieben. Das ist auch eine Art Monitoring-Stelle. Nun kann man über die BertelsmannStiftung reden, wie man will, aber ich fand das trotzdem ganz interessant. Prompt kam natürlich die Jubelmeldung: Sachsen integriert jetzt 26,2 % der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. 2008/09 waren es noch 16,4 %. Es wird aber unter den Tisch fallen gelassen, dass im bundesweiten Trend genau der gleiche Abstand, also der gleiche Entwicklungsfortschritt, zu verzeichnen ist, nämlich von 18,4 auf 28,2 %. Dass mittlerweile fünf Länder über 50 % Integrationsquote erreicht haben, dass wir in Sachsen nach wie vor mit einer Exklusionsquote von circa 6,3 % mit an der Spitze der Bundesländer liegen, also die Schüler, die nach wie vor an einer Förderschule unterrichtet werden, zeigt, dass die Integration nicht wirklich voranschreitet, auch wenn die Zahlen etwas anderes vorspiegeln.

Das eigentliche Problem ist etwas anderes, und Elke Herrmann hat das sehr schön dargestellt. Unser Geduldsfaden ist insofern gerissen, als dass wir 2011 gesagt haben, wir gehen einen gemeinsamen Weg und wollen dieses schwierige gesellschaftliche Thema gemeinsam anpacken und der Landesregierung die Zeit und die Möglichkeit geben, mit den Experten an der Hand diesen schwierigen Schritt vorzubereiten.

Es hat schon ein erstes Ärgernis gegeben. Es war damals Herr Wöller, der die Expertenkommission eingesetzt hat, ohne noch einmal eine Rückkopplung vorzunehmen und wirklich eine Expertenkommission extern vom Kultusministerium einzusetzen. Es hat ein zweites Ärgernis gegeben, indem in vorauseilendem Gehorsam der Entwurf eines Aktions- und Maßnahmenplanes vorgelegt worden ist, bevor die Expertenkommission ihr Gutachten abgeben konnte.

Jetzt warten wir seit über einem Jahr darauf, dass aus diesem Expertengutachten endlich Konsequenzen gezogen werden und der Aktions- und Maßnahmenplan fortgeschrieben wird. Dazu muss ich sagen: Jetzt ist die Geduld mal zu Ende. Jetzt muss deutlich gezeigt werden, wo die Landesregierung in den nächsten Jahren hinwill. Parallel werden weiter Förderschulen eröffnet, ausgebaut, und auf der anderen Seite warten wir darauf, wie es mit der Integration weitergehen soll.

Wir haben uns im vergangenen Jahr als Fraktion die Mühe gemacht, uns die Integrationswirklichkeit genauer anzusehen, und eine umfangreiche Kleine Anfrage ausgewertet. Wir haben dabei festgestellt – Elke Herrmann hat es bereits gesagt –, dass mittlerweile für die Schüler an der Mittelschule die Stunden schon auf 2,5 reduziert waren. Wir hatten schon gar nicht mehr das selbstgestellte Ziel von 3,5 Stunden. Förderschulsonderpädagogen: Fehlanzeige mittlerweile an vielen Schulen, obwohl 0,5 Stunden pro Kind zustehen. Das ist eine Integration „auf die Kalte“. Das ist etwas, vor dem ich immer gewarnt habe. Integration „auf die Kalte“ bedeutet, wir stoßen alle vor den Kopf. Wir stoßen die Kinder mit Behinderung vor den Kopf, weil sie nicht die Förderanteile bekommen, die sie brauchen. Wir stoßen die Kinder ohne Behinderung vor den Kopf, weil sie gegebenenfalls in so einer Konstellation vernachlässigt werden. Und wir stoßen die Eltern vor den Kopf.

Das ist der Garant dafür, dass es mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention schiefgehen muss.

Davor kann ich nur eindringlich warnen, und ich hoffe, dass die Landesregierung im nächsten Doppelhaushalt, den sie gerade vorarbeitet, zusätzliche Stellen für die Integration verankert; denn ohne zusätzliche Stellen werden Sie nicht Förderschulen und Integration auf der anderen Seite betreiben können.

Lassen Sie mich einen letzten Punkt nennen. Auch dort ist mein Geduldsfaden mittlerweile am Ende angekommen: Es betrifft die Qualifikation der Lehrerinnen und Lehrer. Meine Kleine Anfrage hat ergeben, dass wir sage und schreibe ungefähr 300 Lehrkräfte entweder in der Qualifikation oder qualifiziert haben, damit sie als Integrationsbegleiter in den Schulen wirksam werden können – von 30 000 Lehrerinnen und Lehrern. Wo bleiben die Anstrengungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fünf Jahre nach Unterzeichnung durch die Landesregierung? Wenn wir in dem Schneckentempo weitermachen, werden wir das Ziel nicht erreichen, auch in zehn Jahren nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag soll noch einmal einen Anstoß geben. Ich kann nur hoffen, dass die Kolleginnen und Kollgen von der Koalition, die sich gemeinsam mit uns auf den Weg gemacht haben, die Landesregierung hier ein Stück zu tragen und zu treiben, diesem Antrag zustimmen können; denn wir müssen fünf Jahre nach der Unterzeichnung endlich klare Zeichen in der Gesellschaft setzen, dass man auch in Sachsen gewillt ist, Kinder von Anfang an integrativ, inklusiv auf ihren Bildungsweg vorzubereiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Herr Bienst spricht als nächster Redner für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Stange! Ja, wir wollen auch in Zukunft gemeinsam diesen Weg gehen. Vorab: Ich habe Hoffnung, dass es hier in Sachsen nicht schiefgeht, wenn wir zum Thema Integration und Inklusion reden. Das werden wir sicherlich noch häufig tun.

Schön, dass Sie vorhin Ihr Beispiel genannt haben. Daran kann ich auch gleich mit einem Beispiel anknüpfen. In den letzten 14 Tagen hatte ich zweimal die Gelegenheit, mit Bildungspolitikern aus anderen Bundesländern Erfahrungen auszutauschen. Besonders interessant waren die Erfahrungen auf dem Gebiet der inklusiven Bildung und der dazu eingeleiteten notwendigen Maßnahmen.

Ein Beispiel ist das Land Bremen. Bremen hat als erstes Bundesland die inklusive Schule bereits 2009 ins Schulgesetz geschrieben. Über 70 % aller Schüler mit besonderem Förderbedarf lernen in einer Regelschule. Das ist sicherlich bekannt. In Bremen werden die Förderzentren abgeschafft. Nur noch für die älteren Jahrgänge werden die Förderzentren für eine Übergangszeit bis 2017 bestehen bleiben. Sonderschulen für Blinde, Gehörlose, Schwerst- und mehrfach Körperbehinderte soll es aber zunächst weiter geben. Jedes Kind soll den gleichen Anspruch auf hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht in einer Grund- oder weiterführenden Schule haben.

(Beifall des Abg. Hennig Homann, SPD)

Das sehe ich auch so. Aber die gemachten Erfahrungen sind recht unterschiedlich zu bewerten. Vom Kind aus gesehen, dem Kind mit, aber eben auch ohne Handicap, ist ein solcher Weg nicht immer der beste und zielführende, so die Aussage der Politiker, die damit täglich umzugehen haben. Die Anfangseuphorie gehört der Vergangenheit an. Das geht sogar so weit – und nun hören Sie gut zu –, dass Kinder mit Handicap in einer Regelschule aus der integrativen Beschulung herausgenommen und extra beschult werden; Förderschule als Unterabteilung einer Regelschule. Über die Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen brauche ich wohl nicht weiter nachzudenken. Überschrift: Inklusion sofort und um jeden Preis. Mir stellt sich hier die Frage: Haben die Verantwortlichen einen Aktions- und Maßnahmenplan zur zielgerichteten Umsetzung von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verantwortungsvoll erarbeitet und die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen, oder war es überstürzter Aktionismus? Übrigens: Gleiche Tendenzen zeigen sich auch in anderen Bundesländern.

(Elke Hermann, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Herr Bienst, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte schön, Elke.

Frau Hermann, bitte.

Lothar Bienst, glaubst du denn ernsthaft, dass eine Umsetzung der UN-Behinder

tenrechtskonvention gerade im Bereich Bildung ohne Schwierigkeiten geht, egal, welchen Weg man beschreitet? Wir haben in Sachsen auch Schulen, die unter einem Dach sind, zum Beispiel Förderschulen und Regelschulen im Grundschulbereich. Weißt du, wie die Kooperation an diesen Schulen geht und welche Erschwernisse bürokratischer Art es dort gibt, obwohl sie unter einem Dach sind und das gern machen würden?

Ich denke, da sind wir einer Meinung. Natürlich gibt es gerade in den Anfangsjahren Schwierigkeiten, wenn man die Vorbereitung der Umsetzung eines solchen inklusiven Gedankens nicht gründlich genug organisiert. Das hat Bremen wohl nicht gemacht. Das zeigen die Erfahrungen. Man rudert jetzt einfach um. Ich komme in meinem Vortrag noch darauf zu sprechen.

Die CDU-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass wir in Sachsen einen anderen, zukunftsträchtigen, der UNBehindertenrechtskonvention gerechten, aber vor allen Dingen einen überlegten und für die Betroffenen richtigen Weg gehen. Dazu wurde der Aktions- und Maßnahmenplan der Staatsregierung Ende 2012 im ersten Entwurf vorgelegt. Nachfolgend – wir haben es bereits gehört – flossen auch die Hinweise des Berichtes des durch die Staatsregierung initiierten Expertengremiums ein. Die Fortschreibung des Planes läuft. Erste Maßnahmen sind bereits umgesetzt. Insbesondere die lernzieldifferenzierte Beschulung steht jedoch noch aus, da hierzu eine Gesetzesänderung im Rahmen der bevorstehenden Schulgesetznovelle erforderlich ist. Bis 2016 werden in diesem Bereich entsprechende wissenschaftliche Begleitungen im Schulversuch bzw. Schulalltag durchgeführt. Diese gilt es zu evaluieren und daraus notwendige Schlüsse zu ziehen. Ob der Schulversuch ERINA dafür ausreichend ist oder ob vielleicht weitere Modellregionen definiert werden müssen, kann ich aufgrund der Kürze der Testphase nicht beurteilen. Entsprechende Schlussfolgerungen stehen hier noch an.

Weitere Schwerpunkte in der Umsetzung des Aktions- und Maßnahmenplanes bilden darüber hinaus umfängliche Diagnostik und Beratung sowie Aus- und Fortbildung von Lehrern. Insbesondere für die Aus- und Fortbildung werden die rechtlichen Grundlagen untergesetzlich sukzessive angepasst. Ein weiterer Fortschreibungsbedarf steht in allen Fachdidaktiken der Lehramtsausbildung. Hier findet perspektivisch Inklusion und Integration stärker als bisher umfassenden Niederschlag.

Die Staatsregierung verfolgt die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention zielstrebig, aber auch mit der gebotenen Sorgfalt. Die Fortschreibung des Aktions- und Maßnahmenplanes ist dabei eine wesentliche Aufgabe. Der Prozess in Gänze ist auf einen Zeitrahmen von – ich sage einmal – mindestens zehn Jahren ausgelegt. Auch die kommunale Ebene muss im Rahmen ihrer Schulträgerschaft eingebunden werden. Aktionismus schadet sowohl dem Gesamtergebnis als auch insbesondere den betroffenen Schülerinnen und Schülern.