Protocol of the Session on March 13, 2014

den nächsten fünf bis zehn Jahren erarbeitet und überreicht.

Auf der Grundlage dieser Empfehlungen wurden sowohl konkrete Maßnahmen für die Ausgestaltung des sächsischen Schulwesens in einem kurzfristigen Zeitraum als auch eine mittel- bis langfristige Strategie für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention abgeleitet. Ein wesentlicher Aspekt der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist dabei die Gestaltung schulischer Lehr- und Lernprozesse für die individuelle Förderung und zur Ausweitung von gemeinsamer Bildungs- und Erziehungsarbeit.

Im Sinne der Eigenverantwortung von Schulen und Schulträgern müssen vielfältige Lösungen unter Einbeziehung der Erfahrungen von Modellschulen möglich sein. Dabei ist den spezifischen Anforderungen der unterschiedlichen Schularten und regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen.

Seit Beginn des Schuljahres 2012/2013 werden in einem Schulversuch in inzwischen vier Modellregionen Wege zur inklusiven Bildung erprobt. Neben Fragen der Unterrichtsgestaltung stehen dabei auch Fragen der erforderlichen Ausstattung der Schulen für ein erfolgreiches gemeinsames Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern im Mittelpunkt. Der Schulversuch läuft derzeit bis 31.07.2016; die Arbeit in den Modellregionen wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Ergebnisse fließen in die geplante Änderung der schulrechtlichen Grundlagen durch Änderung des Schulgesetzes ein.

Ich gehe dabei auch künftig von der Vielfalt der Förderorte aus. Zum Aktions- und Maßnahmeplan hat es bereits Vorabstimmungen mit dem Sozialministerium gegeben.

Förderung von Bahn-, Rad- und Fußverkehr zum Zusammenwachsen Sachsens mit den Nachbarregionen Tschechiens und Polens in den kommenden Jahren (Frage Nr. 4)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Angebotsverbesserungen oder -verdichtungen für den Schienenpersonennahverkehr nach Tschechien und Polen werden kurz-, mittel- und langfristig von Sachsen aus geplant (Auflistung erbeten)?

2. Durch welche konkreten Maßnahmen zur Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbundes (Bus und Bahn, Rad und Fuß) will die Regierung in den nächsten Jahren das Zusammenwachsen Sachsens mit den Nachbarregionen in Tschechien und Polen fördern (Auflistung erbe- ten)?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammenhängend beantwortet:

Der Freistaat Sachsen plant grundsätzlich keinen Schienenpersonennahverkehr. Gemäß ÖPNV-Gesetz sind

Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Aufgaben der Landkreise und

kreisfreien Städte bzw. deren Zusammenschlüsse. Dies gilt vollumfänglich auch für den Schienenpersonennahverkehr zwischen Sachsen und den Nachbarstaaten Polen und Tschechien.

Die Staatsregierung setzt sich für gute Rahmenbedingungen für den Schienenpersonennahverkehr ein – so auch bezüglich der grenzüberschreitenden Verkehre.

Mit der ÖPNV-Finanzierungsverordnung 2015 bis 2020 wurde den fünf Zweckverbänden bereits frühzeitig weitreichende Planungs- und Finanzierungssicherheit verschafft. Im Rahmen der Verordnung wurden erstmalig verbindliche Mindestangebote für überregional bedeutsame SPNV-Leistungen festgelegt, so auch für die Verbindungen Dresden – Görlitz – Wroclaw (Breslau) und Dresden – Zittau – Liberec (Reichenberg). Die dafür erforderlichen Finanzmittel sind in den Globalbudgets der Zweckverbände enthalten.

Auf der Grundlage der kommunalen Aufgabenträgerschaft hat sich der grenzüberschreitende Schienenpersonennahverkehr in den vergangenen Jahren sehr gut entwickelt. Jeden Tag besuchen in den hiesigen Euroregionen viele Menschen ihre Nachbarn auf dem Schienenweg – mit praktischen und günstigen Angeboten wie dem EURO-NEISSE-Ticket, dem Elbe-Labe-Ticket oder dem EgroNet-Ticket.

Darüber hinaus setzt sich die Staatsregierung für die Verbesserung der grenzüberschreitenden Eisenbahninfrastruktur ein. Exemplarisch sei in diesem Zusammenhang das Engagement des Freistaates für die Elektrifizierung und den Ausbau Dresden – Görlitz – Grenze D/PL genannt. Die Umsetzung des Vorhabens bildet eine Grundvoraussetzung dafür, dass zwischen Polen und Sachsen über die „Kupplungsstelle Doppelstadt Görlitz/Zgorzelec“ leistungsfähiger, komfortabler und wirtschaftlicher

Eisenbahnverkehr angeboten werden kann.

Thema Radverkehr: Mit dem Schengen-Beitritt der Nachbarländer Polen und Tschechien am 21. Dezember 2007 haben sich auch für den grenzüberschreitenden Radtourismus neue Perspektiven eröffnet. Faktisch kann seitdem jede Wegeverbindung zum Grenzübertritt ob mit dem Rad oder zu Fuß genutzt werden.

Ziel des Freistaates Sachsen ist es, das für den Radverkehr nutzbare Wegenetz zu den Nachbarländern auch außerhalb des SachsenNetz Rad zu verdichten, die vorhandenen Wegenetze besser zu verknüpfen und historische Verbindungen wieder zu beleben. Damit werden dem Grenzraum auch wirtschaftlich neue Perspektiven eröffnet, zum Beispiel bezüglich der Vermarktung grenzüberschreitender rad-touristischer Netze. Ein Beispiel ist die regelmäßige Verknüpfung der Radroute Sächsische Mittelgebirge auf deutscher Seite mit der nahezu parallel laufenden Erzgebirgsmagistrale auf tschechischer Seite.

Zur Tschechischen Republik gibt es 73 derartige Stellen, weitere neun sind in Vorbereitung. Zu den 14 grenzüberschreitenden Radverkehrsverbindungen zur Republik Polen sollen weitere zwei hinzukommen.

Gründe für die Verzögerung des zwischen sächsischer Regierung und DB AG vereinbarten Bahnkonzeptes für Sachsen (Frage Nr. 5)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wird der Ministerpräsident noch vor der Landtagswahl 2014 das gemeinsam mit der DB AG bereits seit längerer Zeit angekündigte Konzept zur Bahnerschließung Sachsens öffentlich vorstellen können?

2. Aus welchen Gründen dauert die Fertigstellung dieses Konzeptes so deutlich länger als zum letzten Bahngipfel mit dem DB-Vorstand avisiert (Auflistung erbeten)?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammenhängend beantwortet:

Das „Strategiekonzept Schiene – Eisenbahninfrastruktur im Freistaat Sachsen“ wurde auf Grundlage der diesbezüglichen Festlegungen des letzten Bahngipfels Sachsen in einem kontinuierlichen Dialog zwischen DB AG und Freistaat entwickelt. Grundlagen für die Verhandlungsposition der Staatsregierung bildeten vor allem die relevanten Vorgaben des Landesverkehrsplanes Sachsen 2025.

Zwischenzeitlich war mit der DB AG unter anderem ein gemeinsames Bekenntnis zu jenen drei Eisenbahninfrastrukturvorhaben vereinbart worden, die der Freistaat Sachsen im vergangenen Jahr neu für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet hat. Dies sind die Neubaustrecke Dresden – Prag, die Elektrifizierung und der Ausbau Dresden – Görlitz – Grenze D/PL sowie die Elektrifizierung und der bedarfsgerechte Ausbau Leipzig – Chemnitz.

Im Prinzip war das „Strategiekonzept Schiene“ im Sommer 2013 inhaltlich abgestimmt und somit unterschrifts

reif. Mit Verwunderung musste die Staatsregierung zur Kenntnis nehmen, dass die DB AG erneut nachfolgend substanzielle Änderungswünsche zum abgestimmten Entwurf des Strategiekonzeptes anmeldete, die insbesondere das Bekenntnis zu den vorgenannten prioritären Projekten betrafen.

Da die gemeinsame Positionierung von Bahn und Freistaat grundlegende Voraussetzung für die zeitnahe Realisierung der Vorhaben ist, hat die Staatsregierung in den vergangenen Wochen und Monaten auf allen möglichen Ebenen und bei allen sich bietenden Gelegenheiten den Druck auf die DB AG erhöht, um zum bereits entwickelten Konsens zurückzukehren.

Ziel ist es, ein sächsische Interessen hinreichend berücksichtigendes Strategiekonzept so schnell wie möglich endabzustimmen und gemeinsam mit der Bahn der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 93. Sitzung des

5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Ich bedanke mich bei Ihnen, die Sie so treu hier ausgeharrt haben. Das Präsidium hat den Termin für die 94. Sitzung auf Mittwoch, den 9. April 2014, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung gehen Ihnen zu.

Die 93. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist geschlossen.